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Am 29. Oktober 1926 trat das „Gesetz über die Vermögensauseinandersetzungen zwischen dem Preußischen Staate und den Mitgliedern des vormals regierenden Preußischen Königshauses“ in Kraft. Aufgrund seiner Bestimmungen wurde der Staat Eigentümer von 75 Schlössern samt Nebengrundstücken und Gärten mit allen sich darauf befindenden Gebäuden, Schmuckbauten und Bildwerken in dem Umfang, in dem sie sich bis zum 1. Oktober 1918 im Besitz und in der Verwaltung der Krone befunden hatten. Die Fürsorge für dieses neue Eigentum wurde am 1. April 1927 der „Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten“ übertragen.

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Die „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“, die am 4. Januar 1995 errichtete Nachfolgeeinrichtung der Schlösserverwaltung, hat heute, nach den Umwälzungen und Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs, noch 35 Schlösser samt Nebengebäuden sowie mehr als 800 Hektar Gärten in ihrer Obhut.

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Die Schlösser werden der Öffentlichkeit zurzeit mehrheitlich als "Museumsschlösser" zugänglich gemacht. Diesem aus den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts stammenden Konzept zufolge steht jedes Haus mit seinem Inventar und dem Garten oder Park exemplarisch als Gesamtwerk für die Kunst einer Epoche.

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Zu Beginn des 21. Jahrhunderts ist es notwendig, den Begriff des „Museumsschlosses“ einer Revision zu unterziehen. Von der Auffassung homogen überlieferter Gesamtkunstwerke, die im Grunde schon zur Zeit der Entstehung des Begriffs nur mit Einschränkung Geltung besaß, muss heute doch deutlicher Abstand genommen werden.

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Wie aber geht man zeitgemäß mit diesen Schlössern um? Diese Frage stellte sich besonders durch die Übertragung der denkmalpflegerischen Betreuung des Schlosses Schönhausen an die SPSG durch den Berliner Senat. In Schönhausen, einem ehemaligen Schloss der Grafen Dohna, residierte nicht nur Elisabeth Christine, die Gattin Friedrichs II. von Preußen, sondern auch Wilhelm Pieck, der erste und einzige Staatspräsident der Deutschen Demokratischen Republik. Später war Schönhausen das Gästehaus der Regierung der DDR. Sollte man Schönhausen auf die Zeit von Elisabeth Christine zurückführen? Oder sollte man versuchen, die gesamte, also auch die jüngere, Geschichte in die Präsentation und das Vermittlungskonzept zu integrieren?

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Diese Fragen haben die SPSG zu internen Diskussionen und öffentlichen Kolloquien und Veranstaltungen veranlasst. Die in dieser zeitenblicke-Ausgabe vorgestellten Artikel sind ein Ergebnis des mit Fachkollegen und engagierten Bürgern geführten Meinungsaustauschs. Wir möchten dadurch einen Einblick in die Arbeitsweise der SPSG und Anregungen zur Auseinandersetzung mit dem Thema geben.

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Unser großer Dank gilt allen beteiligten Autorinnen und Autoren, Diskutantinnen und Diskutanten sowie Dr. Michael Kaiser, Florian Schönfuß und Tobias Wulf von der Redaktion der zeitenblicke für ihr Engagement und ihre Hilfe.

Potsdam, im Januar 2008

Hartmut Dorgerloh und Jürgen Luh

Empfohlene Zitierweise:

Hartmut Dorgerloh / Jürgen Luh : Editorial , in: zeitenblicke 7 (2008), Nr. 1, [05.06.2008], URL: https://www.zeitenblicke.de/2008/1/editorial/index_html, URN: urn:nbn:de:0009-9-13351

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