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Zusammenfassung

Ausgehend von einigen wenigen Beispielen weist der Beitrag zunächst auf die problematische Stellung von Fürstinnen und Damen der Hofgesellschaft im Hinblick auf politische Handlungsmöglichkeiten hin. Zwar gab es rechtlich legitimierte Handlungsspielräume für Frauen, aber die juristischen Grundlagen derartiger Aktivitäten waren nie unumstritten und von Ehestand, Familie und insbesondere der Unterstützung durch männliche Familienmitglieder abhängig. Zwei Bedingungen waren damit mitentscheidend für Handlungsmöglichkeiten von Frauen: Zum einen das Verhältnis zum Ehemann oder (als Witwe) zum Sohn; zum anderen das geschickte Agieren in sozialen Netzwerken. Stärker als politisch aktive Männer waren Frauen auf derart konstruierte informelle Kontakte angewiesen, eben weil ihnen bekanntermaßen die Möglichkeit der Amtsinhabe weitgehend verschlossen blieb. Grenzen solcher Handlungsspielräume und deren Veränderung im Laufe der Frühen Neuzeit bedürfen noch weiterer Untersuchung.

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Frauen in der höfischen Gesellschaft sind sowohl in der geschlechtergeschichtlichen wie auch in der europäischen Forschung zur Geschichte des Fürstenhofes noch ein relativ neuer Forschungsgegenstand. Natürlich haben die Person und die politische Tätigkeit einzelner herausragender Fürstinnen schon in der historischen Forschung des 19. Jahrhunderts Aufmerksamkeit gefunden; Kaiserin Maria Theresia, Königin Elisabeth von England oder Königin Katharina de Medici von Frankreich sind nur einige prominente Beispiele dafür. Doch erst seit Beginn der 1990er Jahre lässt sich eine Hinwendung auch zur Untersuchung politischer Handlungsmöglichkeiten von adligen Frauen [1] und insbesondere von Fürstinnen erkennen, denen sich die frauen- und geschlechtergeschichtliche Forschung bis dahin kaum gewidmet hatte. Neu ist dabei, dass die politisch aktive Fürstin nicht mehr als Zufälligkeit, als Ausnahme thematisiert wird. [2] Vielmehr geht es seitdem verstärkt darum, die Positionen von adligen Frauen und Fürstinnen im politischen System der Frühen Neuzeit intensiver und umfassender zu behandeln.

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Dabei besteht weiter die Notwendigkeit, adäquate Koordinatensysteme für die Einschätzung politischer Handlungsspielräume von Frauen zu beschreiben, wie das Merry Wiesner-Hanks schon 1993 forderte. Das zeitgenössische Normensystem des 16. und 17. Jahrhunderts wertete die Ausübung politischer Herrschaft durch Frauen zwar negativ [3]; eine Unterscheidung von institutionalisierter Herrschaftsausübung, die nur in wenigen Fällen wie beispielsweise der Regentschaft von Fürstinnen möglich war [4], und Einflussmöglichkeiten auf politische Entscheidungsprozesse, wie sie Wiesner-Hanks formuliert, führt hier jedoch weiter. Besonders ausgeprägt und offensichtlich war die Verflechtung von Familie und Politik, von 'Privatem' und 'Öffentlichem' in der Sphäre des frühneuzeitlichen Fürstenhofes, woraus sich weitreichendere Handlungsmöglichkeiten für Frauen adliger Herkunft bis hin zum Zugang zur politischen Welt ergaben. [5] Dabei ist natürlich an politische Spielräume für die Fürstin selbst zu denken, rasch denkt man an die fürstliche Mätresse oder Favoritin [6] und deren Rolle beim Aufstieg der eigenen Familie sowie anderer Personen innerhalb der höfischen Hierarchie bis hin zu zentralen Ämtern in Hof und Verwaltung. Außer der Gemahlin des regierenden Fürsten, seiner verwitweten Mutter und seinen unverheirateten Schwestern, außer den Frauen der fürstlichen Familie also, gab es in den Hofgesellschaften Europas jedoch noch mindestens drei weitere Gruppen von Frauen, die bisher nur selten in Forschungen zur Hofgesellschaft sowie zu Fragen politischer Einflussmöglichkeiten einbezogen worden sind.

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Unter diesen drei Gruppen am wenigsten untersucht – und aufgrund der Quellenlage auch kaum fassbar – ist die der Frauen anzuführen, die in dienenden Positionen an der Versorgung der fürstlichen Familie beteiligt waren, also beispielsweise Wäscherinnen, Musikerinnen, Aufwärterinnen oder Küchenpersonal. Mit dieser Gruppe von Frauen werden wir uns im Folgenden nicht eingehender beschäftigen, weil sie nicht zum adligen Herrschaftsstand gehörte und für sie ganz andere Überlegungen zur rechtlichen Legitimierung und sozialen Verortung ihres Handelns anzustellen wären. Neben diesen Dienstbotinnen ist die zahlenmäßig deutlich kleinere, aber politisch, sozial und kulturell wesentlich einflussreichere Gruppe der Ehefrauen höfischer Amtsträger anzusprechen. Diese Frauen waren über längere Zeit in der Residenz anwesend, in der ihr Gemahl ein hohes oder mittleres Amt im Hofstaat des Fürsten, in Militär oder Verwaltung ausübte. Zwar reisten viele von ihnen immer wieder auf die Familiengüter, um deren Verwaltung zu überwachen, um Verwandte zu besuchen oder auch um Wallfahrten und Bäderreisen zu unternehmen. Die Anwesenheitspflicht ihres Mannes rief sie jedoch immer wieder an den Fürstenhof zurück, wo sie an höfischen Festlichkeiten teilnahmen und Geselligkeit nicht nur mit anderen Damen der Hofgesellschaft pflegten. Manche von ihnen hatten zugleich selbst ein Amt im Hofstaat der Fürstin inne oder waren vor ihrer Eheschließung Hoffräulein gewesen und zählten damit zugleich zur dritten Gruppe von Frauen in der höfischen Gesellschaft, der der Amtsträgerinnen bei Hof: den Hofdamen bzw. Hoffräulein, unverheirateten jungen Damen von Adel, die das repräsentative Gefolge der Fürstin bildeten, und die der Hofmeisterinnen, verwitweter adliger Damen, denen die Aufsicht über die Hoffräulein und das weibliche Personal des Hofstaates der Fürstin oblag. [7]

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Anhand einiger Beispiele möchte ich im Folgenden zunächst exemplarisch Handlungsspielräume für einige dieser Gruppen abstecken, um dann zu allgemeinen Überlegungen zu rechtlichen Grundlagen und praktischen Handlungsbedingungen für eine politische Betätigung dieser Frauen überzugehen.

Frauen und Politik: Beispiele

Die Fürstin

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Als erstes Beispiel soll Kurfürstin Anna von Sachsen (1532-1585) dienen, eine geborene Prinzessin von Dänemark, die seit 1548 mit Herzog, später Kurfürst August von Sachsen (1526-1586) vermählt war. Bei Kurfürstin Anna handelt es sich also um eine Frau, der durch Geburt und Eheschließung eine durchaus herausgehobene Stellung zukam, der man weitreichendere Möglichkeiten politischer Wirksamkeit wird zubilligen können als der Mehrzahl der adligen Herrschaftsträgerinnen ihrer Generation. Der Umstand, dass sie über 35 Jahre an der Seite ihres Mannes lebte, also nicht durch dynastische Zufälle in die Situation der Regentin oder Witwe versetzt wurde, macht sie jedoch andererseits zu einem repräsentativen Beispiel für die Vielzahl adliger Frauen, die in einer langjährigen Ehe ihre Wirkungsmöglichkeiten fanden.

