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Abstract

1. Der periodische und der Immerwährende Reichstag wurden stets getrennt analysiert. Eine durchgehend diachrone Perspektive könnte sich folgende Arbeitsfelder vornehmen:
- die Kommunikations- und Informationsstrukturen;
- die Wirksamkeit der Reichstage für die Sicherheit nach Außen;
- Rolle und Typus des Gesandten beim Reichstag.
2. Trotz der intensiven Ständeforschung vergangener Jahrzehnte können wir den Reichstag nur unzureichend europäisch vergleichend bewerten. Nötig ist über den normativ-institutionellen Ansatz hinaus der Vergleich der politischen Kontexte, der Denkweisen, der Traditionsbildung, des Verfahrens und der Entscheidungsprozesse.
3. Das europäische Mächtesystem ist sehr gut untersucht, nicht jedoch die Funktion des Immerwährenden Reichstags innerhalb des Systems. Dazu bieten die Verhandlungen beim Immerwährenden Reichstag noch reichlich Erkenntnispotential.
4. Regensburg war ein kümmerliches Theatrum für das Ringen um symbolisches Kapital, obgleich ein aufwendiges Zeremoniell, scheinbar nicht endende Notifikationsrituale, Sessionsproteste und Etikette das Verhandeln der Gesandten prägten. Die Analyse müsste die Phasen beachten. Denn der Immerwährende Reichstag durchlief wechselnde Phasen, die wir nicht hinreichend kennen.

<1>

Überblickt man die Forschungen zum Reichstag in der Frühen Neuzeit, fällt sogleich auf, dass sie erstens weit intensiver und umfänglicher zum periodischen als zum Immerwährenden Reichstag betrieben wurden, obwohl ihm seit Aretins Geschichte des Alten Reiches [1] vor etwa 20 Jahren zunehmend Studien gewidmet sind. Und zweitens ist zu sehen, dass der periodische Reichstag ab 1486 und der Immerwährende Reichstag ab 1663 in der Forschung wie auch in Handbüchern fast immer getrennt behandelt sind, nicht durchgehend diachron für die gesamte Frühe Neuzeit. Die Diachronie ist der Ausgangspunkt des folgenden Beitrags. Mit Blick auf beide Formen des Reichstags benenne ich im ersten Teil (1.) einige neue Perspektiven, die sich aus meiner Sicht bei einer diachronen Betrachtung ergeben. Anschließend behandeln die weiteren Teile (2.-4.) mögliche Arbeitsfelder, die nur den Immerwährenden Reichstag betreffen.

1. Ein Desiderat: die diachrone Perspektive

<2>

Forschungen zum Immerwährenden Reichstag haben sich neuerdings punktuell, aber wegweisend den Kommunikations- und Informationsstrukturen zugewendet, einem ersten Untersuchungsfeld, das diachroner Analysen bedürfte. Jedoch kennen wir nicht einmal in Umrissen einschlägige Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum periodischen Reichstag. Susanne Friedrich hat in "Drehscheibe Regensburg" eine plausible Erklärung vorgelegt, warum sich der Reichstag von 1663 verstetigte. Sie führt die Iteration vorwiegend auf das "Kommunikations- und Informationsbedürfnis der Stände" zurück, weniger auf den Streit um die Negotia remissa und offenbar auch weniger auf das Interesse des Kaisers, der im Reichstag eine Stütze seiner Politik suchte. Letzteres war noch die Erklärung von Anton Schindling. [2] Friedrich beschreibt als genuine Funktion des Reichstags, dass er eine Drehscheibe für Informationen war, und legt den besonderen Akzent darauf, dass das Kommunikationsbedürfnis "vor dem Hintergrund der gesamteuropäischen Entwicklung des ständigen Gesandtenwesens eine völlig neue Dimension erhielt". [3]

<3>

Dabei waren die Gesandten Produzenten und Empfänger von Informationen, im europäischen Feld wie in der "Reichskommunikation" [4] des 18. Jahrhunderts. So trug das Corpus Evangelicorum wesentlich dazu bei, die mediale "Sichtbarkeit" von Religionsgravamina herzustellen, wie Peter Brachwitz resümiert. Untertanen, die ihre konfessionellen Rechte verletzt sahen, brachten über das Corpus ihr Anliegen in den protestantischen Medienmarkt und konnten es so erfolgreich politisch kapitalisieren. Brachwitz vermeidet es, von "Reichstagsöffentlichkeit" [5] zu sprechen, und reduziert stattdessen den überstrapazierten Öffentlichkeitsbegriff [6] auf das Konzept der "Autorität des Sichtbaren". Allein das Supplizieren beim Corpus Evangelicorum, darüber hinaus beim Reichstag, erzeugte Beachtung. Dadurch erlangten auch unscheinbare städtische und dörfliche Kleinkonflikte Publizität, die gerade dann, wenn es um den Schutz des konfessionellen Status quo ging, auf einen sensiblen protestantischen Wahrnehmungshorizont trafen. [7] Im 16. Jahrhundert wurden derartige Beschwerden als Religionsgravamina und Supplikationen bei periodischen Reichstagen vorgebracht. Deren kommunikatives Feld ist bisher noch nicht untersucht worden.

<4>

Davon ausgehend lautet die allgemeine Frage bei einer diachronen Betrachtung der beiden Reichstagsphasen von 1486 bis 1806: War auch der periodische Reichstag eine Drehscheibe für Informationen, obschon bei andersartigen Kommunikations- und Informationsstrukturen? Im 16. Jahrhundert spielte der Austausch "face to face" noch eine größere Rolle, [8] auch übertrafen die handgeschriebenen "Zeytungen" in ihrer Bedeutung bei Weitem die aktuellen Drucke, gerade bei der politischen Information, [9] die noch als Arcanum galt. In den Druckmedien, in Flugschriften oder Flugblättern, wurden deshalb die politischen Verhandlungen selbst auch nicht veröffentlicht, lediglich die Beschlüsse wurden in den Reichsabschieden und -ordnungen publiziert. [10] Erst beim Immerwährenden Reichstag wurden die "offiziellen Reichstagsdokumente", [11] schließlich auch Protokolle, gedruckt. Vergleichende Studien zu den Praktiken vor und nach 1663 fehlen. Insgesamt wissen wir zu den Informations- und Kommunikationsstrukturen beim Immerwährenden Reichstag mehr als beim periodischen, aber auch bei Erstgenanntem nur bezogen auf bestimmte Zeitabschnitte.

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Ein zweites Untersuchungsfeld für diachrone Analysen über die Zäsur von 1663 hinweg ist die Politik, die der Reichstag für das gesamte Reich betrieb, dabei auch die Wirkung der Entscheidungen und Normen, die sich zuverlässig nur auf der territorialen Ebene erfassen lässt, was allzu oft übersehen wurde. Der Reichsebene sind hingegen immer wieder Studien gewidmet worden. [12] Das gilt für die Zeit vor und nach 1663. Es wäre ratsam, auch die kurialen Beratungen beim Westfälischen Friedenskongress einzubeziehen, die als Beratungen eines Reichstags zu verstehen sind, sobald man Kaiser und Reichsstände aus dem europäischen diplomatischen Kontext löst.

<6>

Die Wirtschaftspolitik der Reichstage ist weniger eingehend erfasst, als es einige diachron angelegte Studien, etwa von Ingomar Bog [13] oder Fritz Blaich, [14] vermuten lassen. Sie sparen gerade die Beratungen bei den Reichstagen nahezu aus – nicht so jedoch Kristina Winzen. [15] Die Wirtschafts-, Handels-, Währungs- und Handwerkspolitik des Reichs wurde zwar für die gesamte Frühe Neuzeit im Überblick behandelt, aber in der Regel nicht in den Beratungszusammenhängen der Reichstage. [16] Dabei waren die Gesetze von 1676, 1689 und 1705 zum Handelsrecht, zum Münzrecht und zum Erhalt der Währungseinheit im Reich wiederholt Gegenstand der Betrachtung. [17] Das Gleiche gilt für das Zunftrecht, für dessen Scheitern 1672 wie für das spätere Gelingen in den Jahren 1731 und 1772, [18] ferner für das Steuer- und Zollrecht.

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Ingomar Bog beschäftigte sich erstmals dezidiert mit der Wirtschaftspolitik des Immerwährenden Reichstags, speziell mit dem "Reichsmerkantilismus". Damit sind Einfuhrverbote gemeint, die der Immerwährende Reichstag während der Kriege mit Frankreich zwischen 1675 und 1710 erließ. Sie wurden eröffnet durch ein Edikt Leopolds I. vom 7. Mai 1676, [19] das die Einfuhr aller französischen Waren ins Reich untersagte. Dessen Zustandekommen beim Reichstag wird auf der Grundlage der Wiener Akten ebenso beschrieben wie die (nur bis 1678) vollzogene Exekution des Verbots, die der Wirtschaftsberater Leopolds I., Johann Joachim Becher, betrieb. Das Edikt verringerte wie nachfolgende Verbote, von denen auch die Eidgenossenschaft betroffen war, bis etwa 1710 die Einfuhren, allerdings nicht so stark wie umgekehrt die französischen Einfuhrverbote. Es förderte über seine Bestimmungen hinaus das Bewusstsein der Zugehörigkeit zum Reichsverband, festigte mithin die Identifikation mit dem Reich.

