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Abstract:

Der Immerwährende Reichstag wurde vonseiten Österreichs um die Mitte des 18. Jahrhunderts gezielt als Kontaktbörse und Umschlagplatz für Ressourcen genutzt, um reichsständische Netzwerke zu bilden, die bei Bedarf zur Unterstützung der eigenen Außen- und Reichspolitik instrumentalisiert werden konnten. Handlungsketten nach dem Prinzip des "do ut des" bildeten in diesem Kontext ein nicht zu unterschätzendes Strukturprinzip, das gerade durch die zahlreichen Möglichkeiten des Kaisers geprägt wurde, Gunsterweise und Gnadenbezeugungen unterschiedlichster Art zu gewähren. Es besteht Anlass zu der Vermutung, dass der sich herausbildende österreichisch-preußische Dualismus nach 1740 derartige Prozesse forcierte. Allerdings erschwerten die phasenweise auftretende mangelnde Koordination zwischen den drei Regensburger Gesandtschaften Franz' I. und Maria Theresias sowie die Differenzen zwischen den einzelnen Komitialgesandten eine homogene Reichstagspolitik des Wiener Hofes.

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In der 1766 in Leipzig erschienenen Schrift Friedrich Carl von Mosers "Was ist: gut Kayserlich, und: nicht gut Kayserlich?" findet sich im Hinblick auf die Frage nach der Anhängerschaft des Wiener Hofes unter den Ständen des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation eine aufschlussreiche Passage, die einen tiefen Einblick darin ermöglicht, wie die Zeitgenossen um die Mitte des 18. Jahrhunderts die Verflechtungen der österreichischen Reichspolitik konkret wahrgenommen haben. Der bekannte Reichspublizist und spätere Reichshofrat schreibt: "[...] und es wird auch dem allerhöchsten Kayserlichen Hof nie an solchen gebrechen, die auf dem Reichs-Tag, auf Crays-Tägen, an ihren Höfen und Cabineten jenem gutherzigen Salzburgischen Comitial-Gesandten nachsprechen: In omnibus, wie Oesterreich." [1]

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Moser berührt damit in pointierter Weise einen Sachverhalt, der für das Geschehen auf dem Immerwährenden Reichstag von nicht zu unterschätzender Bedeutung war. Denn das Recht, auf dem Reichstag frei zu votieren, zählte zu den reichsständischen Fundamentalrechten, und dementsprechend angreifbar machten sich diejenigen Akteure, die durch ihr Vorgehen bewusst oder unbewusst die üblicherweise aufrechterhaltene Fiktion unabhängiger Stimmführung in allzu deutlicher Manier als Chimäre entlarvten. [2]

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Ein konkretes Beispiel dafür sei an dieser Stelle angeführt. In einem preußischen Schriftsatz aus dem Februar 1757 heißt es mit Blick auf das Abstimmungsverhalten der österreichischen Klientel im Reichsfürstenrat in apodiktischer Weise: "Was aber die Neuen Fürstlichen Häuser betrifft, welche mit jenen Geistlichen fast die mehrern Stimmen formiren wollen, so laboriren selbige auch an der nehmlichen Partialität in Ansehung Ihrer Verbindung mit dem Wiener Hofe. Ganz Teutschland ist es bekannt, wie fast aller neuen Fürstlichen Häuser Häupter [...] in des Erz-Hauses Oesterreich Hof- Militair- und Civil-Diensten engagiret, auch größtentheils dessen Vasallen und respective Landsassen sind; es ist dahero so gewöhnlich als bekannt, wie diese Sich nach dem Wink und Willen des Wiener Hofes richten, und Ihre Vota nicht sowohl aus Conviction, als Obedienz, Pflicht, und Privat-Interesse, dictiret worden [...]." [3]

<4>

Dieser preußische Vorwurf, die neufürstlichen Häuser, die auf dem Immerwährenden Reichstag über eine nicht unerhebliche Stimmenzahl verfügten, seien parteiisch und somit quasi Erfüllungsgehilfen der Intentionen des Wiener Hofes, ist zweifellos in engem Zusammenhang mit seiner Entstehungszeit zu deuten. Denn der Siebenjährige Krieg wurde nicht zuletzt auch auf dem Parkett des Reichstags ausgefochten, und das erbitterte Ringen in Regensburg um einen Krieg des Reiches gegen Friedrich II. von Preußen war zweifellos mehr als ein gänzlich zu vernachlässigender Nebenschauplatz. [4] Der Preußenkönig hat sich zwar im Laufe seiner Regierung wiederholt abfällig über den Reichstag und dessen Prozedere geäußert. [5] Dass er aber seinen Regensburger Gesandten Plotho letztlich nicht von dort abberief, nachdem der Krieg des Reiches gegen Preußen beschlossen worden war, [6] deutet darauf hin, dass er sehr wohl die vielfältigen Möglichkeiten für die Hofburg erkannte, über den Reichstag die Wiener Deutung des Geschehens im Reich verbreiten zu können. Den Regensburger Schauplatz kampflos seinen Gegnern zu überlassen, war der König also offenbar nicht bereit.

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Unabhängig von dieser erkennbaren Situationsbedingtheit des angeführten preußischen Vorwurfs an die Adresse der Hofburg verweist der zitierte Sachverhalt auf einen allgemeinen Zusammenhang, der vonseiten des Wiener Hofes kaum abzustreiten war: Gemeint sind die vielfältigen Vernetzungen der österreichischen Reichspolitik, die auch und gerade auf dem Reichstag spürbar waren. Um diesen inhaltlichen Kontext, nämlich um den Reichstag als Schauplatz österreichischer Bemühungen, Unterstützung für die eigene Außen- und Reichspolitik zu erlangen, wird es im Folgenden gehen. Ziel ist es dabei, im Sinne eines Problemaufrisses Fragestellungen und erste Erkenntnisse eines noch laufenden größeren Forschungsprojektes vorzustellen, das sich in vergleichender Perspektive der Parteibildung und Klientelpolitik Österreichs und Preußens auf dem Reichstag im Zeitraum von 1745 bis 1763 widmet. [7]

<6>

Das Jahr 1745 bietet sich als Ausgangspunkt für diese Fragestellungen in mehrfacher Hinsicht an: Zum einen endete mit dem Tod Karls VII. und der noch im selben Jahr erfolgten Wahl Franz' I. das letztlich nur Intermezzo gebliebene Kaisertum eines Wittelsbachers. [8] Zum anderen tagte der Reichstag seit Anfang Dezember 1745 wieder in Regensburg, nachdem er während des Österreichischen Erbfolgekrieges zwischenzeitlich nach Frankfurt ausgewichen war. [9] Und drittens wurde am 25. Dezember 1745 in Dresden Frieden zwischen Österreich und Preußen geschlossen, sodass der Wiener Hof vorerst von der Last eines Krieges gegen Preußen befreit blieb. So erhielt man etwas mehr Spielraum, angesichts der Erfahrungen in den beiden vorangegangenen Waffengängen gegen den Hohenzollernstaat mögliche Optionen zu sondieren und im Sinne einer stärkeren Bindung der bisherigen Anhänger bzw. eines Hinzugewinns neuer Parteigänger im Reich Wirkung zu entfalten. [10] Das Jahr 1763 erscheint als Zäsur gerade deswegen angebracht, da die Friedensschlüsse von Paris und Hubertusburg von Österreich und Preußen erforderten, die eigene Außen- und Reichspolitik vor dem Hintergrund grundlegender Veränderungen des Staatensystems mittel- und langfristig zu überdenken. [11]

<7>

Die Untersuchung ist wie folgt gegliedert: In einem ersten Schritt erfolgt eine Skizzierung des Forschungsstandes zur österreichischen Reichstagspolitik um 1750. Im Anschluss daran werden Strukturgegebenheiten und Vernetzungen der Reichstagsgesandtschaften Franz' I. und Maria Theresias vorgestellt und einige der daraus resultierenden Probleme aufgezeigt, ehe dann in einem letzten Schritt anhand ausgewählter Beispiele die konkrete Frage in den Mittelpunkt rückt, in welcher Weise die Hofburg im Untersuchungszeitraum Klientelpolitik und Parteibildung auf dem Reichstag betrieb.

Der gegenwärtige Forschungsstand zur österreichischen Reichstagspolitik 1745-1763

<8>

In nahezu allen neueren Studien zur Regierungszeit Franz' I. und Maria Theresias wird mit guten Gründen darauf hingewiesen, dass die Erforschung der Reichspolitik des Wiener Hofes in dieser Periode in vielerlei Hinsicht defizitär ist. [12] Dies hängt zweifellos nicht zuletzt damit zusammen, dass die österreichische Historiografie lange Zeit wenig Interesse zeigte, Österreichs Rolle im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation in einer Zeit eingehender zu erforschen, die schlagwortartig als Epoche des allmählichen Herauswachsens der Habsburgermonarchie aus dem Reich gekennzeichnet wird. [13] Arno Strohmeyer hat auf die Hintergründe dieses Sachverhalts unlängst mit Nachdruck aufmerksam gemacht: "Zu den wichtigsten Ursachen zählen die fatale Instrumentalisierung der Reichsidee durch den Nationalsozialismus und die komplizierte Verflechtung der österreichischen mit der deutschen Geschichte, die in Österreich zu einer 'überzogenen Abgrenzung' von allem Deutschen führte. Erinnern an die deutschen Dimensionen österreichischer Geschichte konnte lange Zeit rasch zum Vorwurf führen, überholte deutschnationale Ideologien zu verfechten." [14] Inzwischen hat sich dies spürbar geändert, und so sind in jüngerer Zeit Arbeiten österreichischer Autorinnen und Autoren entstanden, welche die Genese Österreichs in der Neuzeit explizit unter Einbeziehung der Geschichte des Alten Reiches verorten und der Forschung dadurch neue Perspektiven eröffnen. [15]

<9>

Ein zweites Problem, das bei der Erforschung der Reichspolitik des Wiener Hofes um die Mitte des 18. Jahrhunderts deutlich zutage tritt, ist die schwierige Quellenlage in Bezug auf die Person des Kaisers selbst. Die Forschung zu Franz I. hat nämlich nachdrücklich darauf hingewiesen, dass wahrscheinlich auf Veranlassung Maria Theresias gezielt Dokumente aus den Beständen des heutigen Haus-, Hof- und Staatsarchivs entfernt worden sind, die ihren Gemahl betrafen. [16] Von daher erweist es sich als schwierig, den persönlichen Anteil des Kaisers an der Gestaltung der Reichspolitik des Wiener Hofes exakt zu ermitteln.

