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Susanna Schrafstetter
"Die einfachen Leute werden für Gerechtigkeit sorgen!" [1]
Die deutsch-britischen Verhandlungen über ein Abkommen zur Entschädigung von Opfern nationalsozialistischer Verfolgung, 1956-64
Abstract
Das Entschädigungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien von 1964 war eins von insgesamt elf Globalabkommen, die um 1960 zwischen der Bundesrepublik und verschiedenen westeuropäischen Staaten zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts geschlossen wurden. In der britischen Erinnerungskultur spielten die NS-Verbrechen damals nach wie vor eine große Rolle. Breite Teile der Öffentlichkeit - mobilisiert durch Presse und Wohlfahrtsorganisationen - verfolgten die Verhandlungen und kritisierten die Haltung vor allem der deutschen, aber auch der britischen Regierung. Strittig war besonders die Frage, welche Opferkategorien in das Abkommen miteinbezogen werden sollten. Dies betraf vor allem staatenlose Verfolgte, die erst nach Kriegsende die britische Staatsbürgerschaft erhalten hatten. Während Großbritannien die Berücksichtigung dieser Gruppe forderte, verwies die Bundesregierung auf den UN-Fonds für staatenlose Opfer. 1964 zahlte die Bundesrepublik schließlich eine Pauschalsumme an Großbritannien, über deren Verteilung die britische Regierung selbst bestimmen konnte.
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Die nationalsozialistische Verfolgung hatte internationale Dimensionen. Das NS-Regime trug seine Verbrechen weit über die Grenzen des Deutschen Reiches hinaus. Die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts ist daher nicht nur eine deutsche, sondern eine internationale Frage. Das Entschädigungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien war eines von insgesamt elf Globalabkommen, die Bonn Anfang der 1960er-Jahre mit verschiedenen westeuropäischen Staaten zur Wiedergutmachung schloss. Im Schatten des Luxemburger Abkommens von 1952 mit Israel und der Jewish Conference on Material Claims against Germany (Claims Conference) blieben die Globalabkommen von der historischen Forschung bisher jedoch weitgehend unbeachtet. [2] Das Forschungsprojekt 'Integration - Exklusion. Die deutsche Entschädigung für NS-Opfer in West- und Osteuropa 1953-75' beschäftigt sich mit diesem bisher nur ansatzweise bearbeiteten Thema und untersucht in vergleichend angelegten Länderstudien die ungleiche Behandlung ehemaliger NS-Verfolgter in West- und Osteuropa im Kontext des Ost-West-Konflikts. [3]
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Im Rahmen dieses Forschungsprojekts wird auch das deutsch-britische Abkommen aus dem Jahr 1964 erstmals untersucht. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit diesem Entschädigungsabkommen und stellt erste Forschungsergebnisse vor. Diese basieren im wesentlichen auf Recherchen im Public Record Office, Kew (seit kurzem umbenannt in The National Archives), im Bundesarchiv Koblenz und im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes, Berlin. Wenngleich nicht alle im folgenden aufgeworfenen Fragen zu diesem Zeitpunkt abschließend beantwortet werden können, so lohnt es sich doch, zunächst den Themenkomplex aufzufächern.
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Neben der diplomatiegeschichtlichen Analyse ist die Sozialgeschichte der Opfer eine wesentliche Perspektive der Untersuchung. Hier können anhand von Einzelschicksalen der Leidensweg der Opfer sowie ihre Lebensumstände in der Nachkriegszeit beispielhaft dargestellt werden. Ebenso sind in diesem Zusammenhang Fragen nach der Rolle verschiedener Opferverbände und Hilfsorganisationen in den Verhandlungen und nach der Verteilung der Gelder von Bedeutung. Welche Verfolgten wurden zu Entschädigungsberechtigten? Wie hoch war die Zahl der Antragsteller und wie hoch die durchschnittliche Entschädigungssumme, welche die Opfer erhielten? Unterscheidet sich die Höhe der individuellen Entschädigung in Großbritannien von den Summen, die in anderen Ländern ausbezahlt wurden? Auch die Konkurrenz verschiedener Opfergruppen ist zu beachten. Im Fall der deutsch-britischen Verhandlungen manifestiert sich diese besonders zwischen den Lagerhäftlingen und den (als nicht entschädigungsberechtigt eingestuften) Kriegsgefangenen und -internierten.