<8>

Die Verhandlungen des Reichstags werden aber bei Bog kaum berührt, nur marginal in der Studie Fritz Blaichs zur Wirtschaftspolitik des Reichs, die immerhin als eine von wenigen Arbeiten die Aktivität des periodischen und Immerwährenden Reichstags als Einheit untersucht, womit ihr Autor allerdings kaum Nachfolger fand. Ebenso wurde Blaichs "kühne Behauptung" nicht weiter verfolgt, seine Studie könne auch für "aktuelle Fragen der Wirtschaftspolitik bedeutsam sein", [20] speziell für die Wirtschaftspolitik in einem Staatenbund, womit er auf die Europäische Union anspielte.

<9>

Nicht hinreichend analysiert sind trotz punktueller Studien die Verhandlungen zu den Außenbeziehungen des Reichsverbands. Kernfragen sind hierzu: Inwiefern trug der Reichstag, inwiefern trugen einzelne Stände dazu bei, dass Mitteleuropa eine machtpolitisch schwache, zu Interventionen einladende Zone blieb? Gab es vom 16. zum 18. Jahrhundert diesbezüglich einen Wandel?

<10>

Ein möglicher Anhaltspunkt für die Bewertung von Politik sind unter anderem die Reichssteuern nach 1663, gegen das Osmanische Reich oder gegen Frankreich. Wir wissen zu den Steuern des periodischen [21] deutlich mehr als zu den Reichssteuern des Immerwährenden Reichstags. Letztere wurden kürzlich durch ein Projekt Peter Rauschers [22] zum Teil erfasst, nachdem vor 20 Jahren Karl Härter für die 1790er Jahre das überraschende Ergebnis präsentiert hatte, dass die betagten Matrikelsteuern immer noch erfolgreich eingezogen wurden. Denn immerhin bewilligte noch 1799 der Fürstenrat auf Antrag Franz' II. für den Reichskrieg gegen Frankreich 100 Römermonate, indessen versiegten die Zahlungen im Jahr darauf. [23] Dabei lässt sich auch ohne genauere Forschungen sagen: "the diet was less engaged in questions of taxation than many of its European counterparts". [24] Bekannt ist auch, dass das Thema Krieg und Steuern Anlass gab für einen "endless stream of official files and semi-official papers dealing with topics of imperial warfare and military reform". [25] Allerdings ist gerade zur schwachen Reichsexekutive, ob zu den Ordnungen [26] oder zu militärischen Aktionen, noch wenig gearbeitet worden. Einen Überblick gibt Helmut Neuhaus. [27]

<11>

Ein dritter Bereich neben Kommunikation und äußerer Politik ist die Gesetzgebung des Reichstags vor und nach 1663. [28] Hier ist die Policeygesetzgebung [29] und ihre Bedeutung am besten erforscht. Darüber hinaus findet man einige Aufsätze aus rechtshistorischer Sicht, die sich aber auf die Normen konzentrieren. [30] Die Deutung wird den vormodernen Rechtsverhältnissen oftmals nicht gerecht, da sie überwiegend noch so ausfällt, als habe es im Alten Reich ein ausdifferenziertes Rechts- und Verfassungssystem wie in der Moderne gegeben. [31] Man greift aber bekanntlich gerade für das Verfassungsleben des Reichs zu kurz, wenn man Geltungsansprüche kurzschlüssig auf Gesetzestexte zurückführt. Deren Rechts- und Verfassungspraxis beruhte unter anderem ebenso auf Herkommen und politischem Konsens. [32]

<12>

Innerhalb der sanktionsschwachen Verfasstheit des Reichs wurde eine Rechtsnorm nicht einfach als solche anerkannt, sondern erst im Handeln interpretiert, bekräftigt, relativiert oder auch vernachlässigt – und nicht selten vergessen. Für die Geltungskraft hatten zeremonielle Praktiken, Herkommen und Befolgung, Schriftlichkeit und Publizistik Bedeutung. Außerdem wirkten Sprechen oder Schreiben über die Rechtsnormen handlungsleitend und traditionsbildend. In eben diesem Sinne müsste die Rechtssetzung des Reichstags künftig bedacht werden. Sie hatte im Lauf der Frühen Neuzeit ihre eigene Dynamik, die zu Beginn durch umfassende Normengebung gekennzeichnet war, später durch Verfestigung oder Erstarrung. Deshalb ist es gerade bei der Normensetzung sinnvoll, die Linie vom 16. zum 18. Jahrhundert zu ziehen.

<13>

Ein noch wenig bearbeitetes Feld, das für die Erkenntnis des Wandels in beiden Formen bedeutsam ist, besteht schließlich viertens in Rolle und Typus des Gesandten. Zu periodischen Reichstagen kennen wir nicht einmal deren Namen. [33] Wir sind also noch weit entfernt von quantitätsorientierten, typisierenden Gesandtenprofilen, ohnehin von einer diplomatiefokussierten Wahrnehmungsgeschichte, wie sie von Michael Rohrschneider und Arno Strohmeyer für das 17. Jahrhundert initiiert wurde. [34]

<14>

Für den Immerwährenden Reichstag wären die Denkweisen, Sozial- und Politikprofile leichter zu erfassen als für den periodischen, wegen der Zahl der Gesandten und wegen der vorhandenen Vorarbeiten. Walter Fürnrohr hat bereits Biogramme der Prinzipalkommissare, Konkommissare und eines Teils der Gesandten zusammengetragen, allerdings überwiegend ohne die Archivalien heranzuziehen. Er fragt außerdem einseitig nur nach dem ständischen und diplomatischen Rang des Regensburger Personals, [35] und er kann dabei belegen, woran ihm offenbar liegt, dass die Vertreter des Kaisers wie der Reichsstände ein "höheres Ansehen genossen", als die ältere Literatur behauptete – insbesondere als die Studie von Klaus Müller, der Regensburg noch als niedere "Rangstufe" [36] eines Diplomaten einschätzte. Die Regensburger Gesandten bekleideten jedoch auch an den sie entsendenden Höfen Spitzenpositionen. Die Frage nach dem Rang ist allerdings nur eine Frage von vielen, die eine strukturelle biographische Forschung aufwerfen könnte. Naheliegender wären die Sozialtypologie oder der Denkrahmen der Gesandten.

2. Der periodische und der Immerwährende Reichstag im europäischen Vergleich

<15>

Wie fügt sich der Reichstag in die Vielfalt der europäischen Stände- und Reichsversammlungen ein? Dazu existieren bislang nur einige verstreute Kommentare, naturgemäß ganz aus dem Blickwinkel des Reichstags, am meisten wohl bei Friedrich Hermann Schubert, [37] und natürlich ungezählte Titel, die allein auf die nationalen Versammlungen konzentriert sind. [38] Die internationale Ständeforschung hat seit etwa 1960 die europäische Vielfalt in manchen Details, aber nicht großflächig verglichen, ebenso nicht einige zuletzt erschienene, ansonsten weiterführende Sammelbände. [39]

<16>

Es versteht sich, dass jede vergleichende Betrachtung auf den Wandel des Reichstags achten wird, den Wandel der Funktion, des Verfahrens und anderer Parameter. In seiner Funktion entspricht der Reichstag wohl in der Phase zwischen 1556 und 1582 am meisten dem klassischen europäischen Reichs- und Ständetag, der vor allem Steuern bewilligte. Dies gilt nicht für die Zeit vor 1555, als Reichstagsbeschlüsse die Staatlichkeit des Reichs begründeten. Um noch die Schlussphase zu betrachten: Vor 1800 diente der Reichstag dazu, die Gesandten der Herrschaftsträger zu versammeln, ein Informationsforum zu bieten und die Politik und Gesetzgebung zu koordinieren. Einerseits bemühte sich der Immerwährende Reichstag ab 1791 darum, eine zu befürchtende Revolution von unten im Reich einzudämmen, etwa mittels Zensur des politischen Schrifttums oder der Reichsacht gegen deutsche Jakobiner 1793. Andererseits hatten die Gesandten keinen Einfluss auf die territoriale Arrondierung von 1803, die in französischen Amtsstuben entschieden wurde. Aber die neuen Grenzen wurden wie die gesamte Revolution von oben vom "Reichstag in einem formal korrekten Verfahren legalisiert". [40]

