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Spricht der moderne Mensch von 'Ritualen', so gelten derartige Verhaltensweisen meist als hohle Gesten ohne besondere Aussagekraft oder bestenfalls schmückendes Beiwerk. Wenn sich Staatsmänner auf Aspekte künftiger Politik verständigen, zählt die Niederschrift in einem Vertrag oder einem sonstigen rechtsgültigen Dokument. Dass sie sich anschließend die Hände schütteln, den freundlichen wie entschlossenen Blick den Kameras zugewandt, hat keine inhaltliche Bedeutung. Entsteht in der Zukunft Streit über die Absprachen, wird kaum auf den wohlwollenden Händedruck, sondern vielmehr auf das schriftliche Dokument Bezug genommen.

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Der Zugang der alteuropäischen Gesellschaften zu derartigen Verhaltenscodices ist hingegen ein völlig anderer. Denn über einen langen Zeitraum kamen vormoderne Gemeinschaften mit einem recht bescheidenen Maß an Schriftlichkeit aus, so dass bei einer Vereinbarung der Händedruck oder ein Eid das konstituierende Element waren. [1] Trotz der geringen Literalisierung sind auf allen Feldern der politischen und sozialen Koexistenz Regeln erkennbar, die weder schriftlich formuliert oder noch in kodifizierten Normen festgehalten wurden. Das Zusammenleben wurde durch zeichenhafte Verhaltensformen bestimmt: durch Rituale. Zu nennen sind beispielsweise Rituale der Macht und Herrschaft, Gesten von Über- oder Unterordnung, Ausdrucksformen von Ehrerbietung oder Demütigung, Symbole der sozialen Stellung, der Zustimmung oder Ablehnung. [2]

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Derartige Rituale, so lautet das Fazit der neueren Forschung, wurden durch "Arrangements erzeugt, in denen Menschen ihr Verhältnis zu sich, zu anderen und zur Welt (...) darstellen." [3] Da sie eine konkrete Aussage transportierten, bildete die Deutungskompetenz der jeweiligen Akteure eine der wichtigsten Voraussetzungen für ihr Funktionieren. [4] Nur wenn die Teilnehmer die 'Metasprache' des Rituals verstanden und zu interpretieren wussten, konnte durch Rituale eine bestimmte Aussage getroffen werden.

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Neuere historische Studien zur Ritualforschung haben gezeigt, dass die Fähigkeit der Deutung der Aussagen eines Rituals im früh- und hochmittelalterlichen Mitteleuropa Produkt eines langen 'Lernprozesses' war. Vorbildfunktionen besaßen dabei vor allem religiöse und liturgische Rituale, die in den profanen Bereich übertragen wurden und als adäquate Ausdrucksform von Herrschaft erschienen. [5] Während derartige Transferprozesse in den vergangenen Jahren für den mittel- und westeuropäischen Raum recht gut erforscht wurden, erweist sich die Frage als äußerst reizvoll, aus welchen Quellen der Ritualfundus in anderen Teilen des Kontinents gespeist wurde. In erster Linie bietet sich die östliche Peripherie Europas an, da sie andersartigen kulturellen, politischen und religiösen Einflüssen als der Westen ausgesetzt war: Zum einen bestanden enge Beziehungen zu Byzanz seit dem Frühmittelalter – eine Tatsache, die sich nicht zuletzt in der Christianisierung durch die oströmische Kirche niederschlug; zum anderen waren diese Gebiete seit der Mitte des 13. Jahrhunderts der tatarischen Herrschaft unterworfen. Deren Anfang markierte die Eroberung der Fürstentümer Rjazan' und Vladimir-Suzdal' im Winter 1237/38 und schließlich die Einnahme Kievs im Dezember 1240. [6]

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Die folgenden Ausführungen beschreiben typische Kommunikationsmuster der Inszenierung von Herrschaft, der Rituale der Ehre in der Moskauer Adelswelt des 15. Jahrhunderts. Die Beobachtungen bieten jedoch nicht eine bloße statische Bestandsaufnahme, sondern werden vor allem der Frage nachgehen, aus welchen Quellen die für die russische Gesellschaft typischen Ritualformen generiert wurden. Da die Fremdherrschaft der Tataren im ausgehenden 15. Jahrhundert endete, drängt sich dieser Beobachtungszeitraum nahezu auf, denn es ist zu erwarten, dass mögliche Transferprozesse zu diesem Zeitpunkt weitgehend zum Abschluss gelangt waren.

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Ähnlich wie die Adelsgesellschaft Mittel- und Westeuropas entwickelte die Moskauer Aristokratie im Verlauf des Mittelalters einen Codex von Ritualen, der Rang und Herrschaft einer Person oder einer Familie demonstrierte. Spätestens seit dem 15. Jahrhundert wies die Moskauer Aristokratie eine differenzierte Rangplatzordnung (Mestničestvo) auf, die jedem der Mitglieder gemäß seiner Herkunft, den Verdiensten und Ämtern seiner Familie eine genaue Position zuschrieb. [7] Diese Ordnung erstreckte sich auf alle aristokratischen Lebensbereiche: sie bestimmte die Position eines Adligen im Heer auf Feldzügen genauso wie seinen Sitzplatz bei offiziellen Feierlichkeiten bei Hof. Die Positionierung im Mestinčestvo war keine unbedeutende formale Kategorisierung. Sie spiegelte die Rangordnung und die Teilhabe an der Herrschaft sowie die damit verbundene politische Einflussnahme wider. So hat Hartmut Rüß in Bezug auf die vormoderne russische Gesellschaft darauf hingewiesen, "in welchem großen Maße das aristokratische Lebensmuster, wie es sich im Ehrenschutz für Geschlecht, Familie und Einzelperson (...) offenbarte, gesellschaftsbestimmend war." [8]

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Entsprechend ist das Thema 'Ehre' in den vergangenen Jahren von der historischen Forschung intensiv behandelt worden. [9] Dabei sei zum einen zwischen der individuellen Ehre einer Person und zum anderen der standesgebundenen Ehre, durch die sich eine Gruppe gegenüber den übrigen sozialen Netzwerken abgrenzt, unterschieden. Als eines der wichtigsten gruppenbezogenen Ehrkonzepte gilt in der Vormoderne das des Adels, das durch ein umfangreiches Repertoire an Verhaltensnormen und äußeren Zeichen repräsentiert wurde. [10] Da die Ehre des Einzelnen durch verschiedene Attribute und Verhaltensweisen akkumuliert oder auch reduziert werden konnte, war sie Gradmesser für die Position der jeweiligen Person im politischen Kräftespiel. Die Ehre war somit kein bedeutungsloses Beiwerk adliger Repräsentation, sondern bildete das Substrat von Herrschaft und Einfluss.

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Für die vormoderne höfische Gesellschaft hat Norbert Elias dies treffend ausgedrückt: "Dort aber, wo, wie in der höfischen Gesellschaft, die soziale Realität gerade in dem Rang und dem Ansehen lag, welche einem Menschen die eigene Gesellschaft und an ihrer Spitze der König zubilligte (...), dort stellten etwa die Möglichkeit, einem anderen voranzugehen oder zu sitzen, wenn er stehen mußte (...), gar keine Äußerlichkeit dar – das sind sie nur, wo Geld oder Berufsfunktionen als das Reale der sozialen Existenz gelten –, sondern unmittelbare Dokumentationen der sozialen Existenz, nämlich der Stelle, die man gegenwärtig in der Rangordnung der höfischen Gesellschaft einnahm. Steigen oder Fallen in dieser Rangordnung bedeutete für den höfischen Menschen soviel, wie für den Kaufmann Gewinn oder Verlust in seinem Geschäft."  [11]

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An der Spitze dieser Ordnung stand in der Moskauer Adelswelt schließlich der Großfürst selbst - er konnte die individuelle und standesbezogene Ehre mehren oder auch reduzieren. Seine Handlungsfreiheit war in dieser Hinsicht jedoch nicht grenzenlos, galt doch für ihn das Handlungsgebot: "Deine Bojaren und Großen begnadige und bewahre (sie) nach ihrer Würde (...)."  [12] Gleichzeitig erwies sich die Ehre und die damit verbundene Macht innerhalb des Adels als ein Gut, das in ganz bestimmten Situationen von den Adligen autonom 'gehandelt' wurde: sei es, dass man sich bei Zusammenkünften und Feierlichkeiten wechselseitige Ehrerbietungen erwies oder dass man den anderen durch entsprechende Verhaltensweisen seiner Ehre beraubte und somit seinen Einfluss in Frage stellte. [13]

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Das System der Rangordnung des Moskauer Adels kam in der Regel bei offiziellen Anlässen zum Tragen. So wurde bei feierlichen Zusammenkünften des Adels der Status der Person durch die Sitzordnung markiert, die einflussreichen Magnaten bessere und weniger bedeutenden Großen schlechtere Plätze zuwies. [14] Probleme ergaben sich meist dann, wenn die Eigenwahrnehmung des Adligen nicht mit seinem zugewiesenen Sitzplatz übereinstimmte und er einen vermeintlich inferioren Rang einnehmen musste. Das Handlungsspektrum derartig benachteiligter Aristokraten war breit: es erstreckte sich vom bloßen Fernbleiben vom Festmahl über lautstarke Proteste, dass man lieber enthauptet werden wolle, als dass man einen niederen Sitzplatz einnehme. [15] Adlige, die sich aus diesen Gründen den Feierlichkeiten fernhielten, wurden schließlich mit Gewalt an die Tafel gezwungen.

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Aus dem 17. Jahrhundert ist die Eskalation eines solchen Konfliktes überliefert, der jedoch durchaus auch Abbild der Verhältnisse aus vorhergehenden Jahrhunderten gewesen sein dürfte. [16] Bei diesem Streit verweigerte ein Adliger seine Teilnahme bei einem Bankett unter dem Vorwand einer Krankheit. Wiederholt zum Kommen aufgefordert, entschuldigte er sich mit demselben Argument und wurde daraufhin mit Gewalt zum Hof gebracht. Zuvor legte man ihm jedoch ein schwarzes Gewand an als Zeichen der herrscherlichen Ungnade [17] und fuhr ihn in einem einfachen Leiterwagen anstelle einer standesgemäßen Kutsche vor. Als sich der so Erniedrigte wegen seiner angeblichen Krankheit weigerte, die Treppen hinaufzusteigen, schleifte man ihn kurzerhand in einem Teppich über die Stufen bis in den Festsaal. Wie zu erwarten war, nahm er nicht auf dem für ihn bestimmten Stuhl Platz; vielmehr warf er sich zu Boden – allerdings nicht aus Demut, sondern als Zeichen seiner Opposition. Gewaltsam auf seinen Platz gesetzt, verkroch er sich schließlich unter dem Tisch und störte mit seinem lautstarken Schimpfen so lange die Festgesellschaft, bis er hinaus geführt wurde.

