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  3 (2004), Nr. 2: Inhalt
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Abstracts

 
Claus Füllberg-Stolberg: Die Rolle der Oberfinanzbehörden bei der Vertreibung der Juden. Familie Seligmann aus Ronnenberg bei Hannover, in: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 2.
 

Der Aufsatz schildert am Beispiel der Familie Seligmann aus Ronnenberg die Vertreibung einer jüdischen mittelständischen Familie aus Deutschland unter besonderer Beachtung der Rolle der Devisenstelle der Oberfinanzdirektion Hannover im Vertreibungsprozess.
Die gegen Seligmanns eingeleiteten behördlichen Maßnahmen zeigen das Zusammenspiel von Finanzbehörden und NS-Verfolgungsapparat, wenn der Verdacht auf Auswanderung oder Devisentransfer ins Ausland bestand, und das eigenständige Handeln der Devisenstelle. Die Geschäfte der Familie wurden 'arisiert', das Vermögen wegen Verdachts auf Auswanderung nach § 37a des Devisengesetzes gesperrt, jede finanzielle Transaktion kontrolliert. Bei der Emigration verloren sie den größten Teil ihres Vermögens an den NS-Staat.
Die Analyse verdeutlicht den Machtzuwachs, den die Devisenstellen ab 1936/37 erfuhren und der sie zu wirksamen Instrumenten bei Vertreibung und Ausraubung machte: Durch § 37a wurde der Widerspruch zwischen diesen beiden Elementen der NS-Judenpolitik gelöst, da die Devisenstellen faktisch über die Vermögen der zu Auswanderern erklärten Juden verfügten und damit ihre Vertreibung erzwangen.

 
 
Gerhard Fürmetz: Neue Einblicke in die Praxis der frühen Wiedergutmachung in Bayern: Die Auerbach-Korrespondenz im Bayerischen Hauptstaatsarchiv und die Akten des Strafprozesses gegen die Führung des Landesentschädigungsamtes von 1952, in: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 2.
 

Wie kaum ein anderer hat Philipp Auerbach die Anfänge der Wiedergutmachung in Westdeutschland nach 1945 geprägt. Durch seine zahlreichen Funktionen im Staatsdienst und in Organisationen ehemaliger Verfolgter gelang es ihm, 'Wiedergutmachung' an den Opfern des Nationalsozialismus in einem sehr weiten Sinn zu betreiben. Seine eigenwillige Vorstellung davon, wie Rückerstattung, Entschädigung, Entnazifizierung und öffentliches Gedenken miteinander verbunden werden sollten, trug ihm jedoch heftige Gegnerschaft ein. 1952 wurde er in einem hochpolitischen Prozess verurteilt und nahm sich unmittelbar danach das Leben.
Auerbachs Korrespondenz und weitere persönliche Unterlagen aus den Jahren 1946-1951 sind jetzt im Bayerischen Hauptstaatsarchiv zugänglich. Ergänzend können seit kurzem im Staatsarchiv München die Verfahrensakten zum Strafprozess von 1952 eingesehen werden. Beide Archivalienkomplexe zusammen bieten ausgezeichnete Einblicke in die frühe Wiedergutmachungspraxis in Bayern. Sichtbar werden vor allem die vielfältigen Interessenkonflikte, die bei der Entschädigung, der Rückerstattung und der Sühne von NS-Verbrechen auftraten.

 
 
Constantin Goschler: Wiedergutmachung für NS-Verfolgte: Einführung und Überblick, in: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 2.
 
In seinem knappen Überblick über die Wiedergutmachung für NS-Verfolgte in Deutschland nach 1945 diskutiert Constantin Goschler drei zentrale Aspekte dieser Thematik: erstens Struktur und Ergebnisse der Wiedergutmachung, zweitens die Dynamik der Exklusion und Inklusion der NS-Verfolgten mit Blick auf die Wiedergutmachung und drittens die politischen Konjunkturen der Wiedergutmachung. Dabei versucht er vor allem zu zeigen, welche Schwierigkeiten bei der Übersetzung lebensweltlicher Gerechtigkeitsansprüche in juristische und politische Entschädigungsansprüche auftraten.
 