<17>

Ein spezieller Punkt ist die Einstufung des Immerwährenden Reichstags als vorparlamentarische Versammlung. Im europäischen Vergleich lag bisher das Interesse auf der Frage: War der Immerwährende Reichstag das erste stehende Parlament Europas? Ausdrücklich thematisiert wurde dies vor etwa zehn Jahren in mehreren, durchweg kontroversen Aufsätzen. Bis dahin hatte Walter Fürnrohr den Immerwährenden Reichstag mehrfach (von 1963 [41] bis 2001) als eine "Frühform des Parlamentarismus" und als "ständische Volksvertretung" [42] bezeichnet. Dabei hatte die Forschung die Ständetage der Frühen Neuzeit scharf vom Parlamentarismus abgegrenzt, was Fürnrohr nun vermischte. [43] Parlament heißt eben per se Volksvertretung, und es war das Credo der Ständeforschung seit Otto Brunner, [44] dass die Stände nicht das Volk, sondern sich selbst vertraten. Dennoch nannte ebenso Johannes Burkhardt – ausdrücklich im Vergleich mit anderen europäischen Versammlungen – den Immerwährenden Reichstag 1998 "wohl das erste stehende Parlament überhaupt". [45]

<18>

Er provozierte damit unverzüglich Widerspruch. Paul Münch [46] und Martin Tabaczek [47] hielten ihm (1999) entgegen, dass der Immerwährende Reichstag keinesfalls die Bevölkerung des Reichs repräsentiert habe. Ihn Parlament zu nennen, trage nicht zu einer vertieften Einsicht bei, sondern zur Begriffsverwirrung. Burkhardt hatte mit dem vergleichenden Hinweis auf das englische Parlament argumentiert. Es verfügte im Triennal Act 1694, dass die englische Krone das einberufene Parlament spätestens nach drei Jahren wieder auflösen müsse. Der Autor folgerte daraus, das englische Parlament habe damit um 1700 noch nicht den fortgeschrittenen Zustand der Permanenz erreicht.

<19>

Christoph Kampmann widersprach dezidiert gerade diesem Argument, das den Reichstag gewissermaßen an die Spitze des parlamentarischen Fortschritts in Europa stellte. Denn das "Standing Parliament" wurde in England verboten, [48] weil der König ein solches Parlament leichter lenken konnte als ein periodisches. Damit war Burkhardts Einschätzung hinfällig. Gleichwohl schärfte die Debatte die Einsicht, dass es nicht genügt, die europäischen Ständeversammlungen oberflächlich normativ-institutionell zu vergleichen. Die politischen Kontexte und Denkweisen gehören ebenso dazu wie die Traditionsbildung oder formelle Gepflogenheiten. Die Einordnung des Immerwährenden Reichstags und auch des periodischen in diesen Vergleichsrahmen steht noch aus.

3. Welche Bedeutung hatte der Immerwährende Reichstag für die Sicherheit im Reich und in Europa?

<20>

Beim Regensburger Reichstag liefen Nachrichten zu Vorgängen im Reich und in Europa zusammen. Es ist nicht bekannt, in welchem Umfang sie von den Gesandten aufgenommen und übermittelt wurden. Gleichermaßen ist nicht bekannt, ob sie andere Informationskanäle wesentlich ergänzten und ob sie dadurch auch zur Sicherheit und Friedenswahrung beitrugen. Zitate dazu liegen vor, meist negativer Art. Der kurböhmische Gesandte von Trauttmansdorff vermerkte 1785, in Regensburg beschränke man sich "lediglich auf reichstägliche Angelegenheiten, sonst herrschet alldort über alle Begebenheiten Europens die größte Unwissenheit". [49]

<21>

Insofern lässt sich die Bedeutung des Reichstags für den inneren Reichsfrieden noch kaum abschätzen, obschon sich einige Linien abzeichnen. [50] Genauer erfasst wurde zum Beispiel, wie schon angedeutet, die Ausstrahlung des Corpus Evangelicorum, die im Folgenden knapp skizziert sei. Denn das Instrument der Itio in partes stabilisierte bis zum Ende des Alten Reichs die Koexistenz der Konfessionen und damit den Reichsfrieden, nicht zuletzt durch die Rezeption seiner "symbolisch-expressiven Ebene", [51] ferner durch die anhaltende "Sichtbarkeit" seiner Konfliktregelung im medialen Echo. [52]

<22>

Das Corpus bot den Evangelischen zusätzlich Rückhalt, weil sich die Leitungsfunktionen des Reichstags in katholischer Hand befanden, so das Prinzipalkommissariat, das Kurmainzer Direktorium, schließlich das Direktorium Österreichs und Salzburgs im Fürstenrat. Ebenso vermochte das Corpus konfessionsbezogene Konflikte zu entschärfen, obwohl eine eindeutige Lösung selten gelang, zumal wenn die – in Mischgebieten schwierige – Normaljahrsregelung des Westfälischen Friedens anzuwenden war. Insgesamt wurde die Itio in partes nur achtmal von evangelischer Seite und einmal von katholischer Seite in Anspruch genommen, um die Amicabilis Compositio der Konfessionsparteien herzustellen. Allerdings verschärfte die Itio in partes mitunter Konflikte. So führte der Streit um die Rijswijker Klausel 1697 zu einer lähmenden Opposition des Corpus Evangelicorum. [53] Dass entgegen der Klausel die französisch besetzten Reichsterritorien rekatholisiert wurden, betrachteten die Evangelischen bekanntlich als Bruch des Westfälischen Friedens. Schließlich instrumentalisierte Friedrich II. von Preußen zwischen 1750 und 1775 das Corpus für seine Interessen. [54] Im Ganzen überwog die stabilisierende Funktion. Gabriele Haug-Moritz hat den unerwartet starken Impuls für die föderative Ordnung des Reichs herausgearbeitet, der sich allein aus der Existenz des Corpus ergab. [55]

<23>

Welchen Stellenwert hatte die äußere, europäische Politik beim Immerwährenden Reichstag? Die Ordnung des Westfälischen Friedens verhalf dem Reichstag zu einer Position im System der Mächte, das seit jeher analysiert und beschrieben wurde. Die spezielle Funktion, die dem Immerwährenden Reichstag darin zukam, beachtete die Forschung allerdings nicht. Dazu beispielhaft Erkenntnisse zu gewinnen, ist derzeit das Anliegen des Forschungsprojekts von Michael Rohrschneider. [56] Der Platz des Reichstags wurde definiert durch Artikel VIII, 2, Absatz 1 des Instrumentum Pacis Osnabrugense, [57] der das Ius belli ac pacis ausdrücklich auch den Reichsständen zusprach. Insofern lässt sich sagen, dass das Zusammenwirken von Kaiser und Reichsständen die "Grundlage der Außenpolitik des Reiches" [58] bildete. Erinnert sei allein an die ersten Schritte dieser äußeren Politik. 1677 beauftragte der Reichstag den Kaiser mit Friedensverhandlungen, 1679 bestätigte er in einem Reichsgesetz den Nijmegener Frieden und schaltete sich an der Seite des Kaisers in die Verhandlungen um die französische Reunionspolitik ein. [59] Schweden nannte die Reichsstände seit dem Nijmegener Frieden von 1679 nicht mehr wie noch 1648 Foederati et Adhaerentes des Kaisers, sondern Membra des Romanum Imperium. Frankreich folgte seit dem Rijswijker Frieden 1697 dieser völkerrechtlichen Aufwertung durch Schweden, die in der neuen Bezeichnung zum Ausdruck kam. Hatte der Reichstag 1663 noch als deutscher Ständetag begonnen, wurde er endgültig im Laufe der 1680er Jahre auch im Kreis der europäischen Mächte als permanenter Gesandtentag wahrgenommen. [60] Nun erschienen neben den französischen, schwedischen, spanischen und niederländischen [61] erstmals auch englische Gesandte und Residenten in Regensburg. [62]

<24>

Die Autorität des Kaiserhofs, die Leopold I. klug zum Einsatz brachte, wertete den Reichstag nach 1663 auf. Zudem solidarisierten sich die Reichsstände infolge des französischen Vordringens. Dabei wurde ihr Zusammenhalt ohnehin gestärkt durch den Kompromiss im Konfessionsstreit, der sich nach 1648 als tragfähig erwies. Konfliktträchtig, aber zugleich nivellierend und ausgleichend wirkten die Bestrebungen der Fürsten, den Vorrang der Kurfürsten zu verringern. Im Rahmen dieser Eckpunkte blieb der Reichstag bis 1740 geschäftsfähig, auch wenn er aufgrund von Streit oder wegen Mangels an Agenden immer wieder Pausen einlegte. Nach 1763 wurde er von den europäischen Mächten weniger beachtet. Er geriet in den Sog der Mächtepolitik Österreichs und Preußens, die den Reichstag noch nachdrücklicher "im Sinne einer eigenen Parteibildung zu instrumentalisieren" [63] suchten, was ihn entwertete. So fanden sich nach dem Hubertusburger Frieden die Klientelgruppen des Kaisers und Preußens in zwei Lagern und blockierten sich gegenseitig. Der Bedeutungsverlust fand in der Zusammensetzung des diplomatischen Personals der europäischen Mächte in Regensburg seinen Niederschlag. Die französische Krone schickte nun Debütanten und nicht mehr Spitzendiplomaten. [64] Der britische Gesandte William Gordon, der seinen Sitz von Regensburg nach München verlegte, vermerkte in der Schlussrelation 1765: "It appears, that the Diet was always slow in their proceedings, but at present they are doing nothing at all." [65]