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Das Bild eines Adligen, der sich wegen der Verletzung seines persönlichen Rangempfindens unter dem Tisch verkriecht, erweckt beim modernen Beobachter eher unfreiwillige Komik, als dass es als Verhaltensform innerhalb der sozialen Kommunikation Geltung beanspruchen dürfte. Dennoch: die Funktion des Vorgangs liegt auf der Hand - zumindest für den Betrachter, der eine gewisse Sensibilität für die vormoderne Ritualsprache entwickelt hat. Es ging nicht um den bloßen Sitzplatz. Vielmehr präsentierte der zugewiesene Sitz allen Teilnehmern eines Festmahls den Rang des so platzierten Adligen. Eine wichtige Rolle spielte dabei die Öffentlichkeit des Geschehens, denn je mehr Personen bei einem Mahl zugegen waren, desto wichtiger wurde für den einzelnen seine Positionierung. [18] Entsprechend hätte es nicht nur die Ehre des Adligen verletzt, diesen scheinbar minderwertigen Sitzplatz einzunehmen, sondern gleichzeitig seine Position im politischen Kräftespiel in Frage gestellt – und dies war kaum ohne Protest hinnehmbar. Die Flucht unter den Tisch war somit der letzte Rettungsanker und überdeutlicher Ausdruck dessen, dass der Betroffene mit der Regelung keineswegs zufrieden war. Das beschriebene Beispiel ist kein Einzelfall. Die Auseinandersetzungen um Ansehen und Ehre waren offensichtlich so gravierend, dass man im 16. Jahrhundert bei besonders feierlichen Ereignissen die Rangplatzordnung für ausgesetzt erklärte, um sich abzeichnende Konflikte zu vermeiden. [19]

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Es entspricht der Logik des Systems, wenn innerhalb der ranggebundenen Adelsgesellschaft die Verletzung der Ehre, etwa durch verbale Beleidigungen oder Handgreiflichkeiten, den Zwang zur Wiedergutmachung erforderte. Diese konnte zum einen durch eine gewisse Geldzahlung an die beleidigte Partei erfolgen: "Damit gleichwol das schelten / schmehen und verunehren nicht ohn unterschied gegen geringe und fu(e)rnehme Leute veru(e)bet werde / ist es von der Obrigkeit also verordnet / daß der / welcher einen fu(e)rnehmen Mann / oder dessen Weib / oder Großfu(e)rstlichen Bedienten / sie seynd Russen oder Ausla(e)ndische schild/schlaeget/oder sonsten verunehret / dem Beleidigten fu(e)r den Unglimpff eine grosse Geldstraffe geben muß / welches sie nennen/einem die Biszestia bezahlen." [20] Deren Summe richtete sich nach Rang, Amt und Verdienst des Beleidigten und erhöhte sich, wenn nicht nur eine Person alleine, sondern zugleich ihre Familienangehörigen beleidigt wurden. In dem Fall, dass der Injuriant die erforderliche Summe nicht aufbringen konnte, "wird er in Person dem Beleidigten ins Hauß geschicket / mahg mit ihm nach seinem belieben verfahren." [21]

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Nicht selten bestand die Wiedergutmachung jedoch aus Unterwerfungsakten, durch die sich der Missetäter dem Geschädigten scheinbar bedingungslos auslieferte, wie der in diesem Zusammenhang gebräuchliche Terminus 'vydača golovoju' andeutet, den man wörtlich mit 'Auslieferung des Hauptes' übersetzen kann. [22] Durch dieses Verfahren wurde die Entehrung des Beleidigten kompensiert, sein Status wiederhergestellt. Zunächst hatte der Übeltäter um Entschuldigung zu bitten und sich dem Beleidigten gegenüber besonders dienstfertig zu erweisen, indem er ihm etwa beim Erheben von Stuhl half. Zudem musste er künftiges Einvernehmen versprechen, das manchmal auch mit einer Ladung zum Mahl als friedensbekräftigendes Element einherging.

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In manchen Fällen erniedrigte sich der Injuriant kurzzeitig durch nicht standesgemäßes Verhalten, um so den Ehrverlust seines Gegenübers auszugleichen. Es gehörte zu den Regeln dieses Verfahrens, dass der Geschädigte nicht die ihm anheimgestellte scheinbar bedingungslose Verfügungsgewalt über den Injurianten ausschöpfte, sondern sich mit einem symbolischen Unterwerfungsakt zufrieden gab. [23] So ist in diesem Zusammenhang ein Vorfall zu erwähnen, bei dem der Beleidiger an den Hof des Geschädigten kommen musste. Am Hoftor musste er vom Pferd absitzen, zu Fuß zur Außentreppe gehen und dort, auf der untersten Stufe stehend, den Hausherrn um Verzeihung bitten, die ihm auch zuteil wurde. [24] Die so geschaffene Höhendistanz auf der Treppe visualisierte die soziale Erniedrigung, während die Annäherung an den Geschädigten zu Fuß den Verlust der standesgemäßen Fortbewegung zu Pferd bedeutete. Vergleichbare Ehrkonflikte sind im Übrigen nicht nur im inneradligen Milieu belegt, sondern auch standesübergreifend. [25]

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Verständlich werden diese Konflikte vor dem Hintergrund, dass ein Konnex zwischen persönlicher Ehre und dem Status innerhalb der Gesellschaft bestand. Da die Ehre des Einzelnen durch verschiedene Attribute und Verhaltensweisen akkumuliert oder auch reduziert werden konnte, war sie Gradmesser für die Position der jeweiligen Person in ihrem Umfeld. Insofern fungierte die individuelle Ehre "als ein Medium (...), durch das soziale Wertschätzung zugeteilt oder entzogen und so die soziale Reputation einer Person innerhalb der Gemeinschaft festgelegt wird." [26] Die Treppe, auf der sich die Konfliktparteien postierten, um Ehrerbietung und Demut zu demonstrieren, geriet somit unversehens zur Bühne der Inszenierung von Rang und Macht.

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Emanation adliger Ehre war schließlich der Großfürst selbst, der an der Spitze dieser Ordnung stand. So entspricht es der Logik dieses Systems, wenn auch er entsprechende Ehrerweise einfordert und für die Beleidigung seiner Würde Wiedergutmachung verlangte. An einem einschlägigen Fallbeispiel sollen zunächst typische Kommunikationsmuster beschrieben werden, die exemplarisch diesen Sachverhalt repräsentieren. Als Beispiel sei die Unterwerfung der Stadt Novgorod unter Ivan III. (1462-1505) im Jahr 1478 ausgewählt, die vielfältige Aspekte der Repräsentation und Inszenierung der Herrschaft des Großfürsten, ihre Visualisierung durch Zeichen und Gesten sowie typische Ausdrucksformen von Demut und Ehrerweisung enthält.

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Die nachfolgend geschilderte Unterwerfung Novgorods bildete eine der wichtigsten Etappen der Konsolidierung des Moskauer Staates, der seit dem 15. Jahrhundert die Geschicke Russlands bestimmte. [27] Unter Ivan III. erreichte die Expansionspolitik ihren Höhepunkt, indem Moskau unter Ausnutzung des inneren Depravierungsprozesses der Tatarenherrschaft die Vormacht über die benachbarten Teilfürstentümer und Städte ausbaute. Ivan III. war es auch, der mit den Titeln 'Herrscher der ganzen Rus' und 'Selbstherrscher' Moskauer Suprematieansprüche unmissverständlich zum Ausdruck brachte. [28] [28] Die Eroberung Novgorods sollte Moskau schließlich nicht nur eine enorme Vergrößerung seines Territoriums bescheren, sondern gleichzeitig einen der wichtigsten politischen wie ökonomischen Konkurrenten ausschalten.

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In politischer Hinsicht kam der Stadt Novgorod insofern eine herausgehobene Position zu, als sie im Gegensatz zu Moskau seit dem 14. Jahrhundert als 'Veče-Republik' galt. Das Veče bezeichnet allgemein eine Versammlung zur Beratung und Beschlussfassung in politischen und administrativen Fragen, die im 11. Jahrhundert im osteuropäischen Bereich vor allem in den Burgstädten entstanden ist. [29] Während in vielen Teilen Russlands das Veče als Verfassungsorgan seit dem 13. Jahrhundert zunehmend an Bedeutung verlor, entwickelte es sich Nordwesten weiter und avancierte vor allem in Novgorod und Pskov zum politisch entscheidenden städtischen Gremium. [30] Nominell wurden die Kommunen durch einen Statthalter des Fürsten (posadnik) repräsentiert, der jedoch vom Veče gewählt und jährlich bestellt wurde. Die Versammlung delegierte die alltäglichen administrativen Arbeiten an gewählte Beauftragte und war selbst in wichtigen Entscheidungsprozessen federführend. [31] So symbolisierte das Veče in den Auseinandersetzungen mit Moskau das politisch unabhängige Novgorod, seine Repräsentanten waren die wichtigsten Verhandlungspartner des Großfürsten.

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Eine Analyse der Unterwerfung Novgorods bietet sich auch insofern an, als die Ereignisse quellentechnisch ausführlich dokumentiert sind. Die zentrale Darstellung für die Eroberung der Stadt bildet der so genannte 'Moskauer Kodex aus dem endenden 15. Jahrhundert', [32] der eine für das 15. Jahrhundert typische Form historiographischer Darstellung bietet. Im Zuge der wachsenden politischen Bedeutung Moskaus entwickelte sich hier seit dem 14. Jahrhundert eine neue Form der Geschichtsschreibung. Sie gab die bisherige räumliche Beschränkung zugunsten einer 'gesamtrussischen' Ausrichtung auf und bezog die lokale Historiographie der einzelnen eroberten Städte und Teilfürstentümer in die Ausführungen ein. Die auf diese Weise entstandenen kompilatorischen Darstellungen präsentierten nun die russische Geschichte aus der Perspektive des Zentrums an der Moskva, verfolgten in manchen Teilen auch eine propagandistische oder apologetische Sichtweise der expansiven großfürstlichen Politik.

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So bietet auch der den folgenden Ausführungen zugrunde liegende 'Moskauer Kodex aus dem endenden 15. Jahrhundert' in erster Linie eine Kompilation chronikalischer Quellen aus Moskau und der Peripherie. Er wurde in offiziellem Auftrag verfasst, seine Tendenz ist entsprechend zu verorten. Über das genaue Entstehungsjahr der Chronik herrscht weitgehende Uneinigkeit. [33] In jedem Fall handelt es sich um eine für die Unterwerfung Novgorods recht zeitnahe Quelle, die das Vorgehen aus Moskauer Perspektive schildert und bemüht ist, eine probate Erklärung für das Handeln Ivans III. zu liefern. Daher bildet die Frage nach den Kommunikationsmustern, derer sich der Verfasser in seiner Darstellung bedient, den Leitfaden der folgenden Ausführungen. Wenngleich die Schilderungen aus parteiischer Perspektive zu interpretieren sind, so mussten sie das Verhalten des Großfürsten vor der Folie gängiger politischer Interaktionsformen präsentieren, um glaubwürdig zu sein.