<10>

Dies gilt nicht zuletzt auch für die habsburgische Reichstagspolitik im Theresianischen Zeitalter, die bislang kaum systematisch erforscht worden ist. Es liegen weder umfassende Spezialuntersuchungen zu der Frage vor, wie Österreich um die Mitte des 18. Jahrhunderts auf dem Reichstagsterrain agierte, noch hat die bisherige Forschung hinlänglich analysiert, wie und in welchem Maße Österreich das Regensburger Forum instrumentalisierte, um reichsständische Unterstützung für die eigene Außen- und Reichspolitik zu erlangen und diese zu legitimieren. In diesem Kontext bleibt man oftmals auf die älteren monografischen Gesamtdarstellungen des Reichstagsgeschehens aus der Schule des Bonner Historikers Max Braubach angewiesen, die ungeachtet ihrer unverkennbaren Verdienste für Fragestellungen der jüngeren Forschung nicht mehr ausreichen. [17] Lediglich zu den frühen Regierungsjahren Maria Theresias 1740-1745 liegt eine ältere Dissertation zum Reichstag vor, die maßgeblich die umfangreichen Wiener Akten einbezogen hat. [18]

<11>

Immerhin ist die Forschungslage hinsichtlich der Reichstagsgesandten Franz' I. und Maria Theresias aufgrund der einschlägigen Studien Walter Fürnrohrs [19] etwas besser, auch wenn nach wie vor große Unterschiede im Hinblick auf die Intensität der Erforschung der jeweiligen Gesandten zu konstatieren sind. Während etwa der Prinzipalkommissar Alexander Ferdinand von Thurn und Taxis [20], der kurböhmische Gesandte Christian August von Seilern und der Konkommissar Carl Joseph von Palm [21] vergleichsweise gut erforscht sind, ist beispielsweise der langjährige österreichische Direktorialgesandte Marquard Paris Anton von Buchenberg ein noch weitgehend unbeschriebenes Blatt. [22] Hier bedarf es noch intensiver archivalischer Forschungen.

<12>

Quellengrundlage der folgenden Ausführungen ist die Korrespondenz zwischen den Reichstagsgesandten Franz' I. und Maria Theresias und der Wiener Zentrale, also zum einen die Gesandtschaftsrelationen aus Regensburg und zum anderen die entsprechenden Reskripte der Hofburg. Dieser Schriftwechsel findet sich größtenteils in den Beständen der Reichskanzlei und der Staatskanzlei des Haus-, Hof- und Staatsarchivs in Wien, und zwar jeweils getrennt entsprechend der dreigliedrigen Vertretung in Regensburg: Prinzipalkommission, kurböhmische Gesandtschaft und österreichische Gesandtschaft. [23]

<13>

Allerdings ist dabei zu beachten, dass das ursprüngliche Archiv der Prinzipalkommission in der napoleonischen Zeit weitgehend zerstört worden ist. Lediglich einige Überreste haben sich erhalten. [24] Die wichtigste Provenienz des heutigen Bestandes "Prinzipalkommission" ist daher die Reichskanzlei, deren diesbezügliche Archivalien (Berichte, Weisungen, Instruktionen, Personalia und Comitial-Nachrichten) vergleichsweise umfangreich sind. [25] Insgesamt gesehen lässt sich festhalten, dass das Thema der vorliegenden Untersuchung zwar nicht allein anhand der genannten Korrespondenzbestände des Haus-, Hof- und Staatsarchivs vollständig erschlossen werden kann. Die Wiener Überlieferung des Schriftwechsels zwischen dem kaiserlichen Hof und den Regensburger Gesandten bietet aber eine zuverlässige und materialreiche Grundlage für einen fundierten Problemaufriss.

Strukturgegebenheiten und -probleme der Reichstagsgesandtschaften Franz' I. und Maria Theresias 1745-1763

<14>

Im Zeitraum von 1745 bis 1763 konnte der Wiener Hof, wie bereits im Kontext der Quellenlage kurz erwähnt, auf drei Gesandtschaften am Reichstag zurückgreifen: die Prinzipalkommission, die kurböhmische Gesandtschaft und die österreichische Gesandtschaft. Der Prinzipalkommissar, der in seiner Arbeit von dem jeweiligen Konkommissar unterstützt wurde, galt bekanntlich als Alter Ego und oberster Repräsentant des Kaisers am Reichstag. [26] Im Untersuchungszeitraum übten dieses Amt, dessen herausragende Bedeutung sich insbesondere auf dem so umstrittenen zeremoniellen Gebiet manifestierte, [27] Joseph Wilhelm Ernst von Fürstenberg-Stühlingen (1735-1743 und 1745-1748) [28] und der bereits erwähnte Reichsgeneralerbpostmeister Alexander Ferdinand von Thurn und Taxis (1743-1745 und 1748-1773) [29] aus. Sie waren zum Zeitpunkt ihrer Ernennung Reichsfürsten – die Introduktion Thurn und Taxis' in den Reichsfürstenrat erfolgte allerdings erst 1754 – und wurden 1739 bzw. 1749 mit dem Orden vom Goldenen Vlies ausgezeichnet. Beiden gemein war ebenfalls, dass sie während des Österreichischen Erbfolgekrieges in ernsthafte Konflikte mit dem Wiener Hof gerieten, was unter anderem daraus resultierte, dass sie als Prinzipalkommissare des wittelsbachischen Kaisers Karl VII. tätig waren. Überdies waren sie dadurch miteinander verbunden, dass Alexander Ferdinand 1750 in dritter Ehe die Tochter seines zweimaligen Vorgängers im Amt des Prinzipalkommissars, Maria Henriette Josepha, heiratete.

<15>

Als Konkommissare fungierten im Untersuchungszeitraum Carl Joseph von Palm (1745-1754) [30] und August Friedrich von Seydewitz (1755-1775). [31] Letzterer war bereits von Karl VII. in den Reichsgrafenstand erhoben worden (1743); die Erhebung Palms zum Reichsgrafen erfolgte 1750, was ein eindeutiges Zeichen dafür ist, dass die Hofburg mit seiner Arbeit in Regensburg zufrieden war – vorerst, muss man allerdings einschränkend sagen. Beide wurden infolge ihrer Verdienste um das Haus Österreich zum Wirklichen Geheimen Rat ernannt. Palm hatte sich vor seiner Ernennung zum Konkommissar vor allem in diplomatischen Diensten, als österreichischer Direktorialgesandter auf dem Reichstag und als Finanzexperte bewährt, während Seydewitz zuvor als Reichshofratsvizepräsident [32] tätig gewesen war. Seydewitz gilt in der Forschung aufgrund seiner sächsischen Herkunft als "Exponent Kursachsens innerhalb der Zentralbehörden des Reiches", [33] was vor allem seit Ausbruch des Siebenjährigen Krieges bedeutsam wurde. Palm hingegen, der "als Interessenvertreter und Verbindungsmann des mächtigen niederösterreichischen Hochadels" [34] charakterisiert worden ist, wurde insbesondere von Reichsvizekanzler Rudolph Joseph Graf von Colloredo und dem Haus Starhemberg protegiert. [35]

<16>

Palms Regensburger Tätigkeit endete 1754 ausgesprochen unrühmlich mit seiner Abberufung vom Reichstag, ein Eklat, der in letzter Konsequenz auf ein Strukturproblem der Prinzipalkommission verweist. Denn eine effektive Umsetzung der Wiener Vorgaben in Regensburg war nur dann gewährleistet, wenn der Prinzipalkommissar und der ihm zugeordnete Konkommissar weitgehend an einem Strang zogen. Da die Beziehungen zwischen Palm und Alexander Ferdinand von Thurn und Taxis immer wieder durch Meinungsverschiedenheiten belastet wurden, die sich nicht zuletzt dadurch verschärften, dass sich ihre Frauen in zeremoniellen Fragen regelrecht überwarfen, [36] sah sich der Wiener Hof 1754 veranlasst, die Reißleine zu ziehen und Palm von seinen Aufgaben in Regensburg zu entbinden. Ausschlaggebend dafür waren wohl die Vorwürfe des Prinzipalkommissars, Palm habe die Introduktion Thurn und Taxis' in den Reichsfürstenrat hintertrieben [37]. Alexander Ferdinand hatte für den Fall, dass Palm im Amt bliebe, mit seinem Rücktritt gedroht, sodass sich der Wiener Hof schließlich veranlasst sah, Palm "bey den fürdauernden mißhelligkeiten zu Regenspurg", [38] wie es in einem Reskript vom 25. Juli 1754 hieß, zur Niederlegung seines Amtes anzuweisen, was dann letztlich auch umgesetzt worden ist.