Abb. 1

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An einem Beispiel [8] aus der umfangreichen Korrespondenz der Kurfürstin mit Dänemark lässt sich erkennen, wie Anna vorging, um politische Wirksamkeit zu erzielen: Bis zu deren Tod 1571 pflegte sie mit ihrer Mutter, der dänischen Königin-Witwe Dorothea, nicht nur einen regelmäßigen Briefwechsel, sondern reiste auch mehrfach nach Dänemark bzw. empfing die verwitwete Königin in Sachsen. Im Zusammenhang mit dem Dreikronenkrieg (1563-1570) zeigen die Briefe der beiden Frauen, wie sowohl Kurfürstin Anna als auch ihre Mutter nach Möglichkeiten der Vermittlung und der Entschärfung des Konflikts suchten. Anna versuchte zunächst, ihren Bruder, König Friedrich von Dänemark (1534-1588), schon vor Beginn der Kampfhandlungen zu einem Vergleich zu bewegen. Als dies nicht gelang, nutzte sie ihre brieflichen Kontakte zu Landgraf Philipp von Hessen (1504-1567) und zu dessen Sohn Wilhelm (1532-1592), die sich ebenfalls um Vermittlung im schwedisch-dänischen Konflikt bemühten, so wie sie auch ihren Mann in seinen entsprechenden Bemühungen unterstützte.

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Nach dem Scheitern der ersten Vergleichsverhandlungen 1563 stellte die Kurfürstin briefliche Kontakte zu verschiedenen dänischen Reichsräten her, die sie immer wieder dazu mahnten, einen Ausgleich mit Schweden zu befördern. Besonders im Jahr 1568 spielten diese Vermittlungsbemühungen in Annas Briefwechsel mit Dänemark eine erhebliche Rolle; sie schrieb an die Reichsräte und ihren Bruder häufig mit der Mahnung zum Ausgleich, erreichte (auf Bitten des Bruders) eine Verlängerung kursächsischer Kredite zur Truppenfinanzierung und nutzte ihre Kontakte nach Wien, um beim Kaiser im Vorfeld der Verhandlungen vom Juni und Juli 1568 das Terrain für eine dänische Gesandtschaft vorzubereiten. Ohne ihr politisches Wirken hier differenziert darstellen zu können, wird doch erkennbar, wie sie ihr vorhandenes Korrespondenznetzwerk zu nutzen und zu erweitern wusste, um ein im engen Sinne des Wortes politisches Ziel, den Ausgleich zwischen Dänemark und Schweden, herbeizuführen.

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Insgesamt erscheinen die langjährigen Briefwechsel der Fürstin als bedeutsames Mittel der Perpetuierung persönlicher Kontakte, die durch mehr oder weniger häufige direkte Zusammentreffen intensiviert und erneuert wurden. Bei ihren Briefpartnern und -partnerinnen tauchen dabei sowohl bei langjährigen Kontakten wie bei kurzen Korrespondenzen in verschiedenen Angelegenheiten immer wieder Bitten an die Fürstin um Fürbitten und Vermittlung auf. Als Maklerin fürstlicher Gunst [9] trat Anna so in einer Vielzahl von Fällen auf, in denen sich Personen verschiedensten Ranges an sie wandten. Damit war sie auf einem sehr traditionsreichen Feld tätig, das bereits das mittelalterliche Bild der Fürstin mit geprägt hatte [10]: Als Fürbitterin wurde sie zur zentralen Figur eines ausgedehnten sozialen Netzwerkes, das Basis und Bestandteil ihrer politischen Handlungsfähigkeit war.

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Als Vermittlerin [11] von Anliegen einzelner Personen wie ganzer Familien an den Kurfürsten konnte sie durch ihre Fürsprache seine Zustimmung bzw. Entscheidung fördern, in verschiedenen Bereichen jedoch auch selbst entscheiden. So etwa im Falle einer Bitte ihres Onkels, Herzog Adolfs von Holstein-Gottorf, welcher sie im Jahr 1570 ersuchte, einen jungen Herrn von Rantzau am Dresdner Hof aufzunehmen, was dann auch geschah. Im Herbst des darauffolgenden Jahres verließ dieser Dresden wieder, und sein Vater bedankte sich bei der Kurfürstin mit der Zusendung von etlichen holsteinischen Schinken. Auch Anna von Hohenlohe, eine der langjährigen Korrespondentinnen der Kurfürstin, erreichte 1572 die Aufnahme ihres Sohnes in den kursächsischen Hofstaat. [12] Als Konsequenz des erfolgreichen Engagements der Fürstin blieb in klassischer Weise eine Verpflichtung für den Klienten oder die Klientin [13], die Anna von Sachsen dann gegebenenfalls selbst in ihrem Interesse nutzen konnte.

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Anna wurde dabei aber nicht nur als Vermittlerin im Hinblick auf ihren Ehemann angesprochen, sondern auch um Einflussnahme auf ihren Bruder in Dänemark gebeten. Da sie sowohl zu ihm wie später zu seiner Ehefrau sowie zu verschiedenen dänischen Reichsräten bis hin zum Kanzler brieflichen Kontakt hatte, war es ihr möglich, derartigen Wünschen tatsächlich Rechnung zu tragen. Die intensive, über Jahrzehnte aufrecht erhaltene Beziehung zu ihrer Herkunftsfamilie erschloss ihr also einen zusätzlichen Handlungsspielraum. [14] Gleiches gilt für die Kontakte Annas zum Kaiserhof. Ihr Ehemann, Kurfürst August, stand seit einem Aufenthalt in Wien in jungen Jahren dem Erzherzog und späteren Kaiser Maximilian II. (1527-1576) persönlich nahe und pflegte auch Beziehungen zu dessen Brüdern. [15] Anna ihrerseits schloss spätestens 1562 persönliche Bekanntschaft mit Kaiserin Maria (1528-1603), aus der in den 1570er und 1580er Jahren ein anhaltender Briefkontakt resultierte. Daneben wurden auch verschiedene Damen der Wiener Hofgesellschaft in diese Kontakte einbezogen, die teilweise als direktes Bindeglied zwischen Kurfürstin und Kaiserin dienten.

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Ihre Verbindungen zur Kaiserin und deren Umgebung [16] gaben Kurfürstin Anna weitere Möglichkeiten der Einflussnahme, die sowohl ihr Bruder Friedrich im Kontext der Friedensverhandlungen von 1568 in Anspruch nahm wie Herzog Ulrich von Mecklenburg (1528-1603), ihre Schwägerin Sidonia von Braunschweig-Calenberg im Ehestreit mit ihrem Mann ebenso wie Kurfürst August zur Unterstützung des Rates von Frankfurt am Main. Mit den Gräfinnen Lukretia und Barbara Schlick wandten sich aber auch böhmische Adlige an Anna mit der Bitte um Fürsprache bei Kaiser respektive Kaiserin. Die Intensität der Beziehungen zwischen Dresden und Prag bzw. Wien war offensichtlich erheblich, und zwar eben nicht nur zwischen Kurfürst und Kaiser. Die Kurfürstin entwickelte ein derartiges Beziehungsnetz dorthin, dass Zeitgenossen behaupteten, "es würde kein schreiben nach vorbitt so baldt gefordertt im gantzen Reich als die von euer churfürstlichen Gnaden kemen" [17].