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Bereits der Vater Ivans III. hatte im Jahr 1456 einen erfolgreichen Feldzug gegen Novgorod geführt. [34] Die Handelsmetropole musste in der Folgezeit nominell zwar einige verfassungsrechtliche Ansprüche preisgeben, doch diese Verfügungen entsprachen eher dem Anspruchsdenken Moskaus als der Realität. Dennoch zog sich die Schlinge immer enger um die Stadt, die in dieser Phase wachsender Bedrohung zunächst Anlehnung an den polnischen König und litauischen Großfürsten Kasimir IV. suchte. Im Jahr 1470 kam es nach heftigen innerstädtischen Disputen zu einem Vertragsentwurf, in dem Kasimir der Stadt Waffenhilfe gegen ihre Feinde, insbesondere das Großfürstentum Moskau, zusichern sollte; das Abkommen wurde allerdings nicht ratifiziert. [35]

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Dennoch nahm Ivan III. diese vermeintliche Übereinkunft mit einem katholischen Herrschaftsträger zum Anlass, unter dem Vorwand der Apostasie gegen die Handelsmetropole zu Felde zu ziehen: "So zog der Großfürst gegen sie nicht wie gegen Christen, sondern wie gegen Heiden und vom rechten Glauben Abgefallene (...)." [36] Ivans Unternehmen endete in August 1471 mit einem militärischen Triumph, verbunden mit seiner Anerkennung als Herr und hohen finanziellen Zugeständnissen. [37]

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Nach seinem Sieg tastete der Moskauer Großfürst die inneren Verfassungsstrukturen der Stadt zunächst nicht an, doch es sollte fortan nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die Handelsmetropole ihre vollständige Autonomie einbüßte. Im Herbst 1475 schritt Ivan III. zu einer großartigen Demonstration seiner Macht, indem er nach Novgorod reiste, um dort Recht zu sprechen. Zwar betont die Moskauer Chronistik die friedlichen Absichten Ivans III. Doch die Tatsache, dass historiographische Quellen Novgoroder Provenienz von einem Heer berichten, zeigte die begrenzten Handlungsoptionen der Stadt. [38] Zudem konnte sie sich seinen jurisdiktionellen Ansprüchen kaum widersetzen, war er doch als Stadtherr die maßgebliche Rechtsinstanz. Entsprechend bereitete Novgorod Ivan einen feierlichen Empfang. [39] Obwohl sich die Beschreibung der prachtvollen Aufnahme des Herrschers wie eine spontane Begrüßung von Seiten der Bürger liest, war sie dennoch Teil einer von Moskauer Seite inszenierten Machtdemonstration, wie die Moskauer Chronistik mit dem Hinweis, der Großfürst selbst habe diese Einholung befohlen, belegt. [40] Andere Quellen berichten in diesem Zusammenhang von langen Vorverhandlungen, die bereits von Moskau aus geführt wurden. [41]

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Ivan III. nahm nicht in der Stadt selbst Quartier, sondern im außerhalb des Stadtgebiets gelegenen Rjurikogo Gorodišče. [42] Hier hielt der Großfürst in Anwesenheit des Erzbischofs und anderer städtischer Würdenträger am 25. November Gericht, und auch dies diente in erster Linie der Präsentation des Herrschers in seiner Rolle als Gerichtsherr. Zunächst wurden am 25. November die Klagen der Geschädigten vorgebracht, die vor allem Überfälle und Eigentumsdelikte betrafen. Am folgenden Tag erging der Spruch: "Und er begann ihnen Gericht zu halten. Und nachdem er ihnen Gericht gehalten, und die Sache untersucht hatte, gab er den Klägern recht, alle aber, die Überfalle verübt und geschlagen und geplündert hatten, sprach er schuldig." [43]

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Zudem wurden einzelne Novgoroder verhaftet, die unter dem Verdacht standen, trotz des Vertrages von 1471 gegen den Vorherrschaftsanspruch Moskaus Anlehnung an Litauen gesucht zu haben. Während einige Verhaftete nach Moskau überführt wurden, erlangte der Erzbischof gemeinsam mit städtischen Funktionsträgern für die übrigen Begnadigung: "Und um des Stirnschlagens seines Beters, des Erzbischofs, und seiner Votčina Groß-Novgorod willen begnadigte der Großfürst diese Schuldigen (...)." [44] Mit derselben Bitte hatten sich Erzbischof und Posadniki kurz zuvor ohne Erfolg für die übrigen Gefangenen verwendet: "Der Großfürst aber nahm das Stirnschlagen des Erzbischofs und Novgorods nicht an (...)." [45]

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Die Gerichtstage im Rjurikogo Gorodišče präsentierten also die gesamte Bandbreite der idealtypischen Gerichtsbarkeit: der Herrscher ließ den durch Überfälle und Raub Geschädigten Gerechtigkeit widerfahren, verfolgte sein Recht mit Nachdruck – so im Fall der verhafteten litauenfreundlich gesinnten Novgoroder –, jedoch nicht ohne das notwendige Maß an Gnade – so im Fall der erfolgreichen Fürbitte des Erzbischofs. [46] Dass es Ivan III. gelang, dieses Panorama idealer Gerichtsbarkeit in kurzer Zeit zu entfalten, lässt vermuten, dass auch hier zuvor eine Art Drehbuch, vielleicht bereits im Vorfeld von Moskau aus, erstellt wurde. [47]

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Der 'friedliche' Aufenthalt Ivans III. in Novgorod diente somit weniger der Rechtspflege in der Stadt, sondern der Inszenierung Moskauer Macht und Herrschaft und der demonstrativen Anerkennung des Großfürsten. Die verbleibende Zeit des Aufenthalts gestaltete die Novgoroder Führungsschicht durch zahlreiche Festessen zu Ehren des Herrschers, in deren Rahmen Ivan III. zudem kostbare Geschenke wie Yperner Tuch, Jagdfalken, Wein und vor allen Geldbeträge überreicht wurden. [48] Auch der Großfürst selbst ließ den Novgorodern im Gegenzug Aufmerksamkeiten zukommen wie kostbare Zobelfelle, Silbergerät, Pferde, und zwar "jedem nach seiner Würde." [49]

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Eine weitere Etappe auf dem Weg zur Anerkennung seiner Macht erzielte Ivan III. im Folgejahr 1477, als er im März von moskaufreundlichen Novgorodern gesandte Boten empfing. Sie waren gekommen, "um die Stirn zu schlagen und sie ihre Herrscher zu nennen; vorher aber hatte es das nicht gegeben, seit ihr Land entstand, keinen Großfürsten hatten sie Herrscher genannt, sondern Herr." [50]Als das Veče in Novgorod von den Vorgängen in Moskau in Kenntnis gesetzt wurde, erhoben sich dort tumultartige Aufstände, die schließlich zur Ermordung einiger moskaufreundlicher Funktionsträger führten. Eine inzwischen nach Novgorod gereiste Gesandtschaft des Großfürsten ließ man wissen, dass die Delegation nicht im Sinne der Stadt gehandelt habe. Die von den Moskauer Boten vorgetragenen Argumente, die städtischen Gesandten hätten dem Großfürsten den Herrschertitel angetragen, bezeichnete man als Lüge. Somit brüskierte das Veče nicht nur den Großfürsten, sondern desavouierte die eigenen Boten gleichermaßen. Von Seiten Moskaus fasste man diese Stellungnahme als Eidbruch auf. Ivan III. sah sich daher zu einem Feldzug berechtigt und sandte Ende September 1477 eine Kriegserklärung an die Stadt.

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Neben dem Aspekt des rechtlichen Vertragsbruches wertete der Großfürst das Verhalten Novgorods vor allem als Kränkung seiner Ehre, denn in den folgenden Auseinandersetzungen machte er dies den Novgorodern unmissverständlich zum Vorwurf:

"Ihr habt uns, die Großfürsten, eure Herrscher genannt, und wir, die Großfürsten, haben nach eurer Gesandtschaft und nach eurem Stirnschlagen unsere Bojaren (...) zu unserer Votčina Groß-Novgorod gesandt und befohlen (...) zu fragen, was für eine Art unseres, der Großfürsten, Herrschertums über unsere Votčina Novgorod ihr wollt. Ihr aber habt uns das verweigert und gesagt, ihr hättet eure Gesandten nicht in dieser Sache geschickt, und ihr habt uns, den Großfürsten vorgeworfen, wird würden Euch, unserer Votčina angeblich Gewalt antun, und nicht nur daß ihr uns, eure Herrscher, der Lüge bezichtigt habt, sondern es gibt viel anderes unrechtes Verhalten eurerseits uns, den Großfürsten, gegenüber, vieles andere geschieht unserer Ehre von Euch (...)." [51]

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Der Verweis auf die verletzte Ehre des Herrschers ist in diesem Zusammenhang keine leere Worthülse. Denn der Großfürst musste es als Verletzung seiner Ehre werten, wenn mit ihm eingegangene Abmachungen gebrochen wurden, er selbst gar der Lüge bezichtigt wurde, und dies erforderte eine entsprechende Genugtuungsleistung. Zur Disposition standen im Rahmen der Kriegserklärung 1477 nicht nur die inhaltlich-materielle Interessen der Vorherrschaft über Novgorod, sondern auch die Restitution der großfürstlichen Ehre durch die Bürger. Bei der Analyse der folgenden Ereignisse gewinnt der Betrachter sogar den Eindruck, als habe die Frage des Ehrerweises eine fast noch größere Rolle gespielt als die territorialen Aspekte.

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Da sich Novgorod in offenen bewaffneten Auseinandersetzungen gegen die Übermacht Moskaus kaum Chancen ausrechnete, nahmen die Konfliktparteien bereits Ende November erste Friedensverhandlungen auf, die bis Mitte Januar geführt wurden. [52] Im Zentrum standen dabei zum einen die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Eingliederung Novgorods in das Großfürstentum, zum anderen die Genugtuungsleistungen Novgorods. Die erste städtische Delegation unter Führung des Erzbischofs Feofil kam am 23. November zum Großfürsten, um zum einen für einen kampflosen Austrag des Konflikts und zum anderen um Begnadigung der noch immer inhaftierten Vertreter der litauenfreundlichen Partei zu bitten.

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Nachdem sich die Stadt zu Tributzahlungen bereit erklärt hatte, ließ Ivan III. durch seine Bojaren am nächsten Tag die Bürger wissen, dass er sich damit kaum zufriedengeben werde. Vor allen zielte er auf eine förmliche Entschuldigung ab, da die Novgoroder ihn der Lüge und unberechtigten Gewaltanwendung bezichtigt hatten: [53] "(...) wenn ihr uns nicht die Stirn schlagt, wie es sich ziemt, wie sollen wir Euch dann Gnade erweisen? (...) Will unsere Votčina Novgorod uns, den Großfürsten, die Stirn schlagen, so wissen sie, unsere Votčina, wie sie uns, den Großfürsten, die Stirn schlagen sollen." [54]So blieb der Delegation nichts anderes übrig, als unverrichteter Dinge in die Stadt zurückzuziehen. Da sich währenddessen der Belagerungsring um die Stadt immer enger zog, blieb Novgorod kaum Handlungsspielraum.