<17>

An der Entscheidung der Wiener Zentrale vermochte auch die Tatsache nichts zu ändern, dass sich Palm in vielerlei Hinsicht bleibende Verdienste um das Haus Österreich erworben und auch dem Prinzipalkommissar in zahlreichen Fragen zur Seite gestanden hatte. [39] Auch Palms weitreichende Vernetzungen im Reich und am Wiener Hof, die sich unter anderem in zahlreichen an ihn gerichteten Bitt- und Protektionsgesuchen manifestierten, boten 1754 keinen ausreichenden Schutz: Palm musste Regensburg weisungsgemäß verlassen und zog sich auf seine böhmischen Güter zurück. [40]

<18>

Er blieb übrigens nicht der einzige Gesandte Wiens, der in Konflikt mit Thurn und Taxis geriet. Auch der Korrespondenz des österreichischen Direktorialgesandten Buchenberg (1745-1769) ist zu entnehmen, dass der Prinzipalkommissar nicht immer zur Zufriedenheit der Vertreter Österreichs handelte. [41] Buchenberg führte im Reichsfürstenrat neben dem Votum Österreichs auch die beiden anderen Voten, über die der Wiener Hof im Untersuchungszeitraum verfügte, nämlich die Stimmen für Nomeny und die Österreichischen Niederlande bzw. Burgund. Darüber hinaus votierte Buchenberg in Regensburg auch für einige Reichsstände, die zur österreichischen Klientel zu rechnen waren, nämlich für den Bischof von Konstanz sowie die Fürsten von Fürstenberg und Thurn und Taxis, was der österreichischen Reichstagspolitik zweifellos zusätzliche Möglichkeiten eröffnete. [42]

<19>

Die geschilderten Differenzen Palms mit dem Fürsten von Thurn und Taxis sind nicht nur ein Beispiel par excellence für das strukturelle Problem eines notwendigen einvernehmlichen Verhaltens des Prinzipal- und des Konkommissars zur Gewährleistung einer homogenen Reichstagspolitik Österreichs. Ein anlässlich der Ernennung des Fürsten von Thurn und Taxis zum Prinzipalkommissar entstandener Schriftsatz Palms zeugt nämlich davon, dass auch die Vernetzungen Fürst Alexander Ferdinands in den Augen des Konkommissars ein potenzielles Problem für die österreichische Reichstagspolitik darstellten.

<20>

Palm kritisierte insbesondere die engen Beziehungen des Prinzipalkommissars zu einigen Reichstagsgesandten und forderte ganz konkret, Thurn und Taxis solle "die ehemahlige grosse verträulichkeit" mit dem kurpfälzischen Gesandten Ferdinand von Menßhengen nicht fortsetzen, da dies mit seiner angehenden Funktion als Prinzipalkommissar nicht zu vereinbaren sei. Menßhengen habe eine Gesellschafterin der alten Fürstin von Thurn und Taxis geheiratet und werde, so Palm, "mithin als ein Client, Pensionist, et quasi Domesticus in dem Taxischen Hauß angesehen". Es herrsche große "Familiarität" zwischen den beiden Eheleuten Menßhengen und dem Fürsten von Thurn und Taxis bzw. dessen Mutter, "wordurch beeden ersteren leicht fallet, alles zu wissen und zu expisciren, was bey dem Herrn Fürsten vorgehet". Es sei schädlich und unanständig, so heißt es in diesem Schriftsatz, "dergleichen Spionirungen exponiret zu seyn". Menßhengen rühme sich "schon zum voraus eines habenden ascendant, und wenden sich bereits die jenige an ihn und seine gemahlin, welche bey dem Herrn Fürsten von La Tour anzukommen sich hoffnung machen." [43]

<21>

Die Beziehungen des Prinzipalkommissars zu Menßhengen waren in den Augen Palms nicht die einzige – modern gesprochen – Sicherheitslücke. Auch die engen Kontakte Alexander Ferdinands zu dem kursächsischen Gesandten Johann Friedrich Graf von Schönberg und dessen Gemahlin sowie zu dem Gesandten der schwäbischen Grafen, Valentin Franz von Emmerich, der gleichzeitig Geheimer Rat des Fürsten von Thurn und Taxis war, monierte Palm ausdrücklich. Man könne zwar nicht sagen, dass sich Emmerich bis jetzt zur widrigen Partei geschlagen und gegen das kaiserliche Interesse gearbeitet habe; er mische sich aber gerne in Dinge ein, die ihn nichts angehen. [44]

<22>

Das hinter diesen Bedenken Palms stehende Strukturproblem war zweifelsohne nicht auf die Amtszeit des Fürsten von Thurn und Taxis beschränkt. Denn die Tatsache, dass als Prinzipalkommissare traditionell hochstehende Persönlichkeiten fungierten, die sich zumeist nicht als subalterne Befehlsempfänger des Wiener Hofes verstanden, sondern die auch und gerade als Interessenvertreter in eigener Sache politische Wirkung entfalteten und dementsprechend nicht selten über ein eigenes Netz von Klienten verfügten, war ein generelles Problem, das der diesbezüglichen kaiserlichen Personalpolitik inhärent war.

<23>

Ob und inwiefern dies im Untersuchungszeitraum ebenfalls – wenn auch womöglich in abgeschwächter Form – für die kurböhmischen Reichstagsgesandten galt, ist beim gegenwärtigen Forschungsstand eine noch offene Frage. Franz Philipp von Sternberg (1745-1748), Johann Otto Venantius von Frankenberg und Ludwigsdorff (1748-1752) sowie der bereits erwähnte Christian August von Seilern (1752-1761) waren zwar keine Reichsfürsten wie die Prinzipalkommissare Fürstenberg und Thurn und Taxis; sie gehörten aber allesamt schon zum Zeitpunkt ihrer Ernennung zum Reichstagsgesandten dem Grafenstand an und wurden im Laufe ihres Lebens vom Wiener Hof ausgezeichnet: Alle drei wurden zum Wirklichen Geheimen Rat ernannt; Seilern erhielt zudem das Großkreuz des Sankt Stephans-Ordens, Sternberg den Orden vom Goldenen Vlies. [45]

<24>

Aus der Sicht der Hofburg war es jedenfalls von außerordentlicher Bedeutung, dass nicht nur die Kommunikation zwischen Prinzipalkommissar und Konkommissar, sondern auch die Kooperation zwischen der Prinzipalkommission und der kurböhmischen sowie der österreichischen Gesandtschaft aufs Ganze gesehen funktionierte. Der Fall Palm hat gezeigt, dass Ersteres im Untersuchungszeitraum nicht immer der Fall war. Hinzu kam, dass allem Anschein nach auch die Zusammenarbeit zwischen den drei Gesandtschaften nicht immer reibungslos verlief. Darauf deuten die wiederholten Aufforderungen der Wiener Zentrale an die Regensburger Gesandten hin, ein vertrauensvolles Miteinander zu pflegen. Sie lassen erkennen, dass ein enges Zusammenwirken der Gesandtschaften offenbar nicht selbstverständlich war. [46]

<25>

Ein besonders aussagekräftiger Beleg für diesen Sachverhalt ist der bereits erwähnte Schriftsatz Palms aus dem zeitlichen Umfeld der Ernennung Alexander Ferdinands von Thurn und Taxis zum Prinzipalkommissar. Der Konkommissar wies darin in aller Klarheit auf die Defizite der Zusammenarbeit der drei Gesandtschaften Franz' I. und Maria Theresias hin. Die wechselseitige Kommunikation müsse verbessert werden; gemeinsame Konferenzen, "worzu man sich bißhero selten und mühesahm angeschicket hat", [47] seien häufiger abzuhalten als bisher, und zwar zu genau festzulegenden Zeiten.

<26>

Das von Palm geforderte Prozedere war schon allein deshalb von besonderer Bedeutung, da es aus Sicht des Wiener Hofes unbedingt zu verhindern galt, dass die drei Gesandtschaften aufgrund von nicht miteinander abgestimmten Verhaltensweisen potenziellen Kontrahenten Angriffsfläche boten und somit möglicherweise gegeneinander ausgespielt werden konnten. [48] Dies war zum Beispiel im Hinblick auf die Koordinierung der Voten Kurböhmens im Kurfürstenrat und Österreichs im Fürstenrat zwingend erforderlich. Wie aus einem Schreiben des kurböhmischen Gesandten Seilern aus dem Oktober 1756 hervorgeht, wurde dies prinzipiell so gehandhabt, dass beide Voten mutatis mutandis gleichlautend abgelegt wurden, wobei der Entwurf jeweils vonseiten der österreichischen Direktorialgesandtschaft erfolgte. [49]

<27>

Unabhängig davon, wie gut oder wie schlecht die Regensburger Gesandten intern kooperierten, gab es ein weiteres Charakteristikum der Reichstagspolitik des Wiener Hofes, das Konfliktpotenzial bot: Gemeint ist die Kompetenzverteilung zwischen der Staats- und der Reichskanzlei. [50] Der Schriftverkehr mit den drei Reichstagsgesandtschaften gestaltete sich grundsätzlich so, dass Franz I. und Reichsvizekanzler Colloredo mit der Prinzipalkommission korrespondierten, wohingegen Maria Theresia und der Staatskanzler (Ulfeldt bzw. Kaunitz) die Weisungen an die kurböhmische und die österreichische Gesandtschaft ergehen ließen. [51] Dieses Prinzip spiegelt sich klar und deutlich in der heutigen Überlieferung der Korrespondenzen in den Akten der Reichskanzlei und der Staatskanzlei des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs.