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Dass die sächsische Kurfürstin in Bezug auf diese Aktivitäten keine Ausnahme darstellte, belegt das Beispiel von Kaiserin Maria d'Austria selbst. Die jahrelange Korrespondenz der beiden Fürstinnen dauerte auch dann noch an, als die verwitwete Kaiserin 1580 von Prag zurück nach Spanien reiste, wo sie über 20 Jahre in einem Kloster in Madrid lebte und engen Kontakt zur königlichen Familie, ihrem Neffen und ihrer Nichte hielt. Sie nahm dort nicht nur auf Ereignisse am Madrider Hof Einfluss, sondern bemühte sich in ihrer Korrespondenz und über Kontakte mit dem kaiserlichen Botschafter Hans Khevenhüller auch um die Beziehungen zwischen Madrid und ihrem ältesten Sohn, Kaiser Rudolf II. (1552-1612) in Prag. [18] Sie nahm Interessen ihres Sohnes in Verhandlungen mit Madrid ebenso wahr, wie sie früher ihren Bruder, den König von Spanien, in seinen Bemühungen unterstützt hatte, ihren Mann Maximilian II. beim katholischen Bekenntnis zu halten. Noch 1582 wendete sich Maria deshalb auch direkt an Anna von Sachsen und bat sie um Unterstützung der Anliegen des Kaisers beim Kurfürsten. [19]

Die Kaiserin und ihre Hoffräulein

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Korrespondenzen und Klientelbeziehungen auf deren Basis stellten eine Möglichkeit dar, auch über den heimatlichen Hof hinaus Einfluss zu nehmen; sie waren jedoch auch für die Handlungsspielräume innerhalb der jeweiligen höfischen Gesellschaft bedeutsam. Sowohl für die Fürstin wie auch für die Damen ihrer Umgebung stellten sie eine Option dar, Entscheidungsprozesse zu beeinflussen, sei es hinsichtlich von Ämtern, Ehre und Einkünften von Familienmitgliedern, sei es im Kontext politischer Entscheidungen des Fürsten. [20] Allerdings sind intensivere Kontakte zwischen Frauen der höfischen Gesellschaft oft nur schwer fassbar, nicht zuletzt, weil ihre Korrespondenzen in der Regel schlechter überliefert sind als diejenigen von Männern, oder weil persönliche und räumliche Nähe schriftliche Äußerungen obsolet machten.

Abb. 2

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Ein Beispiel [21] für solche Verbindungen und die personelle Struktur weiblicher Netzwerke gibt die Mitgliederliste des Damenordens "Sklavinnen der Tugend", den Kaiserin-Witwe Eleonora Gonzaga die Jüngere 1662 stiftete. [22] Eleonora Gonzaga (1630-1686) hatte 1651 Kaiser Ferdinand III. geheiratet, nach seinem Tod fast 30 Jahre als Witwe in Wien gelebt und widmete sich verschiedenen künstlerischen Interessen sowie frommen Werken. Letzteres dokumentierte sich auch in der Stiftung eines zweiten Damenordens, der noch heute besteht. Dieser "Sternkreuzorden" (1668) stellt eine Gebetsgemeinschaft von adligen Frauen dar, in die ausschließlich stiftsfähige katholische adlige Damen aufgenommen wurden. Im Zentrum stand die gemeinsame Verehrung einer Kreuzreliquie aus dem Besitz der Kaiserin. Im Gegensatz zu dieser religiös orientierten Gemeinschaft stellten die "Sklavinnen" eine exklusive Gesellschaft von Damen unterschiedlicher Konfession dar, über deren tugendhaften Lebenswandel als Aufnahmevoraussetzung in erster Linie die Kaiserin-Witwe selbst entschied. Unter 'Tugend' verstehen die Ordensstatuten dabei in erster Linie beispielhaft höfisches Verhalten – weder in Glück noch Unglück heftige Gemütsbewegungen zu zeigen, die Gebärden dem Stand angemessen einzurichten sowie die Regeln der Konversation zu beherrschen. [23] Die Verpflichtung, dem jährlichen Ordenstag bei Hof beizuwohnen, das Ordenszeichen bei Hof sowie in Gegenwart anderer Mitglieder zu tragen, unterstreicht den höfischen Charakter der Gemeinschaft ebenso wie die einzige bislang bekannte Mitgliederliste.

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Diese Liste für die Jahre 1662 bis 1675 [24] lässt zwei interessante Beobachtungen hinsichtlich unserer Frage nach Netzwerken von Fürstinnen zu: Unter den insgesamt 72 bekannten Mitgliedern der Vereinigung befanden sich 20 Fürstinnen des Reiches sowie Frauen der Familien Gonzaga und Habsburg. Unter den restlichen 52 Personen befanden sich 16 ehemalige Hofdamen, außerdem die langjährige Obersthofmeisterin der Kaiserin, die überhaupt das älteste nicht-fürstliche Mitglied gewesen sein dürfte. Die verbleibenden 35 Frauen waren in der Mehrzahl Gemahlinnen von hohen Amtsträgern des Wiener Hofes bzw. von Militärs in kaiserlichen Diensten. Dieses Zahlenverhältnis belegt, dass nicht alle Hofdamen notwendigerweise in enger Verbindung zu 'ihrer' Fürstin blieben. Das Hofamt begründete zwar gewisse dauerhafte Rechte von Hoffräulein, die sich insbesondere auf den Zutritt zur Fürstin bezogen. Anhaltende Wertschätzung, Verbundenheit auf einer persönlichen Ebene, Interesse aufgrund gesellschaftlicher Platzierung genoss aber eben nur ein Teil der ehemaligen Amtsträgerinnen. Damit umreißt die Mitgliederliste in verschiedener Hinsicht ein engeres Umfeld der Kaiserin-Witwe, dessen genauere Untersuchung ihre Vernetzung mit zentralen Personen des Wiener Hofes und der Habsburgermonarchie über Ehefrauen und Töchter zeigt. Zu den Mitgliedern zählten etwa die Gemahlin des kaiserlichen Obersthofmeisters Lobkowitz, die des böhmischen Oberstlandrichters Martinitz und des gleichnamigen Oberstburggrafen von Prag, die Ehefrau des Hofkriegsratspräsidenten Gonzaga di Bozzolo ebenso wie die des Hofkammerpräsidenten Sinzendorf und die des Reichshofratsvizepräsidenten Königsegg. Die Frage, inwieweit die durch die Ordenszugehörigkeit dokumentierten Verbindungen der Kaiserin-Witwe zu Frauen aus anderen regierenden Häusern politisch genutzt wurden, ist derzeit leider nicht zu beantworten.

Die Amtsträgerin

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Dass höfische Amtsträgerinnen ihre Position zugunsten der eigenen Familie nutzten – also ihre Position bei Hof innerhalb familiärer Netzwerke funktionalisierten - lässt sich in verschiedener Hinsicht nachweisen. [25] So liegt beispielsweise auf der Hand, dass ihre ständige Anwesenheit bei Hof Amtsträgerinnen in die Lage versetzte, Insiderwissen über Ereignisse oder personelle Konstellationen im Umfeld des Fürsten zu erwerben. Denn nur wer über die Vakanz eines Hofamtes informiert war, konnte sich um dieses bemühen.

Abb. 3

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Von Maximiliana von Scherffenberg (1608-1661), seit 1651 Fräuleinhofmeisterin der Kaiserin Eleonora Gonzaga der Jüngeren, stammt eines der Beispiele dafür, wie insbesondere Hofmeisterinnen die Karriere von Verwandten durch Fürbitten bei der Kaiserin und durch deren Unterstützung zu fördern oder auch bei Hof geknüpfte Verbindungen geschickt zu nutzen wussten. In den Briefen der Frau von Scherffenberg wird ihr Engagement während ihrer Amtszeit zugunsten ihres Bruders Franz Albrecht von Harrach (1614-1666) und dessen höfischer Karriere an zwei Stellen sehr deutlich: Als 1653 der Oberststallmeister Kaiser Ferdinands III. starb, bemühte sich Franz Albrecht schon während dessen tödlicher Krankheit um die Nachfolge, indem er zunächst seinen Bruder, Kardinal-Erzbischof Ernst Adalbert von Harrach (1598-1667), um ein Empfehlungsschreiben an Fürst Johann Weikhard von Auersperg (1615-1677) bat, der mit seinem Einfluss beim Kaiser bewirken sollte, dass Harrach in die engere Wahl gezogen werde. Gleichzeitig ließ er aber auch seine Schwester bei der Kaiserin darum nachsuchen, ihn doch beim Kaiser für das Amt zu empfehlen. [26] Zwar hatten die Interventionen keinen direkten Erfolg, aber 1655 erfolgte tatsächlich seine Ernennung zum Oberststallmeister. Allerdings hatte er das Amt nur bis Anfang 1657 inne, denn mit dem Tod Kaiser Ferdinands III. wurde, wie üblich, über die Besetzung aller Hofämter neu entschieden. Aber fast umgehend, Anfang Oktober 1657, bemühte sich Harrach bereits aufs Neue um ein Amt, indem er seine Schwester bat, ihn für den Posten des Obersthofmeisters Erzherzog Karl Josephs (1649-1664), eines jüngeren Bruders Leopolds I. (1640-1705), ins Gespräch zu bringen. Frau von Scherffenberg schrieb daraufhin an ihren Bruder:

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"Was mier der herr brueder geschriben, habe ich meiner gantzen vernunft auf gebotten, diese sach recht an zue schicken, habe aber gefunden, das mier unmichlich ist, mitt der Kaiserin allain zu reden, das nit die Obristhofmaisterin [Maria Elisabeth v. Wagensperg] der bey ist. Also habe ich bey mier am besten befunden, es dem Graf Gäbrian [Federico Cavriani] als wie fier mich selbsten zue vertrauen, den ich nit anderst finde, als das er uns allen alles guets verlangt zue thün. Er hatt mier also balt gesagt, das er mitt mier witter so aufrecht um gehen will als ich. Also hatt er mier gesagt, das im bedunkt, das es fier dem herrn bruedern am besten were, denn gehäimbe ratt dienst zu begern, bis ettwon die glegenhait gäbe, das man in ander werts accomentirn kunde. Dem Ertzhörtzoch [Karl Joseph]werde man ohne das vor einem jar von den weibern nit nemben, seines wisen habe die Kaiserin noch niemant vorgeschlagen, er welte auch so vill im michlich verhinttern, wan iemant es an sie begern würde, das sie sich entschultiche. Das beste aber were, wan der Könich [Leopold I.] alhier were, das sies in einem discurs mitt dem Könich und Erthörtzoch [Leopold Wilhelm] fierbringen kunde, den im schreiben firchtet er, weillen der Portzia und Schwartzenburg [Johann Ferdinand v. Portia, Johann Adolph v. Schwarzenberg] firchten, das sie im discustiert haben, das sie der witter sein wurden, weill sie sich zue förhten, wan der herr brueder einen solhen hern erziehen würde, das er sich nit hernah an inen rehnette [rächte ! – für alle Ergänzungen K.K.]. Er welle aber gleich woll mitt der Kaiserin reden und dise sach woll erwegen mitt versicherung, das er begere, dem hern bruedern und uns allen zue dienen." [27]

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Das Zitat zeigt zum einen den Informationsvorsprung, den höfische Amtsträgerinnen durch Insiderwissen vermitteln konnten – Maximiliana von Scherffenberg zog Erkundigungen über den Obersthofmeister der Kaiserin ein bezüglich des Termins, zu dem der Erzherzog einen Hofstaat erhalten sollte. Ihr Zusammenwirken mit dem Obersthofmeister Federico Cavriani (1597-1662) verdeutlicht zugleich ein Agieren in sozialen Netzwerken; Wirkungsmöglichkeiten ergaben sich also keineswegs nur aus der direkten Ansprache der Fürstin. Schließlich belegen die Äußerungen der Frau von Scherffenberg, dass personalpolitische Aktivitäten der Kaiserin nicht ungewöhnlich waren, dass es vielmehr Handlungsspielräume gab, die ihr zustanden und die sich nicht nur, wie unser Beispiel nahelegen könnte, auf den Bereich von Familie und Kindern erstrecktenen. [28] Allerdings waren die Bemühungen im Falle Harrach nicht von Erfolg gekrönt – 1659 erhielt der Erzherzog einen anderen Obersthofmeister.

Handlungsspielräume

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Handlungsmöglichkeiten von Frauen in der Öffentlichkeit waren bis ins 19. Jahrhundert hinein dezidiert an ihren Stand gebunden, also an ihre soziale Herkunft, an das Faktum der Verehelichung, respektive den Witwenstand. Allgemein galt zwar der Rechtsatz "major dignitas est in sexu virili", war die Frau dem Mann juristisch nicht gleichgestellt, allgemein galt, dass Frauen keine öffentlichen Ämter ausüben konnten. [29] Gleichermaßen galt aber auch, dass die Ehefrau, obwohl rechtlich dem Regiment des Ehemannes als dem Hausvater unterworfen, gemeinsam mit ihm im Rahmen des Hauses Herrschaft über die Familie und andere Mitglieder des Haushaltes ausübte. Heide Wunder  [30] hat zudem auf eine politische Dimension des frühneuzeitlichen 'Hausmutter'-Begriffes hingewiesen, weil sich der Ehefrau als Teil des Arbeitspaares Handlungsräume auch über Familie und Haus im engeren Sinne hinaus erschlossen. Die Fürstin, wie die Frau von Adel, stand dabei nicht ausschließlich als Ehefrau unter dem 'väterlichen Regiment' des Mannes; aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum Herrschaftsstand gebührten ihr vielmehr auch Herrschaftsrechte etwa insofern, als sie den Gehorsam rangniederer Personen männlichen wie weiblichen Geschlechts beanspruchen durfte. Dabei wurden die Gebote bzw. Vorstellungen der christlichen Anthropologie gerade im Kontext von Herrschaftssicherung während der Frühen Neuzeit immer wieder unterlaufen, wurde die Rechtspraxis im Sinne von Herrschaftssicherung modifiziert. Deutliche Beispiele dafür sind etwa die Einführung der weiblichen Erbfolge in England, Schottland, Schweden oder im Rahmen der Pragmatischen Sanktion bei den Habsburgern. Als Beispiel können aber auch zahlreiche Regentinnen gelten, deren Amtsinhabe und Herrschaftsausübung anstelle ihrer minderjährigen Söhne ein weitgehend anerkanntes Rechtsinstitut war [31], ebenso wie Regentinnen geistlicher Territorien des Alten Reiches.

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In einer spannungsvollen Konstellation zwischen gehorsamer Ehefrau und Herrschaftsträgerin sind Wirksamkeit und Wirkungsmöglichkeiten von Fürstinnen und Frauen aus regierendem Adel zu verorten und sinnvoller zu gewichten, als es eine am modernen Politik-Begriff orientierte Geschichtsschreibung lange getan hat. [32] Die Fürstin war nicht allein auf die eben angesprochene Wahrnehmung von Herrschaft, lediglich in Stellvertretung von Mann bzw. Sohn im Falle der Vormundschaft, oder die fast suspekte Beeinflussung des Eheherrn durch 'weibliche Tugenden' angewiesen, wenn sie Einfluss auf die Landesgeschicke nehmen wollte. Ihr standen eigene Wirkungsbereiche zu: Der je nach Rang mehr oder weniger ausgedehnte Herrschaftsraum gab dabei als erweiterter Haushalt den Rahmen vor. Standen der christlichen 'Hausmutter' Weisungsbefugnisse gegenüber Familienmitgliedern und Gesinde zu, oblag ihr die Sorge für das – körperliche wie geistliche – Wohlergehen der Mitglieder des Haushaltes, so war auch die Fürstin als 'Landesmutter' zu entsprechender Fürsorge im Sinne des öffentlichen Wohls angehalten. Handlungsspielräume ergaben sich dabei auch daraus, dass Fürstinnen wie adlige Damen über privaten Besitz verfügten, den sie mit in die Ehe brachten und der ihnen gewöhnlich auf Landbesitz sicher angelegt wurde. Sie konnten diesen Besitz durch geschickte Verwaltung mehren. Vor allem als Witwen, die weitgehende Verfügungsgewalt über ihr Wittum hatten und dort Herrschaftsfunktionen ausübten, erwiesen sich viele adlige Damen als erfolgreiche Wirtschafterinnen.