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Obwohl bestimmende Tendenzen zu erkennen sind, ist noch reichlich "Erkenntnispotential" [66] auszuschöpfen, nicht nur bezogen auf die politischen Aktionen selbst, sondern grundsätzlicher auch zur Diskurs- und Wahrnehmungsgeschichte. Albrecht Luttenberger formulierte die These, dass der Reichstag "auf der Basis der diversen Friedensverträge durch seine Ratifikation die europäische Völkerrechtsordnung mit gewährleistete". [67] Anton Schindling hatte daraus zuvor noch weitergehend gefolgert: "Das deutsche 'ius publicum', das in dem Regensburger Reichstag gewissermaßen politisch institutionalisiert war, trug dazu bei, die europäische Staatenverfassung, das 'ius publicum Europaeum', zu gewährleisten." [68] Diese sich selbst relativierende Äußerung ist als Hypothese zu nehmen, die kritisch zu prüfen wäre, gerade angesichts der verbreiteten Euphorie, mit der das Reich heute bewertet wird. Anschließend ließe sich davon ausgehend auch der Stand europäischer Integration in der Frühen Neuzeit näher bestimmen.

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Die zeitgenössische Publizistik in Frankreich zollte der Rolle des Reichs in Europa und ebenso dem Reichstag Respekt. Sie erblickte hierin eine Mischverfassung aus monarchischen und aristokratischen Elementen, so Guido Braun, [69] der bisherige Momentaufnahmen zur französischen Wahrnehmung des Reichs auf eine neue Stufe gehoben hat, [70] indem er das Bild der Reichsverfassung in Frankreich vom Westfälischen Friedenskongress bis zum Siebenjährigen Krieg nachzeichnete. Französische Publizisten erkannten bereits früh, dass die föderative Form des Reichs das System Europa und das besondere Gewicht Frankreichs konstituierte. Gern zitiert wurde dazu Rousseau, der 1752 im "Projekt eines ewigen Friedens" rühmte, dass die Reichsverfassung, solange sie bestehe, das Gleichgewicht Europas schütze. [71] Gabriel Bonnot de Mably, Politiker und Philosoph, pries wie etliche andere auswärtige Beobachter die innere Verfasstheit Deutschlands, weil die Reichsstände, "diese freien und unabhängigen Mächte gar keine bessere Form hätten finden können, um den Frieden untereinander zu wahren und ihren Untergang zu verhindern". [72]

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Die Bedeutung des Reichstags in Europa wurde in älteren Überblickswerken und Studien zur äußeren Politik marginalisiert, weil ihre Narrative allein um die Sieger und die machtpolitische Effizienz kreisten. Man wird aber zumindest die Funktionen des Reichstags abwägen müssen, das Echo der Regensburger Verhandlungen, in das sich gewiss Spott mischte, sowie generell Verflechtung, Diskurs und Wahrnehmung systematisch zu analysieren haben. Anders als beim Reichstag ist die allgemeine Diskursgeschichte zur Reichsverfassung mit der Diskussion ihrer Schwächen und Stärken, die sich in der Reichspublizistik konzentriert, gut erforscht.

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Dennoch lassen sich auch diesem Gemälde noch einige Farbtupfer hinzufügen, was jüngst einer Studie von Friedrich Beiderbeck gelang, und zwar zu Gottfried Wilhelm Leibniz' "Bedenken welchergestalt Securitas publica interna et externa und Status praesens im Reich auf festen Fuß zu stellen" (1670). Darin klassifiziert der Philosoph, was beiläufig bekannt war, das Reich als "europäische Zentralmacht" und als "Garantiefaktor für eine starke zwischenstaatliche Ordnung". [73] Um diese Position zu fundieren, wünschte sich Leibniz jedoch ein völlig anderes Reich, das mittels eines eigenen Rats, eines eigenen Etats und einer eigenen Armee über eine leistungsfähige Exekutive nach innen und außen verfügte, mithin ein Reich mit eigenen Institutionen, um unmittelbar Macht, das heißt Gewalt und Zwang auszuüben. An die Stelle des Reichsverbands und der machtpolitisch schwachen Mitte Europas sollte ein angriffsbereiter Staat treten. Denn Leibniz projektierte demnach keine Reform, sondern einen Umbruch. Er formulierte eine diametrale Alternative zur defensiven Friedenssicherung des Reichs, was noch einmal auf die Diachronie lenkt.

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Leibniz ersann geradezu eine Utopie, die Fürsten und Berater nicht teilten, ja nicht einmal äußerten. Erste zentralistische Tendenzen des Reichsgefüges, wie sie im Reichsregiment um 1500 sichtbar wurden, verflüchtigten sich unter Kaiser Karl V. Die föderative Struktur war seither in der Politik alternativlos. Unter den Gelehrten jedoch hielten sich im 16. Jahrhundert Vorstellungen von einem starken Kaiser und einem mächtigen Reich mit Durchschlagskraft nach außen. Ein derart machtvolles Kaisertum und Vaterland versuchte schließlich 1570, und nochmals 1576 der Geheime Rat und General Maximilians II., Lazarus von Schwendi, den Reichsständen schmackhaft zu machen. Jedoch kein einziges Votum in den Kurien des Speyerer Reichstags von 1570 billigte auch nur die ersten vorsichtigen Schritte in diese Richtung. Schwendi war unter den Politikern völlig isoliert, hatte aber unter den Gelehrten nicht wenige Gleichgesinnte. [74]

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Das Beispiel Leibniz' ist einerseits ein Hinweis darauf, dass die Diskussionen um die Reform des Reichs im 17. wie im 16. Jahrhundert weiterhin der Untersuchung lohnen, trotz neuerer Studien etwa von Wolfgang Burgdorf, [75] der den Schwerpunkt ins 18. Jahrhundert legte. Für das 15. bis 17. Jahrhundert offenbart sich am Beispiel Schwendis ein bisher nicht aufgearbeiteter Strang der intellectual history. Sichtbar wird hier eine sprachlich-diskursive Projektion des Reichs, die bei einem Teil der Gelehrten lange nachwirkte. Studien dazu wären wünschenswert, auch wenn Reichstage dann nicht im Mittelpunkt stehen.

4. (Offene) Fragen zur symbolischen Kommunikation

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Regensburg war neben Frankfurt und Wien der dritte Zeremonialort des Reichs. Frankfurt erlebte die Kaiserwahl und -krönung, Wien die Feiern zum Herrschaftsbeginn, zu Hochzeiten und zum Tod der Kaiser. Aber die beschauliche Reichsstadt an der Donau bot nicht den Schauplatz für große, feierliche Akte, sondern die kleinstädtische Kulisse für das mühevolle Zeremoniell des Alltäglichen.

<32>

Ein Gesandter machte erstmals Bekanntschaft mit diesen Mühen, wenn er die Akkreditierung beim Prinzipalkommissar und den Direktorien beantragte, deren Ablauf minutiös geregelt war. Der Ankömmling hatte bei Visiten penibel das Protokoll einzuhalten, völlig anders als noch im 16. Jahrhundert, als die Gesandten informell ihre Vollmachten in den Kanzleien hinterlegten und sich nach Laune zu gemeinsamen Mahlzeiten trafen. Im 18. Jahrhundert prägten Notifikationsrituale, Sessionsproteste, Zeremoniell und Etikette zum Missvergnügen der Gesandten die Verhandlungen. Aber auch das gesellschaftliche Leben bis hin zum Besuch des Musiktheaters war in Förmlichkeiten eingezwängt. [76]

<33>

Das Zeremoniell tendierte wie so oft zur Differenzierung, weil es in seiner sozialen Logik liegt, die erlebbare Distinktion im Lauf der Zeit zu verfeinern. Daraus folgte, und auch das entspricht der Dynamik zeremonieller Fortentwicklung, dass in Regensburg zu den unlösbaren alten stetig neue Streitigkeiten hinzukamen. Das Verfahren der Beratungen war noch dasjenige des 16. Jahrhunderts, aber Sitzungen fanden nur an zwei Tagen in der Woche, regelmäßig in den Ferien zwei bis drei Monate gar nicht und im äußersten Fall nach 1763 "über Jahre hinweg" nicht statt. [77] Zeitgenössisch wie in der Historiographie zum Immerwährenden Reichstag fallen positive und negative Urteile auseinander wie selten bei historischen Phänomenen. Wenn man in einer Studie liest, die Vertretung beim Reichstag sei zum "Proszenium" geworden, der Reichssaal im Alten Rathaus zu Regensburg zum 'Theatrum Ceremoniale' des Reichs, passt die wenig erhabene Wirklichkeit nicht recht zu dieser gravitätischen Formulierung. [78] Denn die Reichsstadt blieb eine kümmerliche Bühne für das Ringen um symbolisches Kapital. Der Reichssaal und die Quartiere der Gesandten fielen hinter der Herrschaftsarchitektur der Zeit immer weiter zurück und konnten nicht mehr glaubhaft die Würde des Reichs und der Reichsstände repräsentieren, sofern dies überhaupt beabsichtigt war.