<28>

Ungeachtet dieser klaren Regelung konnten sich jedoch in dem Moment Probleme ergeben, in dem die Regensburger Gesandten diese Praxis auf die eine oder andere Art auszuhebeln versuchten. Aktenkundig geworden ist ein solcher Fall wenige Monate vor Ausbruch des Siebenjährigen Krieges. So heißt es in einer von der Staatskanzlei ausgefertigten Weisung an Seilern und Buchenberg vom 4. Juni 1756, der Konkommissar Seydewitz habe sich angemaßt, zuungunsten der Staatskanzlei und zugunsten des Reichsvizekanzlers Colloredo in den gewohnten Geschäftsgang einzugreifen. [52] Seilern und Buchenberg sollten Seydewitz ausdrücklich zu verstehen geben, nicht gegen die Kompetenzen der Staatskanzlei zu handeln. Mit Blick auf den gesamten Untersuchungszeitraum scheint ein derartiges Vorgehen – jedenfalls nach den Weisungen des Wiener Hofes an die Reichstagsgesandten zu urteilen – aber doch eher ein Ausnahmefall gewesen zu sein; die Regel war dies sicher nicht.

<29>

Insgesamt gesehen lässt sich somit festhalten, dass ein homogener, bis in Details hinein abgestimmter politischer Kurs in Regensburg infolge der geschilderten spezifischen Strukturgegebenheiten der drei Reichstagsgesandtschaften und des zumindest punktuell auftretenden Kompetenzgerangels zwischen den mit der Gestaltung der Reichstagspolitik betrauten Personen und Behörden für den Wiener Hof nicht leicht zu bewerkstelligen war. Dies erscheint besonders deshalb als ein nicht zu unterschätzendes Strukturproblem, da der große reichspolitische Antagonist der Wiener Hofburg in diesen Jahren, das ambitionierte Preußen, kaum mit derartigen Koordinationsschwierigkeiten zu kämpfen hatte, wie sie zwischen den drei Gesandtschaften Franz' I. und Maria Theresias auftraten, da der jeweilige kurbrandenburgische Reichstagsgesandte grundsätzlich auch alle Stimmen führte, die Friedrich II. im Reichsfürstenrat zustanden. [53] Aufgrund dieses strukturellen Befundes ist die Annahme sicherlich nicht gänzlich von der Hand zu weisen, dass die Gestaltung der Reichstagspolitik des Wiener Hofes der Tendenz nach eher Gefahr lief, in den internen Beratungs- und Entscheidungsprozessen schwerfälliger zu agieren, als dies im Hinblick auf die preußische Vorgehensweise in Regensburg der Fall war. Preußen, so ließe sich thesenartig formulieren, besaß in diesem Punkt durchaus einen strukturellen Vorteil.

Klientelpolitik und Parteibildung als Faktoren der österreichischen Reichstagspolitik 1745-1763

<30>

Wie bereits eingangs angedeutet betritt man angesichts des defizitären Forschungsstandes zur Frage der Bemühungen des Wiener Hofes, im Sinne einer Klientel- und Parteibildung auf dem Immerwährenden Reichstag zu wirken, nahezu terra incognita, und zwar auch und gerade für die Zeit Franz' I. und Maria Theresias. [54] In methodischer Hinsicht bietet sich für ein solches Vorhaben die Anwendung eines Instrumentariums an, das in den vergangenen Jahrzehnten insbesondere von Wolfgang Reinhard und seinen Schülerinnen und Schülern im Rahmen mikropolitischer Studien zu Klientel, Patronage, Netzwerken und Verflechtungen entwickelt wurde. [55]

<31>

Als Ausgangspunkt für die folgende Analyse zur österreichischen Reichstagspolitik dient eine Definition Reinhards, der Patron-Klient-Beziehungen als "relativ dauerhaftes Zweckbündnis von Ungleichen, bei dem der mächtigere Partner dem schwächeren Schutz gewährt und dafür Gegenleistungen beanspruchen darf", [56] kennzeichnet, und zwar, so könnte man ergänzen, durch Protektion und Patronageressourcen im Austausch für Loyalität, Dienste und Ergebenheit. Es handelt sich dabei also "um eine persönliche, dauerhafte, asymmetrische und reziproke Tauschbeziehung". [57] In Entsprechung dazu werden unter Klientelpolitik politische Handlungen verstanden, die in systemartiger Weise Klientelverhältnisse herstellen bzw. aufrechterhalten, und zwar nicht selten unter Hinzuziehung von "Brokern", die den Transfer zwischen Patron und Klient gegebenenfalls arrangieren können.

<32>

Wenn dagegen im Folgenden mit Blick auf den Reichstag von Parteibildung die Rede ist, dann meint Partei im Sinne der Zeitgenossen des 18. Jahrhunderts "eine Übereinstimmung mehrerer Stände hinsichtlich fundamentaler Interessen [...], die über einen längeren Zeitraum hinweg virulent war und zudem das Potential hatte, den Reichstag zu spalten." [58] In den österreichischen Reichstagskorrespondenzen des Untersuchungszeitraums werden derartige "Partheyen" begrifflich typischerweise in bipolarer Weise gegenübergestellt: Die österreichischen Anhänger werden als die Wohlmeinenden, Gutgesinnten oder Vertrauteren, die Anhängerschaft Preußens dagegen als die Übel- oder Widriggesinnten bezeichnet. [59]

<33>

Beide Personengruppen, die Klientel und die Parteigänger, hatten eine gemeinsame Schnittmenge. Sie waren aber – und dies gilt es festzuhalten – keineswegs deckungsgleich. Dies trifft insbesondere auf die größeren, armierten Reichsstände zu, die man aufgrund ihres Machtpotenzials auf reichspolitischer Ebene nicht als Klienten des Kaisers im engeren Sinn bezeichnen kann, die aber während des Untersuchungszeitraums in gewissen Phasen sehr wohl als Parteigänger Wiens agierten. Die Einbeziehung dieser Parteigänger ermöglicht es also, die reichspolitische Anhängerschaft Österreichs auf breiterer Grundlage zu erfassen, als dies der ausschließliche Blick auf die Klientel ermöglichen würde.

<34>

Gleichwohl ist zu konstatieren, dass die Grenzen zwischen der Klientel im engeren Sinne und den Parteigängern oftmals fließend waren. Ein gutes Beispiel dafür ist der Fürstbischof von Würzburg Adam Friedrich von Seinsheim. Er verfügte als geistlicher Reichsfürst zwar nicht über das militärische Potenzial der weltlichen Kurfürsten, doch war er spätestens, seit er in Personalunion auch im Hochstift Bamberg regierte, wesentlich einflussreicher als die vielen mindermächtigen geistlichen Reichsstände, die traditionell zur kaiserlichen Klientel zählten und als Akteure auf der Ebene der europäischen Mächtepolitik für den Wiener Hof eine zu vernachlässigende Größe darstellten. [60] Seinsheim war in der Entstehungsphase des Siebenjährigen Krieges der erste Reichsfürst, der als entschiedener Parteigänger Österreichs in Erscheinung trat, [61] was seine Lande im Verlaufe des Krieges infolge mehrerer preußischer Truppeneinfälle teuer zu stehen kam und was er nicht müde wurde, gegenüber dem Wiener Hof herauszustellen. [62] Der Preis für die unverhüllte Parteinahme des austrophilen Seinsheim war also ausgesprochen hoch, und er selbst äußerte inmitten des Krieges desillusioniert, dass ihm "das Spiel zwischen Kayser und Königen zu groß seye [...]." [63]

<35>

Für den Wiener Hof war Seinsheim ein Baustein innerhalb des Gefüges von Reichsständen, die mehr oder weniger fest an den außen- und reichspolitischen Kurs Österreichs gebunden werden konnten. Der Reichstag hatte in diesem Kontext während der Jahre 1745 bis 1763 einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert. Die Korrespondenzen zwischen der Hofburg und den drei Regensburger Gesandtschaften zeigen nämlich, dass die Wiener Zentrale in diesem Zeitraum darum bemüht war, mittels des Regensburger Forums eine Phalanx an Klienten bzw. Parteigängern zu etablieren, die bei Bedarf zur Durchsetzung und Legitimierung der österreichischen Politik instrumentalisiert werden konnten. Dieser Befund bestätigt die Ergebnisse der jüngeren Forschung, der zufolge Franz I. nach seiner Wahl einen reichspolitischen Kurs steuerte, der durch eine Aktivierung der Reichsorgane und die systematische Besetzung gewisser Schlüsselfunktionen gekennzeichnet war. [64] Dass der Kaiser den Wahlspruch "Pro Deo et Imperio" wählte, war also offenbar mehr als ein bloßes Lippenbekenntnis.

<36>

Die Mittel, welche der Wiener Hof zur Herausbildung und Bewahrung eines Netzwerkes reichsständischer Anhänger einsetzte, waren ausgesprochen vielfältig. Denn der Kaiser verfügte bekanntlich über eine ganz breite Palette an Möglichkeiten, mittels des Einsatzes bestimmter Ressourcen Anhänger an sich zu binden. [65] Dies haben bereits die Zeitgenossen sehr deutlich erkannt. In der eingangs erwähnten Schrift Friedrich Carl von Mosers "Was ist: gut Kayserlich, und: nicht gut Kayserlich?" findet sich beispielsweise eine Unterscheidung dreier Gruppen von Gnadenbezeugungen des kaiserlichen Hofes: Erstens Pensionen, zweitens Standeserhöhungen und drittens ansehnliche Geschenke, Lehnserteilungen, Expektanzen und andere Vorteile. [66] Im Folgenden kann es nicht darum gehen, diese Gunsterweise in all ihren Facetten aufzuführen. Vielmehr soll anhand einiger aussagekräftiger Beispiele verdeutlicht werden, dass das Votum eines Reichstagsgesandten selbst zum Objekt eines Gabentauschs nach dem Prinzip des "do ut des" werden konnte. [67]

<37>

Wie die Durchsicht der Wiener Korrespondenzen ergeben hat, waren Gunsterweise fester Bestandteil der jeweiligen konkreten Gestaltung der Reichstagspolitik. Für den Gesamtzusammenhang des eingangs erwähnten größeren Forschungsvorhabens ist es dabei von besonderer Bedeutung, dass der Wiener Hof im Untersuchungszeitraum gezielt Gnadenbezeugungen einsetzte, um im Gegenzug ein ihm genehmes Abstimmungsverhalten der betreffenden reichsständischen Gesandten in Regensburg zu erwirken. Drei markante Beispiele für diesen Sachverhalt seien hier angeführt.