Abb. 4

Vor einem Spalier von männlichen Vertretern des Hauses Habsburg, unter denen die Kaiser Ferdinand II. und Ferdinand III. sowie Maximilian I. deutlich zu erkennen sind, stehen die um 1640 lebenden Habsburgerinnen mit ihren Kindern: Isabella von Spanien (1603-1644), Kaiserin Maria Anna (1606-1646) und Erzherzogin Claudia von Tirol (1604-1648) (von links nach rechts). Sie präsentieren dem Betrachtenden die Zukunft des Hauses.

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Die verschiedenen möglichen Herrschaftsfunktionen der adligen Frau bzw. der Fürstin waren in der Frühen Neuzeit also durchaus unterschiedlich legitimiert [33]: Ihre Stellung als Ehefrau war es, die ihr Funktionen in der Haushaltsführung zuwies, die im Falle einer Fürstin das ganze Land als 'erweiterten Hofstaat' umfassen konnten. Hausgesetze und/oder eheherrliches Testament bildeten die rechtliche Basis von Regentschaften; der Auftrag des, die Einsetzung durch den Ehemann oder einen anderen männlichen Verwandten bildeten die Grundlage weiblicher Statthalterschaften, die beispielsweise in den Niederlanden immer wieder praktiziert wurden. Und wiederum auf der Position der Ehefrau basierte die Rolle der Fürstin als erste Fürbitterin, die Gnade, Amt und Einkünfte für dritte bei ihrem Ehemann erlangen konnte.

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Damit wird bereits eine von meiner Ansicht nach zwei zentralen Handlungsbedingungen für politisches Handeln von Fürstinnen und adligen Damen deutlich: Ein funktionierendes Verhältnis zwischen den Ehepartnern war stets Voraussetzung für die Realisierung politischer Spielräume. [34] Dann konnte die Fürstin oder die Gemahlin eines Amtsträgers – sofern sie entsprechende Ambitionen hatte [35] – in ihrer Rolle als Fürbitterin auch als Vermittlerin auf verschiedenen Ebenen wirksam werden und sich so Gestaltungsräume über das Frauenzimmer hinaus erschließen. Dabei bleibt zu betonen, dass diese Spielräume trotz teilweise rechtlicher Legitimierung zum erheblichen Teil einen nicht-öffentlichen Charakter trugen, der die Ehefrau auch schnell in den Verdacht der 'heimlichen' unkontrollierten Beeinflussung des Ehegatten bringen konnte. Zugleich steht das Verhältnis zum Ehemann für ein ungestörtes Verhältnis zur Familie, deren Interessen den Hintergrund weiblichen Handelns in einem öffentlichen Raum im weiteren Sinne abgaben. Die Wahrung der Familieninteressen, das Handeln in ihrem Sinn waren zentrale Figuren der verbalen Legitimierung politischen Handelns von Frauen.

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Die zweite Handlungsbedingung bezieht sich auf einen weiteren sozialen Raum: Um die juristisch immer wieder umstrittene Legitimität politischen Handelns abzusichern, brauchte es ein breites Netzwerk von Verbündeten beiderlei Geschlechts in der jeweiligen höfischen Gesellschaft [36], aber auch über diese hinaus. Soziale Netzwerke, die im Bedarfsfall aktiviert und instrumentalisiert werden konnten, stellten ein Potential dar, mit dessen Hilfe gegebenenfalls auch ohne direkten Rekurs auf Ehemann oder Familie Handlungsspielräume erschließbar waren, sei es am eigenen Hof, sei es darüber hinaus. [37] Denn selbstverständlich endeten derartige Netzwerke von Fürstinnen nicht an den Mauern der jeweiligen Residenz: Wie die christliche Ehefrau als Gehilfin des Mannes, dessen Tätigkeit ergänzend, ein soziales Netz im Rahmen der Nachbarschaft herstellen und pflegen konnte, so sind entsprechende Dimensionen der 'Außenwirkung' auch bei Fürstinnen erkennbar, obwohl ihre Netzwerke oder Klientele noch kaum untersucht worden sind.

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Dabei ist noch kurz auf das Phänomen der Mätresse hinzuweisen, auf das hier nicht ausführlich eingegangen werden kann. An fast allen europäischen Höfen gab es im Laufe der Frühen Neuzeit Fürsten, die außereheliche Beziehungen zu Frauen adliger wie nichtadliger Herkunft unterhielten. Seine größte politische Relevanz erlangte das Phänomen der Mätresse sicher in Frankreich, wo im 17. und 18. Jahrhundert über Generationen hinweg königliche Mätressen mehr oder weniger große politische Bedeutung erlangten. [38] Hierbei war, sowohl für das Erreichen der Position der Mätresse wie insbesondere auch für die Erhaltung und erfolgreiche Instrumentalisierung dieses 'Amtes', die Verankerung der jeweiligen Frau in höfischen Netzwerken unabdingbar notwendig. Gerade weil die Mätresse gewöhnlich auf keine juristische Legitimation ihrer Position bauen konnte – was sie von Fürstin, Amtsinhaberinnen und Ehefrauen des höfischen Adels unterschied – war die Schaffung von informellen Handlungsspielräumen wichtig. Zwar hatte die Mätresse ähnlich wie die Ehefrau das Ohr des Fürsten und erlangte damit als Maklerin fürstlicher Gunst Bedeutung, aber langfristig sichern und erfolgreich nutzen konnte sie ihre Position nur dann, wenn sie auch auf Rückhalt im höfischen Adel und in der staatlichen Bürokratie zurückgreifen konnte.

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Eine Gesamtschau zeigt deutliche Differenzen hinsichtlich der Handlungsspielräume von Ehefrauen, Witwen und verwitweten Amtsträgerinnen bzw. Hoffräulein bei Hof. Dabei waren die Fürstin und andere Frauen der fürstlichen Familie natürlich in einer besonderen Situation, waren ihre Gestaltungs- und Vermittlungsmöglichkeiten aufgrund ihrer Stellung als Mitglieder der Herrscherfamilie doch besonders ausgeprägt. Die Möglichkeiten höfischer Amtsträgerinnen, ihre Nähe zur Fürstin in sozialen Netzwerken allgemein wie insbesondere zugunsten der eigenen Familie einzusetzen, waren entsprechend reduziert, wobei Hofdamen aufgrund ihrer Stellung als unverheiratete Frauen noch einmal weniger Möglichkeiten gehabt haben dürften, aktiv wirksam zu werden. Hoffräulein spielten jedoch in der Heiratspolitik der Familien wie des Fürstenpaares eine erhebliche Rolle, die in ihrer Relevanz für soziale Netzwerke wohl kaum überschätzt werden kann. [39] Die als Hofdame erworbenen Zutrittsrechte zur Fürstin konnten zudem von anhaltender Bedeutung für Aktivitäten zugunsten der Familie sein.

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Die verwitweten Hofmeisterinnen dagegen verfügten aufgrund von Lebensalter und Amtsstellung über erheblich mehr Möglichkeiten, die Fürstin als Vermittlerin in eigener Sache anzusprechen oder auch zugunsten Dritter tätig zu werden. Zu ihren Obliegenheiten gehörten auch die Abwicklung von Audienzen sowie Teilen der Korrespondenz. Hofmeisterinnen und Kammerfräulein mit ihren weitgehenden Zutrittsrechten, ihrer Funktion als Gesellschafterinnen waren in der Lage, solche Vermittlungsfunktionen wahrzunehmen. [40] Dies war für ihre Familien, ihr soziales und regionales Umfeld umso interessanter, je aktiver die Fürstin, der die Frauen dienten, an der Herrschaftsausübung des fürstlichen Ehepaares partizipieren konnte.

