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Abstracts 4 (2005), Nr. 2
 

Abstracts

Selbstverständnis – Selbstdarstellung – Selbstbehauptung.

Der Adel in der Vormoderne, I


Ronald G. Asch: Zwischen defensiver Legitimation und kultureller Hegemonie: Strategien adliger Selbstbehauptung in der frühen Neuzeit, in: zeitenblicke 4 (2005), Nr. 2.

Vielfach sieht man im Adel der Frühen Neuzeit vor allem einen Modernitätsverlierer. Auch wenn es adlige Familien gab, deren gesellschaftlicher Niedergang unübersehbar blieb, vermochten viele adlige Familien sich an die neuen Herausforderungen einer im Wandel begriffenen ständischen Gesellschaft und eines immer mehr erstarkenden Fürstenstaates anzupassen. Nicht verwunderlich ist daher, dass auf die Krise des Adels im Laufe des 17. Jahrhunderts eine ausgeprägte Rearistokratisierung folgte, die auch Bürgerliche zur Anpassung an adlige kulturelle Normen nötigte. Durch eine standesspezifische Aneignung der Ideale des Humanismus und der Konfessionskirche, konnte der Adel sie seinen eigenen Wertvorstellungen anpassen und damit seine gesellschaftliche Hegemonie festigen. Die Überlebensfähigkeit des Adels als Stand war auch wesentlich durch die Fähigkeit bedingt mit Widersprüchen zu leben, und die eigene ständische Identität situationsbedingt ganz unterschiedlich zu inszenieren, respektive innerhalb ein- und derselben Familie ein Spiel mit verteilten Rollen zu betreiben, eine Taktik die sich sowohl gegenüber dem obrigkeitlichen Konfessionalisierungsdrang des 16. Jahrhunderts wie gegenüber der so genannten absoluten Monarchie, die ohnehin meist auf einen Herrschaftskompromiss mit den traditionellen Eliten angewiesen war, bewährte. Selbst der Hof war eher ein Ort, an dem adlige Ansprüche auf Status und Macht mit dem Monarchen ausgehandelt werden konnten, als ein Instrument der Domestizierung des Adels wie man oft gemeint hat. Die Forderung nach einem stärker meritokratischen Laufbahnsystem in Heer und Verwaltung wie sie im späteren 18. jahrhundert dann allerdings zunehmend erhoben wurde, stand zu der Ökonomie der Gnade und Gunst wie sie am Hofe nun einmal maßgeblich war allerdings in einem starken Gegensatz., und hätte dem Hof als politischem Herrschaftszentrum gewissermaßen seine eigentlich Grundlage entzogen und damit auch die soziale Vormachtstellung des Adels in Frage gestellt.


Beatrix Bastl: Der Adel in den Österreichischen Erblanden. Selbstverständnis – Selbstdarstellung – Selbstbehauptung, in: zeitenblicke 4 (2005), Nr. 2.

Der Beitrag thematisiert die im Titel genannten Begriffe Österreichische Erblande und Österreichischer Adel. Es wird dabei auch der Versuch gemacht festzuhalten, welche Aspekte des Lebens vergangener Zeiten erinnerungs- und damit geschichtsmächtig seien, da dies mit den herrschenden Geschichts- und Gesellschaftsverständnis zu tun hat. Einen zentralen Stellenwert nimmt dabei das Gedächtnis als die 'Religion' eines gesamten Adelsgeschlechtes ein und in der Folge werden Grabdenkmäler als Gedächtnismäler einer Familie, eines Geschlechtes, interpretiert. Aber auch 'Gedächtnistexte' geschriebener Natur werden nicht vernachlässigt und als Korrekturhilfe herangezogen. Ein weiterer wichtiger Interpretationsrahmen ergibt sich durch die Namengebung, die wiederum der Erinnerung bestimmter Personen aus der Familie gilt. Was alles verschafft nun dem Adel seine Identität? Eine Fragestellung, die gleichzeitig das Schlusswort bildet.


Claudia Garnier: Rituale der Ehre. Die Inszenierung der Herrschaft im spätmittelalterlichen Moskauer Adel, in: zeitenblicke 4 (2005), Nr. 2.