<38>

Das erste Fallbeispiel zeigt, dass das Instrument militärischer Gunsterweise eingesetzt wurde, um das Abstimmungsverhalten in den Reichsräten zu steuern. In einer Weisung der Hofburg vom 28. Oktober 1753 an den österreichischen Gesandten Buchenberg wurde diesem der kaiserliche Entschluss mitgeteilt, dem Prinzen von Sachsen-Gotha die erste zukünftig frei werdende Charge als Regimentschef zu gewähren. [68] Buchenberg sollte den sachsen-gothaischen Gesandten Friedrich Samuel von Montmartin in Regensburg über diesen Gunsterweis informieren, damit dieser seinen heimatlichen Hof entsprechend benachrichtige. Darüber hinaus sollte Montmartin seinen Herzog über das vom Wiener Hof unterstützte Gesuch des kaiserlichen Prinzipalkommissars Thurn und Taxis auf Introduktion in den Reichsfürstenrat in Kenntnis setzen, damit sein Dienstherr dieses Vorhaben unterstütze oder sich zumindest der Mehrheit am Reichstag anschließe. Der Kaiserhof setzte hier also eine bestimmte ihm zur Verfügung stehende Ressource ein, um im Gegenzug nach dem Prinzip des "do ut des" ein ihm genehmes Abstimmungsverhalten Sachsen-Gothas in Regensburg zu erwirken, und zwar bei vermittelnder Unterstützung der Reichstagsgesandten, die hier als "Broker" in Erscheinung traten.

<39>

Das zweite Beispiel betrifft den anhaltischen Reichstagsgesandten Heinrich Karl von Pfau. In einer Weisung an Buchenberg vom 13. Oktober 1762 reskribierte der Wiener Hof, dass Pfau 500 Dukaten erhalten sollte, und zwar weil er sich bisher bei allen Gelegenheiten für die Aufrechterhaltung des Reichssystems und die damit verknüpfte Wohlfahrt des durchlauchtigsten Erzhauses eingesetzt habe. [69] Wie hatte sich Pfau diese Geldzahlung verdient?

<40>

Die als mindermächtig einzustufenden Fürsten von Anhalt zählten seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts zur engeren preußischen Klientel. Sie waren verwandtschaftlich und dienstlich mit den Hohenzollern verbunden und gerieten seit dieser Zeit immer stärker in den Sog des großen ambitionierten Nachbarn. In Regensburg beispielsweise führten zeitweise die Reichstagsgesandten Kurbrandenburgs auch das anhaltische Votum im Reichsfürstenrat. [70]

<41>

Ungeachtet dieser traditionell engen Bindungen wurden die Fürsten von Anhalt immer mehr in eine Rolle gedrängt, die Volker Press zutreffend als satellitenähnliche Stellung bezeichnet hat. [71] Als es Pfau dann Anfang 1757 in den Beratungen des Reichsfürstenrats wagte, in der Frage der Kriegführung des Reiches gegen Friedrich II. nicht im Sinne Preußens zu stimmen, [72] zog dieser die Konsequenzen und verlangte in ultimativer Weise die Abberufung Pfaus vom Reichstag. Zum Verhalten der Fürsten von Anhalt, die in der Folgezeit erkennbar auf Schadensbegrenzung aus waren, vermerkte der preußische König vielsagend: "Ihre Neutralität wird ihnen bekommen wie denen Hunden das Grasfressen". [73] Faktisch ließ er die anhaltischen Lande in den folgenden Kriegsjahren wie Feindesland von seinen Truppen auspressen. [74]

<42>

Dieses Beispiel zeigt eindringlich, unter welch großen Druck bestehende Patron-Klienten-Beziehungen im Kriegsfall geraten konnten, und für die im kaiserfernen Teil des Reiches gelegenen mindermächtigen Anhalter gab es kaum ein Auffangbecken, das den Wegfall der Gunst des traditionellen Patrons kompensieren konnte. Die Geldzahlung an Pfau, der nach seinen kaiserfreundlich ausgefallenen Voten im Januar 1757 offenbar zeitweise um seine Sicherheit fürchtete, [75] verdeutlicht jedenfalls, dass man sich in der Hofburg dieser Problematik durchaus bewusst war und dass man dort nicht vergaß, wer sich im Verlauf des Krieges als Parteigänger erwiesen hatte, und schon gar nicht diejenigen aus den Reihen der traditionellen preußischen Klientel, die sich für das Haus Österreich engagiert hatten. Denn der Wiener Hof hatte gerade deshalb ein Interesse daran, auch zukünftig auf Pfaus Parteigängerschaft bauen zu können, da man sich auf diesem Wege eine protestantische Stimme im Reichsfürstenrat und im Corpus Evangelicorum sichern wollte. [76]

<43>

Hatte man also den anhaltischen Gesandten nachträglich für seine Parteinahme honoriert, so verdeutlicht der Fall des Reichstagsgesandten Joseph Carl Wilhelm Freiherr Teuffel von Birkensee, [77] dass der Wiener Hof mitunter schon im Vorfeld von Komitialberatungen Geldzahlungen in Aussicht stellte, um ein bestimmtes Abstimmungsverhalten zu erwirken. Teuffel war lutherischer Konfession und im Laufe seiner langjährigen Regensburger Tätigkeit mit der Stimmführung Mecklenburg-Schwerins, Schwarzburg-Rudolstadts und -Sondershausens, Hessen-Darmstadts, Holstein-Gottorps und Pfalz-Zweibrückens beauftragt. Während des Siebenjährigen Krieges war er eindeutig der österreichischen Partei in Regensburg zuzurechnen. [78] In der Spätphase des Krieges, als Österreich auf eine erneute Bewilligung von Römermonaten zur Fortführung des Krieges gegen Preußen abzielte, sah man sich in der Hofburg veranlasst, Teuffel mit einer Gratifikation in Höhe von 1.000 Dukaten für den Fall zu ködern, dass die Beratungen durch sein Zutun den gewünschten Ausgang nehmen sollten. [79] Inwieweit ein solcher Vorgang im Untersuchungszeitraum exzeptionell war, wäre noch anhand der Quellen zu überprüfen. Zu vermuten ist jedenfalls, dass derartige Dinge nicht immer aktenkundig gemacht wurden.

Fazit

<44>

Unabhängig von der Frage, ob die geschilderten Gunsterweise des Wiener Hofes letztlich ihren politischen Zweck erfüllten oder nicht, sind die drei aufgeführten Fallbeispiele in gewisser Hinsicht symptomatisch. Sie zeugen nämlich nachdrücklich davon, dass der Reichstag vonseiten Österreichs gezielt als Kontaktbörse und Umschlagplatz für Ressourcen genutzt wurde, um reichsständische Netzwerke aufrechtzuerhalten bzw. neu zu bilden, wobei die Vernetzungen der eigenen Reichstagsgesandten einen keineswegs immer unproblematischen Faktor mit Eigengewicht darstellten. Handlungsketten nach dem Prinzip des "do ut des" bildeten in diesem Kontext jedenfalls nachweislich ein nicht zu unterschätzendes Strukturprinzip, das auch und gerade durch die zahlreichen Möglichkeiten des Kaisers geprägt wurde, Gunsterweise und Gnadenbezeugungen unterschiedlichster Art zu gewähren.

<50>

Es besteht darüber hinaus Anlass zu der begründeten Vermutung, dass der sich herausbildende österreichisch-preußische Dualismus nach 1740 derartige Prozesse forcierte. Dass beispielsweise zu Beginn des Jahres 1757 am Reichstag ein militärisches Vorgehen der Reichsstände gegen den preußischen König in die Wege geleitet werden konnte, war zweifellos darauf zurückzuführen, dass es dem Wiener Hof in dieser Phase gelungen war, die eigenen Klienten und Parteigänger zu mobilisieren. Dass es nicht von Nachteil sein konnte, bei der Gestaltung der eigenen Außen- und Reichspolitik auf eine breite reichsständische Unterstützung zurückgreifen zu können, wird man rückblickend auf den Siebenjährigen Krieg sicherlich auch am Berliner Hof erkannt haben. [80] Eine reichsständische Blankovollmacht im Stile des eingangs zitierten salzburgischen Votums "In omnibus, wie Oesterreich" galt es jedenfalls aus preußischer Perspektive zukünftig mehr denn je zu verhindern.

Autor:

apl. Prof. Dr. Michael Rohrschneider
Universität Salzburg
Fachbereich Geschichte
Rudolfskai 42
A-5020 Salzburg
michael.rohrschneider@gmx.net



[1] [Friedrich Carl von Moser:] Was ist: gut Kayserlich, und: nicht gut Kayserlich? Vaterland [Leipzig] 1766, 258f.

[2] Vgl. Barbara Stollberg-Rilinger: Des Kaisers alte Kleider. Verfassungsgeschichte und Symbolsprache des Alten Reiches, München 2008, 258.