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Freilich bedarf es noch weiterer intensiver Forschung, bis man die Grenzen weiblicher Handlungsräume im Kontext politischer und sozialer Netzwerke an den europäischen Höfen der Frühen Neuzeit wird ausloten können. Es ist sicher, dass intensives Engagement von Frauen bei der Vermittlung sozialer Chancen wie politischer Kontakte auch negativ beurteilt werden konnte, und zwar nicht nur durch Gunstentzug seitens Fürstin oder Fürst oder weil eine Frau sich nicht in der Lage sah, ihre eingegangenen Verpflichtungen umzusetzen, und also ihre Klienten oder die Familie enttäuschte. [41] Eine Grenze bildete sicher die Akzeptanz zeitgenössischer Weiblichkeitsideale oder Frauenrollen, weil diese etwa eine zu deutliche Ausübung von Herrschaft über Klientelbeziehungen schwierig machten, da dies den gültigen Rollenmustern widersprach. [42] Solche Verstöße wurden als Gefährdung der sozialen Ordnung betrachtet und mussten ein negatives Image der betreffenden Frau nach sich ziehen.

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Greifbar wird eine solche Grenze wahrscheinlich auch in der Bedeutung, die der Familie und deren Interessen in der Argumentation adliger Damen zukam. Handeln zugunsten von Ehemännern, Kindern, nahen Verwandten gab als Beschränkung wohl einen Rahmen weiblicher Aktivitäten ab, innerhalb dessen die Zeitgenossen solche für zulässig und standesgemäß erachteten, einen Rahmen, der deutlich meist enger war als bei Männern, bei denen politische und familiäre Loyalitäten stärker aufgefächert sein konnten. Dabei ist nicht auszuschließen, dass die oft aufscheinende explizite Bezugnahme auf Familieninteressen gezielt als Rechtfertigung herangezogen wurde, eben um diese Bemühungen ins zeitgenössische Normensystem einzupassen. Frauen am Hof waren sich der Erwartungen, die Familie und Hofgesellschaft an sie stellten, durchaus bewusst und konnten daher Formen der Selbstdarstellung diesen Anforderungen entsprechend kontrollieren. [43] Sicher ist, dass diese Grenzen kein unüberwindliches Hindernis für die politische Einflussnahme von Frauen darstellten, wenn man akzeptiert, dass politische Beziehungen in der Frühen Neuzeit stark persönlich geprägt waren, [44] und dass über eben diese persönlichen Beziehungen auch Frauen Mitspracherechte realisieren konnten. Sicher lag allerdings dort eine Grenze, wo die 'Staatsräson' begann, wo Herrschaftsrechte und politische Interessen von Staat und Krone berührt wurden; eine Grenzziehung allerdings, die im 17. Jahrhundert noch keineswegs scharf ausgeprägt war.

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Es bleibt noch darauf hinzuweisen, dass sich Handlungsspielräume von Frauen innerhalb der höfischen Gesellschaft im Laufe der Frühen Neuzeit veränderten, ein Aspekt, der freilich bislang noch wenig untersucht worden ist. Mir scheint, dass das 16. Jahrhundert zumindest im deutschsprachigen Raum der Fürstin relativ große Handlungsspielräume überließ, nicht zuletzt weil sich das reformatorische Ideal von Hausvater und Hausmutter entsprechend ummünzen ließ, und weil fürstliche Herrschaft noch stark personalisiert war. Andererseits waren adlige Frauen hier generell noch wesentlich weniger im höfischen Leben präsent als nach dem Dreißigjährigen Krieg, etwa bei höfischen Festen und Theateraufführungen, wo sie in Frankreich und Italien schon im 16. Jahrhundert stärker in Erscheinung traten. Nach 1650 scheint mir aber mit der allmählich fortschreitenden Entpersonalisierung des fürstlichen Amtes, mit der deutlicheren Ausprägung von Staatlichkeit die Fürstin etlicher Handlungsmöglichkeiten beraubt worden zu sein. Die an Fahrt gewinnende Professionalisierung von Diplomatie und Verwaltung erschwerte ihr die Einflussnahme im staatlichen Bereich. Und im 18. Jahrhundert behinderte die langsam einsetzende Ausprägung der Dichotomie von privat und öffentlich die Umsetzung und Bewertung aktiven politischen Handelns von Frauen weiter, bis das 19. Jahrhundert ihnen dann – unabhängig von ihrem Stand – nur noch privates Handeln zubilligte.

Autorin

Univ.-Doz. Dr. Katrin Keller
Institut für Geschichte
Universität Wien
Dr. Karl Lueger-Ring 1
A – 1010 Wien
katrin.keller@univie.ac.at



[1] Zu adligen Frauen als sozialer Gruppe siehe Anke Hufschmid: Adlige Frauen im Weserraum zwischen 1570 und 1700. Status - Rollen - Lebenspraxis (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen 15), Münster 2001; Beatrix Bastl: Tugend, Liebe, Ehre. Die adelige Frau in der Frühen Neuzeit, Wien / Köln / Weimar 2000; Barbara Harris: English aristocratic women, 1450-1550: Marriage and family, property and careers, Oxford / New York 2002.

[2] Natalie Zemon Davis: Frauen, Politik und Macht, in: Georges Duby / Michelle Perrot (Hg.): Geschichte der Frauen, Bd. 3: Frühe Neuzeit, hg. von Arlette Farge und Natalie Zemon Davis, Frankfurt a. M. / Paris 1994, 189-206, hier: 192-196; Heide Wunder: Er ist die Sonn', sie ist der Mond. Frauen in der Frühen Neuzeit, München 1992, 205-215; Robert O. Bucholz: The Augustan Court. Queen Anne and the Decline of Court Culture, Stanford 1993; Magdalena S. Sánchez: The Empress, the Queen and the Nun. Women and Power at the Court of Philip III. of Spain, Baltimore 1998; Amalie Fößel: Die Königin im mittelalterlichen Reich. Herrschaftsausübung, Herrschaftsrechte, Handlungsspielräume, Darmstadt 2000; Jan Hirschbiegel / Werner Paravicini (Hg.): Das Frauenzimmer. Die Frau bei Hofe in Spätmittelalter und früher Neuzeit (= Residenzenforschung 11), Stuttgart 2000; Fanny Cosandey: La reine de France. Symbole et pouvoir, Paris 2000; Heide Wunder (Hg.): Dynastie und Herrschaftssicherung in der Frühen Neuzeit. Geschlechter und Geschlecht (= Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 28), Berlin 2002; Clarissa Campbell Orr (Hg.): Queenship in Britain 1660 - 1837. Royal patronage, court culture and dynastic politics, Manchester / New York 2002; dies. (Hg.): Queenship in Europe 1660 – 1815: The role of the court, Cambridge 2004; Katrin Keller: Kommunikationsraum Altes Reich. Zur Funktionalität der Korrespondenznetze von Fürstinnen im 16. Jahrhundert, in: ZHF 31 (2004), 2, 205-230; Pauline Puppel: "Virilibus curis, fæminarum vitia exuerant". Zur Konstruktion der Ausnahme, in: Jens Flemming u.a. (Hg.): Lesarten der Geschichte. Ländliche Ordnungen und Geschlechterverhältnisse, Festschrift für Heide Wunder, Kassel 2004, 356-376.

[3] Zum Beispiel Zemon Davis: Frauen (wie Anm. 2), 189f.; Wunder: Er ist die Sonn' (wie Anm. 2), 212f. und wie Anm. 29.

[4] Dazu zuletzt ausführlich Pauline Puppel: Die Regentin. Vormundschaftliche Herrschaft in Hessen 1500 – 1700 (= Geschichte und Geschlechter 43), Frankfurt a. M. / New York 2004; Merry E.Wiesner: Gender in history, Malden / Oxford 2001, 151-154.

[5] Zemon Davis: Frauen (wie Anm. 2), 196-198; Sánchez: Empress (wie Anm. 2), 114f.; Barbara Harris: Women and Politics in Early Tudor England, in: Historical Journal 33 (1990), 2, 259-281, hier: 268, 272; Ingrid H. Tague: Women of Quality. Accepting and Contesting Ideals of Feminity in England, 1690-1760, Woodbridge 2002, 197, 201-208.

