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7. Dezember 1970. Willy Brandt befindet sich in Warschau zur Unterzeichnung des Deutsch-Polnischen Vertrags mit der Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als endgültige Westgrenze Polens. Nach der Kranzniederlegung am Grab des Unbekannten Soldaten fährt der Kanzler in das ehemalige Getto, und auch hier legt er einen Kranz nieder. Ergriffen beugt er vor dem Denkmal der Opfer des Holocaust das Haupt, richtet die Schleife des schwarz-rot-goldenen Kranzes – und fällt auf die Knie. Eine halbe Minute verharrt er in dieser Position. [1] Das Bild des Kniefalls ging um die Welt. Es wurde im Fernsehen gezeigt und prangte auf den Titelblättern der Zeitungen. Was signalisierte Brandt? Eine Bitte um Vergebung? Demut? Schuld? Unterwerfung? 'Der Spiegel' veröffentlichte eine Meinungsumfrage, dergemäß 41 Prozent der Bevölkerung die Geste für angemessen hielten, 48 Prozent hingegen für übertrieben. [2] Leserbriefe sprachen vom "Witz des Jahres" [3] und vom "deutschen Judas",  [4] aber auch von einem beeindruckenden Zeichen von Vergangenheitsbewältigung. [5]

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Als König Heinrich IV. 1076 Papst Gregor VII. die Anerkennung aufkündigte, erreichte der Investiturstreit einen Höhepunkt, denn der Pontifex maximus antwortete mit der schärfsten Waffe: Exkommunikation. Heinrich löste das Problem durch seine Reise nach Canossa. Dort fiel er vor dem Papst nicht nur auf die Knie, sondern er legte sich auch auf den Boden; eine verwandte Geste zur Erhöhung der Wirkung. Der Bußgang hinterließ bei den Zeitgenossen wie der Nachwelt großen Eindruck. Seit einer Rede, die Otto von Bismarck 1872 vor dem Reichstag hielt, ist ein 'Canossagang' ein geflügeltes Wort für Erniedrigung und Unterwerfung. Tatsächlich handelte es sich jedoch um einen klugen Schachzug des Königs, denn Heinrich appellierte an eine Eigenschaft, die der Papst als höchster Priester der Christenheit unbedingt an den Tag legen musste: Barmherzigkeit. Gregor hatte daher gar keine andere Wahl, er musste den Salier wieder in die Kirche aufnehmen. [6]

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Willy Brandt und Heinrich IV. sind zwei besonders spektakuläre Beispiele, in der Geschichte finden sich noch zahlreiche weitere. Auf die Knie gefallen wurde vor Gott, dem Papst und dem Kaiser, vor Königen und Bischöfen, vor Herren und Vasallen, vor Vätern und Söhnen, vor Personen und Bildern. [7] Alleine die Bibel erwähnt mehr als 40 Kniefälle, die je nach dem Anbetung und Verehrung, demütiges Bitten, Unterwerfung, Gehorsam oder auch Spott und Hohn symbolisieren. [8] Das Berühren des Bodens mit den Knien, das oftmals in Verbindung mit dem Beugen des Haupts erfolgte und in den Quellen vom Fußfall nicht genau unterschieden wird, stellt eine weit verbreitete Körpergebärde dar, die in zahlreichen Kulturen und unterschiedlichen Epochen beobachtet werden kann. Kniefälle besitzen somit anthropologische Wurzeln. Über ihren Sinn und ihre Funktion ist damit allerdings nicht viel gesagt, denn es handelt sich um ein sehr komplexes Handlungsmuster, dessen kommunikative Logik variierte. Die demonstrative Selbsterniedrigung konnte erhöhen, sie konnte unter Zwang erfolgen oder zwingen und verbinden, obwohl sie Unterschiede verdeutlicht. Kniefälle müssen daher in ihrem Kontext analysiert werden. [9]

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Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich immer um eine sehr ausdrucksstarke Form politisch-ritueller Kommunikation handelt, die nur in Grenzsituationen zur Anwendung gelangt, beispielsweise wenn elementare Regeln im gegenseitigen Umgang in Frage stehen oder wenn es darum geht, an grundlegende Normen des Zusammenlebens zu appellieren. Da Kniefälle zudem Machtverhältnisse widerspiegeln, gewähren sie somit einen besonders tiefen Einblick in das Wesen einer Beziehung. [10] Davon ausgehend ist das Ziel dieser Studie, durch eine Analyse der Kniefälle, die der oberösterreichische und steirische Adel im Zeitalter der Konfessionskonflikte vor dem Landesfürsten machte, neues Licht auf das Verhältnis zwischen landesfürstlicher Obrigkeit und adlig-ständischen Untertanen und damit das Wesen vormoderner, von ausgeprägter ständischer Partizipation gekennzeichneter Herrschaftsordnungen zu werfen. Einen Schwerpunkt bildet die für die Ständeforschung zentrale Frage der Verfassungsperzeption und ihres Wandels.

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Die Konfessionskonflikte zwischen Obrigkeit und Untertanen, ein charakteristisches Merkmal der europäischen Frühneuzeit, erreichten in den zu den habsburgischen Erbländern zählenden Territorien Steiermark und Österreich ob der Enns zwischen 1570 und 1630 ihren Höhepunkt. In beiden Ländern hatte sich die Reformation mit großem Erfolg ausgebreitet und politische und wirtschaftliche Interessengegensätze verschärft, die zwischen Landesfürst und Adel schon seit längerer Zeit bestanden. [11] Da die Herren und Ritter mehrheitlich Lutheraner waren, die Habsburger jedoch konsequent am alten Glauben festhielten, bestimmte bald eine durch die konfessionelle Differenz aufgeladene Frontstellung das Bild: Auf der einen Seite standen die protestantischen Adligen, auf der anderen der Landesfürst mit den verbliebenen katholischen Kräften. Leitthema der Auseinandersetzungen, die deshalb stattfanden, war die Religionsfreiheit, die der Adel vehement forderte, die Habsburger jedoch nur unter äußerstem Druck – und selbst dann nur vage – zugestanden, da dies einen Verzicht auf ein zentrales Herrschaftsrecht bedeutete. Aufgrund der für das Zeitalter charakteristischen Verzahnung von Religion und Politik ging es dabei um grundlegende Fragen der Herrschaftsordnung: um die Bestimmung der Rechte und Pflichten des Herrschers und seiner adlig-ständischen Untertanen. [12]

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Vor diesem Hintergrund entwickelten sich die ständischen Korporationen zu einem zentralen Feld adligen Handelns, denn sie stifteten Identität, ermöglichten die Distinktion von rivalisierenden sozialen Gruppierungen, sicherten den Statuserhalt und kamen mentalen Dispositionen wie etwa einem verbreiteten Streben nach Autonomie entgegen. Hier konnten die Herren und Ritter dem Herrscher, der auf ihre Steuerbewilligungen angewiesen war, da er den steigenden finanziellen Aufwand für die Armeen, die Türkenabwehr sowie für Repräsentation und Hofhaltung anders nicht bewältigen konnte, besonders wirkungsvoll entgegentreten.