Abb. 1

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Schließlich musste der Erzbischof ein zweites Mal, am 4. Dezember, vor dem Großfürsten erscheinen, das Prozedere der ersten Verhandlungsphase wiederholte sich: Nach dem Gnadenbitten wurde ihm durch die Bojaren eine abschlägige Antwort erteilt, verbunden mit dem Hinweis: "(...) wenn unsere Votčina Novgorod uns, den Großfürsten, die Stirn schlagen will, so wissen sie, wie sie die Stirn schlagen sollen." [55] Auch diesmal reiste der Erzbischof ohne konkrete Ergebnisse ab. Einem dritten und letzten Versuch war schließlich größerer Erfolg beschieden. Rund einen Monat später, am 5. Januar, erschien er wiederum vor dem Großfürsten, der mittlerweile auch seine Brüder um sich versammelt hatte. Entscheidend war die Tatsache, dass sich die Novgoroder nun beim Großfürsten förmlich entschuldigten: "(...) und der Erzbischof und alle, die mit ihm waren, schlugen die Stirn, wie sie vorher die Stirn geschlagen hatten, der Herrscher möge sich erbarmen, und sie erklärten sich in dem für schuldig, womit sie Nazar und Zacharij geschickt, was sie aber dann vor den Gesandten abgestritten hatten. [56]

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Ivan hatte also zunächst ein förmliches Schuldbekenntnis für den vorangegangenen Vertragsbruch und eine Entschuldigung verlangt, bevor er überhaupt zu inhaltlichen Verhandlungen mit der Stadt bereit war. Erst die Kompensation der Ehrverletzung ebnete den Weg für die Diskussion um sachliche Fragen. Neben der Entschuldigung wurde die Ehre des Großfürsten zudem durch die Degradierung der Novgoroder Bittsteller wiederhergestellt; denn er ließ die Delegation mehrmals vor sich treten und bei den beiden ersten Treffen unverrichteter Dinge wieder abreisen. Dass bei der dritten Zusammenkunft auch seine Brüder zugegen waren, steigerte sicherlich noch die Wirkung des Vorgangs. Denn auf diese Weise präsentierte Ivan Macht und Geschlossenheit seiner Dynastie, und führte somit den Novgorodern die Ausweglosigkeit ihrer Situation noch deutlicher vor Augen.

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Schließlich ließ Ivan der Delegation mitteilen, dass er die bedingungslose Unterwerfung unter seine Herrschaft und somit die vollständige Integration in das Moskauer Großfürstentum verlangte. Den Verhandlungsversuchen der Novgoroder, die zumindest einen Teil ihrer Autonomie zu retten versuchten, entgegnete Ivan III. mit schroffer Ablehnung. Als Symbol ihrer Unterwerfung und der Preisgabe sämtlicher verfassungsrechtlicher Ansprüche verlangte er schließlich das Abhängen der Veče-Glocke: "Es soll keine Večeglocke in unserer Votčina, in Novgorod, geben, es soll keinen Posadnik geben, und wir selbst wollen unser Herrschertum ausüben (...)." [57]In Anbetracht der militärischen Bedrohung blieb den Novgorodern wenig Handlungsspielraum: "(...) Veče und Glocke gaben sie auf, damit der Herrscher den Zorn ablege von seinem Herzen und aufhöre zu zürnen." [58]

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Nach anschließenden Verhandlungen über Gebietsabtretungen und pekuniäre Konzessionen erfolgte schließlich die endgültige Unterwerfung der Stadt. Zunächst wurden die Modalitäten in einer Urkunde fixiert und auf Befehl Ivans vom Erzbischof und den Stadtteilen beglaubigt. Danach folgte die demonstrative Unterwerfung:

"Am 13. Januar, am Dienstag, kam der Erzbischof zum Großfürsten und mit ihm viele Novgoroder Bojaren und Wohlhabende und Kaufleute; und der Erzbischof brachte die Eidesurkunde mit (...). Und viele Novgoroder Bojaren und Wohlhabende und Kaufleute küßten dem Großfürsten an der Dreifaltigkeitskirche in Paozero vor den Bojaren des Großfürsten auf diese Urkunde das Kreuz. (...) Und alle Novgoroder küßten auf alles, was in der Urkunde geschrieben stand und was ihnen mündlich gesagt worden war, das Kreuz. Nachdem sie das Kreuz geküßt hatten, schlugen die Novgoroder Bojaren und die Wohlhabenden und die Kaufleute und mit ihnen allen der Erzbischof die Stirn, sie sollten beim Herrscher Fürsprache einlegen, daß er seinen Zorn auf sie besänftige und von seinem Herzen ablege und mit eigenem Munde laut sein Wort zu ihnen allen spreche nach seinem früheren Wort und Gnadenerweis (...). Die Bojaren sagten dies dem Großfürsten, und der Großfürst bezeigte ihnen Gnade, er richtete sein Wort an sie alle (...)." [59]

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Nachdem der Großfürst in eigener Person seine künftige Gnade versprochen hatte, folgte zwei Tage später der zweite und abschließende Teil der Unterwerfung.

"Am 15. Januar, am Donnerstag (...) begannen die Bojaren des Großfürsten die Novgoroder Bojaren und Wohlhabenden und Kaufleute und die übrigen im Hofe des Erzbischofs zum Kreuzkuß auf das zu führen, worum sie dem Großfürsten die Stirn geschlagen hatten nach der Urkunde, die (...) der Erzbischof eigenhändig unterschrieben und der er sein Siegel zugesetzt hatte und je ein Siegel von den fünf Stadtteilen. Und in die fünf Stadtteile sandte der Großfürst seine Bojarenkinder und D'jaken, und sie führten sie alle zum Kreuzeskuß auf diese Urkunde, alle Männer küßten das Kreuz und die Frauen der Bojaren, die Witwen und die Leute der Bojaren." [60]

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Dieses Prozedere stellte den formalen Abschluss der Unterwerfung und die endgültige Eingliederung in das Großfürstentum Moskau dar. Als wenige Tage später die städtische Führungsschicht in den Dienst des Großfürsten getreten war, hielt Ivan am 29. Januar gemeinsam mit seinen Brüdern feierlich Einzug in die Stadt. Dort feierte er den Gottesdienst in der Sophienkathedrale und lud anschließend den Erzbischof und die übrigen Novgoroder Funktionsträger zu sich zum Mahl. [61] Rund zwei Wochen später reiste Ivan nach Moskau ab, nachdem er zuvor die wichtigsten Opponenten verhaftet und zuverlässige Statthalter eingesetzt hatte.

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Das Ende der Unterwerfung bildete schließlich die Überführung der Novgoroder Veče-Glocke nach Moskau. Sie war in Novgorod in einem ausschließlich für sie bestimmten Turm, dem Veče-Turm, untergebracht. Durch ihr Läuten konnte jeder Bürger die Versammlung auf den Jaroslav-Hof einberufen. Hier befand sich eine Art Tribüne oder Stufe, von der aus die Redner sich an die Versammlung wandten. [62] Verbunden mit dem Verlust der Veče-Glocke war ebenfalls die Auflage, den Jaroslav-Hof zu räumen. Dieser hatte bis zum 12. Jahrhundert als Residenz des Fürsten in Novgorod gedient und wurde nach seiner Vertreibung aus der Stadt von der städtischen Verwaltung in Besitz genommen. [63]

Abb. 2

<41>

Die Übergabe der Glocke an den Moskauer Großfürsten demonstrierte die Preisgabe der städtischen Autonomie in ostentativer Weise. Als Akt der Demütigung kann sicherlich auch die Tatsache gelten, dass die Glocke nicht einfach dem abreisenden Großfürsten übergeben werden konnte. Sie musste nach Moskau gebracht werden, nachdem Ivan wieder in seine Residenz zurückgekehrt war und die unterwürfigen Städter als Herrscher empfangen konnte: "(...) und sie hängten sie auf den Glockenturm auf dem Platz, daß sie mit den übrigen Glocken läutete." [64] Als einige Zeit später, im Jahr 1510, auch die Veče-Republik Pskov endgültig in den Moskauer Staat eingegliedert wurde, symbolisierte der Großfürst diesen Sieg ebenfalls durch die Entfernung der Glocke. [65] Die ehemaligen Symbole der Autonomie Novgorods und Pskovs waren nun zum Zeichen der Autokratie Moskaus geworden.

Abb. 3

<42>

Zieht man die einzelnen Kommunikationsakte additiv zusammen, so entfaltet sich dem Betrachter ein groß angelegtes Panorama der Demonstration großfürstlicher Macht und Ehre. Die Inszenierung seiner Herrschaft in Novgorod war Ivan III. offensichtlich genauso wichtig wie die faktische Eingliederung der Handelsmetropole in den Moskauer Staat, die durch entsprechende Vertragsdokumente schriftlich abgesichert wurde. Der performative Charakter seiner Herrschaft kam bei den Aufenthalten Ivans III. in Novgorod deutlich zum Vorschein: so zunächst während seines Besuchs im Jahr 1475, als bereits im Vorfeld der Reise Verfügungen über den gebührenden Empfang getroffen wurden. Da dieser Einzug den Betrachtern eindeutige Signale aussenden sollte – nämlich die Botschaft uneingeschränkter Anerkennung – durfte nichts dem Zufall überlassen werden. [66]

<43>

Auch die anschließenden Gerichtstage dienten der Darstellung herrscherlicher Macht. In nur kurzer Zeit schöpfte Ivan III. das gesamte jurisdiktionelle Repertoire aus: von der gerechten Bestrafung von Räubern und Dieben über die unnachgiebige Härte gegenüber Aufständischen bis zur Begnadigung, die nach demütigen Bitten hochrangiger Fürsprecher erfolgte. Der Großfürst präsentierte sich als Oberhaupt der Stadt, indem er eine der wichtigsten herrschaftlichen Funktionen, die Gerichtsbarkeit, wahrnahm.

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Zudem kam demonstrativen Akten, die zumindest vordergründig gegenseitiges Einvernehmen symbolisieren sollten, eine wichtige Rolle zu. Zu nennen sind die gemeinsamen Mähler und die wechselseitigen Geschenke, durch die eindeutige Botschaften transportiert wurden. [67] Auch hier wurde nichts dem Zufall überlassen, wie die genaue Taxierung der Wertschätzung der einzelnen Bürger zeigt. Denn sie erhielten von Ivan Gaben, die ihrer jeweiligen Würde entsprachen. [68] Auf diese Weise wurden friedfertige Beziehungen symbolisiert, wenngleich dies eher Moskauer Wunschdenken als der Realität entsprach. Denn angesichts der militärischen Bedrohung blieb den Novgorodern nichts anderes übrig, als an diesem Schauspiel mitzuwirken.

<45>

Zur Inszenierung von Macht und Herrschaft zählte schließlich auch die Tatsache, dass Ansehen und Ehre des Großfürsten hinreichend gewürdigt und in Szene gesetzt wurden. Jeder Empfang, jede Demutsgeste brachte dies unmissverständlich zum Ausdruck. Aus dieser Perspektive stellte die Kränkung seiner Ehre für Ivan keine nebensächliche Verletzung der gebührenden Umgangsformen dar, sondern war ein direkter Angriff auf seine Würde. So standen im Zentrum des Konflikts, der schließlich zur Eroberung der Stadt führte, nicht nur politische und verfassungsrechtliche Fragen, sondern auch die Wahrung der großfürstlichen Ehre.