 
Bernhard Grau: Entschädigungs- und Rückerstattungsakten als neue Quelle der Zeitgeschichtsforschung am Beispiel Bayerns, in: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 2.
 
Entschädigungs- und Rückerstattungsakten werden erst seit kurzem zur Erforschung der Wiedergutmachung und der nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen ausgewertet. Ins Blickfeld gerieten zum einen die staatlichen Instanzen, die die Ausplünderung der Verfolgten zu verantworten hatten, und zum anderen die Praxis von Wiedergutmachung und Entschädigung im individuellen Einzelfall.
Nach dem Erlass entsprechender Gesetze wurden in den einzelnen Besatzungszonen bzw. Bundesländern Entschädigungs- bzw. Rückerstattungsbehörden gegründet, die die Anträge der Betroffenen bearbeiteten. Die daraus entstandenen Einzelfallakten dokumentieren den in dieser Form einzigartigen Versuch, individuellen Schadensersatz zu leisten. Allein für Bayern sind rund 235.000 Entschädigungs- und rund 80.000 Rückerstattungsakten vorhanden.
Der Großteil der Entschädigungsakten lagert noch bei der Landesentschädigungsbehörde, die nach wie vor Betroffene betreut. Die bereits in Archiven befindlichen Akten sind unter Einhaltung bestimmter Sperr- und Personenschutzbestimmungen für die Forschung zugänglich.
 
 
Christiane Kuller: Finanzverwaltung und Judenverfolgung. Antisemitische Fiskalpolitik und Verwaltungspraxis im nationalsozialistischen Deutschland, in: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 2.
 
Die staatlichen Finanzbehörden zählten zu den wichtigsten Akteuren im komplexen Prozess der wirtschaftlichen Ausplünderung der deutschen Juden. Die fiskalische Verfolgung umfasste vor allem vier Bereiche: steuerliche Diskriminierungen, die Sperrung und Beschlagnahmung von Emigrantenvermögen, Sonderabgaben (insbesondere die 'Judenvermögensabgabe') sowie die Einziehung und Weiterverwertung des Eigentums der Deportationsopfer ('Aktion 3').
Die Methoden der staatlichen Finanzbehörden lassen sich in zwei Kategorien einteilen: die erste ist die der steuerlichen Diskriminierungen und Sonderabgaben. In diesem Zusammenhang kam es gegenüber Juden zur Außerkraftsetzung zweier zentraler steuerrechtlicher Grundsätze - nämlich die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen und die Leistungsbezogenheit der Steuern. Den zweiten Bereich der Judenverfolgung bildete der große Komplex der Verwaltung und Verwertung konfiszierten Eigentums von jüdischen Emigranten und später von Deportierten ('Aktion 3'). Hier war die Finanzverwaltung ausführender Arm einer umfassenden staatlichen Ausplünderung. Profiteur dieses ungeheuren fiskalischen Raubzugs war nicht nur der Staat. Auch weite Kreise der Bevölkerung erzielten ihren Vorteil, wie am Beispiel der "Verwertung" einer Wohnungseinrichtung gezeigt wird. Abschließend beschreibt der Beitrag neue Perspektiven auf das Forschungsfeld und führt aus, wie die Untersuchung der fiskalischen Judenverfolgung exemplarisch die Möglichkeiten und Modi der Einbindung traditioneller Verwaltungsbehörden in die nationalsozialistische Diktatur beleuchten kann.
 
 
Nicole Marrenbach: Memoiren Münchner Juden als Quelle für die 'Arisierungs'-Forschung, in: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 2.
 