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Die Auseinandersetzung mit den Globalabkommen kann darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Erforschung von Vergangenheitspolitik und Erinnerungsgeschichte in Westeuropa leisten. In der Bundesrepublik können die Globalabkommen als Teil des vielzitierten Übergangs von den 'stillen' 1950er-Jahren zu einem offeneren Umgang mit der Vergangenheit Anfang der 1960er-Jahre gesehen werden. Verhandlungsführung, Verhandlungsabschluss, Reaktion der Öffentlichkeit und Art der Berichterstattung geben nicht nur mehr Aufschluss über die Aufarbeitung der Vergangenheit in der Bundesrepublik, sondern erschließen auch den Umgang mit der Erinnerung an den Holocaust und an die Kriegserfahrung im Vereinigten Königreich der 1950er- und 1960er-Jahre. Dort stellten sich Fragen nach dem Umgang mit Kollaboration und Verfolgung auf den besetzten Kanalinseln, der kollektiven Erinnerung an den Krieg und der Wahrnehmung der Entschädigungsdebatte in der öffentlichen Meinung.
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Im Folgenden soll insbesondere gezeigt werden, dass auf britischer Seite das große öffentliche Interesse an der Entschädigungsthematik den Gang der Verhandlungen ganz wesentlich beeinflusste. Auf deutscher Seite setzte sich langsam die Erkenntnis durch, dass ein langwieriges Feilschen um die Entschädigungssumme und die Anspruchsberechtigten das negative Deutschlandbild in Großbritannien verstärkte und die ungelöste Frage der Wiedergutmachung mehr und mehr zu einer Belastung der deutsch-britischen Beziehungen führte.
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Da die Vorgeschichte der Globalabkommen im Rahmen des genannten Forschungsprojekts in einem eigenen Beitrag behandelt wird, [4] sei hier nur kurz auf die zentrale Bedeutung des Londoner Schuldenabkommens von 1953 für die Regelung der Entschädigungsfrage verwiesen. Das Londoner Schuldenabkommen verfügte, alle Ansprüche an Deutschland bis zur endgültigen Regelung der Reparationsfrage zurückzustellen. [5] Die Reparationsfrage, so die allgemeine Auffassung, sollte als Teil eines Friedensvertrages mit Deutschland später geregelt werden. Angesichts des immer wahrscheinlicher werdenden langfristigen Charakters der deutschen Teilung schienen Friedensvertrag, Reparationen und die Entschädigung ausländischer Opfer jedoch in sehr weite Ferne gerückt - eine Situation, mit der sich zahlreiche westeuropäische Regierungen nicht abfinden wollten. Die französische und niederländische Delegationen hatten schon auf der Londoner Schuldenkonferenz Einspruch erhoben. [6] Nachdem das Londoner Schuldenabkommen die deutsche Rechtsauffassung bestätigte, dass die Entschädigung ausländischer NS-Opfer als Bestandteil der Reparationsfrage zu betrachten sei, enthielt das überarbeitete Bundesentschädigungsgesetz von 1956 (wie zuvor das provisorische Entschädigungsgesetz von 1953) keine Regelungen zugunsten ausländischer Opfer (mit Ausnahme einer Minimalversorgung für antragsberechtigte staatenlose Verfolgte). Als Reaktion auf diese Entwicklung überreichten die Botschafter Belgiens, der Niederlande, Luxemburgs, Dänemarks, Norwegens, Griechenlands, Großbritanniens und Frankreichs am 21. Juni 1956 im Auswärtigen Amt in Bonn acht gleichlautende Verbalnoten, in denen sie Entschädigungsleistungen für die Opfer von NS-Verfolgung und die Einrichtung internationaler Arbeitsgruppen zur gemeinsamen Erarbeitung einer Lösung forderten. Nach zähen Verhandlungen, denen sich inzwischen auch Schweden, die Schweiz und Italien angeschlossen hatten, kam es schließlich zwischen 1959 und 1964 zum Abschluss von elf bilateralen Abkommen.
Die erste Phase der deutsch-britischen Verhandlungen: Entschädigung für staatenlose Opfer
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Nachdem die Westmächte den bundesdeutschen Vorschlag, einen karitativen Fonds zur Versorgung der Opfer einzurichten, mit dem Argument zurückgewiesen hatten, eine karitative Stiftung sei eine Beleidigung der Opfer, kam erst Ende 1958 wieder Bewegung in die Verhandlungen. Im Oktober 1958 führte ein Ministertreffen in Bonn zu dem Beschluss, eine Einigung auf der Basis von 400 bis 500 Millionen Mark mit den westeuropäischen Staaten anzustreben. Im Dezember bot die Bundesregierung den Westmächten bilaterale Verhandlungen und Zahlungen auf freiwilliger Basis an. Die Westmächte nahmen das Angebot vom Dezember 1958 an, da sich unter ihnen Differenzen über Zielsetzung, Forderungen und Opferkategorien ergeben hatten. [7]
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In London war man infolge der Westnoten von 1956 davon ausgegangen, dass Großbritannien keine führende Rolle in den Verhandlungen mit den Deutschen einnehmen würde, da die Forderungen anderer Staaten, wie zum Beispiel Frankreichs oder der Niederlande, viel größere Dimensionen hatten. Mit Ausnahme der Kanalinseln war Großbritannien während des Krieges nicht besetzt gewesen und die Zahl der britischen NS-Opfer daher vergleichsweise gering. [8] Neben den ehemals Verfolgten von den Kanalinseln kamen im wesentlichen nur Staatenlose, die in Großbritannien lebten, oder ehemals staatenlose Opfer in Betracht, die die britische Staatsbürgerschaft erhalten hatten. Außerdem galt das britische Interesse den staatenlosen Flüchtlingen (von denen viele in die vom deutschen Gesetzgeber abwertend als 'Nationalgeschädigte' bezeichnete Kategorie fielen ), die sich noch in Lagern für sogenannte displaced persons (DPs) in Deutschland befanden.