<34>

Nicht nur die 14 Prinzipalkommissare, sondern alle Gesandten mussten sich als Mieter in Klöstern und Bürgerhäusern einquartieren, weil ein fremder Reichsstand in Regensburg keinen Grund und Boden erwerben durfte. [79] Das Areal der Stadt war ohnehin in die Territorien der Reichsstadt, des Hochstifts und der Klöster St. Emmeram, Ober- und Niedermünster geteilt und wurde erst mit dem Reichsdeputationshauptschluss zu einem geschlossenen Gebiet vereinigt, das dann dem Reichserzkanzler und Mainzer Kurfürsten Carl Theodor von Dalberg zugeschlagen wurde. [80] Als Residenz der Prinzipalkommissare diente bis 1748 meist der Ostflügel des Klosters St. Emmeram, den man erst ab 1726 erweiterte, wiewohl er ein Flickwerk blieb. Die Prinzipalkommissare, bis dahin überwiegend Fürstbischöfe, scheuten offenbar die Kosten.

<35>

Dies änderte sich erst mit dem Prinzipalkommissar Alexander Ferdinand Fürst von Thurn und Taxis. Er mietete 1748 von Kardinal Johann Theodor, dem Bischof von Freising und Regensburg, den Freisinger Hof und baute ihn zum standesgemäßen Palais mit Audienzsaal, Thron und Baldachin mit Goldbrokat um. [81] Hier empfing der Bevollmächtigte des Kaisers fortan die Gesandten oder den Kurmainzer Direktorialbeauftragten, hier wurden habsburgische Familienereignisse gefeiert. Allerdings fiel nun jedem Besucher Regensburgs der Gegensatz zwischen der Hofhaltung im neuen Palais und dem schmucklosen, düsteren Rathaus mit dem Reichstagssaal ins Auge.

<36>

Im Ganzen blieb Regensburg ein Ort, der die Würde des Reichs, die sich unverändert in der Kaiserkrönung abbildete, nicht zum Ausdruck brachte. Daran schließen sich Fragen an. Für die Aufklärer des ausgehenden 18. Jahrhunderts waren die Reichsstadt und zumal das alte Rathaus, in dem der Reichstag verhandelte, nur noch Sinnbild des kraftlosen, abgelebten Reichsgefüges. In die gleiche Richtung gehen heutige Symboldeutungen der HistorikerInnen. Ältere Arbeiten beschrieben das zeichenhafte Äußere und das Zeremoniell entweder noch naiv, [82] polemisch [83] oder beiläufig. [84] Insofern beginnt eine hierzu einschlägige Forschung erst mit neueren Arbeiten, im Wesentlichen mit Barbara Stollberg-Rilinger. Sie vergleicht den Immerwährenden Reichstag 1764/65 mit einem Historienspiel, das den periodischen Reichstag nachbilde. Zwar gesteht sie ihm noch Bedeutung als Nachrichtenzentrum zu, aber keine Relevanz als Entscheidungsorgan, ob bei Gesetzen, Steuern, Krieg oder Bündnissen.

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Dem widerspricht diametral, was bei Karl Härter zum Reichstag der 1790er Jahre zu lesen ist, der den Entscheidungscharakter herausarbeitet. Im Gegensatz dazu betont Barbara Stollberg-Rilinger betont den Kontrast zwischen der elaborierten symbolisch-rituellen Ebene und dem eigentlichen politischen Handeln, das ineffizient und ergebnislos geblieben sei. Sie nennt das Geschehen in Regensburg insgesamt eine "institutionalisierte Heuchelei", das heißt "eine in der Struktur der Institution angelegte, von ihr geradezu erzwungene und daher kollektiv betriebene Heuchelei". [85] Diese Heuchelei passe zur Form des Reichs, der "Einheit unter dem kaiserlichen Oberhaupt zum einen, Freiheit der Glieder zum anderen". Das mutet vertraut an, auch wenn man "institutionelle Heuchelei" als Terminus versteht. Denn die These, dass die Einheit des Reichs dem fürstlichen Egoismus geopfert worden sei, vertraten schon die Historiker vor 1900. Und Heinrich von Treitschke vermerkte im ersten Band seiner Geschichte des 19. Jahrhunderts: "Alles in diesem Regensburger Treiben erscheint dem redlichen Sinne als eine grobe Unwahrheit." [86]

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Wird heute also bloß alter Wein in den neuen Schläuchen der Zeremonialforschung angeboten? Nein. Die Zuspitzung, die aus der Deutung des symbolischen Handelns folgt, verdeutlicht allerdings die noch offenen Fragen. Zum einen richten sie sich auf das Zeremoniell, speziell die soziale Logik und Eigendynamik, die beim Reichstag, aber nicht nur dort, zu fortgesetzter Verzweigung und Erstarrung führte. Dazu fehlen Erklärungen, die vergleichend, auch kulturvergleichend, angelegt sein müssten, und es fehlt die Einbettung in das politische und kommunikative Gesamtgeschehen beim Immerwährenden Reichstag. Zum anderen stimmt nachdenklich, dass der Reichstag in den 1790er Jahren als Organ des Entscheidens und Koordinierens eben nicht ausgeblendet, sondern durchaus aktiv war – und das nicht nur in jener Periode.

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Dabei ist, wie so oft, wenn man sich mit dem Reichsverband beschäftigt, gewiss die "grundsätzliche Mehrdeutigkeit auszuhalten", und es ist nicht zulässig, die zeitgenössischen "Deutungsdivergenzen und -konkurrenzen aus heutiger Sicht auflösen und entscheiden zu wollen". [87] Daraus folgt die Forderung, das Handeln mittels zeitgenössischer Sinnzuschreibungen zu verstehen und diesen Sinn gelten zu lassen, eine umfassende Bestandsaufnahme des Tatsächlichen aber nicht zu vernachlässigen. Der Immerwährende Reichstag, zumal im 18. Jahrhundert, geriet offenbar wiederholt in Phasen, in denen er nicht mehr sichtbar politisch handelte, aber immer noch althergebrachte Konventionen und die damit assoziierten Vorstellungen tradierte. Wir wissen gegenwärtig nicht, für welche Phasen die Formel der "institutionalisierten Heuchelei" gilt, sofern sie überhaupt haltbar ist, weil sie eben Mehrdeutigkeiten eben doch nicht bestehen lässt, sondern eindeutig bewertet. Das Bewertungsbeispiel verdeutlicht noch einmal das Grundproblem.

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Zum Immerwährenden Reichstag, so ist zu resümieren, sind die Urteile immer noch äußerst gegensätzlich, und das gilt auch für die Befunde aus unterschiedlichen Phasen. Dies liegt daran, dass der Immerwährende Reichstag seine eigene, wechselnde Geschichte hatte, die wir nur in synchronen Schnitten, nicht diachron kennen. Es sind eben nur Zeitabschnitte, die unter speziellen Blickwinkeln untersucht wurden. Die gewonnenen Teilergebnisse indessen wurden allzu oft vorschnell verallgemeinert. Eine zuverlässige, belegbare Verallgemeinerung, die den Immerwährenden Reichstag als Typus erfasst, scheiterte und scheitert im Wesentlichen an den unüberschaubaren Quellenmengen, die er hinterlassen hat. Erst wenn sie besser erschlossen sind, lässt sich ein angemessenes Verständnis jener Einrichtung gewinnen, die immerhin von 1663 bis 1806 die vormoderne politische Einheit Mitteleuropas repräsentierte.

Autor:

Prof. Dr. Maximilian Lanzinner
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Institut für Geschichtswissenschaft
Abteilung Geschichte der Frühen Neuzeit
Konviktstraße 11
53113 Bonn
maximilian.lanzinner@uni-bonn.de



[1] Karl Otmar von Aretin: Das Alte Reich 1648-1806. Band 1: Föderalistische oder hierarchische Ordnung (1648-1684), Stuttgart 1993, 130-132.

[2] Anton Schindling: Die Ausbildung des Immerwährenden Reichstags zu Regensburg, in: Harald Dickerhof (Hg.): Festgabe Heinz Hürten zum 60. Geburtstag, Frankfurt a. M. u.a. 1988, 301-315; ders.: Die Anfänge des Immerwährenden Reichstags zu Regensburg. Ständevertretung und Staatskunst nach dem Westfälischen Frieden (= Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz. Abteilung Universalgeschichte 143. Beiträge zur Sozial- und Verfassungsgeschichte des Alten Reiches 11), Mainz 1991, 35-45. Demgemäß auch Johannes Burkhardt: Verfassungsprofil und Leistungsbilanz des Immerwährenden Reichstags. Zur Evaluierung einer frühmodernen Institution, in: Heinz Duchhardt / Matthias Schnettger (Hg.): Reichsständische Libertät und habsburgisches Kaisertum (= Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz. Abteilung Universalgeschichte, Beiheft 48), Mainz 1999, 151-184, hier: 153.