<46>

Denn Ivan III. machte den Bürgern bei seiner Kriegserklärung im Herbst 1477 nicht nur den Vertragsbruch zum Vorwurf, ebenso beschuldigte er sie, seine Ehre verletzt zu haben, da sie ihn der Lüge und des unrechten Handelns bezichtigten. Dies war keine rhetorische Floskel, sondern zielte direkt ins Zentrum herrscherlichen Selbstverständnisses. Entsprechend erwartete er vor den inhaltlichen Verhandlungen über den Frieden Satisfaktionsleistungen der Novgoroder Bürger: diese bestanden zum einen in der förmlichen Entschuldigung und dem Schuldbekenntnis. Zum anderen mussten die Unterhändler der Stadt dreimal vor dem Großfürsten erscheinen, um Verzeihung zu erlangen. Erst nach der Restituierung seiner Ehre war Ivan überhaupt zu Verhandlungen über die Modalitäten der Unterwerfung bereit.

<47>

In der skizzierten Unterwerfung Novgorods tritt vor allem ein Handlungselement zum Vorschein, das aus dem mitteleuropäischen Ritualfundus nicht bekannt ist: das 'Stirnschlagen' als demütiger Bittgestus vor dem Herrscher (Čelobit'e). [69] Dabei handelt es sich um eine Verbeugung vor einem Ranghöheren, bei der mit beiden Händen und der Stirn der Boden berührt wurde. Diese Proskynese war in Russland spätestens seit der Mitte des 14. Jahrhunderts die probate Form, einem Höhergestellten in demütiger Weise Bitten und Anliegen vorzutragen. [70]

<48>

Über den genauen Verlauf und die graduellen Abstufungen des 'Stirnschlagens' ist ein habsburgischer Gesandter, Sigmund von Herberstein, der ausführlichste Informant. Er weilte zweimal am Moskauer Hof: in den Jahren 1517/18 und 1526/27. Aus seiner Feder stammt der erste ausführliche Bericht eines Ausländers über Russland, seine Topographie und Geschichte, seine religiösen und ökonomisch-sozialen Besonderheiten sowie über das Zeremoniell am Moskauer Hof. Über letzteres schreibt Herberstein mit besonderer Akribie, erhielt er doch durch seine Aufnahme als Gesandter des Kaisers intensiven Einblick in dortige Sitten und Gebräuche. Sein Bericht, die 'Rerum Moscoviticarum Commentarii', erschien in Wien 1549 zunächst in lateinischer Sprache, im Jahr 1557 auch in deutscher Übersetzung, die der Verfasser selbst anfertigte. [71] Über das Stirnschlagen (frontem percutere) weiß Herberstein folgendes zu berichten:

<49>

"Denn 'Hirnschlagen' ist ihr gewöhnliches Wort für Ehre erbieten und Dank sagen; auch für Bitten und in vielen Bedeutungen brauchen sie das Wort. Wenn nämlich einer einem Höhern Bitten vorbringt oder Dank sagt, so neigt er sich tief mit Kopf und Leib, daß er mit der Hand die Erde berührt. Erbittet er aber etwas Großes oder will er etwas vom Großfürsten erlangen, so fällt er auf die Hände nieder und berührt oder schlägt mit dem Hirn die Erde. Daher kommt die Wendung vom Hirnschlagen." [72]

<50>

Die Frage nach den Wurzeln dieser für den habsburgischen Gesandten so fremden Geste führt in die Zeit der Fremdherrschaft der Tataren über Russland seit der Mitte des 13. Jahrhunderts. Während die Tataren die administrativen und ökonomischen Strukturen der eroberten Gebiete weitgehend übernahmen, oblag lokalen Beauftragten des Chans die Einziehung von Steuern und Tributen sowie die Rekrutierung der Truppenkontingente und die Aufsicht über die Waffenhilfe der Regionen. [73] Ausgeprägte Demutsgesten entwickelten sich vor allem beim Empfang der tatarischen Boten, die vom Chan in die eroberten russischen Gebiete entsandt wurden.

<51>

Eine polnische Chronik liefert in diesem Zusammenhang den ausführlichsten Bericht: Der berittene Gesandte wurde von den unterworfenen Herrschaftsträgern zu Fuß empfangen, in seine Residenz geführt und mit Verbeugung und dem 'Stirnschlagen' begrüßt. Danach reichte der Gastgeber dem zu Pferd sitzenden Boten gegorene Stutenmilch. [74] Diese goss der Tatare in die Mähne des Pferdes, während der Gastgeber sie ablecken musste. Schließlich wurde in russischer Übersetzung das Anliegen des Chans verlesen. Während dieses Vorgangs durfte der Bote auf einem kostbar ausgestatteten Stuhl Platz nehmen, während der unterworfene Fürst im Stehen den Verlautbarungen folgen und an deren Ende wiederum das 'Stirnschlagen' leisten musste. [75]

<52>

Noch zu Beginn des 16. Jahrhunderts verwendeten die Moskauer Großfürsten in Briefen an den Chan den Terminus des 'Stirnschlagens', um so ihrer unterlegenen Position Ausdruck zu verleihen. [76] Mitteilungen des Chans, die durch dessen Boten in Moskau verlesen wurden, mussten die Großfürsten in demütiger Haltung anhören, wenngleich ihnen hier das Stirnschlagen erspart wurde. So ritt noch Ivan III. den tatarischen Boten vor die Stadt entgegen und vernahm im Stehen deren Mitteilung, während die Gesandten sitzen durften.

<53>

Nach Sigmund von Herberstein empörte sich vor allem Ivans Gemahlin, die Byzantinerin Sophia, über eine derartige Behandlung und legte ihrem Gatten folgenden Ausweg nahe: "Und wiewohl also mächtig, dennoch war er den Tataren untertänig. Denn wenn von den Tatarenobern Botschaften zu ihm geschickt wurden, ritt er ihnen vor die Stadt entgegen und hört sie, die Sitzenden, stehend. Solches schmerzte hart sein Weib, die Griechin; und täglich sagte sie, sie wäre an einen Tatarenknecht verheiratet worden, hielt ihn fest an sich, sich solcher knechtischen Dienstbarkeiten zu entledigen und unterwies: wenn solche Boten wiederkämen, solle er sich krank stellen und damit entschuldigen." [77]

<54>

Viel spricht also für die Annahme, dass der charakteristische Bittgestus des 'Stirnschlagens' durch die Kontakte mit der tatarischen Ritualgemeinschaft und ihren spezifischen Umgangsformen entwickelt wurde. [78] Die Art und Weise der Ehrerbietung und untertänigen Bitte, die die russischen Fürsten bei Verhandlungen mit den Gesandten des Chans kennengelernt hatten, erfuhren nun auch an ihren Höfen Verwendung. Das 'Stirnschlagen' entwickelte sich zu einem so verbreiteten Bittgestus, dass der Terminus seit dem 17. Jahrhundert in übertragener Form auch für schriftliche Gesuche an den Moskauer Herrscher verwendet wurde, ohne dass dabei der eigentliche Akt vollzogen werden musste. [79]

Abb. 4

<55>

Die rangorientierte Adelsgesellschaft der Vormoderne war auf die Visualisierung von Herrschaft angewiesen. Da die einer Person zugemessene Wertschätzung ihre Position im politischen Kräftespiel markierte, erwiesen sich die Rituale der Ehre als verlässlichste Indikatoren, die Position eines Adligen im aristokratischen Wirkverbund zu markieren. Die Ehre und ihre Ausdrucksformen konstituierten den politischen Einfluss und entsprechend bedeutete ihre Verletzung den Verlust der Macht. In einer Gesellschaft, die mit weitaus weniger Schriftlichkeit als die moderne auskam, erwiesen sich symbolische Akte und rituelle Verhaltensmuster als verlässlichste Medien, um allgemeinverständliche Aussagen zu transportieren: Jeder Bewohner Moskaus, der die Novgoroder Veče-Glocke erblickte, wusste um die Aussage; jeder Adlige, der seinen Standesgenossen auf einem vermeintlich besseren oder schlechteren Sitzplatz sah, ordnete zuverlässig in ein Netzwerk Raster von Rang und Einfluss ein. In diesen Prämissen adliger Koexistenz unterscheidet sich die Moskauer Aristokratie wenig von ihren Nachbarn im Westen.

<56>

Unterschiede sind jedoch in der regionalspezifischen Ausformung der Ritualsprache zu konstatieren. Der Transformationsprozess des symbolischen Kommunikationselements des 'Stirnschlagens' hat gezeigt, dass die russische Ritualgemeinschaft einen ähnlichen 'Lernprozeß' durchlaufen hat wie die Nachbarn im Westen. Die für die östliche Peripherie spezifische Lexikologie der Ritualsprache wurde durch die äußeren Einflüsse geformt, denen die russische Gesellschaft bis zur Formierung des Moskauer Staates ausgesetzt war. In den Beziehungen zu den Tataren erfuhr die russische Führungsschicht neue Kommunikationsmuster, die sie übernahm und ihren Bedürfnissen anpasste. So ließen die Kontakte mit fremden Ritualgemeinschaften hier eine eigene Sprache von Zeichen und Gesten entstehen, deren Transformationsprozess deutlich nachvollziehbar ist. Nicht zuletzt deshalb beschreibt der habsburgische Gesandte Sigmund von Herberstein im 16. Jahrhundert die Akte am Moskauer Hof so ausführlich, weil ihm ihre Ausdrucksformen neu und fremd erschienen und er durch seinen Reisebericht eine Deutungskompetenz für diese Kommunikationsvarianten vermitteln wollte.



[1] Zur Entwicklung der Schriftlichkeit in der Vormoderne vgl. Hagen Keller / Klaus Grubmüller / Nikolaus Staubach (Hg.): Pragmatische Schriftlichkeit im Mittelalter. Erscheinungsformen und Entwicklungsstufen (= Münstersche Mittelalterschriften 65), München 1989; Werner Faulstich: Medien und Öffentlichkeit im Mittelalter (= Geschichte der Medien 2), Göttingen 1996; Ders.: Medien zwischen Herrschaft und Revolte. Medienkultur in der frühen Neuzeit (1400-1700), Göttingen 1998; Karl-Heinz Spieß (Hg.): Medien der Kommunikation im Mittelalter (= Beiträge zur Kommunikationsgeschichte 15), Stuttgart 2003. Neben den historischen Forschungen sind die Arbeiten von Jack Goody zu nennen: Ders. (Hg.): Literalität in traditionalen Gesellschaften, Frankfurt a. Main 1981; Ders./ Ian Watt, Ian/Kathrin Gough (Hg.): Entstehung und Folgen der Schriftkultur, Frankfurt am Main 1986; Ders.: Die Logik der Schrift und die Organisation von Gesellschaft, Frankfurt am Main 1990 sowie Hartmut Günther (Hg.): Schrift und Schriftlichkeit. Ein interdisziplinäres Handbuch internationaler Forschung, 2 Halbbde. (= Handbücher zur Sprach- und Kommunikationswissenschaft 10) Berlin/New York 1994.