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Der Adel reagierte daher auf alle Eingriffe in Religionsprivilegien, die er den Habsburgern in Krisensituationen im wahrsten Sinn des Wortes teuer abgekauft hatte, in den ständischen Gremien äußerst heftig. 1580/81 war das im Herzogtum Steiermark der Fall, als der Landesfürst, Erzherzog Karl II. (1564-1590), ein Dekret erließ, das die Ausübung des evangelischen Glaubens erschwerte. [13] Die Landleute verweigerten den Gehorsam, da es sich in ihren Augen um einen klaren Verstoß gegen die bestehende Rechtslage handelte. [14] In den folgenden Tagen diskutierten sie über Gegenmaßnahmen. Gesucht war eine Form des Widerstands mit höchstmöglicher "Erfolgsgarantie". Dazu musste man den Landesfürsten an einer verwundbaren Stelle treffen: Ein Aufschub der Landtagsproposition, de facto eine Steuerverweigerung, war daher der erste Schritt. [15]

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Um der Forderung nach Rücknahme des Dekrets Nachdruck zu verleihen, ergriffen die Adligen eine weitere Maßnahme, mit der sie bereits Karls Vater Ferdinand I. (1521-1564) Zugeständnisse in der Religionsfrage abgerungen hatten. Gelegenheit dazu bot eine Audienz in der Grazer Burg, bei der eine Abordnung von gut 30 Herren und Rittern Karl persönlich gegenüberstand. [16] Nach der Übergabe einer Beschwerdeschrift hielt der Landmarschall eine Rede, in der er auf die außerordentliche Bedeutung des Themas hinwies: Nach Gott sei ihnen nichts wichtiger als ihre Privilegien und Freiheiten, zu denen als höchster Schatz das Recht auf Ausübung des evangelischen Glaubens zähle. Sie hätten daher keine andere Wahl, als ihre Majestät untertänigst und demütigst zu bitten, es bei dieser Hauptfreiheit bleiben zu lassen. Mit diesen Worten fielen die Adligen auf die Knie. [17]

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Wie reagierte Karl? Auch für ihn war die Religionsfrage hoch bedeutend, denn es ging um sein katholisches Gewissen und aufgrund der Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens um ein zentrales und prestigeträchtiges Element seiner Herrschaftsrechte. Gleichwohl lehnte er nicht rundweg und unverzüglich ab, ganz im Gegenteil. Augenzeugen berichten, Karl sei "hoch erschrocken" [18] gewesen. Mehrere Male habe er die Adligen aufgefordert, sich zu erheben und "Ich bin nicht Gott, dass Ir mich anbeten sollet" gerufen. Als die Landleute jedoch in der knienden Position verharrten, habe er geschrieen: "Nescitis quid petatis" [19] und gedroht, den Raum zu verlassen. Erst nachdem sie sich wieder erhoben hatten, setzte er die Audienz fort. [20] Für seine Antwort, die dann allerdings negativ ausfiel, benötigte Karl mehrere Tage. [21]

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Eine Woche später wiederholte sich die Szene: Die Adligen erneuerten in einer Audienz gegenüber Karl ihr Anliegen. Er solle sie doch erhören, da es sich um das höchste Kleinod des Landes handle, um eine Freiheit, zu deren Beachtung er sich in der Huldigung verpflichtet habe. Wiederum fielen sie auf die Knie. [22] Wie verhielt sich Karl diesmal? Zunächst forderte er die Adligen auf, sich zu erheben. Da das nicht half, drohte er mit dem Abbruch der Audienz, und als auch das vergeblich war, verließ er, wie der Nuntius Germanico Malaspina berichtet, sichtlich erregt den Raum, wobei er demonstrativ die Türe hinter sich zuschlug. [23] Der Konflikt, der noch einige Wochen fortdauerte, endete letztendlich mit einem Erfolg des Adels, denn Karl nahm sein Dekret zurück. [24]

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In der Folge fanden im Herzogtum Steiermark noch weitere Kniefälle statt, um dem Wunsch nach Religionsfreiheit Nachdruck zu verleihen. Ein Beispiel bieten die Grazer Bürger 1582. [25] Zwei Jahre später wurden die Bürger jedoch, als sie sich gemeinsam mit ihren Frauen und Kindern auf dem Weg in die Burg befanden, gewaltsam zurück gedrängt, denn Karl hatte von ihrem Plan eines Kniefalls vorzeitig erfahren. [26] Kniefälle waren bereits vorher untersagt worden. [27] 1600, inzwischen war Karls Sohn Ferdinand II. (1596-1637) an die Herrschaft gelangt, zogen die Steirer einen gemeinsamen Kniefall mit den Ständen Kärntens und Krains zumindest in Erwägung. [28]

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Oberösterreich, historisch korrekt das Land ob der Enns, hatte sich als Teil des Erzherzogtums Österreich im Laufe des Spätmittelalters zu einer abgegrenzten politisch-verfassungsrechtlichen Einheit mit einer eigenen ständischen Organisation entwickelt, die im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert ebenfalls vom protestantischen Adel beherrscht wurde und einem hartnäckig am alten Glauben festhaltenden Herrscher gegenüberstand. Auch hier verschärfte die Glaubensspaltung bereits vorhandene politische und wirtschaftliche Gegensätze. Zu einem ersten Höhepunkt der Auseinandersetzungen kam es im Sommer 1578, als die Stände dem neuen Landesfürsten, Rudolf II., die Huldigung verweigerten, da dieser nicht bereit war, die Religionsfreiheit, die der Adel schon seit längerer Zeit für sich in Anspruch nahm, zu bestätigen. [29] In den folgenden Wochen fanden zähe Verhandlungen statt, denn die protestantischen Adligen weigerten sich beharrlich, das für die Herrschaftslegitimation Rudolfs wichtige Treuegelöbnis vor dieser Bestätigung abzulegen.