In der ständischen Gesellschaft der Vormoderne zählten zeichenhafte Verhaltensformen zum gängigen Kommunikationsrepertoire, durch das Rangansprüche und -unterschiede zum Ausdruck gebracht wurden. Hierfür entwickelte Rituale gab es nicht nur in der westlichen Hemisphäre, sie finden sich ebenso an der östlichen Peripherie Europas. Eine Analyse der symbolischen Kommunikationsmuster in der Moskauer Adelswelt des 15. Jahrhunderts zeigt, dass sich auch hier die politische Ordnung durch bestimmte Rituale der Ehrerweisung konstituierte, etwa durch Sitzordnungen bei öffentlichen Anlässen. An der Spitze dieser Gesellschaft stand der Moskauer Großfürst, der ebenfalls entsprechende Verhaltensformen einforderte. Der Beitrag veranschaulicht am Beispiel der Unterwerfung Novgorods unter die Herrschaft Ivans III., welch zentrale Rolle Zeichen der Ehrerweisung und -verletzung in diesem Kontext spielten. Eine der wichtigsten Gesten stellte sicherlich das Ritual des "Stirnschlagens" dar, dessen Ursprung vermutlich im tatarischen Bereich liegt. Während der Herrschaft der Tataren über weite Teile Russlands vom 13. bis 15. Jahrhundert wurde die Moskauer Führungsschicht mit diesem Gestus konfrontiert und passte ihn den eigenen Bedürfnissen an. So ließen die Kontakte mit fremden Ritualgemeinschaften hier eine eigene Lexikologie von Zeichen und Gesten entstehen, deren Transformationsprozess deutlich nachvollzogen werden kann.


William W. Hagen: Two ages of seigneurial economy in Brandenburg-Prussia: structural innovation in the sixteenth century, productivity gains in the eighteenth century, in: zeitenblicke 4 (2005), Nr. 2.

In Brandenburg etablierten in der Phase zwischen 1470 und 1620 Adlige mit großem Landbesitz (die später so genannten preußischen Junker) mit bemerkenswerter unternehmerischer Energie eine auf Export und Profit hin orientierte Gutswirtschaft. Sie steigerten in beträchtlichem Maße die landwirtschaftliche Überschussproduktion und damit auch ihren eigenen Wohlstand. Grundlage für diese Wirtschaftsform war der unbezahlte Frondienst, den die untertänigen Dörfer für die Junker leisten mussten. Doch für das sich nun entwickelnde Wirtschaftssystem der Großgrundbesitzer wurden die Arbeitsleistungen ausgehandelt, teilweise auch unter Vermittlung von landesherrlicher Seite, die einer Überbeanspruchung der untertänigen Bauern entgegenwirken wollte. Das System einer profitorientierten Gutswirtschaft setzte eine Freihandelspolitik voraus, an der die Landstädte sich anzupassen hatten, ungeachtet ihrer seit dem Mittelalter entwickelten, auf dem Zunftwesen aufbauenden Monopolstrukturen. Erst durch das erwirtschaftete Vermögen konnte ein Junker dem regierenden Landesherrn gegenüber als Kreditgeber auftreten, was wiederum Voraussetzung dafür war, dass der Junker landesherrliche Ämter übernehmen und die damit verbundenen Vorteile ausnutzen konnte. Behindert wurden auf Umsatzsteigerung abzielende Innovationen durch das Lehensrecht, das aber durch die Allodifikation des adligen Grundbesitzes 1717 im wesentlichen abgelöst wurde. Doch dies alles konnte die Entwicklung nicht stoppen, die aus den Junkern eine Schicht von vereinzelten landbesitzenden Familien werden ließ. Diese waren durch wechselseitige Schulden und verwandtschaftliche Beziehungen und die dadurch beförderten Vererbungen miteinander verbunden, verfolgten aber ansonsten ihre individuellen wirtschaftlichen Interessen, die letztlich darauf ausgerichtet waren, Macht, Einfluss und Prestige der jeweils eigenen Familie zu steigern. Im 18. Jahrhundert sahen sich die Junker einem absolutistischen Staat gegenüber, der ihnen beim Abschöpfen der Überschüsse, die die dörflichen Untertanen erzielten, Grenzen setzte. Viele Gutsherren setzten daraufhin auf eine Steigerung der Produktivität ihrer Güter, indem sie zusätzlich Lohnarbeiter anwarben, nicht aber die Dienste oder Abgaben der dörflichen Untertanen anhoben. Es waren der absolutistische Staat und seine Vertreter, hier vor allem die bürgerlichen Kameralisten und Domänenpächter, die im 18. Jahrhundert eine Politik des wirtschaftlichen Wachstums formulierten und auch umsetzten (und zwar mehr als im 16. Jahrhundert der Adel insgesamt), doch viele Gutsbesitzer griffen Konzepte zur Verbesserung der Landwirtschaft auf, die ihnen ihr eigenes Interesse, aber auch der Staat aufdrängte. Vor diesem Hintergrund kann von einer "landwirtschaftlichen Revolution" die Rede sein.


Roswitha Jacobsen: Tagebuch und Lebensbeschreibung Herzog Friedrichs I. von Sachsen-Gotha-Altenburg. Zur textuellen Verfasstheit höfischer Selbstzeugnisse, in: zeitenblicke 4 (2005), Nr. 2.