[3] Vollständige und Genuine Nachricht desjenigen, Was am 11ten Februarii 1757. in dem Churfürstl. Collegio vorgefallen, 13; übersandt als Beilage (Druck) zum Bericht der Prinzipalkommission an Kaiser Franz I., Regensburg 23.2.1757; Ausfertigung: Österreichisches Staatsarchiv, Abteilung Haus-, Hof- und Staatsarchiv (im Folgenden abgekürzt HHStA), Reichskanzlei (im Folgenden abgekürzt RK), Prinzipalkommission, Berichte 100, unfol.; vgl. Johann Jacob Moser: Von Teutschen Reichs-Tägen. Zweyter Theil (= Neues teutsches Staatsrecht 6/2), Frankfurt / Leipzig 1774, Neudruck Osnabrück 1967, 55.

[4] Vgl. in diesem Kontext das allerdings für viele Fragen der jüngeren Forschung nicht mehr ausreichende Standardwerk von Artur Brabant: Das Heilige Römische Reich teutscher Nation im Kampf mit Friedrich dem Großen, 3 Bde., Berlin / Dresden 1904-1931; vgl. ferner Max Koch: Der Deutsche Reichstag während des Siebenjährigen Krieges 1756-1763, Diss. phil. (masch.), Bonn 1950; Helmut Neuhaus: Das Reich im Kampf gegen Friedrich den Großen. Reichsarmee und Reichskriegführung im Siebenjährigen Krieg, in: Bernhard R. Kroener (Hg.): Europa im Zeitalter Friedrichs des Großen. Wirtschaft, Gesellschaft, Kriege (= Beiträge zur Militärgeschichte 26), München 1989, 213-243; Sven Externbrink: Friedrich der Große, Maria Theresia und das Alte Reich. Deutschlandbild und Diplomatie Frankreichs im Siebenjährigen Krieg, Berlin 2006, 122-135; Manfred Schort: Politik und Propaganda. Der Siebenjährige Krieg in den zeitgenössischen Flugschriften (= Europäische Hochschulschriften. Reihe III. Geschichte und ihre Hilfswissenschaften 1023), Frankfurt a. M. u.a. 2006.

[5] Vgl. Anton Schindling: Friedrich der Große und das reichische Deutschland, in: Wolfgang J. Kaiser (Hg.): Friedrich der Große. Sein Bild im Wandel der Zeiten. Ausstellung einer Auswahl druckgraphischer Bildnisse Friedrichs des Großen und seiner Zeit vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart zur 200. Wiederkehr seines Todestages, Frankfurt a. M. 1986, 13-24, hier: 17.

[6] Ende Januar 1757 hatte es bereits konkrete Überlegungen gegeben, Plotho aus Regensburg abzuziehen; vgl. hierzu das Schreiben Friedrichs II. an Plotho, Dresden 21.1.1757, Druck: Politische Correspondenz Friedrich's des Großen, Bd. 14, bearb. von Albert Naudé, Berlin 1886, 216f.; vgl. in diesem Zusammenhang jüngst das pointierte Urteil Johannes Burkhardts: "Der preußische Gesandte Plotho hatte am Reichstag gegen den Reichskrieg gepoltert, aber er war in Regensburg geblieben und hatte so den Reichsnexus aufrechterhalten." Johannes Burkhardt: Deutsche Geschichte in der Frühen Neuzeit (= Beck'sche Reihe 2462), München 2009, 120.

[7] Vgl. dazu die Projektskizze Michael Rohrschneider / Arno Strohmeyer: Der Immerwährende Reichstag als Forschungsfeld: Klientel, Patronage und Parteibildung Österreichs und Preußens um 1750 im Vergleich, in: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 119 (2011), 168-180.

[8] Vgl. Elias Fromm: Die Kaiserwahl Franz I. Ein Beitrag zur deutschen Reichsgeschichte des achtzehnten Jahrhunderts, Diss. phil. Jena, Gnesen 1883; Josef Posch: Die Kaiserwahl Franz I. 1745, Diss. phil. (masch.), Wien 1949; Alois Schmid: Bayern und die Kaiserwahl des Jahres 1745, in: Pankraz Fried / Walter Ziegler (Hg.): Festschrift für Andreas Kraus zum 60. Geburtstag (= Münchener historische Studien. Abteilung bayerische Geschichte 10), Kallmünz 1982, 257-276.

[9] Vgl. Friedrich Meisenburg: Der Deutsche Reichstag während des Österreichischen Erbfolgekrieges (1740-1748), Diss. phil. Bonn, Dillingen 1931, 33-77, 85; Wilhelm Hein: Der Regensburger Reichstag von 1740 bis 1745, Diss. phil. (masch.), Wien 1953, 86-127; Susanne Schlösser: Der Mainzer Erzkanzler im Streit der Häuser Habsburg und Wittelsbach um das Kaisertum 1740-1745 (= Geschichtliche Landeskunde. Veröffentlichungen des Instituts für geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz 29), Stuttgart 1986, 87-139.

[10] Vom Zäsurcharakter des Jahres 1745 zeugt zum Beispiel die Bandeinteilung des Standardwerkes von Karl Otmar Freiherr von Aretin: Das Alte Reich 1648-1806, 4 Bde., Stuttgart 1993-2000, dessen dritter Band mit dem Jahr 1745 und der Regierungszeit Franz' I. einsetzt.

[11] Vgl. in diesem Zusammenhang jüngst Hans-Jürgen Arendt: Welthistorische Folgen der Friedensverträge von Paris und Hubertusburg 1763, in: Susanne Hahn (Hg. im Auftrag des Freundeskreises "Schloss Hubertusburg" e.V.): Friedensverantwortung und Friedenssicherung im 21. Jahrhundert. 2. Hubertusburger Friedensgespräche. 19.-21. September 2008 Schloss Hubertusburg, Wermsdorf. Protokollband, Leipzig 2009, 22-38.

[12] Vgl. besonders eindringlich Aretin: Reich (wie Anm. 10), hier: Bd. 3, 536f.; zum Gesamtkontext der österreichischen Reichspolitik im 18. Jahrhundert vgl. Joachim Whaley: Die Habsburgermonarchie und das Heilige Römische Reich im 18. Jahrhundert, in: Wilhelm Brauneder / Lothar Höbelt (Hg.): Sacrum Imperium. Das Reich und Österreich 996-1806, Wien / München / Berlin 1996, 288-318; Angela Kulenkampff: Österreich und das Alte Reich. Die Reichspolitik des Staatskanzlers Kaunitz unter Maria Theresia und Joseph II., Köln / Weimar / Wien 2005; vgl. darüber hinaus im Hinblick auf das in der vorliegenden Untersuchung zu bearbeitende Forschungsterrain von Klientelpolitik und Parteibildung Österreichs folgende Anregung von Matthias Schnettger: Von der "Kleinstaaterei" zum "komplementären Reichs-Staat". Die Reichsverfassungsgeschichtsschreibung seit dem Zweiten Weltkrieg, in: Hans-Christof Kraus / Thomas Nicklas (Hg.): Geschichte der Politik. Alte und Neue Wege (= Historische Zeitschrift. Beihefte. Neue Folge 44), München 2007, 129-154, hier: 153f.: "Warum nicht etwa eine Reihe paralleler Studien über die Beziehungen des Kaiserhofs zu verschiedenen Reichsständen in einer bestimmten Epoche der Reichsgeschichte anstoßen (und dabei die Mindermächtigen, insbesondere die geistlichen Fürsten, nicht vergessen)?"

[13] Vgl. beispielsweise Elisabeth Kovács: Die "Herausentwicklung Österreichs aus dem Heiligen Römischen Reich" im Reflex der Beziehungen von Kaisertum und Papsttum während des 18. Jahrhunderts, in: Österreich im Europa der Aufklärung. Kontinuität und Zäsur in Europa zur Zeit Maria Theresias und Josephs II. Internationales Symposion in Wien 20.-23. Oktober 1980. Bd. 1. Redaktionskomitee: Richard Georg Plaschka u.a., Wien 1985, 421-436; Karl Vocelka: Glanz und Untergang der höfischen Welt. Repräsentation, Reform und Reaktion im habsburgischen Vielvölkerstaat (= Österreichische Geschichte 1699-1815), Wien 2001, insbesondere 134; Christoph Gnant: Die "Österreichische Reichsgeschichte" und ihre Sicht auf das Heilige Römische Reich, in: Harm Klueting / Wolfgang Schmale (Hg.): Das Reich und seine Territorialstaaten im 17. und 18. Jahrhundert. Aspekte des Mit-, Neben- und Gegeneinander (= Historia profana et ecclesiastica. Geschichte und Kirchengeschichte zwischen Mittelalter und Moderne 10), Münster 2004, 11-22.

[14] Arno Strohmeyer: Österreichische Geschichte der Neuzeit als multiperspektivische Raumgeschichte: ein Versuch, in: Martin Scheutz / Arno Strohmeyer (Hg.): Was heißt "österreichische" Geschichte? Probleme, Perspektiven und Räume der Neuzeitforschung (= Wiener Schriften zur Geschichte der Neuzeit 6), Innsbruck / Wien / Bozen 2008, 167-197, hier: 175; vgl. jüngst auch Georg Schmidt: Welches Alte Reich? Neue Perspektiven und Deutungskonzepte, in: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 53 (2009), 295-312, hier: 297f.

[15] Vgl. insbesondere Thomas Winkelbauer: Ständefreiheit und Fürstenmacht. Länder und Untertanen des Hauses Habsburg im konfessionellen Zeitalter. 2 Teile (= Österreichische Geschichte 1522-1699), Wien 2003; Brigitte Mazohl-Wallnig: Zeitenwende 1806. Das Heilige Römische Reich und die Geburt des modernen Europa. Unter Mitarbeit von Andreas Bösche, Wien / Köln / Weimar 2005; Martin Scheutz / Arno Strohmeyer: Einführung: Schlüsseljahre österreichischer Geschichte (1496-1995), in: dies. (Hg.): Von Lier nach Brüssel. Schlüsseljahre österreichischer Geschichte (1496-1995) (= VGS Studientexte), Innsbruck / Wien / Bozen 2010, 7-29, hier: 11f.