[6] Merry E. Wiesner: Women and Gender in Early Modern Europe, Cambridge 1993, 138; Sybille Oßwald-Bargende: Die Mätresse, der Fürst und die Macht. Christina Wilhelmina von Grävenitz und die höfische Gesellschaft (= Geschichte und Geschlechter 32), Frankfurt a. M. 2000, besonders 93-105. Siehe auch den Beitrag von Eva Dade in dieser Ausgabe.

[7] Katrin Keller: Hofdamen. Amtsträgerinnen am Wiener Hof des 17. Jahrhunderts, Wien / Köln / Weimar 2005, 22-30. Dort auch zu abweichenden Strukturen verschiedener europäischer Höfe.

[8] Katrin Keller: Kurfürstin Anna von Sachsen (1532-1585): Von Möglichkeiten und Grenzen einer "Landesmutter", in: Jan Hirschbiegel / Werner Paravicini (Hg.): Das Frauenzimmer. Die Frau bei Hofe in Spätmittelalter und früher Neuzeit (= Residenzenforschung 11), Stuttgart 2000, 263-285, hier: 279f.; dies.: Kommunikationsraum (wie Anm. 2), 218f. Zum Dreikronenkrieg und Kursachsen ausführlich Jason Lavery: Germany's Northern Challenge. The Holy Roman Empire and the Struggle for the Baltic 1563-1576, Boston / Leyden 2002.

[9] Linda Levy Peck: Court Patronage and Corruption in Early Stuart England, London 1996, 47f, 68-74; Harris: Women and Politics (wie Anm. 5), 268.

[10] Fößel: Königin (wie Anm. 2), 182-90, 300-308, 313-316; Cordula Nolte: "Ir seyt ein frembs weib, das solt ir pleiben, dieweil ir lebt". Beziehungsgeflechte in fürstlichen Familien des Spätmittelalters, in: Doris Ruhe (Hg.): Geschlechterdifferenz im interdisziplinären Gespräch, Greifswald 1999, 11-41, hier: 16f.; Sánchez: Empress (wie Anm. 2), 117; James Daybell: Women's letters of recommendation and the rhetoric of friendship in sixteenth-century England, in: Jennifer Richards / Alison Thorne (Hg.): Rhetoric, women an politics in early modern England, London / New York 2007, 172-190.

[11] Zur politischen Rolle eines Korrespondenznetzwerks vgl. auch Andrea Lilienthal: Die Fürstin und die Macht. Welfische Herzoginnen im 16. Jahrhundert: Elisabeth, Sidonia, Sophia (= Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens 127), Hannover 2007, 261-63; Christina Antenhofer: Letters across the borders: Strategies of communication in an Italian-German Renaissance correspondence, in: Jane Couchman / Ann Crabb (Hg.): Women's letters across Europe, 1400-1700. Form and Persuasion, Aldershot 2005, 103-122, hier: 121; Bärbel Raschke: "Madame Vous etiéz faite pour Gouvernér des Empires […]. Möglichkeiten und Grenzen politischer Aktivitäten verheirateter Fürstinnen am Beispiel Luise Dorotheas von Sachsen-Gotha, in: Julia Frindte / Siegrid Westphal (Hg.): Handlungsspielräume von Frauen um 1800, Heidelberg 2005, 311-330, hier: 320-322. Zu Korrespondenzen von Frauen allgemeiner James Daybell: Women Letter-Writers in Tudor England, Oxford 2006. Zu Netzwerken ebd., 3, 151f, 195-199.

[12] Sächsisches Hauptstaatsarchiv (HSTA) Dresden, Kopial Nr. 514, Bl. 95 (20.12.1570), Loc. 8532/1, Bl. 189 (29.09.1571), Kopial Nr. 517, Bl. 1-2 (26.12.1572).

[13] Sharon Kettering: Patrons, brokers and clients in seventeenth-century France, New York 1986, 13; Hans-Heinrich Nolte: Patronage und Klientel: Das Konzept in der Forschung, in: ders. (Hg.): Patronage und Klientel. Ergebnisse einer polnisch-deutschen Konferenz, Köln 1989, 1-17; Ronald G. Asch: Der Hof Karls I. von England. Politik, Provinz und Patronage 1625-1640 (= Norm und Struktur 3), Köln / Weimar / Wien 1993, 288-296; siehe allgemein auch Wolfgang Reinhard: Freunde und Kreaturen. "Verflechtung" als Konzept zur Erforschung historischer Führungsgruppen. Römische Oligarchie um 1600, München 1979; Volker Press: Patronat und Klientel im Heiligen Römischen Reich, in: Antoni Mączak (Hg.): Klientelsysteme im Europa der Frühen Neuzeit (= Schriften des Historischen Kollegs, Kolloquien 9), München 1988, 19-46; Nicole Reinhardt: Macht und Ohnmacht der Verflechtung. Rom und Bologna unter Paul V. Studien zur frühneuzeitlichen Mikropolitik im Kirchenstaat (= Frühneuzeit-Forschungen 8), Tübingen 2000.

[14] Nolte: Beziehungsgeflechte (wie Anm. 10), 13. Siehe dazu auch die oben erwähnten Vermittlungsbemühungen in den 1560er Jahren sowie die Aktivitäten der Kurfürstin im Zusammenhang mit der Verehelichung ihrer Brüder und beim Aushandeln eines Vergleichs über Erbschaftsfragen zwischen 1571 und 1574 bei Keller: Kurfürstin Anna (wie Anm. 8), 277f.

[15] Maximilian Lanzinner: Friedenssicherung und politische Einheit des Reiches unter Kaiser Maximilian II. (1564-1576) (= Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 45), Göttingen 1993, 73, 309, 358ff, 412; Paula Sutter-Fichtner: Emperor Maximilian II., New Haven / London 2001, 14, 128.

[16] Katrin Keller: Dresden – Prag – Wien. Korrespondenzbeziehungen sächsischer Kurfürstinnen im 16. und 17. Jahrhundert, erscheint in: Grete Klingenstein (Hg.): Kaiser, Hof und Reich.

[17] HSTA Dresden, Loc. 8535/4, Bl. 16 (6.06.1575).

[18] Sanchez: Empress (wie Anm. 2), 86, 112f, 118f, 174f.

[19] Katrin Keller: Le pouvoir des lettres: les réseaux de communication entre Dresde et Vienne au XVIe siècle, in: Isabelle Poutrin / Marie Karine Schaub (Hg.): Femmes & pouvoir politique. Les princesses d'Europe XVe-XVIIIe siècle, Rosny-sous-Bois 2007, 164-181, hier: 170f.

[20] Sanchez: Empress (wie Anm. 2), 54; Peck: Court Patronage (wie Anm. 9), 71f; Harris: English aristocratic women (wie Anm. 1), 204f. Beispiele aus Wien bei Mark Hengerer: Kaiserhof und Adel in der Mitte des 17. Jahrhunderts. Eine Kommunikationsgeschichte der Macht in der Vormoderne (= Historische Kulturwissenschaft 3), Konstanz 2004, 388f, 414, 598, 468, 521.

[21] Siehe auch Keller: Hofdamen (wie Anm. 7), 170-179.

[22] Sabine Koloch: Neue Befunde zu dem habsburgischen Damenorden "Sklavinnen der Tugend", in: Orden und Ehrenzeichen. Das Magazin für Sammler und Forscher (= BDOS-Jahrbuch 1999), 1-3.

[23] Johann David Köhler: Das goldene Schaustück des von der verwittibten Röm. Kayserin Eleonora A. 1662 gestiffteten Damenordens der Sclavinnen der Tugend, in: ders. (Hg.): Historische Münzbelustigung, Teil 21, 1749, 169-176, hier: 174.