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Berichte über die Diskriminierung der Nationalgeschädigten in der deutschen Gesetzgebung und die Ablehnung der Mehrzahl ihrer Anträge erregten mehr und mehr öffentliches Aufsehen und Interesse in Großbritannien. Opferverbände und Zeitungen veröffentlichten Mitleid erregende Einzelschicksale und kritisierten die deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung scharf. Beispielsweise berichtete der Manchester Guardian in der Weihnachtsausgabe von 1957 die Geschichte eines jungen Polen, der schwere gesundheitliche Schäden aus der Lagerhaft in Sachsenhausen davongetragen hatte. Der Entschädigungsantrag des Invaliden, der mittellos mit zwei kleinen Kindern in Deutschland lebte, wurde abgelehnt, mit der Begründung, so der Manchester Guardian, "he was properly incarcerated for listening to the B.B.C. and 'endangering' the German occupation". [9] Der Artikel endete mit dem sarkastischen Kommentar: "German judges find nothing unjust in refusing every penny of compensation to a man whose life was blighted when he was a boy. Neatly they have countersigned the refusal of his petition. (...) And they have toddled off to buy presents for their wives. For it is the Christmas season." [10]
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Verschiedene Wohlfahrtsorganisationen in Großbritannien schickten Petitionen an Unterhausabgeordnete und Regierungsmitglieder, in denen sie sich generell nach der Zahlung von Entschädigung erkundigten und sich insbesondere für die staatenlosen Flüchtlinge einsetzten, die noch in Deutschland lebten. [11] Zahlreiche Bürger schrieben an ihre Abgeordneten im Unterhaus und erkundigten sich nach dem Stand der Verhandlungen. [12] Dies wiederum führte zu einer wachsenden Zahl Parlamentarischer Anfragen im Unterhaus. Vertreter verschiedener Organisationen wie zum Beispiel Lord Beveridge und Sir Clifford Heathcote-Smith, die Vorsitzenden des 'Refugee Defence Committee', oder der Erzbischof von Liverpool, Most Rev. John Carmel Heenan, wandten sich direkt an deutsche Stellen, um auf das Problem aufmerksam zu machen. [13] Das steigende öffentliche Interesse brachte 1956 bis 1958 eine regelrechte Lawine öffentlicher Aufmerksamkeit für die Belange der Opfer ins Rollen. Zahlreiche Zeitungsartikel, Briefe, Appelle und Unterschriftenlisten zeugten von einem wachsenden Interesse sowohl in der Presse als auch in der Bevölkerung.
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Dabei hatten zwei Persönlichkeiten an der Mobilisierung der öffentlichen Meinung den größten Anteil: Sue Ryder (später Baroness Ryder of Warsaw) und Group Captain Leonard Cheshire. Sue Ryder, eine strenggläubige Katholikin, war während des Krieges für das Special Operations Executive (SOE) in Polen aktiv gewesen. Leonard Cheshire war Air Force Pilot, Kriegsheld und nach dem Krieg gemeinsam mit Ryder in der Opferfürsorge tätig. Beide kümmerten sich um die staatenlosen, überwiegend polnischen Flüchtlinge in deutschen DP camps. Sie führten eine anti-deutsche Kampagne zur Entschädigung dieser - zumeist nichtjüdischen - NS-Opfer in Deutschland. Ryders Einsatz für deutsche Entschädigungszahlungen an Kriegsopfer war Teil ihres umfassenden Engagements für Kranke und Notleidende. Sie verwandelte ihren Familienwohnsitz in Suffolk in ein Sanatorium und gründete die 'Sue Ryder Foundation for the sick and disabled', eine Wohlfahrtsorganisation, die bis heute zahlreiche Heime in Großbritannien betreibt, die über landesweite charity shops finanziert werden. [14]
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Ryder verfolgte jedoch nicht nur "rough tactics" [15] gegenüber Bonn, ihr Flugblatt 'Unsere vergessenen Verbündeten' enthielt auch einen latent antisemitischen Unterton: Sie stellte sechs Millionen jüdischen Opfern, die alle angeblich Entschädigung erhalten hatten, acht Millionen christliche Opfer ohne Entschädigung gegenüber: "we are asking for 8 million signatures each one to stand sponsor for one Christian who laid down his life as a prisoner. We believe that where governments and officials have failed the ordinary people of the world will (...) ensure that justice be done." [16] Cheshire und Ryder machten individuelle Leidensgeschichten von Opfern publik, deren Entschädigungsanträge in Deutschland abgelehnt wurden, und berichteten gleichzeitig von üppigen Pensionen ehemaliger Nazis. Vertreter anderer Opferverbände distanzierten sich von ihrer aggressiven Vorgehensweise, die auch als kontraproduktiv empfunden wurde. [17] Dies scheint in der Tat der Fall gewesen zu sein: Bundeskanzler Adenauer überreichte bei einem Treffen mit Premierminister Macmillan im März 1957 ein Flugblatt Ryders und erklärte, dies zeige, dass die Briten oft unfair über Deutschland urteilten. [18]

 