[16] Vgl. vor allem Alois Schmid: Franz I. Stephan von Habsburg-Lothringen (1745-1765), der unbekannte Kaiser (= Eichstätter Hochschulreden 77), Regensburg 1991, 7f.; ders.: Kaiser Franz I. Stephan – Umrisse eines neuen Bildes, in: Renate Zedinger (Hg.): Lothringens Erbe. Franz Stephan von Lothringen (1708-1765) und sein Wirken in Wirtschaft, Wissenschaft und Kunst der Habsburgermonarchie. Ausstellung Schallaburg 29. April – 29. Oktober 2000 (= Katalog des Niederösterreichischen Landesmuseums. Neue Folge 429), Sankt Pölten 2000, 95-99, hier: 96; Renate Zedinger: Franz Stephan von Lothringen (1708-1765). Monarch – Manager – Mäzen (= Schriftenreihe der Österreichischen Gesellschaft zur Erforschung des 18. Jahrhunderts 13), Wien / Köln / Weimar 2008, 17f.; dies.: Einleitung: Das Palais Wallnerstrasse 3. Kaiserliches Refugium – lothringische Arbeitswelt, in: dies. / Wolfgang Schmale (Hg.): Franz Stephan von Lothringen und sein Kreis (= Jahrbuch der Österreichischen Gesellschaft zur Erforschung des achtzehnten Jahrhunderts 23), Bochum 2009, 23-37, hier: 23f.; Christoph Gnant: Franz Stephan von Lothringen als Kaiser, in: ebd., 115-129, hier: 119.

[17] Vgl. Meisenburg: Reichstag (wie Anm. 9); Koch: Reichstag (wie Anm. 4); Theo Rohr: Der Deutsche Reichstag vom Hubertusburger Frieden bis zum bayerischen Erbfolgekrieg (1763-1778), Diss. phil., Bonn 1968.

[18] Vgl. Hein: Reichstag (wie Anm. 9).

[19] Vgl. Walter Fürnrohr: Die kurböhmischen Gesandten auf dem Immerwährenden Reichstag, in: Sudetendeutsche Familienforschung 19 (1977), 25-52; ders.: Die Vertreter des habsburgischen Kaisertums auf dem Immerwährenden Reichstag, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg 123 (1983), 71-139 (Teil I) und ebd. 124 (1984), 99-148 (Teil II).

[20] Vgl. Rudolf Freytag: Das Prinzipalkommissariat des Fürsten Alexander Ferdinand von Thurn und Taxis, in: Jahrbuch des Historischen Vereins Dillingen 25 (1912), 249-274; Wolfgang Behringer: Thurn und Taxis. Die Geschichte ihrer Post und ihrer Unternehmen, München / Zürich 1990, insbesondere 213-225; Martin Dallmeier / Martha Schad: Das Fürstliche Haus Thurn und Taxis. 300 Jahre Geschichte in Bildern. Mit einem Vorwort I. D. Fürstin Gloria von Thurn und Taxis, Regensburg 1996, insbesondere 43-48; Peter Styra: "Er macht eigentlich die Honeurs des Reichstages und der Stadt ..." Das Fürstliche Haus Thurn und Taxis in Regensburg, in: Peter Schmid (Hg. in Zusammenarbeit mit der Stadt Regensburg): Geschichte der Stadt Regensburg. Bd. 1, Regensburg 2000, 163-174; Martin Dallmeier (Hg.): Reichsstadt und Immerwährender Reichstag (1663-1806). 250 Jahre Haus Thurn und Taxis in Regensburg. Beiträge des Regensburger Herbstsymposions zur Kunstgeschichte und Denkmalpflege vom 17. bis 22. November 1998 (= Thurn und Taxis-Studien 20), Kallmünz 2001; Siegfried Grillmeyer: Habsburgs Diener in Post und Politik. Das "Haus" Thurn und Taxis zwischen 1745 und 1867 (= Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz. Abteilung für Universalgeschichte 194; Historische Beiträge zur Elitenforschung 4), Mainz 2005.

[21] Vgl. insbesondere Christine Nowak: Christian August Graf Seilern (1717-1801) als Diplomat, Diss. phil. (masch.), Wien 1968; Gert Kollmer: Die Familie Palm. Soziale Mobilität in ständischer Gesellschaft (= Beiträge zur südwestdeutschen Wirtschafts- und Sozialgeschichte. Veröffentlichungen des Wirtschaftsarchivs Baden-Württemberg 1), Ostfildern 1983, 67-90.

[22] Vgl. Fürnrohr: Vertreter (wie Anm. 19), Teil II, 136.

[23] Die Weisungen der Staatskanzlei an die kurböhmische Gesandtschaft 1708-1748 und die Berichte der kurböhmischen Gesandtschaft an die Staatskanzlei 1708-1748 wurden allerdings an die Tschechoslowakei abgegeben.

[24] Vgl. Lothar Groß: Reichsarchive, in: Ludwig Bittner (Hg. unter Mitwirkung von Lothar Groß u.a.): Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs aufgebaut auf der Geschichte des Archivs und seiner Bestände. Bd. 1 (= Inventare österreichischer staatlicher Archive V/4), Wien 1936, 273-393, hier: 326, 336, 338-341; Leopold Kammerhofer: Die kaiserliche Prinzipalkommission und der Immerwährende Reichstag in Regensburg 1663 bis 1806, in: Akten der Prinzipalkommission des Immerwährenden Reichstages zu Regensburg 1663 bis 1806. Berichte – Weisungen – Instruktionen. Begleitband zur Mikrofiche-Edition mit chronologischem Inhaltsverzeichnis zu den Fiches 1–5108, München u.a. 1993, 11-19, hier: 15; Christoph D. Heller: Ordnungskriterien und Benutzerhinweise, in: ebd., 21-25, hier: 21.

[25] Die Personalia und Comitial-Nachrichten wurden allerdings nicht in die Mikrofiche-Edition der Akten der Prinzipalkommission (vgl. die vorige Anm.) aufgenommen.

[26] Vgl. insgesamt Karl-Heinz Hellwig: Die Rechtsstellung des kaiserlichen Prinzipal- und Konkommissars am Reichstag, Diss. jur. (masch.), Mainz [ca. 1955]; Max Piendl: Prinzipalkommissariat und Prinzipalkommissare am Immerwährenden Reichstag, in: Dieter Albrecht (Hg.): Regensburg – Stadt der Reichstage (= Schriftenreihe der Universität Regensburg 21), Regensburg 1994, 167-184.

[27] Vgl. zuletzt Stollberg-Rilinger: Kleider (wie Anm. 2), insbesondere 252-256; zum größeren Zusammenhang vgl. auch ihre beiden programmatischen Aufsätze: dies.: Die zeremonielle Inszenierung des Reiches, oder: Was leistet der kulturalistische Ansatz für die Reichsverfassungsgeschichte?, in: Matthias Schnettger (Hg.): Imperium Romanum – Irregulare Corpus – Teutscher Reichs-Staat. Das Alte Reich im Verständnis der Zeitgenossen und der Historiographie (= Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz. Abteilung für Universalgeschichte, Beiheft 57), Mainz 2002, 233-246; dies.: Die Symbolik der Reichstage. Überlegungen zu einer Perspektivenumkehr, in: Maximilian Lanzinner / Arno Strohmeyer (Hg.): Der Reichstag 1486-1613: Kommunikation – Wahrnehmung – Öffentlichkeiten (= Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 73), Göttingen 2006, 77-93.

[28] Zu ihm und seinem Haus insgesamt vgl. Fürnrohr: Vertreter (wie Anm. 19), Teil I, 101-105; Albrecht P. Luttenberger: Das Haus Fürstenberg vom frühen Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert, in: Erwein H. Eltz / Arno Strohmeyer (Hg.): Die Fürstenberger. 800 Jahre Herrschaft und Kultur in Mitteleuropa, Korneuburg 1994, 1-38, hier: 28; Volker Press: Das Haus Fürstenberg in der deutschen Geschichte, in: Franz Brendle / Anton Schindling (Hg. in Verbindung mit Manfred Rudersdorf und Georg Schmidt): Adel im Alten Reich. Gesammelte Vorträge und Aufsätze (= Frühneuzeit-Forschungen 4), Tübingen 1998, 139-166, hier: 159f.; Esteban Mauerer: Südwestdeutscher Reichsadel im 17. und 18. Jahrhundert. Geld, Reputation, Karriere: Das Haus Fürstenberg (= Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 66), Göttingen 2001, 295f.

[29] Vgl. die Literaturhinweise in Anm. 20.

[30] Vgl. Kollmer: Palm (wie Anm. 21), 67-90; Fürnrohr: Vertreter (wie Anm. 19), Teil I, 127f.

[31] Vgl. Fürnrohr: Vertreter (wie Anm. 19), Teil I, 129f.

[32] Vgl. Oswald von Gschließer: Der Reichshofrat. Bedeutung und Verfassung, Schicksal und Besetzung einer obersten Reichsbehörde von 1559 bis 1806 (= Veröffentlichungen der Kommission für neuere Geschichte des ehemaligen Österreich 33), Wien 1942, 410f.

[33] Fürnrohr: Vertreter (wie Anm. 19), Teil I, 129.

[34] Kollmer: Palm (wie Anm. 21), 71.