[3] Susanne Friedrich: Drehscheibe Regensburg. Das Informations- und Kommunikationssystem des Immerwährenden Reichstags um 1700 (= Colloquia Augustana 23), Berlin 2007, 13.

[4] Peter Brachwitz: Die Autorität des Sichtbaren. Religionsgravamina im Reich des 18. Jahrhunderts (= Pluralisierung & Autorität 23), Berlin / New York 2011, 293.

[5] Nach Andreas Gestrich: Absolutismus und Öffentlichkeit. Politische Kommunikation in Deutschland zu Beginn des 18. Jahrhunderts (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 103), Göttingen 1994, 97.

[6] Brachwitz: Autorität (wie Anm. 4), 15f.

[7] Peter Brachwitz / Edith Koller: Resonanz auf Pluralisierung. Das Corpus Evangelicorum als Autorität in konfessionellen Konflikten, in: Jan-Dirk Müller (Hg.): Pluralisierungen. Konzepte zur Erfassung der Frühen Neuzeit (= Pluralisierung & Autorität 21), Berlin / New York 2010, 119-146; Andreas Kalipke: The Corpus Evangelicorum. A Culturalist Perspective on its Procedure in the Eighteenth-Century Holy Roman Empire, in: Jason P. Coy / Benjamin Marschke / David Warren Sabean (Hg.): The Holy Roman Empire, Reconsidered (= Spektrum 1), New York / Oxford 2010, 229-247.

[8] Maximilian Lanzinner: Warten auf den Reichstag. Lebenswelt und politische Kommunikation des hessischen Gesandten Dr. David Lauck im Jahr 1582, in: Friedrich Edelmayer (Hg.): Plus ultra. Die Welt der Neuzeit. Festschrift für Alfred Kohler zum 65. Geburtstag, Münster 2008, 177-181.

[9] Zu den Fugger-Zeitungen als "Medien-Kulturtransfer" jetzt Cornel Zwierlein: Fuggerzeitungen als Ergebnis von italienisch-deutschem Kulturtransfer 1552-1570, in: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 90 (2010), 169-224, hier: 206; ebd., 169-171mit nützlicher Literaturübersicht; Oswald Bauer: Zeitungen vor der Zeitung. Die Fuggerzeitungen (1568-1605) und das frühmoderne Nachrichtensystem (= Colloquia Augustana 28), München 2011.

[10] Zu deren Sprache und Druckgestaltung siehe Wolfgang E. J. Weber: "Bekennen und thun hiemit kunth und öffentlich". Bemerkungen zur kommunikativen Funktion der Reichsabschiede des 16. Jahrhunderts, in: Maximilian Lanzinner / Arno Strohmeyer (Hg.): Der Reichstag 1486-1613. Kommunikation, Wahrnehmung, Öffentlichkeiten (= Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 73), Göttingen 2006, 281-312.

[11] Burkhardt: Verfassungsprofil (wie Anm. 2), 178.

[12] Zuletzt Dietmar Lutz (Hg.): Westfälischer Friede und Jüngster Reichsabschied. Versuch einer Verfassungs- und Justizreform nach dem Dreißigjährigen Krieg, Lübeck 2010.

[13] Ingomar Bog: Der Reichsmerkantilismus. Studien zur Wirtschaftspolitik des Heiligen Römischen Reiches im 17. und 18. Jahrhundert (= Forschungen zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 1), Stuttgart 1959.

[14] Fritz Blaich: Die Wirtschaftspolitik des Reichstags im Heiligen Römischen Reich. Ein Beitrag zur Problemgeschichte wirtschaftlichen Gestaltens (= Schriften zum Vergleich von Wirtschaftsordnungen 16), Stuttgart 1970.

[15] Kristina Winzen: Handwerk – Städte – Reich. Die städtische Kurie des Immerwährenden Reichstags und die Anfänge der Reichshandwerksordnung (= Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Beihefte 160), Stuttgart 2002.

[16] Rosemarie Bassenge: Die deutsche Handelspolitik im Spiegel der Reichsgesetzgebung von 1498-1806, Diss. masch., München 1948; Herbert Gradl: Die deutsche Zoll- und Steuerpolitik, Diss. masch., München 1948; Hans Proesler: Das gesamtdeutsche Handwerk im Spiegel der Reichsgesetzgebung von 1530 bis 1806 (= Nürnberger Abhandlungen zu den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 5), Berlin 1954; Bog: Reichsmerkantilismus (wie Anm. 13); Heinz Wenkebach: Bestrebungen zur Erhaltung der Einheit des Heiligen Römischen Reiches in den Reichsschlüssen von 1663 bis 1806 (= Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte, Neue Folge 13), Aalen 1970; Blaich: Wirtschaftspolitik (wie Anm. 14).

[17] Wenkebach: Bestrebungen (wie Anm. 16); Thomas Christmann: Das Bemühen von Kaiser und Reich um die Vereinheitlichung des Münzwesens. Zugleich ein Beitrag zum Rechtsetzungsverfahren im Heiligen Römischen Reich nach dem Westfälischen Frieden (= Schriften zur Rechtsgeschichte 41), Berlin 1988.

[18] Aretin: Reich, Bd. 1 (wie Anm. 1), 136.

[19] Bog: Reichsmerkantilismus (wie Anm. 13), 76.

[20] Blaich: Wirtschaftspolitik (wie Anm. 14), 264.

[21] Maximilian Lanzinner: Der Gemeine Pfennig, eine richtungsweisende Steuerform? Zur Entwicklung des Reichssteuersystems von 1422 bis 1608, in: Peter Rauscher / Andrea Serles / Thomas Winkelbauer (Hg.): Das "Blut des Staatskörpers". Forschungen zur Finanzgeschichte der Frühen Neuzeit (= Historische Zeitschrift, Beihefte 56), München 2012, 261-319, dort die einschlägige Literatur.

[22] Peter Rauscher: Kriegführung und Staatsfinanzen. Die Habsburgermonarchie und das Heilige Römische Reich vom Dreißigjährigen Krieg bis zum Ende des habsburgischen Kaisertums 1740, in: ders. (Hg.): Kriegführung und Staatsfinanzen. Die Habsburgermonarchie und das Heilige Römische Reich vom Dreißigjährigen Krieg bis zum Ende des habsburgischen Kaisertums 1740 (= Geschichte in der Epoche Karls V. 10), Münster 2010, 5-40.

[23] Karl Härter: Reichstag und Revolution 1789-1806. Die Auseinandersetzung des Immerwährenden Reichstags zu Regensburg mit den Auswirkungen der Französischen Revolution auf das alte Reich (= Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 46), Göttingen 1992, 563-565.

[24] Karl Härter: The Permanent Imperial Diet in European Context, 1663-1806, in: Robert John Weston Evans / Michael Schaich / Peter H. Wilson (Hg.): The Holy Roman Empire (= Studies of the German Historical Institute London), Oxford 2011, 115-138, hier: 134.

[25] Karl Härter: War as Political and Constitutional Discourse: Imperial Warfare and the Military Constitution of the Holy Roman Empire in the Politics of the Permanent Diet (1663-1806), in: Angela De Benedictis (Hg.): Teatri di guerra: rappresentazioni e discorsi tra età moderna ed età contemporanea, Bologna 2010, 215-237, hier: 235.

[26] Im Wesentlichen Heinz Angermeier: Die Reichskriegsverfassung in der Politik der Jahre 1679-1681, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung 82 (1965), 190-222.

[27] Helmut Neuhaus: Das Problem der militärischen Exekutive in der Spätphase des Alten Reichs, in: Johannes Kunisch (Hg.): Staatsverfassung und Heeresverfassung in der europäischen Geschichte der frühen Neuzeit (= Historische Forschungen 28), Berlin 1986, 297-346.

[28] Einen Überblick gibt Karl Härter: Reichsgesetzgebung und Reichsrecht, in: Josef Pauser / Martin Scheutz / Thomas Winkelbauer (Hg.): Quellenkunde der Habsburgermonarchie (16.-18. Jahrhundert). Ein exemplarisches Handbuch (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, Ergänzungsband 44), München 2004, 312-326.

[29] Siehe u.a. die Repertorienbände, zuletzt Karl Härter / Michael Stolleis (Hg.): Repertorium der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit, Bd. 10; Gunter Mahlerwein / Thomas Rölle / Sigrid Schieber (Hg.): Reichsstädte, Teil 4: Speyer, Wetzlar, Worms (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 251), Frankfurt a. M. 2010.