Abb. 1
Abb. 2


<13>
Das britische Foreign Office stellte schließlich die Verhandlungen über ein bilaterales Abkommen zurück und konzentrierte sich ganz auf die Bereitstellung eines UN-Fonds zur Versorgung von staatenlosen Flüchtlingen. Dieser wurde im Oktober 1960 eingerichtet und vom Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, Lindt, verwaltet. [19]
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Der deutsche Botschafter in London, Hans von Herwarth, setzte sich sowohl für diesen Fonds als auch für den baldigen Abschluss eines bilateralen Entschädigungsabkommens mit Großbritannien ein. Er berichtete aus London, dass unbedingt etwas getan werden müsse, um das negative Deutschlandbild in der britischen Öffentlichkeit zu ändern. Die Bundesrepublik, eine der wohlhabendsten Nationen, weigere sich, den Opfern des Nationalsozialismus zu helfen, die in äußerster Armut oft krank in DP camps in Deutschland lebten. [20] Wie Recht von Herwarth hatte, zeigte sich, als die bundesdeutsche Vertretung in Indien meldete, Ryder und Cheshire planten, ehemalige kranke KZ-Häftlinge, die keine Entschädigung erhalten hatten, in Indien anzusiedeln. Diese Initiative verursachte einigen Aufruhr: Das internationale Ansehen der Bundesrepublik geriet in die Kritik, sollte ein armes Land wie Indien kranke, mittellose NS-Opfer aufnehmen, während die reichen Westdeutschen ihnen keinerlei Entschädigung gewährten. [21]

Abb. 3
(und in der Bildgalerie bis Abb. 5)
 
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Die antisemitischen Ausschreitungen in der Bundesrepublik im Winter 1959/60 taten ein Übriges, das negative Deutschlandbild jenseits des Ärmelkanals zu bestätigen. Die Schmierereien an der Kölner Synagoge erregten erhebliches Aufsehen in Großbritannien. Im Januar und Februar 1960 verging kaum ein Tag, an dem die britische Presse nicht darüber berichtete. [22] Zudem hatte auch die Verhaftung und der anschließende Prozess von Adolf Eichmann, der das Grauen der deutschen Vernichtungslager einem Millionenpublikum vor Augen führte, unmittelbare Folgen für die Verhandlungen. [23] Um den negativen Auswirkungen des Eichmann-Prozesses auf das Ansehen der Bundesrepublik entgegenzuwirken, verwies die Bundesregierung unter anderem auf die bereits geleisteten bundesdeutschen Entschädigungszahlungen und die Erfolge in der Verurteilung von NS-Verbrechern. [24]
Die zweite Phase der deutsch-britischen Verhandlungen: das bilaterale Abkommen
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Nachdem die Bundesregierung im Oktober 1960 zugesagt hatte, einen UN-Fonds über 45 Millionen Mark für staatenlose Opfer einzurichten, konnten die bilateralen Verhandlungen über ein deutsch-britisches Abkommen weitergehen. Die britische Delegation forderte, dass neben Bewohnern der besetzten Kanalinseln auch diejenigen ehemals Verfolgten, die seit Kriegsende die britische Staatsbürgerschaft erhalten hatten, in ein Abkommen einbezogen werden sollten. Diese britischen Neubürger waren in der Mehrheit Emigranten aus Osteuropa und Österreich. Die deutsche Seite hingegen bestand darauf, dass nur solche Opfer, die bereits zum Zeitpunkt der Verfolgung britische Staatsbürger gewesen waren, berücksichtigt werden könnten. Die britischen Neubürger, so die deutsche Argumentation, wären als ehemalige staatenlose Verfolgte zu betrachten, und könnten als 'Nationalgeschädigte' im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes von 1956 einen Antrag auf Entschädigung stellen. Damit lagen die Erwartungen bezüglich der Opferzahlen weit auseinander: Die Briten hatten die Gesamtzahl der Personen ursprünglich mit 32.300 angegeben, zogen davon jedoch nach dem Abschluss des deutsch-österreichischen Finanz- und Ausgleichvertrages von 1961 16.000 ehemalige (meist jüdische) österreichische Staatsbürger ab, die im Rahmen des deutsch-österreichischen Abkommens entschädigt wurden. [25] Die deutsche Seite hingegen war lediglich bereit, 2.000 Kanalinselbewohner als anspruchsberechtigt zu akzeptieren.