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Schließlich gelang es einer Abordnung von ihnen, Rudolf in einer Audienz persönlich gegenüberzutreten. Zunächst verlasen sie eine Schrift, in der sie unter Hinweis auf ihre Verdienste bei der Türkenabwehr, die jahrelange Treue gegenüber dem Herrscherhaus und der Versicherung vollsten Gehorsams nochmals um Konfirmation der Religionsfreiheit anhielten. Den Worten folgte die Tat: Sie fielen auf die Knie. Nur in Fällen höchster Not, ließen sie den Habsburger wissen, bei äußerst wichtigen Anliegen, hätten ihre Vorfahren zu dieser Maßnahme gegriffen. Eine höhere Demut könne kein Mensch gegenüber einem anderen zeigen, sogar Gott im Himmel würde diese Vorgangsweise erbarmen, Rudolf solle daher einlenken. Dreimal musste der Habsburger, der sichtlich konsterniert war, die Landleute auffordern, sich wieder zu erheben, erst dann setzte er die Audienz fort. Kurz nach dem Abtreten der Delegation ließ er verlauten, dass er an seiner Entscheidung festhalte. [30]

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Die "Waffe" Kniefall ließ sich indes noch schärfen: Während der eigentlichen Huldigung, drohten die Landleute in den anschließenden Verhandlungen über den zeremoniellen Ablauf des Akts, werde man auf die Knie fallen und um die Religionsfreiheit anhalten. [31] Rudolf war die Vorstellung, vor engsten Verwandten und ausländischen Gesandten mit einem Kniefall konfrontiert zu werden, unerträglich, denn der Dissens zwischen Obrigkeit und Untertanen wäre so öffentlich-symbolisch gezeigt worden. [32] Unmissverständlich machte er deshalb im Vorhinein klar, dass er selbst in diesem Fall nicht nachgeben würde, das Verhältnis zu ihm dann jedoch schwer belastet wäre. Noch in der Früh vor dem Huldigungsakt ließ er sich ausdrücklich versichern, dass kein Kniefall erfolgen werde. Die Landleute hielten sich daran, erklärten aber, sich trotz der Huldigung aus Gewissensgründen in der Glaubensfrage künftig nicht an die Anordnungen des Landesfürsten gebunden zu fühlen. [33]

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Beendigung der Audienz, Abbruch der Verhandlungen, Verbote und Drohungen des Landesfürsten als Reaktion auf Kniefälle seiner Untertanen – eines ist offensichtlich: Nur auf den ersten Blick handelte es sich um wohlfeile Akte des Gehorsams und der Unterwerfung. Tatsächlich wurden Bitten vorgetragen, deren Eindringlichkeit die demonstrative Selbstdemütigung und der emotionale Appellcharakter unterstrichen. Der Gebetene wurde dadurch unter Zugzwang gesetzt, denn er musste Stellung beziehen, wobei ihm nur zwei Wege offenstanden: Entweder er entsprach der Bitte und lenkte ein, oder er lehnte sie ab, womit er sich freilich von den Bittenden auf fundamentale Weise distanzierte, was jedoch in einer auf Kooperation und Konsens angelegten Beziehung wie der zwischen Landesfürst und Ständen nicht einfach war. Dieser Effekt wurde durch den kollektiven Vollzug und den – von ständischer Seite bewusst inszenierten – überfallsartigen Charakter noch verstärkt. [34]

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De facto steckte unter dem Deckmantel der Bitte somit eine knallharte Forderung: Bestätigung der Religionsfreiheit. Die Landleute widersetzten sich auf diese Weise der Religionspolitik des Landesfürsten. Sie fielen nieder, um aufrecht stehen zu bleiben; aufrecht im Glauben und aufrecht in ihrer Freiheit. Dass es sich aus zeitgenössischer Perspektive um eine Form von Widerstand handelte, geht aus einem Traktat hervor, den Georg Erasmus Tschernembl, einer der Führer der oberösterreichischen Ständebewegung, um 1600 niederschrieb. [35] Die darin enthaltene Aufzählung ständischer Widerstandspraktiken nennt als sanfteste Form Petitionen und Bitten, und die eindringlichste und zugleich am intensivsten fordernde Weise, ein Bitte vorzutragen, war – das zeigen auch andere Quellen – ein Kniefall. [36]

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Die Habsburger taten sich mit dem Ablehnen sichtlich schwer, und mit allen Mitteln versuchten sie, diese Zwangssituation erst gar nicht entstehen zu lassen. Der Fall auf die Knie – er drohte, den Beknieten selbst in die Knie zu zwingen. Warum war seine Macht so groß? Welche Überlegungen standen hinter dieser aus der Not geborenen Nötigung? Eine Antwort gibt ein Blick in die Quellen: Beim ersten Mal meinten die steirischen Stände, Karl solle ihren Kniefall "väterlich vermerken", [37] "väterlich"  [38] solle er ihnen die Religionsfreiheit gewähren, baten sie ihn beim zweiten Mal. Die benachbarten Kärntner und Krainer Stände, die das Geschehen mit Argusaugen verfolgten, da sie sich in einer ähnlichen religionspolitischen Notlage befanden, räumten den Kniefällen der Steirer besondere Erfolgsaussichten ein, schließlich würde man das "väterlich geneigte Gemüt"  [39] Karls und dessen "väterliche Neigung"  [40] gut kennen. Die oberösterreichischen Stände wiederum forderten Rudolf II. auf, sich ihren Kniefall "väterlich" zu Herzen zu nehmen. [41] Alle Kniefälle erfolgten somit in Verbindung mit dem Wort "väterlich", sie wiesen also auf eine familiäre Bindung zwischen Landesfürst und Ständen hin, auf eine Vater-Kind-Beziehung: der Landesfürst als Vater, die Stände als seine Kinder.