Der Beitrag befasst sich mit der Bedeutung von Memoiren für die Forschung zur wirtschaftlichen Verfolgung der Juden in der NS-Zeit. Subjektive Erinnerungszeugnisse sind eine wichtige Ergänzung zu den klassischen Quellen, wobei sich bei ihrer Analyse auch Probleme ergeben und gewisse Hindernisse zu bewältigen sind. Der Aufsatz erläutert unterschiedliche Kategorien von Memoiren: Auf der einen Seite soll deutlich gemacht werden, wie sich vor und nach 1945 verfasste Memoiren unterscheiden. Im ersten Falle erscheinen die Aufzeichnungen häufig emotionaler und lebendiger, da die Autoren sich noch mitten im 'Geschehen' befanden. Die später aufgezeichneten Erinnerungen sind dagegen stärker durch - teilweise nachträglich erworbenes - Faktenwissen ergänzt und häufig durch das kollektive Gedächtnis überformt. Auf der anderen Seiten spielt auch das Alter der Autoren im Nationalsozialismus eine entscheidende Rolle. Im Gegensatz zu damals bereits erwachsenen Opfern der 'Arisierung' stellen Personen, die die NS-Zeit als Kinder erlebt haben, ihre Erlebnisse subjektiver und emotionaler dar.
 
 
Jan Schleusener: Vom Kunsthändler zum Kaffeebauer. Ausschaltung und Emigration am Beispiel Bernheimer, in: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 2.
 

Der Beitrag stellt die Ausschaltung jüdischer Deutscher aus der deutschen Wirtschaft am Beispiel des renommierten Münchner Kunsthandelshauses Bernheimer dar. Der Gesamtkomplex der 'Entjudung Bernheimer' – so der zeitgenössische Quellenbegriff – umfasste nicht nur die Entfernung der Inhaber aus der Firma, sondern auch die Emigration der Familie Otto Bernheimer. Das Kunsthaus Bernheimer wurde schließlich auf Befehl von Gauleiter Wagner der Parteiunterorganisation 'Kameradschaft der Künstler' überschrieben.
Der Kaufpreis von 4,2 Millionen RM wurde gegen die Sondersteuern und Auswandererabgaben der Bernheimers 'verrechnet'. Da die Steuern vom Reichsfiskus schließlich erlassen wurden, bekam die Parteiorganisation das Unternehmen durch Vermittlung von Gauleiter Wagner, der in seiner Eigenschaft als Präsident der 'Kameradschaft' als 'Ariseur' fungierte, de facto geschenkt. Der Reichsfiskus hatte das Nachsehen.
Eine wichtige Rolle im Fall Bernheimer spielte Hermann Göring, der Bernheimer Plantagenbesitz in Venezuela 'vermittelte', der rückwanderungswilligen Verwandten des Reichsfeldmarschalls gehörte. Außerdem gab Göring Bernheimer auf, einen jüdischen Anverwandten nach Venezuela auf eigene Kosten mitzunehmen und auf der Plantage zu unterhalten. Finanziert wurde der Erwerb der Plantage durch den Verkauf des Bernheimer'schen Immobilienbesitzes in Deutschland.

 
 
Hans-Dieter Schmid: "...wie Judensachen zu behandeln". Die Behandlung der Sinti und Roma durch die Finanzverwaltung, in: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 2.
 