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Dem Foreign Office lagen offensichtlich keine verlässlichen Zahlen über die Anzahl von britischen Neubürgern vor, die Ansprüche auf Entschädigung geltend machen könnten. Interne Schätzungen bewegten sich zwischen 14.000 und über 60.000 Personen, die seit 1945 die britische Staatsbürgerschaft angenommen hatten. [26] Um einigermaßen sichere Zahlen zu ermitteln, regte der britische Verhandlungsführer Melville im Oktober 1963 an, zunächst in Großbritannien zur Anmeldung der Ansprüche aufzurufen, und erst dann über die Summe zu verhandeln. Dies wurde von deutscher Seite jedoch abgelehnt. [27]
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Unterdessen hatten mit Ausnahme von Schweden alle anderen Staaten, die Entschädigung von der Bundesrepublik gefordert hatten, Abkommen mit Bonn geschlossen. Die Verzögerungen in den deutsch-britischen Verhandlungen hatten eine Serie von sehr kritischen Reaktionen in der britischen Presse zur Folge. Ziel der Angriffe war mittlerweile nicht mehr nur die deutsche Seite, der Verzögerungstaktik vorgeworfen wurde, sondern mehr und mehr auch die eigene Regierung, die der Unfähigkeit bezichtigt wurde. [28] Der britische Botschafter in Bonn, Sir Frank Roberts, äußerte sich besorgt, dass sich die Pressekampagne nachteilig auf die britischen Aussichten, bald zu einem Vertragsabschluss zu kommen, auswirken könnte. [29] Auf britischer Seite war man nun an einer baldigen Regelung interessiert und drängte verstärkt auf eine "politische Lösung" in Form einer Pauschalsumme, die nicht auf Opferzahlen oder Opferkategorien basierte. [30]
<19>
Die britische Delegation versuchte den deutschen Kollegen zu erklären, dass die politische Brisanz des Wiedergutmachungsabkommens in keinem Verhältnis zu den vergleichsweise geringen finanziellen Forderungen Großbritanniens stand und dass weitere Verzögerungen in den Verhandlungen die deutsch-britischen Beziehungen erheblich belasten würden. [31] Die deutsche Botschaft in London unterstützte diese Einschätzung. Dort gab man zu bedenken, dass der Frankfurter Auschwitz-Prozess, der im Dezember 1963 begonnen hatte, zusammen mit der ungelösten Entschädigungsfrage antideutsche Ressentiments in Großbritannien förderte. [32] In Anbetracht dieser Situation riet die Botschaft, die Verhandlungen so schnell wie möglich zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. [33]
Der Vertragsabschluss im Mai 1964
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Da der deutsche Verhandlungsführer Meyer-Lindenberg jedoch auf der Angabe von Opferzahlen als Grundlage für Zahlungen beharrte, reduzierten die Briten im April 1964 ihre Opferzahlen pauschal auf insgesamt 5.000 Personen, für die eine Summe von 2,5 Millionen Pfund gefordert wurde (etwa 28 Millionen Mark). [34] Dies lag noch immer weit über den deutschen Vorstellungen von 0,7 Millionen Pfund. Erst als intern die britischen Erwartungen nun auf eine Summe von 1,25 Millionen Pfund, basierend auf 2.500 Opfern, heruntergeschraubt wurden, [35] konnte eine Einigung erzielt werden. Im Mai 1964 unterzeichneten schließlich die Vertreter Großbritanniens und der Bundesrepublik ein Abkommen, das die Bundesrepublik zur Zahlung von einer Million britischen Pfund (damals etwa 11,2 Millionen Mark) zur Entschädigung von britischen Opfern nationalsozialistischer Verfolgung verpflichtete. [36] Die Bestimmungen waren so vage gehalten, dass die Briten bei der Verteilung der Gelder auch Opferkategorien einbeziehen konnten, die auf deutscher Seite nicht anerkannt wurden. Die bundesdeutsche Seite konnte sich also mit dem expliziten Ausschluss der britischen Neubürger letztlich nicht durchsetzen.