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Die Analyse der Kniefälle sensibilisiert: Spielte das Familienmodell in der politischen Kommunikation auch an anderer Stelle eine tragende Rolle? Wieder geben die Quellen eine klare Antwort, denn eine systematische Auswertung von Dekreten, Eingaben, Gutachten, Landtagsverhandlungen, Korrespondenzen, Traktaten und der Propagandaschriften, die in diesem Zeitraum der politischen Kommunikation zwischen den Landesfürsten und ihren adlig-ständischen Untertanen dienten, zeigt, dass das Modell regelmäßig Verwendung fand. [42] Das Bild des Gemeinwesens als Familie wurde dabei nicht nur deskriptiv benutzt, sondern auch fordernd als moralisches Postulat und als verbindliche Norm. Es war, zusammengefasst, eine weit verbreitete Ordnungsvorstellung, die Verhalten regulierte, Handlungen legitimierte und Gemeinschaftsbewusstsein schuf. Es findet sich sogar in der Huldigung – "väterlicher" Schutz als Gegenleistung für "kindlichen" Gehorsam [43] – und war somit ein Bestandteil der politischen Verfassung des Gemeinwesens. [44]

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Der "Vater" und seine "Kinder" waren allerdings keine gleichberechtigten Partner, denn die Rollenzuteilung schuf aufgrund innerfamiliärer patriarchaler Strukturen Ungleichheit. Gleichwohl begründete das Modell ein System wechselseitiger Rechte und Pflichten, denn es diente nicht nur der Herleitung obrigkeitlicher Autorität, sondern auch der Herrschaftsbegrenzung. [45] Ist ein Vater, der seinen Kindern eine innige Bitte abschlägt, noch ein guter Vater? In ihrem Herrschaftsverständnis wollten, ja mussten die Habsburger das freilich sein: gute Väter, also mild, sanftmütig, liebevoll und verantwortlich für das Wohlergehen des Nachwuchses. Eine Missachtung rechtfertigte im Extremfall den Vorwurf der Tyrannei und die Absetzung. [46] Aber auch die Rolle der "Kinder" war mit Pflichten verbunden, etwa mit Respekt, Gehorsam und Treue.

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Das Bild des Gemeinwesens als Familie war im konfessionellen Zeitalter weit verbreitet. Seine große Attraktivität beruhte auf der guten Vermittelbarkeit über alle konfessionellen Barrieren hinweg, ein Ergebnis der allgemeinen anthropologischen Ausgangssituation und der intellektuellen Schlichtheit, die es im Kern aufwies. Die umfassende Verbreitung korreliert mit der inhaltlichen und funktionalen Differenzierung, denn das Modell ließ sich in die verschiedenartigsten Verwendungszusammenhänge bringen und sein Sinn wurde diskursiv bestimmt. Über seine normative Geltung herrschte allerdings Konsens, konnte man doch sogar in der Bibel nachlesen, dass es sich bei der Familie um eine von Gott gewollte Ordnung handelte. Die profanen Wurzeln reichen bis in die Antike zurück. [47]

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Eines der "großen Themen" der Ständeforschung ist seit jeher der Verfassungswandel, wobei lange Zeit Begriffe wie "(dualistischer) Ständestaat" und "absolutistischer Fürstenstaat" die Leitkategorien bildeten. Die Forschung stellt diese Kategorien allerdings nun schon seit längerer Zeit – mit unterschiedlicher Radikalität – in Frage. Zu den wichtigsten Kritikpunkten zählen die Verwurzelung in den verfassungsrechtlichen Debatten des 19. und frühen 20. Jahrhunderts, die Schwierigkeiten, mit diesen zeitfremden Begriffen die Veränderungsprozesse des konfessionellen Zeitalters zu analysieren, und die Annahme einer fundamentalen Rivalität zwischen adlig-ständischen und fürstlichen Herrschaftskonzeptionen. Es gibt inzwischen eine Reihe alternativer Konzepte, in welche Richtung die Neuorientierung letztendlich erfolgen wird, ist gegenwärtig jedoch noch offen. [48]

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Eine der wichtigsten Maximen, die sich aus all diesen Ansätzen herausfiltern lässt, ist die Notwendigkeit der Distanz zu zeitfremden Staatsmodellen und daraus resultierend die verstärkte Berücksichtigung der zeitgenössischen Verfassungsperzeption. Richtungsweisend ist aber auch die Feststellung, dass sich Herrschaft nicht einfach von oben nach unten konstituierte, sondern durch politische Kommunikation zwischen Herrschenden und Beherrschten. Dabei ist auf den lange Zeit zu gering veranschlagten Stellenwert ritueller Kommunikationsformen hinzuweisen. [49] Aus dieser Perspektive erweist sich das Familienmodell als guter Anknüpfungspunkt, denn es handelt sich um ein zeitgenössisches Wahrnehmungsmuster, dessen jeweilige Bedeutung diskursiv bestimmt wurde und das, wie die Kniefälle zeigen, auch auf symbolisch-expressiver Ebene der politischen Kommunikation diente.

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Da diesem Modell eine in der politischen Verfassung des Gemeinwesens integrierte Norm zugrunde lag, ist sein Wandel Indikator für verfassungsmäßige Veränderungen. In diesem Zusammenhang muss betont werden, dass man sich mit dessen Untersuchung nicht bereits in eine paternalistische Forschungstradition mit der Interpretation von Herrschaftsordnungen als "väterlich" (Stichwort: "Patriarchalstaat") stellt, wie sie etwa von Max Weber und Otto Brunner unternommen wurden. [50] Das Familienmodell war zwar in der Tat eine rechtlich relevante Ordnungsvorstellung und Norm, die im Verfassungsdiskurs immer wieder ins Spiel gebracht wurde, aber nicht die einzige, denn es gab noch mehrere andere, etwa die Vertragstheorie, das alte Herkommen und das Gemeinwohl.

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Bei einer Längsschnittbetrachtung – auf die hier aus Platzgründen im Detail nicht näher eingegangen werden kann – ist als Ergebnis zu erkennen, dass sich Sinn und Funktion des Familienmodells im Verlauf des Konfessionskonflikts veränderten. Drei Entwicklungen stechen dabei besonders ins Auge: [51]

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1. Das Modell verlor innerhalb des Verfassungsdiskurses an Bedeutung, als sich die Auseinandersetzungen zuspitzten. 1603 beispielsweise, als der Konflikt in der Steiermark auf des Messers Schneide stand, lehnten die dortigen Stände den Vorschlag eines Kniefalls mehrheitlich ab, und als es 1619/20 in Oberösterreich zur militärischen Eskalation kam, geht die Zahl an Belegen zurück. [52] Offensichtlich drückte das Modell eine besonders enge Beziehung zwischen Landesfürst und Ständen aus und verlor bei größerer Distanz an Attraktivität, allerdings verschwand es auch dann nicht völlig aus dem Verfassungsdenken. In Phasen der Annäherung häufen sich wieder die Bezugnahmen, und zwar sowohl auf landesfürstlicher wie auf adlig-ständischer Seite. In Oberösterreich gibt es gerade in den Jahren nach 1620, als sich die Situation entspannte und die konfessionspolitische Frontstellung langsam auflöste, besonders viele Bezugnahmen.