Der Aufsatz untersucht anhand von zwei Beispielen aus dem Bereich der Oberfinanzdirektion Hannover, inwieweit die Behandlung der Sinti und Roma durch die Finanzverwaltung mit der von Juden übereinstimmte bzw. wo es Unterschiede gab. Seit Kriegsausbruch orientierte sich die NS-Politik gegenüber Sinti und Roma auf eine 'Endlösung der Zigeunerfrage'. An den Beispielen einer größeren Gruppe Sinti und des Fuhrunternehmers Friedrich wird gezeigt, wie auf der Basis des 'Gesetzes über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens' der Besitz der Betroffenen nach ihrer Verhaftung und Deportation vom Staat eingezogen wurde. Das auf politische Gegner zielende Gesetz von 1933 war 1941 erst auf Juden, dann auf Sinti und Roma ausgedehnt worden. Die Vermögensverwertungsstelle des Oberfinanzpräsidenten übertrug den zuständigen Finanzämtern die eingezogenen Vermögen mit dem Auftrag, sie "wie Judensachen zu behandeln".
Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Rechtsgrundlagen und Strukturen der Behandlung bei Sinti und Roma und Juden identisch waren, dass aber bei den Sinti das prinzipiell gleiche Verfahren der Finanzbürokratie summarischer und willkürlicher angewandt wurde, wodurch die legalistische Bemäntelung des Raubs zu einer sinnentleerten Formalie wurde. Sie sieht darin eine Konsequenz des traditionellen Antiziganismus der bürgerlichen Gesellschaft und der traditionell gegen die Bürgerrechte verstoßenden Zigeunerpolitik und Zigeunergesetzgebung in Deutschland.

 
 
Susanna Schrafstetter: "Die einfachen Leute werden für Gerechtigkeit sorgen!": Die deutsch-britischen Verhandlungen über ein Abkommen zur Entschädigung von Opfern nationalsozialistischer Verfolgung, 1956-64, in: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 2.
 

Das Entschädigungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien von 1964 war eins von insgesamt elf Globalabkommen, die um 1960 zwischen der Bundesrepublik und verschiedenen westeuropäischen Staaten zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts geschlossen wurden. In der britischen Erinnerungskultur spielten die NS-Verbrechen damals nach wie vor eine große Rolle. Breite Teile der Öffentlichkeit – mobilisiert durch Presse und Wohlfahrtsorganisationen – verfolgten die Verhandlungen und kritisierten die Haltung vor allem der deutschen, aber auch der britischen Regierung. Strittig war besonders die Frage, welche Opferkategorien in das Abkommen miteinbezogen werden sollten. Dies betraf vor allem staatenlose Verfolgte, die erst nach Kriegsende die britische Staatsbürgerschaft erhalten hatten. Während Großbritannien die Berücksichtigung dieser Gruppe forderte, verwies die Bundesregierung auf den UN-Fonds für staatenlose Opfer. 1964 zahlte die Bundesrepublik schließlich eine Pauschalsumme an Großbritannien, über deren Verteilung die britische Regierung selbst bestimmen konnte.

 
 
Michael Stephan: Steuer-, Devisen- und Einziehungsakten als neue Quellen der Zeitgeschichtsforschung, in: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 2.
 

Die Unterlagen der Finanzverwaltung sind in den letzten Jahren verstärkt als neue Quellengattung in das Blickfeld zeithistorischer Forschungen geraten. Für den Themenkomplex 'Raub und Wiedergutmachung' sind die zeitgenössischen Quellen besonders der Jahre 1933 bis 1945 vor allem wegen ihrer Unmittelbarkeit von großer Bedeutung.
Zur verstärkten Nutzung der Finanzakten in der Forschung hat nicht zuletzt die liberaler gehandhabte Archivbenützungspraxis entscheidend beigetragen, die deswegen in diesem Beitrag näher erläutert wird. Zudem werden exemplarisch drei Quellengruppen aus dem Bereich der bayerischen Finanzverwaltung näher beleuchtet: Steuer-, Devisen- und Einziehungsakten. Sie dokumentieren den schrittweisen Vermögensentzug der jüdischen Bevölkerung von der Erfassung über die Entziehung bis zur Verwertung aus der Täterperspektive und werden hier nach Inhalt, Quantität, Aufbau und Aussagewert analysiert. Der Beitrag konzentriert sich dabei auf die Überlieferung dieser Akten in den staatlichen Archiven Bayerns.

 


ZEITENBLICKE ISSN: 1619-0459