Abb. 6

     
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Es ist bemerkenswert, dass die Entschädigung der verfolgten Kanalinselbewohner in der öffentlichen Debatte in Großbritannien nur eine untergeordnete Rolle spielte. Die Gründe dafür sind wohl vielfältig: Erstens standen die Kanalinseln in dem Verdacht, während der Besatzungszeit mit den Deutschen kollaboriert zu haben; zweitens lag es im britischen Selbstverständnis, eine nicht vom Deutschen Reich besetzte Nation gewesen zu sein; und drittens waren die Kanalinseln im britischen Parlament nicht repräsentiert. Die Diskussion konzentrierte sich zunächst auf staatenlose Opfer, die sich noch in Deutschland befanden, und erweiterte sich schließlich zur nachdrücklichen Forderung an die Bundesrepublik, der moralischen Verpflichtung einer Entschädigung aller Opfer von NS-Unrecht nachzukommen.
<22>
Nachdem das Abkommen unterzeichnet war und das Foreign Office die Antragsvoraussetzungen veröffentlicht hatte, richtete sich ein weiterer Sturm der Entrüstung gegen die britische Regierung, da ihre Definition nationalsozialistischer Verfolgung die Verbringung in ein Internierungslager oder Kriegsgefangenenlager als Entschädigungsberechtigung ausschloss. [37]
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Diese Ausschlussklausel rief große Entrüstung hervor. [38] Im Mittelpunkt stand dabei das Schicksal der Überlebenden und der Hinterbliebenen der Opfer der 'Great Escape' aus dem Stalag Luft III in Sagan. Alliierte Offiziere hatten im März 1944 einen spektakulären Ausbruchsversuch durch einen heimlich gegrabenen Tunnel unternommen. Die Mehrheit der 76 Ausbrecher wurde gefasst und 50 von ihnen anschließend in Gestapo-Gefängnissen erschossen. Zwar hatte das Foreign Office in der Erwartung von Protesten beschlossen, die Hinterbliebenen dieser Opfer in die Entschädigung einzubeziehen. Dies konnte mit der Begründung gerechtfertigt werden, dass die Offiziere vor der Erschießung in ein Gestapo-Gefängnis mit KZ-ähnlichen Zuständen gebracht wurden. [39] Überlebende der 'Great Escape', deren Entschädigungsanträge abgelehnt wurden, nahmen diese Entscheidung jedoch nicht hin. Dies führte dazu, dass eine kleine Gruppe von Kriegsgefangenen, die in Lagern inhaftiert waren, die nicht eindeutig Konzentrations- oder Kriegsgefangenenlagern zugeordnet werden konnten, nachträglich in die Entschädigungsregelung aufgenommen wurden. [40]
Schlussbetrachtungen
<24>
Das große öffentliche Interesse an der Entschädigung der Opfer nationalsozialistischer Verfolgung in Großbritannien verlieh dem Abkommen immense symbolische und moralische Bedeutung. Es zeigte, dass die Erinnerung an den Krieg weite Teile der britischen Öffentlichkeit mobilisieren konnte. Die Briten erwarteten eine rasche, großzügige und versöhnliche Geste. Jahrelanges Verhandeln um Opferkategorien und (vergleichsweise geringe) Summen zusammen mit Nachrichten über wiederauflebenden Antisemitismus und die laufenden NS-Prozesse trugen jedoch nicht gerade dazu bei, Vorurteile abzubauen.
<25>
Das britische Engagement für die Opfer beschränkte sich dabei nicht nur auf eigene Staatsbürger, sondern konzentrierte sich besonders auf Opfer in materieller Not und auf diejenigen, die nach der Verfolgung doppeltes Unrecht durch die Ablehnung ihrer Entschädigungsanträge erfuhren. Gerade der polnische Beitrag im Kampf gegen den Nationalsozialismus und das Leiden der Bevölkerung wurden in Großbritannien anerkannt. Obwohl die Bundesrepublik die staatenlosen Verfolgten im Rahmen der Entschädigungszahlungen an Großbritannien nicht anerkannte, erweiterte Großbritannien den Kreis derjenigen, die Entschädigungen aus den deutschen Zahlungen erhielten, auch auf britische Neubürger. Gleichzeitig wurde auch deutlich, dass ein Ausschluss der britischen Kriegshelden von der Entschädigung politisch nicht durchsetzbar war. Zudem zeigt das deutsch-britische Abkommen, dass die NS-Verbrechen in der Erinnerungskultur in Großbritannien zwar eine große Rolle spielten; jedoch stand dabei nicht - wie in Kontinentaleuropa - der Holocaust im Mittelpunkt.
Anmerkungen
[1] Public Record Office (PRO), Foreign Office (FO) 371/146006, "Our Forgotten Allies", leaflet, ohne Datum, 1957.