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2. Wurden in den Debatten anfänglich vor allem die Pflichten des Vaters betont, so waren es mit Fortdauer des Konflikts die Aufgaben der Kinder; Begriffsbildungen wie "kindlicher Gehorsam" und "kindliche Treue" finden sich in den Quellen mit zunehmender Häufigkeit. Das ist ein Hinweis darauf, dass die herrschaftsbegründende Bedeutung des Modells größer wurde, die herrschaftsbegrenzende Funktion hingegen abnahm, ohne allerdings völlig die Bedeutung zu verlieren, denn von einer unumschränkten Macht des Landesfürsten-Vaters kann nicht gesprochen werden; "väterliche" Pflichten waren nach wie vor vorhanden.

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3. Langfristig setzten sich nicht die protestantisch-ständischen, sondern die landesfürstlich-katholischen Sinngebungen durch. Das lässt sich an einem Beispiel illustrieren: Nach Auffassung des protestantischen Adels konstituierte sich die "Familie" durch den Huldigungsakt, der jedoch auch verweigert werden konnte: ohne Huldigung kein Vater und ohne Vater keine Pflicht zu "kindlichem" Gehorsam. Die direkte Linie zum Vertragsdenken, mit allen daraus resultierenden Konsequenzen, darunter die Betonung der Wechselseitigkeit der Pflichten der "Familienmitglieder" und die Möglichkeit zur Auflösung der "Familie", wenn der Landesfürst seine "väterlichen" Aufgaben nicht hinreichend erfüllt, ist in diesem Gedankengang unübersehbar.

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In den Augen der Habsburger bestand die "Familie" jedoch Kraft des Erbrechts. Das stärkte die Position des "Vaters", denn für ein Recht der "Kinder" zur Auflösung des "Familienverbandes" war bei dieser Interpretation deutlich weniger Platz. Ihr Gehorsam war nun Ausdruck einer von Gott gewollten natürlichen Ordnung, eine Absetzung des "Vaters" unrechtmäßig. [53] Für den Herrscher blieb die durchaus ernstzunehmende moralische Verpflichtung, für das Wohlergehen der "Kinder" verantwortlich zu sein. So bildet auch die von Natur eingepflanzte väterliche Liebe des Herrschers zu den Untertanen einen wichtigen Topos der Herrschaftsethik Ferdinands II., der in der Steiermark seit 1596 und in Oberösterreich seit 1619/20 als Landesfürst regierte. [54]

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Diese drei Entwicklungslinien zeigen einen Wandel von alt zu neu, ohne auf einen vermeintlichen Fundamentalgegensatz zwischen adlig-ständischen und monarchischen Herrschaftskonzepten rekurrieren zu müssen. Sie erklären auch, warum die Untertanen die Veränderung der Herrschaftsordnung mit einer – aufgrund der nach wie vor bestehenden "väterlichen" Pflichten freilich limitierten – Stärkung der Position des Landesfürsten akzeptierten, denn es handelte sich nur um die Umformulierung einer allen Beteiligten vertrauten und legitimen Ordnungsvorstellung. Das erleichterte die Bildung des Untertanenkonsenses, die Disziplinierung des Adels und die Indienstnahme der ständischen Korporationen, unabdingbare Voraussetzungen für die Entstehung der Habsburgermonarchie.

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Ein Blick nach Oberösterreich zeigt, dass sich der Wandel des Familienmodells auch in der rituellen Kommunikation zwischen Landesfürst und Ständen niederschlug. Hier hatten sich 1620 die Machtverhältnisse aufgrund der Niederlage der Ständeopposition in der Schlacht am Weißen Berg deutlich zugunsten des Landesfürsten verschoben. Hinrichtungen wie in Böhmen fanden zwar nicht statt, gleichwohl ging Ferdinand II. mit den oppositionellen Adligen nicht zimperlich um; der Vorwurf der Majestätsbeleidigung, der im äußersten Fall die Todesstrafe rechtfertigte, stand im Raum. [55] Die Pardonierung des Adels war daher das bestimmende Thema der Verhandlungen zwischen Landesfürst und Ständen in den Jahren nach 1620.

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Wiederholt ließ Ferdinand dabei verlauten, er hoffe, die Rebellen würden ihren Irrtum erkennen und sich in Zukunft wie gehorsame Kinder gegenüber ihrem Vater verhalten. Im Gegenzug würde er sich nicht nur wie ein Kaiser und Landesfürst benehmen, sondern wie ein fürsorglicher Vater gegenüber seinen Kindern. Kind sein hieß freilich, die Pardonierungsresolution zu akzeptieren, die er vorlegte und in der von Religionsfreiheit keine Rede mehr war. Nach zähen Verhandlungen begab sich schließlich 1625 eine Ständedelegation nach Wien, um dem Habsburger die geforderte Unterwerfungsschrift zu übergeben. Mit der Überreichung der Schrift alleine war es freilich nicht getan, denn der Habsburger beharrte auf einer symbolischen Bekräftigung des kindlichen Gehorsams. Gemeint war ein Akt der Demut und der Unterwerfung: ein Kniefall. Erst danach erfolgte die Pardonierung, und zwar aus "väterlicher Sanftmut". [56]

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Ferdinand forderte auch von etlichen anderen politischen Gegnern Kniefälle. Mehrere Adlige, die sich im Konfessionskonflikt auf protestantischer Seite engagiert hatten, mussten den Kaiser auf den Knien um Gnade bitten. [57] Hans Ludwig von Kuefstein, ein niederösterreichischer Adliger, machte seinen Kniefall symbolisch in einem Brief. [58] Die Funktion des Kniefalls hatte sich in der politischen Kommunikation verändert. Aus einer Geste des Widerstands war ein Unterwerfungsritual geworden. [59] Wen wundert es da, dass die oberösterreichischen Stände 1627 schmählich scheiterten, als sie Ferdinand mit einem Kniefall in der Religionsfrage doch noch zum Einlenken bewegen wollten?  [60]



[1] Walter Henkeis: Brandt kniet im Getto nieder, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 284, vom 8.12.1970, 4; Hans Ulrich Kempski: Der Kanzler unterschreibt mit schwerer Hand. Fünf Minuten im Radziwill-Palais, die Deutsche und Polen versöhnen sollen. Sekt und Schweigen, in: Süddeutsche Zeitung Nr. 293, vom 8.12.1970, 3. Nach eigenen Angaben Brandts war die Geste nicht geplant. Willy Brandt: Erinnerungen, Frankfurt a. M. 1989, 214.