[30] U.a. Heinz Monhaupt: Gesetzgebung des Reichs und Recht im Reich vom 16. bis 18. Jahrhundert, in: Barbara Dölemeyer / Diethelm Klippel (Hg.): Gesetz und Gesetzgebung im Europa der Frühen Neuzeit (= Zeitschrift für Historische Forschung, Beiheft 22), Berlin 1998, 83-108.

[31] Weiterführend, weil die Ebenen von Reich und Territorien kenntnisreich analysierend ist Arno Buschmann: Kaiser, Reich und Landesherren. Reichsrecht und Landesherrschaft im Heiligen Römischen Reich, in: Dietrich Murswiek / Ulrich Storost / Heinrich A. Wolff (Hg.): Staat – Souveränität – Verfassung. Festschrift für Helmut Quaritsch zum 70. Geburtstag (= Schriften zum öffentlichen Recht 814), Berlin 2000, 449-474.

[32] Barbara Stollberg-Rilinger: Verfassungsgeschichte als Kulturgeschichte, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung 127 (2010), 1-31, hier: 15; vgl. auch Ute Daniel: Kompendium Kulturgeschichte. Theorien, Praxis, Schlüsselworte, 5. verbesserte und ergänzte Aufl., Frankfurt a. M. 2006; Ansgar Nünning / Vera Nünning (Hg.): Konzepte der Kulturwissenschaften. Theoretische Grundlagen, Ansätze, Perspektiven, Stuttgart / Weimar 2003; Marcel Senn / Dániel Puskás (Hg.): Rechtswissenschaft als Kulturwissenschaft? Kongress der Schweizerischen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie, 15. und 16. Juni 2007, Universität Zürich (= Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie, Beihefte 115), Stuttgart 2007.

[33] Ausgenommen die hessischen, siehe Lupold von Lehsten: Die hessischen Reichstagsgesandten im 17. und 18. Jahrhundert, 2 Bde. (= Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 137/1-2), Darmstadt / Marburg 2003.

[34] Michael Rohrschneider / Arno Strohmeyer (Hg.): Wahrnehmung des Fremden. Differenzerfahrungen von Diplomaten im 16. und 17. Jahrhundert (= Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e.V. 31), Münster 2007.

[35] Ganz dezidiert in Walter Fürnrohr: Die Vertreter des habsburgischen Kaisertums auf dem Immerwährenden Reichstag. Teil I, in: Verhandlungen des historischen Vereins für Regensburg und Oberpfalz 123 (1983), 71-139, Teil II, in: Verhandlungen des historischen Vereins für Regensburg und Oberpfalz 124 (1984), 99-148; siehe auch ders.: Kurbaierns Gesandte auf dem Immerwährenden Reichstag. Zur baierischen Außenpolitik 1663 bis 1806, Göttingen 1971.

[36] Klaus Müller: Das kaiserliche Gesandtschaftswesen im Jahrhundert nach dem Westfälischen Frieden (1648-1740) (= Bonner historische Forschungen 42), Bonn 1976, 335.

[37] Friedrich Hermann Schubert: Die deutschen Reichstage in der Staatslehre der frühen Neuzeit (= Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 7), Göttingen 1966.

[38] Ein seltener Versuch, wenigstens die nichtmonarchischen Systeme zu vergleichen, bei Thomas Fröschl: Federal Structures, Single-Chamber Systems, and Bicameralism in the Eighteenth Century: The United States of America, the Holy Roman Empire, the Helvetic Confederation, and the United Provinces of the Netherlands in comparative perspective, in: Hans W. Blom / Wim P. Blockmans / H. de Schepper (Hg.): Bicameralisme. Tweekamerstelsel vroeger en nu, Den Haag 1992, 87-99.

[39] Zum Beispiel Tim Neu / Michael Sikora / Thomas Weller (Hg.): Zelebrieren und Verhandeln. Zur Praxis ständischer Institutionen im frühneuzeitlichen Europa (= Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme 27), Münster 2009.

[40] Härter: Reichstag (wie Anm. 23), 651.

[41] Walter Fürnrohr: Der Immerwährende Reichstag zu Regensburg. Das Parlament des Alten Reiches, in: Verhandlungen des historischen Vereins für Regensburg und Oberpfalz 103 (1963), 165-255. Zuvor mit noch wenig Resonanz etwa Walter Boll: Regensburg, o.O. 1955, 32.

[42] Nun in selbstständiger Veröffentlichung: Walter Fürnrohr: Der Immerwährende Reichstag zu Regensburg. Das Parlament des Alten Reiches. Zur 300-Jahrfeier seiner Eröffnung 1663, 2. überarbeitete Aufl., Regensburg / Kallmünz 1987, 8.

[43] Vgl. auch die Stellungnahme Fürnrohrs zur Kontroverse um den Begriff „Parlamentarismus“: Walter Fürnrohr: Das Come Back des Alten Reiches. Auch ein "Historikerstreit" mit Bedeutung für das historisch-politische Bewusstsein in (Mittel-)Europa?, in: Geschichte, Politik und ihre Didaktik 29 (2001), 80-87, hier: 83.

[44] Diskussion mit Literatur bei Arno Strohmeyer: Konfessionskonflikt und Herrschaftsordnung. Widerstandsrecht bei den österreichischen Ständen (1550-1650) (= Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz. Abteilung für Universalgeschichte 201. Beiträge zur Sozial- und Verfassungsgeschichte des Alten Reiches 16), Mainz 2006, 39-41.

[45] Johannes Burkhardt: Das größte Friedenswerk der Neuzeit: der Westfälische Frieden in neuer Perspektive, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 49 (1998), 592-612, hier: 601.

[46] Paul Münch: 1648 – notwendige Nachfragen, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 47 (1999), 329-333.

[47] Martin Tabaczek: Wieviel tragen Superlative zum historischen Erkenntnisfortschritt bei? Anmerkungen zum Beitrag von Johannes Burkhardt "Das größte Friedenswerk der Neuzeit", in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 50 (1999), 740-747.

[48] Christoph Kampmann: Der Immerwährende Reichstag als erstes stehendes Parlament? Aktuelle Forschungsfragen und ein deutsch-englischer Vergleich, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 55 (2004), 646-662, hier: 660.

[49] Zitiert nach: Karl Otmar von Aretin: Heiliges Römisches Reich 1776-1806. Reichsverfassung und Staatssouveränität. Bd. 2 (= Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz. Abteilung Universalgeschichte 38), Wiesbaden 1967, 108.

[50] Karl Härter: Sicherheit und Frieden im frühneuzeitlichen Alten Reich. Zur Funktion der Reichsverfassung als Sicherheits- und Friedensordnung 1648-1806, in: Zeitschrift für Historische Forschung 30 (2003), 413-431.

[51] Andreas Kalipke: Verfahren – Macht – Entscheidung. Die Behandlung konfessioneller Streitigkeiten durch das Corpus Evangelicorum im 18. Jahrhundert aus verfassungsgeschichtlicher Perspektive, in: Barbara Stollberg-Rilinger (Hg.): Herstellung und Darstellung von Entscheidungen. Verfahren, Verwalten und Verhandeln in der Vormoderne (= Zeitschrift für Historische Forschung, Beiheft 44), Berlin 2010, 475-518, hier: 511, allgemein ders.: "Weitläufftigkeiten" und "Bedencklichkeiten". Die Behandlung konfessioneller Konflikte am Corpus Evangelicorum, in: Zeitschrift für Historische Forschung 35 (2008), 405-477.

[52] Brachwitz: Autorität (wie Anm. 4).

[53] Karl Otmar von Aretin: Das Alte Reich 1648-1806. Band 2: Kaisertradition und österreichische Großmachtpolitik (1684-1745), Stuttgart 1997, 41, 47f., 163-172.

[54] Gabriele Haug-Moritz: Corpus Evangelicorum und deutscher Dualismus, in: Volker Press (Hg.): Alternativen zur Reichsverfassung in der frühen Neuzeit? (= Schriften des Historischen Kollegs, Kolloquien 23), München 1995, 189-208, hier: 207.

[55] Haug-Moritz: Corpus Evangelicorum (wie Anm. 54); dies.: Vom Corpus Evangelicorum zum deutschen Föderalismus, in: Martin Jehne / Winfried Müller / Peter E. Fäßler (Hg.): Ungleichheiten. 47. Deutscher Historikertag in Dresden 2008, Berichtsband, Göttingen 2009, 61f.

[56] Michael Rohrschneider / Arno Strohmeyer: Der Immerwährende Reichstag als Forschungsfeld: Klientel, Patronage und Parteibildung Österreichs und Preußens um 1750 im Vergleich, in: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 119 (2011), 167-179.

[57] Die Friedensverträge mit Frankreich und Schweden. Teil 1: Urkunden, bearbeitet von Antje Oschmann (= Acta Pacis Westphalicae III B 1/1, hg. von der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften), Münster 1998, 130. Die Reichsstände sollten das "ius suffragii" haben, "ubi leges ferendae vel interpretandae, bellum decernendum […] nec non ubi pax aut foedera facienda aliave eiusmodi negotia peragenda fuerint".