[2] Die einzige Studie, die den Blick auf die Globalabkommen richtet, ist ein von Ernst Féaux de la Croix verfasster Beitrag, der in der vom Bundesministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit Walter Schwarz herausgegebenen Reihe 'Die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts durch die Bundesrepublik Deutschland' erschienen ist: Die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts durch die Bundesrepublik Deutschland, hg. vom Bundesminister der Finanzen in Zusammenarbeit mit Walter Schwarz, Band III: Ernst Féaux de la Croix / Helmut Rumpf: Der Werdegang des Entschädigungsrechts unter national- und völkerrechtlichem und politologischem Aspekt, München 1985. Diese Arbeit ist auf Grund der mangelnden Distanz des Autors zur Thematik und der fehlenden Quellenangaben problematisch. Zu den Abkommen mit Frankreich und den Niederlanden liegen Aufsätze von Ulrich Lappenküper und Peter Helmberger vor. Ulrich Lappenküper: Die Bundesrepublik Deutschland und die Wiedergutmachung für französische Opfer nationalsozialistischen Unrechts, in: Francia 28 (2001)/ 3, 77-101; Peter Helmberger: Der Versuch einer Generalbereinigung: Die Verhandlungen zwischen den Niederlanden und der Bundesrepublik um den Ausgleichsvertrag vom 8. April 1960, in: Zentrum für Niederlande Studien, Jahrbuch 4 (1993)/ 2, 71-98.
[3] Dabei handelt es sich um ein laufendes, von der Volkswagen-Stiftung gefördertes Forschungsprojekt unter der Leitung von Prof. Dr. Hans Günter Hockerts, Lehrstuhl für Zeitgeschichte an der Ludwig-Maximilians-Universität München: ' Integration-Exklusion. Die deutsche Entschädigung für NS-Opfer in West- und Osteuropa 1953-75'.
[4] Im Rahmen des o.g. Forschungsprojekts verfasst Tobias Winstel, München, eine Studie über Ausgangspunkt und Entwicklung der multilateralen Verhandlungen sowie zu den bundesdeutschen regierungsinternen Überlegungen und Auseinandersetzungen.
[5] Christoph Buchheim: Das Londoner Schuldenabkommen, in: Ludolf Herbst (Hg.): Westdeutschland 1945-55: Unterwerfung Kontrolle, Integration, München 1986, 219-229.
[6] Peter Helmberger: Die Normalisierung der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zum Königreich der Niederlande in den 1950er Jahren, unveröffentlichte Magisterarbeit, LMU München 1992, 62.
[7] Zum Beispiel fürchteten die Niederländer, dass die Franzosen den Löwenanteil einer Entschädigungssumme kassieren würden; PRO, FO 371/130828, Memorandum of Conversation with Mr Jalink from the Dutch Embassy, 11. Juni 1957.
[8] PRO, FO 371/137543, Foreign Office Memorandum, 3. April 1958.
[9] The Manchester Guardian, 24. Dezember 1957.
[10] Ebd.
[11] Einige Beispiele: PRO, FO 371/124652, Count E. Raczynski to FO, 2. März 1956; Duchess Katherine Atholl on behalf of the British League for European Freedom to Mr Teeling (MP), 16. März 1956; Major General L. O. Lyne (UN Association of Great Britain) to Selwyn Lloyd, 28. April 1956; FO 371/124653, Dame May Curwen (British Council for Aid to Refugees) to Secretary of State, 20 Juni 1956; FO 371/130828, Lord Russell of Liverpool to Under-Secretary of State, 20. Mai 1957; Sir Ronald Adam, Chairman of the UN Association of Great Britain to Sir David Ormsby-Gore, 4. Dezember 1957.
[12] Schreiben von Bürgern finden sich unter anderem in: PRO, FO 371/137545, 146008 und 141611.
[13] Politisches Archiv des Auswärtigen Amts (PA AA), B 81, Band 106, Botschafter von Herwarth an AA, 13. Juni 1957.
[14] Charity shops verschiedener Hilfsorganisationen wie z.B. auch "Oxfam", sind in Großbritannien weit verbreitet. Dort werden gespendete Kleidung, Bücher, Schmuck, Geschirr etc. verkauft, der Erlös kommt der Hilfsorganisation zugute.
[15] Sir Heathcote-Smith bezeichnete Ryder's and Cheshire's Vorgehensweise als "rough tactics". PRO, FO 371/154232, Note by Mr J. Killick (Foreign Office), 25. Februar 1960.
[16] PRO, FO 371/146006, "Our Forgotten Allies", leaflet, ohne Datum, 1957.
[17] PRO, FO 371/154232, Note by Mr J. Killick (Foreign Office), 25. Februar 1960.
[18] PRO, FO 371/146009, Note by Philip de Zulueta, 16. März 1957. Premierminister Macmillans Reaktion ist leider nicht überliefert.