[2] Der Spiegel 24/51 (1970), 27.

[3] Alfred Hilgert: Leserbrief, in: Der Spiegel 24/52 (1970), 7.

[4] Franz Orlowski: Leserbrief, in: Der Spiegel 24/52 (1970), 7

[5] Vgl. dazu die Leserbriefe in: Der Spiegel 24/53 (1970), 7.

[6] Harald Zimmermann: Der Canossagang von 1077. Wirkungen und Wirklichkeit, Mainz / Wiesbaden 1975, 3-13, 37-39; Uta-Renate Blumenthal: Gregor VII. Papst zwischen Canossa und Kirchenreform, Darmstadt 2001.

[7] Beispiele bei Gerd Althoff: Fußfälle: Realität und Fiktionalität einer rituellen Kommunikationsform, in: Christa Bertelsmeier-Kierst / Christopher Young (Hg.) / Bettina Bildhauer (Mitarb.): Eine Epoche im Umbruch. Volkssprachliche Literalität 1200-1300. Cambridger Symposium 2001, Tübingen 2003, 111-122; ders.: Die Macht der Rituale, Symbolik und Herrschaft im Mittelalter, Darmstadt 2003, 104-129 (mit seinen weiteren einschlägigen Arbeiten im Literaturverzeichnis).

[8] Anerkennung der Herrschaft Gottes bei Eph 3,14; 2.Chr 7,3; Esr 9,5; Ps 22,30; Jes 45,23; Röm 14,11; Phil 2,10; Anbetung bei 1.Kön 8,54; Ps 95,6; Jes 44,16.17; 46,6; Lk 22,41; Apg 9,40; Ehrung bei Est 3,2.5; Bitte bei 1.Kön 1,23; 2.Kön 1,13; Mk 1,40; 10,17; Spott bei Mt 27,29; Mk 15,19.

[9] Vgl. dazu grundsätzlich Barbara Stollberg-Rilinger: Knien vor Gott – Knien vor dem Kaiser. Zum Ritualwandel im Konfessionskonflikt, in: Gerd Althoff (Hg.) / Christiane Witthöft (Mitarb.): Zeichen – Rituale – Werte. Internationales Kolloquium des Sonderforschungsbereichs 496 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Münster 2004, 501-533, hier 501-504.

[10] Ebd., 501-504; dies: Zeremoniell, Ritual, Symbol. Neue Forschungen zur symbolischen Kommunikation in Spätmittelalter und Früher Neuzeit, in: ZHF 27 (2000), 389-405; dies.: Einleitung, in: Westfälische Forschungen 53 (2003), 1-11; sowie die in Anm. 7 genannten Arbeiten von Gerd Althoff.

[11] Zum Verlauf der Konfessionskonflikte in den beiden Territorien vgl. Thomas Winkelbauer: Ständefreiheit und Fürstenmacht. Länder und Untertanen des Hauses Habsburg im konfessionellen Zeitalter, 2 Teile, Wien 2003, Teil 1, 55-78 (mit der älteren Literatur); Regina Pörtner: The Counter-Reformation in Central Europe. Styria 1580-1630, Oxford 2001.

[12] Arno Strohmeyer: Vom Widerstand zur Rebellion: Praxis und Theorie des ständischen Widerstands in den östlichen österreichischen Ländern im Werden der Habsburgermonarchie (ca. 1550-1650), in: Robert von Friedeburg (Hg.): Widerstandsrecht in der frühen Neuzeit. Erträge und Perspektiven der Forschung im deutsch-britischen Vergleich (= ZHF Beiheft 26), Berlin 2001, 207-243.

[13] Resolution Erzherzog Karls betreffend die Beschwerdeschrift der Stände in der Religionsfrage, [Graz ] 1580 Dezember 10, Steiermärkisches Landesarchiv [= StLA] Graz, LAA., Archiv Antiquum, Landtagsakten, 421, unfol.

[14] Antwort der Angehörigen der Augsburger Konfession auf die Resolution Erzherzog Karls, Graz 1580 Dezember 15, ebd., Landtagsakten, 421, unfol.

[15] Protokoll des Landtages von 1580/81, ebd., Archiv Antiquum, Raplatur in Landtag, den 13. Augusti anno 1576 biß 1581, Nr. 4, fol. 292v-294v.

[16] Die Vertreter des Bürgertums waren zwar in die Burg, nicht aber direkt zur Audienz vorgelassen worden. Schreiben an einen Herrn nach Klagenfurt, o.O. 1581 Anfang Januar, in: Johann Loserth (Hg.): Acten und Korrespondenzen zur Geschichte der Gegenreformation in Innerösterreich unter Erzherzog Karl II., 1578-1590, Wien 1898, Nr. 64, 150-152, hier: 151.

[17] Erster Vortrag des Landmarschalls Hans Friedrich Hoffmann bei der Überreichung der Landtagsschriften, Graz 1580 Dezember 31, StLA Graz, LAA., Archiv Antiquum, Landtagsakten, 421, unfol. Eine Liste der Adligen, die auf die Knie fielen, enthält: Antwort und Bitte der Landschaft auf die Erklärung Erzherzog Karls, Graz 1580 Dezember 31, in: Loserth: Acten (1578-1590) (wie Anm. 16), Nr. 62, 143-150, hier: 149f.

[18] Schreiben an einen Herrn in Klagenfurt, o.O. 1581 Anfang Januar, in: Loserth: Acten (1578-1590) (wie Anm. 16), Nr. 64, 150-152, hier: 151.

[19] Ebd., 151.

[20] Bericht der Kommissare des Erzbischofs von Salzburg, Graz 1581 Januar 5, in: Loserth: Acten (1578-1590) (wie Anm. 16), Nr. 68, 160f., hier: 160.

[21] Erzherzog Karl an die steirischen Stände, Graz 1581 Januar 4, in: Loserth: Acten (1578-1590) (wie Anm. 16), Nr. 67, 155-160.

[22] Zweite Rede des Landmarschalls Hans Friedrich Hoffmann vor Erzherzog Karl, Graz 1581 Januar 7, StLA Graz, LAA., Archiv Antiquum, Landtagsakten, 421, unfol.

