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  3 (2004), Nr. 3: Inhalt
Georg Schmidt-von Rhein
Die Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung
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"In einer Zeit, in der Gewalt und Fanatismus die Oberhand zu gewinnen drohen, müssen wir das Recht, den Rechtsstaat und seine historischen Wurzeln wieder in den Vordergrund des Bewusstseins aller rücken."
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So beginnt die Erklärung zur Gründung der 'Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung' vom 4. Juni 1985. Das Ziel der Gesellschaft ist eine Rückbesinnung auf die friedensstiftende Funktion des Rechts. Sie will die Grundlagen freilegen, auf denen unsere Gerichtsorganisation und unser demokratisches rechtsstaatliches System wachsen konnten. Sie möchte den Versuch einer Darstellung wagen, wie es zur Entwicklung einer deutschen Justizorganisation mit unabhängigen Gerichten gekommen ist und wie im Laufe der Zeit die Herausbildung von Grundrechten der Bürger durch diese Justizorganisation mitgetragen worden ist. Am Beispiel der Geschichte des Reichskammergerichts lässt sich dies möglicherweise besonders deutlich machen, weil die Forschung heute über die Mittel verfügt, die Ursprünge und Entwicklung offen zu legen. Aus den noch vorhandenen Akten, die, wenn sie auch über ganz Europa verstreut sind, im Wege der modernen Informationstechnologie wieder zusammengeführt werden können, lässt sich der steinige Weg zu dem Rechtsstaat unserer Tage nachvollziehen.

Abb. 1

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Die Arbeit der Gesellschaft erstreckt sich auf zwei Komplexe:
Im Mittelpunkt der Bemühungen der Gesellschaft stand zunächst die pädagogische Aufgabe, die Bedeutung der friedensstiftenden Funktion des Rechts mit Hilfe eines Museums über das Reichskammergericht und seine Rechtsprechung an die Bürger zu vermitteln. Die Stadt Wetzlar schaffte die Grundvoraussetzungen für diese Überlegungen, indem sie ein Haus aus der Zeit des Reichskammergerichts für die Zwecke der Einrichtung des Museums zur Verfügung stellte. Das Museum wurde am 16. Oktober 1987 unter der Schirmherrschaft des damaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Professor Dr. Zeidler eröffnet.
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Die wissenschaftliche Tätigkeit der Gesellschaft hat die Erforschung der Rechtsprechung des Reichskammergerichts und seiner Entwicklungsstrukturen zur Aufgabe. Diesem Ziel diente auch das erste wissenschaftliche Kolloquium, welches am 15. und 16. Oktober 1987 in Wetzlar stattfand. Sein Thema "Das Reichskammergericht in der deutschen Geschichte - Stand der Forschung und Forschungsperspektiven" hat die Grundlage für die weitere Arbeit und die Einrichtung der Forschungsstelle im Jahr 1991 geschaffen. Nach 18-jährigem Bestehen umfasst die Gesellschaft jetzt 350 Mitglieder, die sich zum größten Teil aus den Bereichen Justiz, Verwaltung und Politik, zu etwa einem Viertel aus den Bereichen Wissenschaft, Archivdienst und Bibliothekswesen und einem vergleichbar großen Anteil aus der Anwaltschaft rekrutieren. Mit Erfolg arbeiten berufene Vertreter aus Wissenschafts- und Juristenkreisen des gesamten Bundesgebietes sowie des angrenzenden Auslands in den Gremien der Gesellschaft mit. Der international besetzte wissenschaftliche Beirat berät die Gesellschaft in allen wissenschaftlichen Bereichen.
Link: www.reichskammergericht.de

Autor:
Georg Schmidt-von Rhein
Vorsitzender der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e.V.
Hofstatt 19
35578 Wetzlar
forschungsstelle@reichskammergericht.de

Empfohlene Zitierweise:

Georg Schmidt-von Rhein: Die Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung, in: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 3, [13.12.2004], URL: <Bitte fügen Sie hier aus der Adresszeile des Browsers die aktuelle URL ein.>

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