Die Selbstzeugnisforschung hat sich darum bemüht, die verschiedenen Quellengattungen in ihrem jeweiligen Quellenwert durch eine Typologisierung zu bestimmen. Mit der Lebensbeschreibung und dem Tagebuch geht es um zwei Textsorten, die beide zum sog. egozentrischen Typ der Selbstzeugnisse gehören. Der Beitrag zeigt nun, dass weniger diese Typologisierung, als vielmehr die textuelle Verfasstheit entscheidend für den Aussagewert der historischen Quellen einzuschätzen ist. Exemplifiziert wird dies anhand von Selbstzeugnissen aus dem höfischen Kontext des 17. Jahrhunderts, konkret der Lebensbeschreibung und des Tagebuchs, die Herzog Friedrich I. von Sachsen-Gotha-Altenburg hinterlassen hat. Dabei zeigen sich für die Lebensbeschreibung alle Merkmale eines Erzähltextes; prägend sind im weiteren eine klare Gliederung des Stoffes und auch eine entschlossene Deutung des lebensweltlichen Geschehens. Damit lässt die Lebensbeschreibung deutlich die Gedankenwelt des (fürstlichen) Verfassers erkennen. Dieser stilisierte Selbstentwurf des eigenen Lebens vermag aber nicht über die Abläufe des (fürstlichen) Alltags detaillierte Auskunft zu geben – diese biographische Seite wird erst durch das Tagebuch erhellt. Hier finden sich eine Fülle von Informationen, aber lediglich als Splitter, vereinzelt, ungeordnet, nicht hierarchisiert und vor allem nicht einer Deutung unterworfen. Die Informationen eines Tagebuchs haben, eben weil sie keiner Sinnkonstruktion unterworfen sind, ihren besonderen Quellenwert. Doch können diese Informationen erst mithilfe anderer Dokumente entschlüsselt werden.


Esteban Mauerer: Geld, Reputation, Karriere im Haus Fürstenberg. Beobachtungen zu einigen Motiven adeligen Handelns im barocken Reich, in: zeitenblicke 4 (2005), Nr. 2.

Der Beitrag stellt anhand von drei wichtigen Entscheidungssituationen im Leben des – dem kaisernahen schwäbischen Hochadel angehörenden – Grafen Froben Ferdinand von Fürstenberg (1664-1741) handlungsleitende Motivationen adeligen Handelns um 1700 heraus. Dabei tritt vornehmlich das Streben nach Bewahrung und Vermehrung der Reputation zutage, das gleichwohl im Kontext finanzieller Möglichkeiten realisiert werden musste. Im einzelnen geht es um die Besetzung der prestigeträchtigen Ämter als Reichskammerrichter, als Prinzipalkommissar am Regensburger Reichstag sowie die zur Bewahrung der gesellschaftlichen Position erstrebte Erhebung in den Fürstenstand.


Andreas Pečar: Genealogie als Instrument fürstlicher Selbstdarstellung. Möglichkeiten genealogischer Repräsentation am Beispiel Herzog Ulrichs von Mecklenburg, in: zeitenblicke 4 (2005), Nr. 2.

Genealogische Inszenierungen dienten gemeinhin dazu, die zeitübergreifende Einheit regierender Dynastien darzustellen. Am Beispiel der zahlreichen genealogischen Kunstwerke unter Herzog Ulrich von Mecklenburg, der von 1556 bis 1603 regierte, wird in diesem Beitrag vorgeführt, wie sich die Genealogie auch als Argument gegen konkurrierende Familienangehörige verwenden ließ. Herzog Ulrich musste sich die Landesherrschaft in Mecklenburg mit seinem älteren Bruder Johann Albrecht teilen, der in Schwerin residierte. Ulrich fand seinen Herrschaftsmittelpunkt in Güstrow. Der Neubau der Residenz sowie eine umfangreiche Ausstattung in der nun als Hofkirche wiederbelebten ehemaligen Stiftskirche sollten unterstreichen, dass Herzog Ulrich Güstrow zum eigentlichen Herrschaftszentrum in Mecklenburg ausbauen wollte. Sowohl in der Residenz als auch in der Hofkirche nutzte er hierfür auch genealogische Inszenierungen (im Ulrichmonument, dem Grabmal für sich und seine beiden Gemahlinnen; im Borwinepitaph; in den Namenskartuschen oberhalb des Rotwildfrieses im Festsaal der Residenz). Sie sollten unterstreichen, dass Ulrich in seinem Bemühen um die Erinnerung an die Vorfahren zugleich den Anspruch dokumentierte, deren eigentlicher Nachfolger zu sein – in Konkurrenz zu seinen Brüdern, die diesen Anspruch gleichfalls erhoben.


Wilfried Reininghaus: Das wirtschaftliche Handeln der Familie von Romberg im 17. bis 20. Jahrhundert, in: zeitenblicke 4 (2005), Nr. 2.