[23] Germanico Malaspina an den Kardinalstaatssekretär Tolomeo Gallio, Graz 1581 Januar 14, in: Johann Rainer (Bearb.): Nuntiaturberichte. Sonderreihe: Grazer Nuntiatur, 1. Band: Nuntiatur des Germanico Malaspina, Sendung des Antonio Possevino 1580-1582, Wien 1973, Nr. 61, 175-177, hier: 175f.

[24] Die Geheimen Räte Erzherzog Karls an die protestantischen Stände der Steiermark, Graz 1581 Januar 11, StLA Graz, LAA., Archiv Antiquum, Landtagsakten, 421, unfol.; Dekret Erzherzog Karls, Graz 1581 Februar 3, in: Loserth: Acten (1578-1590) (wie Anm. 16), Nr. 106, 216f.

[25] Bescheid Erzherzog Karls, Graz 1582 September 9, in: Loserth: Acten (1578-1590) (wie Anm. 16), Nr. 188, 326-328.

[26] Johann Loserth: Die Gegenreformation in Graz in den Jahren 1582-1585. 145 Actenstücke aus zwei bisher unbekannten Actensammlungen vom Jahre 1585, Graz 1900, 102f.; Die ausgewiesenen Grazer Bürger an die im Landtag anwesenden Herren und Landleute, Graz 1585 März, in: Loserth: Acten (1578-1590) (wie Anm. 16), Nr. 452, 580-582.

[27] Befehl Erzherzog Karls an Bürgermeister, Richter und Rat der Stadt Graz, Graz 1584 Mai 21, in: Loserth: Acten (1578-1590) (wie Anm. 16), Nr. 412, 543.

[28] Ob der Kniefall stattfand, ist nicht bekannt. Dokumentiert sind jedoch Meinungsverschiedenheiten über die geplante Form, denn während die Kärntner dafür einen Ausschuss von 25 Personen verordnen wollten, befürworteten die Krainer die Teilnahme aller Landleute. Die Verordneten der Kärntner Stände an die Verordneten der steirischen Stände, Klagenfurt 1600 August 30, in: Johann Loserth (Hg.): Akten und Korrespondenzen zur Geschichte der Gegenreformation in Innerösterreich unter Ferdinand II., Erster Teil: Die Zeiten der Regentschaft und die Auflösung des protestantischen Schul- und Kirchenministeriums in Innerösterreich. 1590-1600, Wien 1906, Nr. 1095, 35; Die protestantischen Stände Krains an die Stände der Steiermark und Kärntens, Laibach 1600 August 31, in: ebd., Nr. 1096, 35f.; Die protestantischen Stände Krains an die Verordneten der steirischen Stände, Laibach 1600 September 4, in: ebd., Nr. 1103, 40.

[29] Zur verfassungsrechtlichen Bedeutung der Huldigung und der Bedeutung einer Verweigerung vgl. André Holenstein: Die Huldigung der Untertanen. Rechtskultur und Herrschaftsordnung (800-1800), Stuttgart / New York 1991, 386, 391, 410f.

[30] Relation der Erbhuldigungsverhandlungen Rudolfs II. 1578, o.O. o.D., Oberösterreichisches Landesarchiv (= OÖLA) Linz, Ständisches Archiv, Hs. Nr. 20, fol. 226v-231r.

[31] Protokoll über die Verhandlungen des Zeremonien-Ausschusses, Linz 1578 Juli 13, ebd., Ständisches Archiv, Landschaftsakten, Aktenband 1, fol. 247r-256v.

[32] Zur Vermeidung der Darstellung von Dissens in öffentlich-symbolischen Akten vgl. grundsätzlich Stollberg-Rilinger: Einleitung (wie Anm. 10), 1-11.

[33] Relation der Erbhuldigungsverhandlungen Rudolfs II. 1578, o.O. o.D., ebd., fol. 249r-250r.

[34] Althoff: Macht (wie Anm. 7), 121-123, 199f.; ders.: Fußfälle (wie Anm. 7), 117.

[35] De resistentia subditorum adversus principem legitima, Haus-, Hof- und Staatsarchiv (= HHStA) Wien, Hs. Bl. 381, fol. 442r-469v.

[36] Ebd., fol. 457rv. Die oberösterreichischen Stände wiesen bei den Kniefällen ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine Bitte handle. Protokoll über die Verhandlungen des Zeremonien-Ausschusses, Linz 1578 Juli 13, OÖLA Linz, Ständisches Archiv, Landschaftsakten, Aktenband 1, fol. 247r-256v. Die Krainer Stände bezeichneten die Kniefälle der Steirer 1580/81 als Bitte. Landtags- und Verordnetenprotokoll des Herzogtums Krain 1579-1583, Arhiv Republike Slovenije Ljubljana, Deželni stanovi za Kranjsko, Stan. I, 877, fol. 159rv.

[37] Antwort der Landschaft auf die endgültige Meinung Erzherzog Karls, Graz 1581 Januar 7, StLA Graz, LAA., Archiv Antiquum, Landtagsakten, 421, unfol.

[38] Zweiter Vortrag des Landmarschalls Hans Friedrich Hoffmann bei der Überreichung der Landtagsschriften, Graz 1581 Januar 7, ebd., Landtagsakten, 421, unfol.

[39] Der Verordnetenausschuss der Kärntner Stände an Erzherzog Karl, Graz 1581 Januar 10, ebd., Landtagsakten, 422, unfol.

[40] Die Krainer Stände an Erzherzog Karl, Laibach 1581 Februar 7, ebd., unfol.

[41] Relation der Erbhuldigungsverhandlungen Rudolfs II. 1578, o.O. o.D., OÖLA Linz, Ständisches Archiv, Hs. Nr. 20, fol. 231rv.

[42] Die folgenden Ausführungen und Schlussfolgerungen beruhen auf der eingehenden Analyse der Akten über die konfessionspolitischen Auseinandersetzungen in Oberösterreich und in der Steiermark zwischen 1570 und 1630. Auf diese Befunde kann hier nicht näher eingegangen werden.

[43] Instruktion der oberösterreichischen Stände für ihre Gesandten zu Ferdinand II., Linz 1620 März 12, OÖLA Linz, Ständisches Archiv, Landschaftsakten, Aktenband Nr. 30, fol. 263r-279v; Instruktion der oberösterreichischen Stände für ihre Gesandten zu Erzherzog Albrecht [Linz 1619], HHStA Wien, Österreichische Akten, Oberösterreich, Nr. 4, fol. 256r-263v.