[24] Köhler: Das goldene Schaustück (wie Anm. 23), 174-176.

[25] Keller: Hofdamen (wie Anm. 7), 185-198.

[26] Österreichisches Staatsarchiv, Allgemeines Verwaltungsarchiv (AVA) Wien, FA Harrach 141, Bl. 139r (24.11.1653), Bl. 138r (27.11.1653).

[27] AVA Wien, FA Harrach 446, unpag. (13.10.1657).

[28] AVA Wien, FA Harrach 141, Bl. 157r (11.06.1655); siehe auch Haus-, Hof- und Staatsarchiv (HHSta) Wien, Familienkorrespondenz A 53, Bd. 1, (17.11.1625); Oberösterreichisches Landesarchiv (OÖLA) Linz, Herrschaft Steyr, FA Lamberg 1225, Nr. 14-236, Bl. 140r (3.11.1654).

[29] Vgl. für den deutschsprachigen Raum insbesondere Elisabeth Koch: Major dignitas est in sexu virili. Das weibliche Geschlecht im Normensystem des 16. Jahrhunderts, Frankfurt a. M. 1991; Heide Wunder: Herrschaft und öffentliches Handeln von Frauen in der Gesellschaft der Frühen Neuzeit, in: Ute Gerhard (Hg.): Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, München 1997, 27-54; Puppel: Regentin (wie Anm. 4), 59f.; Nicole Grochowina: Naturrechtliche Gleichheit der Menschen und Geschlechterhierarchie. Handlungsspielräume von Frauen in Politik und Justiz, in: Julia Frindte / Siegrid Westphal (Hg.): Handlungsspielräume von Frauen um 1800, Heidelberg 2005, 171-191; generell Wiesner: Women and Gender (wie Anm. 6), 30-35, 239; Olwen Hufton: Frauenleben. Eine europäische Geschichte 1500 – 1800, Frankfurt a. M. 1998; Roger Duchêne: Etre femme au temps de Louis XIV., Paris 2004, 197-206.

[30] Zusammenfassend Wunder: Er ist die Sonn' (wie Anm. 2), 58f, 244, 267; Claudia Ulbrich: Shulamit und Margarethe. Macht, Geschlecht und Religion in einer ländlichen Gesellschaft des 18. Jahrhunderts (= Ashkenas Beiheft 4), Wien / Köln / Weimar 1999, 10; Gisela Bock: Frauen in der europäischen Geschichte. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München 2000, 46-50; siehe auch Jennifer Richards / Alison Thorne: Introduction, in: dies. (Hg.): Rhetoric, women and politics in early modern England, London / New York 2007, 1-25, hier: 13.

[31] Puppel: Regentin (wie Anm. 4); Regina Schäfer: Handlungsspielräume hochadeliger Regentinnen im Spätmittelalter, in: Jörg Rogge (Hg.): Fürstin und Fürst. Familienbeziehungen und Handlungsmöglichkeiten von hochadeligen Frauen im Mittelalter (= Mittelalter-Forschungen 15), Ostfildern 2004, 203-224.

[32] Wunder: Er ist die Sonn' (wie Anm. 2), 215; Puppel: Konstruktion der Ausnahme (wie Anm. 2); Elaine Chalus: Elite women in English political life, c. 1754-1790, Oxford 2005, 12.

[33] Wunder: Herrschaft (wie Anm. 29), 46f; Anja Victorine Hartmann: Zwischen Geschlechterordnung und politischer Ordnung: Herrscherinnen und Regentinnen in der Frühen Neuzeit, in: Ronald G. Asch / Johannes Arndt / Mathias Schnettger (Hg.): Die frühneuzeitliche Monarchie und ihr Erbe. Festschrift für Heinz Duchhardt, Münster 2003, 135-152; Isabelle Poutrin / Marie Karine Schaub: Introduction, in: dies. (Hg.): Femmes & pouvoir politique. Les princesses d'Europe XVe-XVIIIe siècle, Rosny-sous-Bois 2007, 7-57, hier: 47.

[34] Jörg Rogge: Einleitung, in: ders. (Hg.): Fürstin und Fürst. Familienbeziehungen und Handlungsmöglichkeiten von hochadeligen Frauen im Mittelalter (= Mittelalter-Forschungen 15), Ostfildern 2004, 9-20, hier: 14; Schäfer: Regentinnen (wie Anm. 31), 220-23; Poutrin / Schaub: Introduction (wie Anm. 33), 41; Raschke: "Madame Vous etiéz faite pour Gouvernér des Empires" (wie Anm. 11), 315f.

[35] Manche Fürstin mag gar kein Interesse an einer wirklichen Einbeziehung in Entscheidungsprozesse entwickelt haben, vgl. etwa die Äußerung Dorotheas von Preußen bei Iselin Gundermann: Herzogin Dorothea von Preußen (1504-1547), Köln / Berlin 1965, 11.

[36] Lilienthal: Die Fürstin und die Macht (wie Anm. 11), 240, 261; Jill Bepler: Tugend- und Lasterbilder einer Fürstin: die Witwe von Schöningen, in: L'Homme. Zeitschrift für feministische Geschichtswissenschaft 8 (1997), 2, 218-231, hier: 224-226.

[37] Anette Völker-Rasor: Bilderpaare - Paarbilder. Die Ehe in Autobiographien des 16. Jahrhunderts, Freiburg i. Br. 1993, 219, 221ff; Keller: Hofdamen (wie Anm. 7), 170-185; Harris: English aristocratic women (wie Anm. 1), 68f, 200, 205f, 243f; siehe auch Lanzinner: Friedenssicherung (wie Anm. 15), 305f; Sharon Kettering: The Patronage Power of Early Modern French Noblewomen, in: Historical Journal 32 (1989), 817-841; Daybell: Letter-Writers (wie Anm. 11), 234-246.

[38] Siehe der Beitrag von Eva Dade in dieser Ausgabe.

[39] Andreas Pečar: Die Ökonomie der Ehre. Der höfische Adel am Kaiserhof Karls VI. (1711-1740) (= Symbolische Kommunikation in der Vormoderne 5), Darmstadt 2003, 99f; Hufton: Frauenleben (wie Anm. 29), 166f; Harris: English aristocratic women (wie Anm. 1), 226.

[40] Siehe wie Anm. 25.

[41] Vincenzo Nolfi: Unterweisung des Frauenzimmers Oder Lehr-Sätze der Höflichkeit für eine Adeliche Dam ..., Nürnberg 1690, 101; Bucholz: Queen Anne (wie Anm. 2), 65-81; Pečar: Ökonomie der Ehre (wie Anm. 29), 98.

[42] Merry E. Wiesner: Gender and Power in Early Modern Europe: The Empire strikes back, in: Lynne Tatlock (Hg.): The Graph of Sex and the German Text: Gendered Culture in Early Modern Germany 1500-1700 (= Chloe. Beihefte zum Daphnis 19), Amsterdam-Atlanta 1994, 252; Tague: Women of Quality (wie Anm. 5); Chalus: Elite women (wie Anm. 32), 16, 155f.

[43] Tague: Women of Quality (wie Anm. 5), 213-216; mehrere Beispiele in James Daybell (Hg.): Women and Politics in Early Modern England, 1450 – 1700, Aldershot 2004.

[44] Siehe demnächst Hillard von Thiessen / Christian Windler (Hg.): Außenpolitik in akteurszentrierter Perspektive: Verflechtung-Gender-Interkulturalität; Harris: Women and Politics (wie Anm. 5), 278-280; Tague: Women of Quality (wie Anm. 5), 208f.

Empfohlene Zitierweise:

Katrin Keller : Frauen und Politik in der höfischen Gesellschaft des Alten Reiches zwischen 1550 und 1750 , in: zeitenblicke 8, Nr. 2, [30.06.2009], URL: https://www.zeitenblicke.de/2009/2/keller/index_html, URN: urn:nbn:de:0009-9-19537

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