[2] Zum Stellenwert von Ritualen in der Vormoderne Gert Melville / Heinz Duchardt (Hg.): Im Spannungsfeld von Recht und Ritual. Soziale Kommunikation in Mittelalter und früher Neuzeit (= Norm und Struktur 7) Köln 1997; Gerd Althoff: Spielregeln der Politik im Mittelalter. Kommunikation in Frieden und Fehde, Darmstadt 1997; Edward Muir: Ritual in Early Modern Europe (= New Approaches to European History), Cambridge 1997; Roy A. Rappaport: Ritual and Religion and the Making of Humanity, Cambridge 1999; Barbara Stollberg-Rilinger: Zeremoniell, Ritual, Symbol. Neue Forschungen zur symbolischen Kommunikation in Spätmittelalter und Früher Neuzeit, in: Zeitschrift für historische Forschung 27 (2000), 389-405.

[3] Christoph Wulf / Jörg Zirfas: Das Soziale als Ritual: Perspektiven des Performativen, in: Christoph Wulf u. a. (Hg.): Das Soziale als Ritual. Zur performativen Bildung von Gemeinschaften, Opladen 2001, 339-347, hier: 340; vgl. einführend auch Andrea Bellinger / David J. Krieger (Hg.): Ritualtheorien. Ein einführendes Handbuch, Opladen 1998.

[4] Horst Reiger: Face-to-face Interaktion. Ein Beitrag zur Soziologie Evring Goffmans (= Europäische Hochschulschriften XXII/23), Frankfurt a. Main u. a. 1992, 107.

[5] Gerd Althoff: Die Macht der Rituale. Symbolik und Herrschaft im Mittelalter, Darmstadt 2003, bes. 53. Aus der Fülle der Arbeiten, die zum Thema Ritual im Mittelalter erschienen sind, seien neben den bereits in Anm. 2 aufgeführten nur die neuesten genannt: Philippe Buc: The Dangers of Ritual. Between Early Medieval Texts and Social Scientific Theory, Princeton 2001; Gerd Althoff (Hg.): Formen und Funktionen öffentlicher Kommunikation im Mittelalter (= Vorträge und Forschungen 56), Sigmaringen 2001; Gert Melville (Hg.): Institutionalität und Symbolisierung. Verstetigungen kultureller Ordnungsmuster in Vergangenheit und Gegenwart, Köln / Weimar / Wien 2001.

[6] Vgl. dazu die Literturangaben in Anm. 73.

[7] A. I. Markevič, Istorija mestničestva v Moskovskom gosudarstve v XV-XVII vv., Odessa 1888, ND Den Haag / Paris 1970; Ann M. Kleimola, Status, Place, and Politics: the Rise of Mestnichestvo during the Boiarskoe Pravlenie, in: Forschungen zur osteuropäischen Geschichte 27 (1980), 195-214; Klaus Heller, Russische Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Bd. 1. Die Kiever und Moskauer Periode (9.-17. Jahrhundert), Darmstadt 1987, 86f.; Hartmut Rüß, Herren und Diener. Die soziale und politische Mentalität des russischen Adels. 9.-17. Jahrhundert (= Beiträge zur Geschichte Osteuropas 17), Köln / Weimar / Wien 1994, 390ff.

[8] Rüß: Herren und Diener (wie Anm. 7), 402; 390ff. allgemein zur Rangplatzordung. Vgl. auch die Einschätzungen für Westeuropa bei Wim P. Blockmans/Antheun Janse (Hg.): Showing Status. Representation of Social Positions in the Late Middle Ages (= Medieval Texts and cultures of northern Europe 2), Turnhout 1999.

[9] An dieser Stellen seien die neueren Sammelbände zu diesem Thema genannt: Ludgera Vogt / Arnold Zingerle (Hg.): Ehre. Archaische Momente in der Moderne, Frankfurt am Main 1994; Klaus Schreiner / Gerd Schwerhoff (Hg.): Verletzte Ehre. Ehrkonflikte in Gesellschaften des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, Köln / Weimar 1996; Sibylle Brackmann u. a. (Hg.): Ehrkonzepte in der Frühen Neuzeit (= Colloquia Augustana 8), Berlin 1998. Zu Rußland: Nancy Shields Kollmann: Was there Honor in Kiev Rus' ?, in: Jahrbücher für Geschichte Osteuropas 36 (1988), 481-492; Dies.: Honor and Dishonor in Early Modern Russia, in: Forschungen zur osteuropäischen Geschichte 46 (1992), 131-146.

[10] Martin Dinges: Die Ehre als Thema der historischen Anthropologie. Bemerkungen zur Wissenschaftsgeschichte und zur Konzeptualisierung, in: Schreiner/Schwerhoff (Hg.): Verletzte Ehre. (wie Anm. 9), 32f.

[11] Norbert Elias: Die höfische Gesellschaft. Untersuchungen zur Soziologie des Königtums und der höfischen Aristokratie, Frankfurt a. Main 1983, 120ff., bes. 143f.; zu Elias vgl. Jeroen Duindam: Myths of Power. Norbert Elias and the Early Modern Court, Amsterdam 1995.

[12] Zitiert nach Rüß: Herren und Diener (wie Anm. 7), 393; während die ältere Forschung das Mestničestvo lange Zeit als Instrumentarium der Herrscher zur Disziplinierung des Adels interpretiert hat, gilt die Rangplatzordnung in neueren Studien als "Errungenschaft des Adels, als integraler Bestandteil adliger Dienstexistenz und aristokratischen Selbstverständnisses (...)." Ebd.: 404f.

[13] H. W. Dewey, Old Muscovite Concepts of Injured Honor, (Beschestie) in: Slawic Review 27 (1968), 594-603.

[14] Vergleichbare Konflikte sind auch aus dem vormodernen deutschen Reich überliefert Karl-Heinz Spieß: Rangdenken und Rangstreit im Mittelalter, in: Werner Paravicini (Hg.): Zeremoniell und Raum (= Residenzenforschung 6), Sigmaringen 1997, 40-61. Zu entsprechenden Konflikten in den späteren Jahrhunderten vgl. Johannes Helmrath: Sitz und Geschichte. Köln im Rangstreit mit Aachen auf den Reichstagen des 15. Jahrhundert, in: Hanna Vollrath / Stefan Weinfurter (Hg.): Köln. Stadt und Bistum, Festschrift für Odilo Engels (= Kölner historische Abhandlungen 39), Köln / Weimar / Wien 1993, 719-760; Barbara Stollberg-Rilinger: Zeremoniell als politisches Verfahren. Rangordnung und Rangstreit als Strukturmerkmale des frühneuzeitlichen Reichstags, in: Johannes Kunisch (Hg.): Neue Studien zur frühzeuzeitlichen Reichsgeschichte (= Zeitschrift für historische Forschung, Beih. 19), Berlin 1997, 91-132.

[15] Grigorij Kotošichin: O Rossii v carstvovanie Alekseja Michailoviča, St. Petersburg 41906, ND Paris 1969, 46; hierzu und zum folgenden Rüß: Herren und Diener (wie Anm. 7), 453f.

[16] Dies vermutet zumindest Markevič: Istorija mestničestva (wie Anm. 7), 393, der ebd. diesen Vorfall auch überliefert.

[17] Andere Quellen berichten davon, dass Personen, die in die Ungnade des Herrschers gefallen waren, zum äußeren Zeichen "das Haar lang und wild wachsen" ließen, "so lange solche Ungnade wa(e)ret". Adam Olearius: Vermehrte Newe Beschreibung der Muscowitischen vnd Persischen Reyse, Schleswig 1656, ND hg. von Dieter Lohmeier (Deutsche Neudrucke. Reihe Barock 21), Tübingen 1971, 180.

[18] Bernd Thum: Öffentlichkeit und Kommunikation im Mittelalter. Zur Herstellung von Öffentlichkeit im Bezugsfeld elementarer Kommunikationsformen im 13. Jahrhundert, in: Hedda Ragotzky / Horst Wenzel (Hg.): Höfische Repräsentation. Das Zeremoniell und die Zeichen, Tübingen 1990, 65-87; Peter von Moos: Das Öffentliche und das Private im Mittelalter. Für einen kontrollierten Anachronismus, in: Gert Melville / Ders. (Hg.): Das Öffentliche und Private in der Vormoderne (= Norm und Struktur 10), Köln / Wien / Weimar 1998, 3-83.

[19] Rüß: Herren und Diener (wie Anm. 7), 397.

[20] Olearius: Vermehrte Newe Beschreibung (wie Anm. 17), 191.

[21]

[22] Robert O. Crummey: Reflections on Mestnichestvo in the 17th Century, in: Forschungen zur osteuropäischen Geschichte 27 (1980), 269-281, hier: 273; Rüß: Herren und Diener (wie Anm. 7), 399.

[23] Markevič: Istorija mestničestva (wie Anm. 7), 476ff.

[24] Kotošichin: O Rossii (wie Anm. 15), 44f.; Markevič: Istorija mestničestva (wie Anm. 7), 478f.; Dewey: Muscovite Concepts (wie Anm. 13), 600; Rüß: Herren und Diener (wie Anm. 7), 399; zu vergleichbaren Fällen im Reich vgl. Claudia Garnier: Injurien und Satisfaktion. Zum Stellenwert rituellen Handelns in Ehrkonflikten des spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Adels, in: Zeitschrift für historische Forschung 29 (2002), 525-560.

[25] Kollmann: Honor and Dishonor (wie Anm. 9), hat für die Zeit zwischen 1566 und 1720 über 600 entsprechende Auseinandersetzungen dokumentiert, die durch Beschimpfungen, tätliche Übergriffe, falsche Anklagen und Aussagen oder nichtstandesgemäße Behandlung ausgelöst wurden.

[26] Sibylle Backmann / Hans-Jörg Künast: Einführung, in: Dies. u. a. (Hg.): Ehrkonzepte (wie Anm. 9), 13-23, hier: 15.

[27] Peter Nitsche (Hg.): Die Anfänge des Moskauer Staates (= Wege der Forschung 340), Darmstadt 1977; Ders.: Die Mongolenzeit und der Aufstieg Moskaus (1240-1538), in: Manfred Hellmann (Hg.): Handbuch der Geschichte Rußlands, Bd. 1/I, , Stuttgart 1981, 534-712; zu Novgorod vgl. Konrad Onasch: Groß-Novgorod. Aufstieg und Niedergang einer russischen Stadtrepublik, Wien 1969; Jörg Leuschner: Novgorod. Untersuchungen zu einigen Fragen seiner Verfassungs- und Bevölkerungsstruktur, Berlin 1980; Carsten Goehrke: Groß Novgorod und Pskov/Pleskau, in: Hellmann (Hg.): Handbuch der Geschichte Rußlands, Bd. 1/I, 431-483; aus archäologischer Perspektive Michael Müller-Wille u. a. (Hg.): Novgorod. Das mittelalterliche Zentrum und sein Umland im Norden Rußlands (= Studien zur Siedlungsgeschichte und Archäologie der Ostseegebiete 1), Neumünster 2001.