[44] Bei der Verwendung des Begriffs "Verfassung" ist zu berücksichtigen, dass geschriebene Verfassungen, wie sie Staaten im 19. und 20. Jahrhundert gegeben wurden, noch nicht existierten. Gleichwohl gab es Rechtsnormen von höchstem Geltungsrang, welche die politische Ordnung des Gemeinwesens stabilisierten und die deshalb im übertragenen Sinn als "Verfassung" bezeichnet werden können. Wolfgang Reinhard: Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, München 1999, 17f.

[45] Gordon J. Schochet: Patriarchalism in Political Thought. The Authoritarian Family and Political Speculation and Attitudes Especially in Seventeenth-Century England, Oxford 1975, 1-36.

[46] Gutachten eines protestantischen Ständemitglieds über die Resolution Erzherzog Maximilians vom 27. November 1608, Wien 1608 November 30, Landeshauptstaatsarchiv Sachsen-Anhalt, Abt. Dessau, Abt. Bernburg, A 9a, 161, vol. IV, fol. 109r-118v.

[47] Paul Münch: Die "Obrigkeit im Vaterstand". Zu Definition und Kritik des "Landesvaters" während der frühen Neuzeit, in: Daphnis 11 (1982), 15-40; Francesca Rigotti: Die Macht und ihre Metaphern. Über die sprachlichen Bilder der Politik, Frankfurt a.M. / New York 1994, 86-95; Heinz Duchhardt: Das protestantische Herrscherbild des 17. Jahrhunderts im Reich, in: Konrad Repgen (Hg.): Das Herrscherbild im 17. Jahrhundert, Münster 1991, 26-42, hier: 32f.

[48] Vgl. dazu etwa Barbara Stollberg-Rilinger: Vormünder des Volkes? Konzepte landständischer Repräsentation in der Spätphase des Alten Reiches, Berlin 1999; Luise Schorn-Schütte: Staatsformen in der Frühen Neuzeit, in: Alexander Gallus / Eckhard Jesse (Hg.): Staatsformen. Modelle politischer Ordnung von der Antike bis zur Gegenwart. Ein Handbuch, Köln / Weimar / Wien 2004, 123-152; Wolfgang Neugebauer: Staat – Krieg – Korporation. Zur Genese politischer Strukturen im 17. und 18. Jahrhundert, in: HJ 123 (2003), 197-237; Robert von Friedeburg: Widerstandsrecht im Europa der Neuzeit: Forschungsgegenstand und Forschungsperspektiven, in: ders. (Hg.): Widerstandsrecht in der frühen Neuzeit. Erträge und Perspektiven der Forschung im deutsch-britischen Vergleich (ZHF Beiheft 26), Berlin 2001, 11-59.

[49] Barbara Stollberg-Rilinger: Die zeremonielle Inszenierung des Reiches, oder: Was leistet der kulturalistische Ansatz für die Reichsverfassungsgeschichte?, in: Matthias Schnettger (Hg.): Imperium Romanum – irregulare Corpus – teutscher Reichs-Staat. Das Alte Reich im Verständnis der Zeitgenossen und der Historiographie, Mainz 2002, 233-246.

[50] Zusammenfassung bei Christiane Eifert: Paternalismus und Politik. Preußische Landräte im 19. Jahrhundert, Münster 2003, 19-38.

[51] Auf die wechselseitige Verflechtung dieser Vorstellungen und Normen kann hier nicht näher eingegangen werden. Vgl. dazu Arno Strohmeyer: Konfessionskonflikt und Herrschaftsordnung. Widerstandsrecht bei den österreichischen Ständen (1550-1650) [im Druck].

[52] Protokoll der Beratungen der Stände über eine an Ferdinand II. zu richtende Beschwerdeschrift, o.O. 1603 Oktober 20, in: Johann Loserth (Hg.): Akten und Korrespondenzen zur Geschichte der Gegenreformation in Innerösterreich unter Ferdinand II., Zweiter Teil: Von der Auflösung des protestantischen Schul- und Kirchenministeriums bis zum Tode Ferdinands II. 1600-1637, Wien 1907, Nr. 1526, 296-299.

[53] Vgl. dazu etwa die Ausführungen im 'Princeps in compendio', einem erstmals 1632 erschienenen Fürstenspiegel, der im Umfeld des Wiener Hofes verfasst worden war und mehr als ein Jahrhundert für die Fürstenerziehung der Habsburger benutzt wurde. Franz Bosbach (Hg.): Princeps in Compendio, in: Konrad Repgen (Hg.): Das Herrscherbild im 17. Jahrhundert, Münster 1991, 79-114, hier: 89-91.

[54] Paul Kléber Monod: The Power of Kings. Monarchy and Religion in Europe, 1589-1715, New Haven / London 1999, 90.

[55] Rolf Lieberwirth: Crimen laesae maiestatis, in: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 1, Berlin 1971, 648-651, hier: 649.

[56] Relation der Abgesandten der politischen Stände Oberösterreichs, o.O. 1625 Juni 10, OÖLA Linz, Starhemberger Handschriften, Hs. Nr. 13, fol. 615r-624r.

[57] Beispiele bei Georg Heilingsetzer: Das Jahr 1620 als Zäsur? Der oberösterreichische Adel im Vergleich mit dem Adel der böhmischen Länder, in: Opera historica 7 (1999), 115-137, hier: 120f.; Hans Sturmberger: Kaiser Ferdinand II. und das Problem des Absolutismus, Wien 1957, 27.

[58] Anton Gindely: Geschichte des Dreißigjährigen Krieges. Erste Abtheilung: Geschichte des böhmischen Aufstandes von 1618, 3 Bde., Prag 1869-1878, Bd. 3, 225.

[59] Zur Bedeutung der Kniefälle als Unterwerfungsritual im Mittelalter und bei Karl V. vgl. Althoff: Macht (wie Anm. 7), 182; Stollberg-Rilinger: Gott (wie Anm. 9).

[60] Hans Sturmberger: Adam Graf Herberstorff. Herrschaft und Freiheit im konfessionellen Zeitalter, Wien 1976, 330.

Empfohlene Zitierweise:

Arno Strohmeyer : Rituelle Kommunikation in vormodernen Herrschaftsordnungen: Kniefälle des oberösterreichischen und steirischen Adels (ca. 1570-1630) , in: zeitenblicke 4 (2005), Nr. 2, [2005-06-28], URL: https://www.zeitenblicke.de/2005/2/Strohmeyer/index_html, URN: urn:nbn:de:0009-9-1224

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