Dank eines gut erhaltenen Archivs kann die Geschichte der Familie von Romberg über einen Zeitraum von mehr als 500 Jahren betrachtet werden. Wegen ihres Besitzes an Steinkohlenzechen und Mühlen im Süden des heutigen Dortmunder Stadtgebietes hat sie sich seit dem 16. Jahrhundert wirtschaftlich betätigt. Durch die Heiratsverbindung mit der Familie von Viermund intensivierten sich im 17. Jahrhundert sogar noch die ökonomischen Aktivitäten. Giesbert von Romberg avancierte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einem der bedeutendsten Bergwerksbesitzer im entstehenden Ruhrgebiet. Schon sein Sohn begann sich aus diesem Geschäft zurückzuziehen und favorisierte die Landwirtschaft, die er allerdings nach marktwirtschaftlichen Kriterien betrieb. Gisberts gleichnamiger Enkel, der "Tolle Bomberg" im Roman von J. Winckler, leitete endgültig eine Abkehr vom aktiven Unternehmertum ein.


Arno Strohmeyer: Rituelle Kommunikation in vormodernen Herrschaftsordnungen: Kniefälle des oberösterreichischen und steirischen Adels (ca. 1570-1630), in: zeitenblicke 4 (2005), Nr. 2.

Die Forschung hat in den letzten Jahren die große Bedeutung symbolischer und ritueller Kommunikationsformen im politisch-sozialen Leben des Mittelalters und der Frühen Neuzeit aufgezeigt. Davon ausgehend analysiert der Beitrag Kniefälle protestantischer Adliger vor dem katholischen Landesherren in den beiden habsburgischen Erbländern Oberösterreich und Steiermark im späteren 16. und frühen 17. Jahrhundert. Ziel ist es, aus dieser Perspektive einen Einblick in das Verhältnis zwischen landesfürstlicher Obrigkeit und adlig-ständischen Untertanen und damit in das Wesen vormoderner, von ausgeprägter ständischer Partizipation gekennzeichneter Herrschaftsordnungen zu gewinnen. Die Kniefälle verweisen auf die Perzeption des Gemeinwesens als patriarchale Familie mit dem Landesfürsten als Vater und den Ständen als dessen Kindern, eine allgemein akzeptierte und unter den Adligen weit verbreitete Ordnungsvorstellung, die Verhalten regulierte, Handlungen legitimierte, Gemeinschaftsbewusstsein schuf und somit zum Kernbestand der Herrschaftsordnung zählte. Eine Längsschnittanalyse zeigt, dass sich seine Semantik und seine Funktion in der politischen Kommunikation veränderten, was als Verfassungswandel zu verstehen ist.


Christian Wieland: Die bayerische Adelsverschwörung von 1563. Ereignis und Selbstdeutungen, in: zeitenblicke 4 (2005), Nr. 2.

In den Auseinandersetzungen zwischen Albrecht V. von Bayern und Teilen des bayerischen Adels auf dem Ingolstädter Landtag 1563, den fehdeähnlichen Kämpfen des Herzogs gegen Graf Joachim von Ortenburg und dem Hochverratsprozess des Landesherrn gegen prominente Mitglieder des Landadels 1564 standen sich zum einen Katholizismus und Protestantismus gegenüber. Dieser Kampf um die Orthodoxie verband sich mit rivalisierenden Konzeptionen von Herrschaftsausübung und Politikgestaltung; im Kontext der Intensivierung und Verdichtung fürstlicher Herrschaft wurden aristokratisch-ständische Vorstellungen nochmals besonders vehement artikuliert. Der bayerische Adel schloss sich dabei den Bestrebungen zahlreicher niederadliger Gruppierungen des Reichs an, die nach reichsunmittelbarem Status strebten. So waren denn auch die Anführer der Adelsfronde Angehörige von Familien, deren Status auf der Grenze zwischen Landsässigkeit und Reichsstandschaft anzusiedeln war. Schließlich waren diese Konflikte auch solche um die Herrschaft über die Sprache. Beide Parteien bedienten sich vor allem des Begriffs der Gemeinschaft, der Einheit, um sich zu legitimieren. Während für den Adel Gemeinschaft eine autonome, ständische Veranstaltung war, hieß sie für den Herzog die Ausrichtung von vereinzelten Individuen auf ihn – nach den Kategorien von Gnade und Verdienst. Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass der Adel den Versuchen der Monarchen, das Monopol auf "Orthodoxie" zu formulieren, fast regelmäßig mit "Gegenorthodoxien" begegnete – Gewissensbeherrschung war keine ausschließliche Domäne der Staatsgewalt.

Erstellt von: RedaktionZB
Zuletzt verändert: 2007-01-09 01:19 PM