[28] Ekkehard Klug: Wie entstand und was war die Moskauer Autokratie?, in: Eckhard Hübner (Hg.): Zwischen Christianisierung und Europäisierung. Beiträge zur Geschichte Osteuropas in Mittelalter und Früher Neuzeit. Festschrift für Peter Nitsche zum 65. Geburtstag (= Quellen und Studien zur Geschichte des östlichen Europa 51), Stuttgart 1998, 91-113; Ruslan G. Skrynnikov: Der Begriff Selbstherrschaft (samoderžavie) und die Entwicklung ständisch-repräsentativer Einrichtungen im Rußland des 16. Jahrhunderts, in: Uwe Halbach (Hg.): Geschichte Altrußlands in der Begriffswelt ihrer Quellen. Festschrift zum 70. Geburtstag von Günther Stökl (= Quellen und Studien zur Geschichte des östlichen Europa 26), Stuttgart 1986, 15-31.

[29] Allgemein Klaus Zernack: Die burgstädtischen Volksversammlungen bei den Ost- und Westslaven. Studien zur verfassungsgeschichtlichen Bedeutung des Veče, Wiesbaden 1967.

[30] Zum Novgoroder Veče Zernack: Volksversammlungen (wie Anm. 29), 175ff.; Leuschner: Novgorod (wie Anm. 27), 44ff.; Orest V. Martyšin: Vol'nyj Novgorod. Obščestvenno-političeskij stroj i pravo feodal'noj respubliki, Moskau 1992, 174ff.

[31] So lagen die legislativen Funktionen, die Jurisdiktion im Bereich der Hochgerichtsbarkeit, Maßnahmen in der auswärtigen Politik, Entscheidungen über Krieg und Frieden sowie Besitzverteilungen und Privilegierungen ausschließlich in seiner der Hand. Schließlich entwickelte sich innerhalb der Versammlung ein Herrenrat (sovet gospod), der als wichtigstes Verfassungsorgan rechtsverbindlich für die gesamte Stadt die Regierungsgeschäfte führte. In ihm institutionalisierte sich die städtische Führungsgruppe, die durch die wichtigsten Beamten und den seit 1156 ebenfalls von der Versammlung bestimmten Erzbischof gebildet wurde. Jonas Granberg: The Sovet Gospod of Novgorod, in Russian and German Sources, in: Jahrbücher für Geschichte Osteuropas 47 (1999), 396-401.

[32] Polnoe sobranie russkich letopisei, Bd. XXV: Moskovskij letopisnyj svod konca XV veka, Moskau/Leningard 1949; Übersetzung: Der Aufstieg Moskaus. Auszüge aus einer russischen Chronik. übers., eingel. und erkl. von Peter Nitsche. Bd. I: Bis zum Beginn des 15. Jahrhunderts (= Slavische Geschichtsschreiber IV), Graz / Wien / Köln 1966; Bd. II: Vom Beginn des 15. bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts (= Slavische Geschichtsschreiber V), Graz / Wien / Köln 1967.

[33] Sie wurde entweder 1479 aus verschiedenen Vorlagen zusammengestellt und bis 1492 kontinuierlich weitergeführt oder entstand in ihrer Gesamtheit erst 1492. Möglicherweise ist der Kodex auch eine im Jahr 1492 angefertigte Neuredaktion des 'Moskauer großfürstlichen Kodex' von 1479; Jakov S. Lur'e: K istorii prisoedinenija Novgoroda v 1477-1479 gg., in: Nikolaj E. Nosov (Hg.): Issledovanija po social'no-političeskoj istorii Rossii, Leningrad 1971, 89-95; Ders.: Obščerusskie letopisi XIV-XV vv., Leningrad 1976, 122ff., 165 eine schematische Darstellung der Abhängigkeiten der einzelnen Vorlagen; Ders.: Literatura vtoroj poloviny XV v., in: D. S. Lichačev: Istorija russkoj literatury XI-XVII vv., Moskau 1985, 218-252, 221ff.; A. N. Nasonov: Istorija russkogo letopisanija. XI - načalo XVIII veka, Moskau 1969, 303ff.

[34] Zur Quellensituation vgl. Jakov S. Lur'e: Dve istorii Rusi XV veka. Rannie i pozdnie, nezavisimye i oficial'nye letopisi ob obrazovannii Moskovskogo gosudarstva (= Collection historique de l' Institut d' études slaves 35), Paris 1994, 123ff.; dazu die Rezension von Jan Kusber, in: Jahrbücher für Geschichte Osteuropas 45 (1997), 116.

[35] Gramoty Velikogo Novgoroda i Pskova, hg. von S. N. Valk, Moskau / Leningrad 1949, ND Düsseldorf / Vaduz 1970, Nr. 77, 129ff.

[36] PSRL XXV (wie Anm. 32), 288; Übersetzung: Der Aufstieg Moskaus (wie Anm. 32), 112.

[37] Gramoty Velikogo Novgoroda (wie Anm. 35), Nr. 25f., 45ff.

[38] Polnoe sobranie russkich letopisei, Bd. IV: Novgorodskaja četvertaja letopis', St. Petersburg 1848, 130.

[39] PSRL XXV (wie Anm. 32), 304f.; Übersetzung: Die Anfänge des Moskauer Staates (wie Anm. 32), 138ff.; Leuschner: Novgorod (wie Anm. 27), 169f.

[40] PSRL XXV (wie Anm. 32) 305; Übersetzung: Die Anfänge des Moskauer Staates (wie Anm. 32), 139; Leuschner: Novgorod (wie Anm. 27) 169: "Durch mehrere Quellenbelege läßt sich die lenkende Hand eines umsichtigen Regisseurs belegen. Da dieser Regisseur im Hintergrund Ivan III. war, steht außer Zweifel."

[41] Vgl. dazu L. V. Čerepnin: Obrazovanie russkogo centralizovannogo gosudarstva v XIX-XV vv., Moskau 1960, S. 863.

[42] Nachdem die Fürstenregierung in Novgorod mit steigender Autonomie der Stadt zur Bedeutungslosigkeit herabgesunken war, mußte der lediglich noch als formales Oberhaupt der Stadt fungierende Fürst im 12. Jahrhundert seine Residenz in Novgorod aufgeben und in das außerhalb des Stadtgebiets gelegene Rjurikogo Gorodišče verlegen. Leuschner: Novgorod (wie Anm. 27), 46f.; Henrik Birnbaum: Topography and Demography. A Horizontal and a Vertical View of Novgorod's Population, in: Ders.: Lord Novgorod the Great. Essays in the History and Culture of a Medieval City-State (= UCLA Slavic Studies 2), Columbus 1981, 55-81, hier: 74; allgemein Evgenij N. Nosov: Novgorodskoe rjurikovo Gorodišče, Petersburg 1990.

[43] PSRL XXV (wie Anm. 32), 305f., Zitat: 306; Übersetzung: Die Anfänge des Moskauer Staates (wie Anm. 32), 141f.; Zitat: 142.

[44] PSRL XXV (wie Anm. 32), 306; Übersetzung: Die Anfänge des Moskauer Staates (wie Anm. 32), 144.

[45] PSRL XXV (wie Anm. 32), 306; Übersetzung: Die Anfänge des Moskauer Staates (wie Anm. 32), 143.

[46] Zum Verhältnis herrscherlicher Strafe und Gnadenerweise Uwe Halbach: Milost' und groza - Fürstengnade und -ungnade in der Begriffswelt altrussischer Quellen, in: Ders. (Hg.): Geschichte Altrußlands in der Begriffswelt ihrer Quellen (wie Anm. 28), 67-95; Sergei Bogatyrev: The Souvereign and his Counsellors. Ritualised Consultations in Muscovite Political Culture. 1350s - 1570s (= Annales Academiae Scientiarum Fennicae. Series humaniora 307), Helsinki 2000, 63f. zum idealtypischen Konzept der Gerechtigkeit

[47] Dies vermutet auch Čerepnin: Obrazovanie (wie Anm. 41), 864.

[48] Eine genaue Auflistung bei Leuschner: Novgorod (wie Anm. 27), 176f.

[49] PSRL XXV (wie Anm. 32), 306f.; Übersetzung: Die Anfänge des Moskauer Staates (wie Anm. 32), 145f.

[50] PSRL XXV (wie Anm. 32), 309; Übersetzung: Die Anfänge des Moskauer Staates (wie Anm. 32), 149; zur Begriffsdistinktion von Herrscher (gosudar') und Herr (gospodin) vgl. Peter Nitsche, "Herr und älterer Bruder". Beobachtungen zur Benutzung von Gospodin "Herr" in altrussischen Urkunden, in: Halbach (Hg.): Geschichte Altrußlands in der Begriffswelt ihrer Quellen (wie Anm. 28), 1-14.

[51] PSRL XXV (wie Anm. 32), 315; Übersetzung: Die Anfänge des Moskauer Staates (wie Anm. 32), 161.

[52] PSRL XXV (wie Anm. 32), 313ff.; Übersetzung: Die Anfänge des Moskauer Staates (wie Anm. 32), 156ff.

[53] Vgl. das Zitat oben, Anm. 51.

[54] PSRL XXV (wie Anm. 32), 396; Übersetzung: Die Anfänge des Moskauer Staates (wie Anm. 32), 163 (Vgl. Abbildung 1).

[55] PSRL XXV (wie Anm. 32), 316; Übersetzung: Die Anfänge des Moskauer Staates (wie Anm. 32), 165.

[56] PSRL XXV (wie Anm. 32), 316; Übersetzung: Die Anfänge des Moskauer Staates (wie Anm. 32), 166. Bei Nazar und Zacharij handelt es sich um die Boten, die Ivan III. den Herrschertitel angetragen hatten.

[57] PSRL XXV (wie Anm. 32), 318; Übersetzung: Die Anfänge des Moskauer Staates (wie Anm. 32), 170.

[58] Zur Bedeutung der Veče-Glocke vgl. allgemein Christian Hannick: Die Bedeutung der Glocken in byzantinischen und slavischen Klöstern und Städten, in: Alferd Haverkamp (Hg.): Information, Kommunikation und Selbstdarstellung in mittelalterlichen Gemeinden (= Schriften des Historischen Kollegs. Kolloquien 40), München 1998, 1-23.

[59] PSRL XXV (wie Anm. 32), 320f.; Übersetzung: Die Anfänge des Moskauer Staates (wie Anm. 32), 177f.

[60] PSRL XXV (wie Anm. 32), 321; Übersetzung: Die Anfänge des Moskauer Staates (wie Anm. 32), 179f.

[61] PSRL XXV (wie Anm. 32), 322; Übersetzung: Die Anfänge des Moskauer Staates (wie Anm. 32), 181f.

[62] Zernack: Volksversammlungen (wie Anm. 29), 183 (Vgl. Abbildung 2).

[63] PSRL XXV (wie Anm. 32), 320; Übersetzung: Die Anfänge des Moskauer Staates (wie Anm. 32), 176.

[64] PSRL XXV (wie Anm. 32), 323; Übersetzung: Die Anfänge des Moskauer Staates (wie Anm. 32), 183 (Vgl. Abbildung 3).

[65] Gertrud Pickhan: Gospodin Pskov. Entstehung und Entwicklung eines städtischen Herrschaftszentrums in Altrußland (= Forschungen zur osteuropäischen Geschichte 47), Berlin 1992, 327. Zur Unterwerfung Pskovs allgemein vgl. N. N. Maslennikova: Prisoedinenie Pskova k russkomu centralizovannomu gosudarstvu, Leningrad 1955.