[58] Heinhard Steiger: Das ius belli ac pacis des Alten Reiches zwischen 1645 und 1801, in: Der Staat 37 (1998), 493-520, hier: 514.

[59] Anton Schindling: Reichstag und europäischer Frieden – Leopold I., Ludwig XIV. und die Reichsverfassung nach dem Frieden von Nimwegen (1679), in: Zeitschrift für Historische Forschung 8 (1981), 159-177, hier: 168.

[60] Zum Gesandtschaftsrecht der auswärtigen Vertreter siehe Nikolaus Leiher: Die rechtliche Stellung der auswärtigen Gesandten beim Immerwährenden Reichstag zu Regensburg. Eine rechtshistorische Untersuchung unter Auswertung der Schriften zum Ius Publicum des Alten Reiches (= Berichte aus der Rechtswissenschaft), Aachen 2003.

[61] Walter Fürnrohr: Gesandtenverzeichnisse, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg 103 (1963), 238-251.

[62] Ernst Schütz: Die Gesandtschaft Großbritanniens am Immerwährenden Reichstag zu Regensburg und am kur(pfalz-)bayerischen Hof zu München 1683-1806 (= Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 154), München 2007, 27-34.

[63] Rohrschneider / Strohmeyer: Reichstag (wie Anm. 56), 169.

[64] Eckhard Buddruss: Die französische Deutschlandpolitik 1756-1789 (= Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz. Abteilung Universalgeschichte 157), Mainz 1995.

[65] Zitiert nach Schütz: Gesandtschaft (wie Anm. 62), 82.

[66] Rohrschneider / Strohmeyer: Reichstag (wie Anm. 56), 167.

[67] Albrecht P. Luttenberger: Der Immerwährende Reichstag zu Regensburg, das europäische Mächtesystem und die politische Ordnung des Reichs, in: Martin Dallmeier (Hg.): Reichsstadt und Immerwährender Reichstag (1663-1806). 250 Jahre Haus Thurn und Taxis in Regensburg. Beiträge des Regensburger Herbstsymposions zur Kunstgeschichte und Denkmalpflege vom 17. bis 22. November 1998 (= Thurn-und-Taxis-Studien 20), Kallmünz 2001, 11-23, hier: 23.

[68] Schindling: Reichstag und europäischer Frieden (wie Anm. 59), 168.

[69] Guido Braun: La connaissance du Saint-Empire en France du baroque aux Lumières (1643-1756) (= Pariser Historische Studien 91), München 2010.

[70] S. auch Jörg Ulbert: Der Reichstag im Spiegel französischer Gesandtenberichte (1715-1723), in: Olaf Asbach / Sven Externbrink / Klaus Malettke (Hg.): Altes Reich, Frankreich und Europa. Politische, philosophische und historische Aspekte des französischen Deutschlandbildes im 17. und 18. Jahrhundert (= Historische Forschungen 70), Berlin 2001, 145-169.

[71] Zitiert nach Kurt von Raumer: Ewiger Friede. Friedensrufe und Friedenspläne seit der Renaissance (= Orbis Academicus 4), Freiburg 1953, 351.

[72] Zitiert nach Aretin: Reich, Bd. 1 (wie Anm. 1), 25.

[73] Friedrich Beiderbeck: Zur Bedeutung des Westfälischen Friedens, in: ders. / Stephan Waldhoff (Hg.): Pluralität der Perspektiven und Einheit der Wahrheit im Werk von G. W. Leibniz. Beiträge zu seinem philosophischen, theologischen und politischen Denken, Berlin 2011, 155-174, hier: 172.

[74] Thomas Nicklas: Reichspolitische Beziehungsgeflechte im 16. Jahrhundert. Lazarus von Schwendi und der Dresdner Hof, in: Johannes Kunisch (Hg.): Neue Studien zur frühneuzeitlichen Reichsgeschichte (= Zeitschrift für Historische Forschung, Beiheft 19), Berlin 1997, 181-206, hier: 188-195; Maximilian Lanzinner: Fürsten und Gesandte als politische Akteure beim Reichstag 1566, in: Bernhard Löffler / Karsten Ruppert (Hg.): Religiöse Prägung und politische Ordnung in der Neuzeit. Festschrift für Winfried Becker zum 65. Geburtstag (= Passauer historische Forschungen 15), Köln 2006, 55-82, hier: 78f.

[75] Wolfgang Burgdorf: Reichskonstitution und Nation. Verfassungsreformprojekte für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation im politischen Schrifttum von 1648 bis 1806 (= Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz. Abteilung Universalgeschichte 173; Beiträge zur Sozial- und Verfassungsgeschichte des Alten Reiches 13), Mainz 1998. Die Schriften von Leibniz sind dort nicht gewürdigt.

[76] Christoph Meixner: Musiktheater in Regensburg im Zeitalter des Immerwährenden Reichstages (= Musik und Theater 3), Sinzig 2008.

[77] Barbara Stollberg-Rilinger: Des Kaisers alte Kleider. Verfassungsgeschichte und Symbolsprache des Alten Reiches, München 2008, 272.

[78] Schindling: Anfänge (wie Anm. 2), 236.

[79] Regine Leipold / Peter Styra: Die Wohnsitze der Gesandtschaften des Immerwährenden Reichstages von Regensburg (1663-1806). Begleitheft anläßlich des Tages des Offenen Denkmals am 20. September 1998 und des Regensburger Herbstsymposiums zu Kunstgeschichte und Denkmalpflege vom 17. bis 22. November 1998, Regensburg 1998, 3.

[80] Konrad M. Färber (Hg.): Carl von Dalberg. Erzbischof und Staatsmann (1744-1817), Regensburg 1994; Hubert Kernl: Die baulichen Folgen des Reichsdeputationshauptschlusses und des Endes des Reichstags für Regensburg, in: Martin Dallmeier (Hg.): Reichsstadt und Immerwährender Reichstag (1663-1806). 250 Jahre Haus Thurn und Taxis in Regensburg. Beiträge des Regensburger Herbstsymposions zur Kunstgeschichte und Denkmalpflege vom 17. bis 22. November 1998 (= Thurn-und-Taxis-Studien 20), Kallmünz 2001, 223-235, hier: 223f.

[81] Max Piendl: Die fürstliche Residenz in Regensburg im 18. und beginnenden 19. Jahrhundert, in: ders. (Hg.): Beiträge zur Kunst- und Kulturpflege im Hause Thurn und Taxis. Franz Joseph von Thurn und Taxis zum 70. Geburtstag gewidmet, Kallmünz 1963, 47-125; ders.: Prinzipalkommissariat und Prinzipalkommissare am Immerwährenden Reichstag, in: Dieter Albrecht (Hg.): Regensburg – Stadt der Reichstage. Vom Mittelalter zur Neuzeit (= Schriftenreihe der Universität Regensburg 21), Regensburg 1994, 167-184; Max Piendl (Hg.): Beiträge zur Baugeschichte des Reichsstiftes St. Emmeram und des Fürstlichen Hauses in Regensburg (= Thurn-und-Taxis-Studien 15), Kallmünz 1986; Hermann Reidel: Die Residenzen der kaiserlichen Prinzipalkommissare am Immerwährenden Reichstag, in: Martin Dallmeier (Hg.): Reichsstadt und Immerwährender Reichstag (1663-1806). 250 Jahre Haus Thurn und Taxis in Regensburg. Beiträge des Regensburger Herbstsymposions zur Kunstgeschichte und Denkmalpflege vom 17. bis 22. November 1998 (= Thurn-und-Taxis-Studien 20), Kallmünz 2001, 165-174, hier: 166-169.

[82] Rudolf Freytag: Vom Sterben des Immerwährenden Reichstags, in: Verhandlungen des historischen Vereins für Regensburg und Oberpfalz 84 (1934), 185-235.

[83] Rudolf Reiser: Adliges Stadtleben im Barockzeitalter. Internationales Gesandtenleben auf dem Immerwährenden Reichstag zu Regensburg. Ein Beitrag zur Kultur- und Gesellschaftsgeschichte der Barockzeit (= Neue Schriftenreihe des Stadtarchivs München 34), München 1969.

[84] Piendl: Prinzipalkommissariat (wie Anm. 81).

[85] Stollberg-Rilinger: Des Kaisers alte Kleider (wie Anm. 77), 280.

[86] Heinrich von Treitschke: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Band 1: Bis zum Pariser Frieden, Leipzig 1879, 19.

[87] Stollberg-Rilinger: Des Kaisers alte Kleider (wie Anm. 77), 249.

Empfohlene Zitierweise:

Maximilian Lanzinner : Arbeitsfelder und Forschungsfragen zum Immerwährenden Reichstag , in: zeitenblicke 11, Nr. 2, [30.01.2013], URL: https://www.zeitenblicke.de/2012/2/Lanzinner/index_html, URN: urn:nbn:de:0009-9-35367

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