[19] PA AA, B 81, Band 329, UNHCR-Entschädigungsfonds: Bestimmungen, 9. Dezember 1960.
[20] Bundesarchiv Koblenz (BA), B 136/1148, Hans von Herwarth an AA, 13. Juni 1958.
[21] PA AA, B 81, Band 106, Deutsche Botschaft Neu Delhi an AA, 5. und 10. Dezember 1959.
[22] Vgl. z.B. Daily Express 1.-7. Januar 1960; Daily Herald 13. und 18. Januar 1960.
[23] Ulrich Brochhagen: Nach Nürnberg: Vergangenheitsbewältigung und Westintegration in der Ära Adenauer, Hamburg 1994, 341.
[24] PRO, FO 953/2023, German dossier: Eichmann trial, 1961.
[25] PA AA, B 31, Band 219, AA an Botschaft London, 8. August 1961 und Aufzeichnung, 24. August 1961.
[26] PRO, FO, 371/160638, Memorandum by Margeret King, 22. November 1961 und Memorandum by I. Vair-Turnbull, 29. November 1961. PA AA, B 81, Band 354, Vermerk über die Besprechung mit der Britischen Botschaft am 14. April, 16. April 1964.
[27] PA AA, B 81, Band 354, Aufzeichnung Dr. Born, 5. Oktober 1963; PA AA, B 81, Band 354, Ergebnisprotokoll über eine Besprechung mit der Britischen Botschaft am 24. Februar 1964, 7. März 1964.
[28] Daily Mirror, 28. April 1964. Die Schlagzeile lautete: "What about paying BRITISH victims of Nazi hell-camps? Negotiations have limped along with endless go-slow tactics by the Germans - and an almost total lack of top-level pressure by the Foreign Office".
[29] PRO, FO 371/177980, Roberts to FO, 29. April 1964.
[30] PA AA, B 81, Band 354, Vermerk über die Besprechung mit der Britischen Botschaft am 14. April 1964, 16. April 1964.
[31] PRO, T 312/772, Speaking note for conversation in Bonn, ohne Datum, 1964.
[32] PA AA, B 31, Band 275, Etzdorf an AA, 23. April 1964.
[33] Ebd.
[34] PA AA, B 81, Band 354, Vermerk über die Besprechung mit der Britischen Botschaft, 16. April 1964.
[35] PRO, FO 371/177980, Sir Frank Roberts, Bonn, to FO, 14. Mai 1964.
[36] Vertragstext in PRO, T 312/1885, Agreement between the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland and the Federal Republic of Germany concerning compensation for United Kingdom Nationals who were victims of National-Socialist measures of persecution, 9. Juni 1964. Für die Bundesrepublik unterzeichnete Staatssekretär Carstens, für Großbritannien Botschafter Roberts.
[37] PRO, FO 950/740, Application Form and Notes for Guidance, ohne Datum, 1964. Da, wie bereits erwähnt, Unklarheit über die Zahl der Opfer unter den britischen Neubürgern bestand, sah sich das Foreign Office gezwungen, den Verfolgungsbegriff eng zu definieren, um eine Situation zu vermeiden, in der die Gesamtsumme möglicherweise nicht für eine Entschädigung aller Opfer ausreichen würde. Daher umfasste die britische Definition ausdrücklich nur Verbringung in ein Konzentrationslager oder ein Lager, dessen Zustände mit denen eines Konzentrationslagers vergleichbar waren. Allerdings hatte eine Anzahl ehemaliger britischer Kriegsgefangener den Abschluss des Abkommens mit der Erwartung auf Entschädigung verknüpft und entsprechende Anträge eingereicht.
[38] Daily Express, 4. November 1965.
[39] PRO, FO 950/742, Memorandum of Conversation at the Ministry of Defence, 3. September 1964.
[40] Diese Bestimmung betraf eine kleine Gruppe von Kriegsgefangenen, darunter Überlebende der 'Great Escape', die in den zum Konzentrationslager Sachsenhausen gehörenden Zellenbau und Sonderlager A interniert waren. PRO, T 312/1885, Foreign Office Note, 19. Januar 1968.

Autorin:
Dr. Susanna Schrafstetter

Department of History
University of Glamorgan
Pontypridd CF37 1DL
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Department of History
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Lincoln
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Empfohlene Zitierweise:

Susanna Schrafstetter: "Die einfachen Leute werden für Gerechtigkeit sorgen!". Die deutsch-britischen Verhandlungen über ein Abkommen zur Entschädigung von Opfern nationalsozialistischer Verfolgung, 1956-64, in: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 2, [13.09.2004], URL: <http://www.zeitenblicke.historicum.net/2004/02/schrafstetter/index.html>

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