[66] Änhliche Befunde ergeben sich auch für den Herrschereinzug in Mitteleuropa vgl. Winfried Dotzauer: Die Ankunft des Herrschers. Der fürstliche "Einzug" in die Stadt (bis zum Ende des Alten Reichs), in: Archiv für Kulturgeschichte 55 (1973), 245-288; Klaus Tenfelde: Adventus. Zur historischen Ikonologie des Festzugs, in: Historische Zeitschrift 235 (1982), 45-84; Alois Niederstätter: Ante Portas. Herrscherbesuche am Bodensee. 839 - 1507, Konstanz 1993; Peter Arnade: Realms of Ritual. Burgundian Ceremony and Civic Life in late Medieval Ghent, Ithaca / London 1996; Joachim Lehnen: Adventus principis. Untersuchungen zu Sinngehalt und Zeremoniell der Kaiserankunft in den Städten des Imperium Romanum (= Prismata 7) Frankfurt a. Main 1997; Gerrit Jasper Schenk: Zeremoniell und Politik. Herrschereinzüge im spätmittelalterlichen Reich (= Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters 21), Köln u. a. 2003.

[67] Zum semiotischen Aspekt des Mahls im Spätmittelalter vgl. Raymond van Uytven: Showing One' s Rank in the Middle Ages, in: Blockmans / Janse (Hg.): Showing Status (wie Anm. 8), 19-34; Gerhard Fouquet, Das Festmahl in den oberdeutschen Städten des Spätmittelalters. Zu Form, Funktion und Bedeutung öffentlichen Konsums, in: Archiv für Kulturgeschichte 74 (1992), 83-123; Evelyn Peters / Hans Ottomeyer / Michaela Völkel (Hg.): Die öffentliche Tafel. Tafelzeremoniell in Europa 1300-1900, Wolfratshausen 2002.

[68] Zur Rolle von Geschenken im Mittelalter vgl. vor allem Jürgen Hannig: Ars donandi. Zur Ökonomie des Schenkens im früheren Mittelalter, in: Richard van Dülmen (Hg.): Armut, Liebe, Ehre. Studien zur historischen Kulturforschung, hrsg. von van Dülmen, Richard, Frankfurt a. M. 1988, 11-37; Valentin Groebner: Gefährliche Geschenke. Ritual, Politik und die Sprache der Korruption in der Eidgenossenschaft im späten Mittelalter und am Beginn der Neuzeit (= Konflikte und Kultur. Historische Perspektiven 3), Konstanz 2000; Gadi Algazi u. a. (Hgg.): Negotiating the Gift. Pre-modern Figurations of Exchange (= Veröffentlichungen des MPI für Geschichte 188), Göttingen 2001; Jan Hirschbiegel, Étrennes. Untersuchungen zum höfischen Geschenkverkehr im spätmittelalterlichen Frankreich zur Zeit König Karls VI. (1380-1422) (= Pariser historische Studien 60), München 2003. Besonders intensiv haben sich soziologische und anthropologische Studien mit diesem Phänomen beschäftigt: Marcel Mauss: Die Gabe. Form und Funktion des Austauschs in archaischen Gesellschaften, Frankfurt a. Main 31996; Friedrich Rost: Theorien des Schenkens. Zur Kultur- und humanwissenschaftlichen Bearbeitung eines anthropologischen Phänomens, Essen 1994; Gerhard Schmied: Schenken. Über eine Form sozialen Handelns, Opladen 1994; Helmuth Berking: Schenken. Zur Anthropologie des Gebens, Frankfurt a. Main 1996.

[69] Art.: Čelobit'e, in: Karla Günther-Hielscher / Victor Glötzner / Helmut Wilhelm Schaller, Real- und Sachwörterbuch zum Altrussischen, neu bearb. von Ekkehard Kraft (= Schriften zur Geistesgeschichte des östlichen Europa 20), Wiesbaden 1995, 40f.; Robert D. Givens: Art.: Chelobitnaia, in: Joseph L. Wieczynski (Hg.): The Modern Encyclopedia of Russian and Soviet History, Bd. 6, Gulf Breeze 1978, 226ff.; Robert M. Croskey, Muscovite Diplomatic Practice in the Reign of Ivan III., New York 1983, 119ff.

[70] Den ersten Nachweis gibt I. I. Sreznevskij, Materilay dlja slovarja drevnorusskogo jazyka, Bd. 1, St. Petersburg 1893, ND Moskau 1958, 90, für das Jahr 1340 an.

[71] Die Literatur zu Herberstein kann leicht über eine Bibliographie für die Jahre 1949-2002 erschlossen werden: Frank Kämpfer / Reinhard Frötschner (Hg.): 450 Jahre Sigismund von Herbersteins Rerum Moscoviticarum Commentarii. 1549-1999 (= Schriften zur Geistesgeschichte des östlichen Europa 24), Wiesbaden 2002, 399-407; außerdem, Volker Reichert: Erfahrung der Welt. Reisen und Kulturbegegnung im späten Mittelalter, Stuttgart u.a. 2001, 109ff.; Wolfgang Geier: Russische Kulturgeschichte in diplomatischen Reiseberichten aus vier Jahrhunderten: Sigmund von Herberstein, Adam Olearius, Friedrich Christian Weber, August von Haxthausen (= Studien der Forschungsstelle Ostmitteleuropa an der Universität Dortmund 37), Wiesbaden 2004.

[72] Rerum Moscoviticarum Commentarii Sigismundi Liberi Baronis in stain, Neyperg et Guettenhag. Quibus Russiae ac Metropolis eius Moscoviae descriptio, chrorographicae tabulae, Religionis indicatio, Modus excipiendi et tractandi oratores, Itineraria in Moscoviam duo et aliqua quaedam continentur, Basel 1571, ND Frankfurt a. Main 1964 (= Sigmund von Herberstein: Rerum Moscoviticarum Commentarii), 126f.: "Nam frontem percutere accipiunt pro salutatione, gratiarum actione, & alijs id genus rebus. Etenim quoties aliquis quicquam petit, uel gratias agit, tum caput inclinare solet. Si enixius id facere studet, tum ita se demittit, ut terram manu contingat. Si magno Duci pro re aliqua maxima gratias agere, aut petere ab eodem quicquam uoluit, tum usque adeo se inclinant, demittuntque, ut fronte terram contingant." Übersetzung: Sigmund von Herberstein: Moscovia (Rerum Mosciviticarum commentarii), in Anlehnung an die älteste deutsche Ausgabe aus dem Lateinischen übertragen von Wolfram von den Steinen (Der Weltkreis 1), Erlangen 1926, 216. Auch spätere Reisebeschreibungen berichten von diesem Verhalten. Vgl. Olearius: Vermehrte Newe Beschreibung (wie Anm. 17), 197f.

[73] Allgemein Charles J. Halperin: Russia and the Golden Horde. The Mongol Impact on Medieval Russian History, Bloomington 1987; Leo de Hartog: Russia and the Mongol Yoke. The History of the Russian Principalities and the Golden Horde. 1221-1502, London 1996; Peter Nitsche: Mongolensturm und Mongolenherrschaft in Rußland, in: Stephan Cornemann / Jan Kusber (Hg.): Die Mongolen in Asien und Europa (= Kieler Werkstücke F 4), Frankfurt am Main u. a. 1997, 65-79; Jan Kusber: Ende und Auswirkung der Mongolenherrschaft in Rußland, in: Ebd., 207-229; Donald G. Ostrowski: Muscovy and the Mongols. Cross Cultural Influences on the Steppe Frontier, 1304-1589, Cambridge 1998; Ju. V. Krivošeev: Rus' i Mongoly. Issledovanie po istorii severovostočnoj Rusi XII - XIV vv., Sankt Petersburg 1999; zum Terminus des Tatarenjochs, mit dem die Fremdherrschaft umschrieben wird und der in den Quellen des 14. und 15. Jahrhunderts noch nicht gebraucht wird, vgl. auch Charles J. Halperin: The Tatar Yoke and Tatar Oppression, in: Russia Mediaevalis 5 (1984), 20-39.

[74] Das Darbieten von Stutenmilch zum Empfang wurde bei den Mongolen als Ehrerweis betrachtet, wie Ibn Battuta in seiner arabischen Reiseschilderung in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts beschreibt: "Diese Türken kennen die Gewohnheit nicht, einen Neuankömmling unterzubringen und ihm eine Summe auszusetzen. Sie schicken ihm lediglich Hammel und Pferde zum Schlachten, ferner Schläuche mit qumys (Stutenmilch). Darin besteht ihre Ehrung." Zitiert nach Bertold Spuler, Geschichte der Mongolen. Nach östlichen und europäischen Zeugnissen des 13. und 14. Jahrhunderts, Zürich 1968, 225; eine ausführliche Beschreibung findet sich ebenfalls in in dem Kapitel über 'Die große Tatarei' in Hans Schiltbergers Reisebuch, hg. von Valtentin Langmantel (= Bibliothek des litterarischen Vereins 172), Tübingen 1885, cap. 37, 61f.; vgl. auch Thomas T. Allsen: Culture and Conquest in mongol Eurasia, Cambridge 2001, S. 128.

[75] Der tatarische Terminus für 'Stirnschlagen' lautet 'mörgükü'; M. Stryjkowski: Kronika polska, litewska, zmódzka i wsystkiej Rusi, Warschau 1846, Bd. II, 282; Spuler: Geschichte der Mongolen (wie Anm. 74), 360; vgl. auch Antti Ruotsala: Europeans and Mongols in the Middle of the Thirteenth Century: Encountering the Other (= The Finnish Academy of Science and Letters 314), Helsinki 2001, 80ff., zu den Ehrerbietungen vor den tatarischen Herrschern.

[76] Robert M. Croskey: The Diplomatic Forms of Ivan III' s Relationsship with the Crimean Khan, in: Slavic Review 42 (1984), 257-269.

[77] Sigmund von Herberstein: Rerum Moscoviticarum Commentarii (wie Anm. 72), 11: "Cæterum etsi potentissimus erat, Tataris tamen obedire cogebatur. Aduenientibus namque Tartarorum Oratoribus, extra ciuitatem obuiam procedebat, eos que sedentes itans audiebat, quam rem uxor eius Græca tam grauiter tulit, ut quotidie diceret, sese Tartarorum seruo nupsisse: atque ideo hanc seruilem consuetudinem, ut aliquando abijceret, marito persuasit, ut ægritudinem Tartaris aduenientibus simularet." Übersetzung (wie Anm. 72), 48f.

[78] Ostrowski: Muscovy and the Mongols (wie Anm. 73), 89f.; Croskey: Muscovite Diplomatic Practice (wie Anm. 69), 124f.

[79] Svjatoslav C. Volkov: Leksika russkich čelobit'nych XVII veka, Leningrad 1974; Givens: Art.: Chelobitnaia (wie Anm. 69), 227 (Vgl. Abbildung 4).

Empfohlene Zitierweise:

Claudia Garnier : Rituale der Ehre. Die Inszenierung der Herrschaft im spätmittelalterlichen Moskauer Adel , in: zeitenblicke 4 (2005), Nr. 2, [2005-06-28], URL: https://www.zeitenblicke.de/2005/2/Garnier/index_html, URN: urn:nbn:de:0009-9-1307

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