[35] Vgl. Kollmer: Palm (wie Anm. 21), 70.

[36] Vgl. Kollmer: Palm (wie Anm. 21), 82.

[37] Vgl. Alexander Ferdinand von Thurn und Taxis an Colloredo, Regensburg 17.4.1754, Kopie: HHStA, RK, Kleinere Reichsstände 519, fol. 284-286.

[38] Weisung an Palm, Wien 25.7.1754, Konzept: HHStA, RK, Prinzipalkommission, Weisungen 8a, unfol.

[39] Vgl. Kollmer: Palm (wie Anm. 21), 84.

[40] In Anbetracht seiner langjährigen treuen Dienste wurde Palm eine jährliche Pension in Höhe von 4.000 Gulden gewährt; vgl. Kollmer: Palm (wie Anm. 21); Weisung an Palm, Wien 25.7.1754, Konzept: HHStA, RK, Prinzipalkommission, Weisungen 8a, unfol.; Dekret an Palm, Prag 2.9.1754, Konzept und Kopie: ebd., unfol.

[41] Vgl. den Extrakt aus dem Bericht Buchenbergs vom 8.1.1749 im HHStA, RK, Diplomatische Akten, Regensburg, Österreichische Gesandtschaft, Berichte 1b, Konv. "fol. 1-295", hier: fol. 203-204'. Buchenberg meldete, dass ihn der Prinzipalkommissar "in puncto der dem Erzhaus gebührenden parification mit denen Churfürsten" zeremoniell nicht angemessen behandelt habe.

[42] Vgl. Fürnrohr: Vertreter (wie Anm. 19), Teil II, 136; Friedrich Hausmann (Hg.): Repertorium der diplomatischen Vertreter aller Länder seit dem Westfälischen Frieden (1648). Bd. 2 (1716-1763), Zürich 1950, 58, 202, 258, 398. Zur Frage der Mehrfachstimmführung auf dem Immerwährenden Reichstag vgl. die instruktiven Fallbeispiele bei Lupold von Lehsten: Die hessischen Reichstagsgesandten im 17. und 18. Jahrhundert. 2 Bde. (= Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 137), Darmstadt / Marburg 2003, hier: Bd. 1, 460-477.

[43] Zitiert laut Schriftsatz Palms, ohne Ort [1748], Kopie: HHStA, RK, Prinzipalkommission, Instruktionen 2, unfol.

[44] Vgl. Schriftsatz Palms, ohne Ort [1748], Kopie: HHStA, RK, Prinzipalkommission, Instruktionen 2, unfol.

[45] Vgl. Fürnrohr: Kurböhmische Gesandte (wie Anm. 19), 34-37; Fürnrohr: Vertreter (wie Anm. 19), Teil II, 107ff.

[46] Vgl. exemplarisch die Weisung an den kurböhmischen Gesandten Frankenberg und den österreichischen Gesandten Buchenberg, Wien 12.10.1751, Konzept: HHStA, Staatskanzlei (im Folgenden abgekürzt StK), Diplomatische Korrespondenz, Regensburg, kurböhmische Gesandtschaft, Weisungen 1, unfol.; Weisung an Palm, Wien 13.10.1751, Konzept: HHStA, RK, Prinzipalkommission, Weisungen 7b, unfol.

[47] Vgl. den Schriftsatz Palms, ohne Ort [1748], Kopie: HHStA, RK, Prinzipalkommission, Instruktionen 2, unfol.

[48] Vgl. die Weisungen an Palm, Wien 20.12. und 26.12.1748, Konzepte: HHStA, RK, Prinzipalkommission, Weisungen 7a, unfol.

[49] Vgl. den Bericht Seilerns an Kaunitz, Regensburg 24.10.1756, Ausfertigung: HHStA, StK, Diplomatische Korrespondenz, Regensburg, kurböhmische Gesandtschaft, Berichte 26, unfol.

[50] Vgl. hierzu insgesamt den Aufsatz von Grete Klingenstein: Institutionelle Aspekte der österreichischen Außenpolitik im 18. Jahrhundert, in: Erich Zöllner (Hg.): Diplomatie und Außenpolitik Österreichs. 11 Beiträge zu ihrer Geschichte (= Schriften des Institutes für Österreichkunde 30), Wien 1977, 74-93; einen instruktiven Überblick bietet darüber hinaus Michael Hochedlinger: Krise und Wiederherstellung. Österreichische Großmachtpolitik zwischen Türkenkrieg und "Zweiter Diplomatischer Revolution" 1787-1791 (= Historische Forschungen 65), Berlin 2000, insbesondere 44-56 (mit Hinweisen auf die ältere Literatur).

[51] Vgl. in diesem Kontext das zutreffende Urteil von Heinrich Kretschmayr: Das deutsche Reichsvicekanzleramt, in: Archiv für Österreichische Geschichte 84 (1898), 381-502, hier: 460: "Kaunitz hat wirklich auch in Reichssachen nur den Rath Colloredo's gehört und durch sein Referat beim Kaiser es in der Hand gehabt, eine Modificirung vicekanzlerischer Anträge durchzusetzen [...]. Colloredo ist als Reichsvicekanzler kein Beamter Maria Theresias gewesen, sondern nur ihres Gemahls, beziehungsweise ihres Sohnes."

[52] Vgl. Weisung an Seilern und Buchenberg, Wien 4.6.1756, Konzept: HHStA, StK, Diplomatische Korrespondenz, Regensburg, kurböhmische Gesandtschaft, Weisungen 2, unfol.

[53] Im Untersuchungszeitraum waren dies die Voten für Halberstadt, Hinterpommern, Kammin, Magdeburg, Minden und Ostfriesland.

[54] Einschlägig für das Alte Reich insgesamt sind in diesem Gesamtzusammenhang Peter Moraw: Über Patrone und Klienten im Heiligen Römischen Reich des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit, in: Antoni Mączak (Hg. unter Mitarbeit von Elisabeth Müller-Luckner): Klientelsysteme im Europa der Frühen Neuzeit (= Schriften des Historischen Kollegs. Kolloquien 9), München 1988, 1-18; Volker Press: Patronat und Klientel im Heiligen Römischen Reich, in: ebd., 19-46; vgl. mit Blick auf den Immerwährenden Reichstag jüngst Karl Härter: The Permanent Imperial Diet in European Context, 1663-1806, in: Robert J. W. Evans / Michael Schaich / Peter H. Wilson (Hg.): The Holy Roman Empire 1495-1806 (= Studies of the German Historical Institute London), Oxford [u.a.] 2011, 115-135, hier: 121f., 132f.

[55] Ausgangspunkt war die grundlegende Arbeit von Wolfgang Reinhard: Freunde und Kreaturen. "Verflechtung" als Konzept zur Erforschung historischer Führungsgruppen. Römische Oligarchie um 1600 (= Schriften der Philosophischen Fachbereiche der Universität Augsburg 14), München 1979; vgl. ferner die jüngst vorgelegte Synthese der diesbezüglichen Forschung in ders.: Paul V. Borghese (1605-1621). Mikropolitische Papstgeschichte. Mit CD-ROM (Mitglieder und Positionen der Kurie Pauls V.) (= Päpste und Papsttum 37), Stuttgart 2009; gute diesbezügliche Forschungsüberblicke liefern Nicole Reinhardt: "Verflechtung" – ein Blick zurück nach vorn, in: Peter Burschel u.a. (Hg.): Historische Anstöße. Festschrift für Wolfgang Reinhard zum 65. Geburtstag am 10. April 2002, Berlin 2002, 235-262; Hillard von Thiessen: Artikel "Klientel", in: Friedrich Jaeger (Hg. im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts Essen und in Verbindung mit den Fachwissenschaftlern): Enzyklopädie der Neuzeit. Bd. 6: Jenseits – Konvikt, Stuttgart 2007, 780-786; vgl. darüber hinaus die kontroversen Positionen gegenüber der Reinhard-Schule von Heiko Droste: Patronage in der Frühen Neuzeit – Institution und Kulturform, in: Zeitschrift für Historische Forschung 30 (2003), 555-590; vgl. dazu auch die Replik von Birgit Emich / Nicole Reinhardt / Hillard von Thiessen / Christian Wieland: Stand und Perspektiven der Patronageforschung. Zugleich eine Antwort auf Heiko Droste, in: Zeitschrift für Historische Forschung 32 (2005), 233-265.

[56] Wolfgang Reinhard: Oligarchische Verflechtung und Konfession in oberdeutschen Städten, in: Mączak: Klientelsysteme (wie Anm. 54), 47-62, hier: 50.

[57] Guido O. Kirner: Politik, Patronage und Gabentausch. Zur Archäologie vormoderner Sozialbeziehungen in der Politik moderner Gesellschaften, in: Berliner Debatte Initial 14 (2003), 168-183, hier: 170.

[58] Susanne Friedrich: Drehscheibe Regensburg. Das Informations- und Kommunikationssystem des Immerwährenden Reichstags um 1700 (= Institut für Europäische Kulturgeschichte der Universität Augsburg. Colloquia Augustana 23), Berlin 2007, 255.

[59] Vgl. hierzu auch die Beobachtungen von Gabriele Haug-Moritz: Württembergischer Ständekonflikt und deutscher Dualismus. Ein Beitrag zur Geschichte des Reichsverbands in der Mitte des 18. Jahrhunderts (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Reihe B. Forschungen 122), Stuttgart 1992, 130ff.

[60] Allerdings hat Karl Härter zu Recht darauf hingewiesen, dass die geistlichen Reichsstände insgesamt über ein nicht unerhebliches Potenzial am Reichstag verfügten; vgl. Karl Härter: Das Corpus Catholicorum und die korporative Reichspolitik der geistlichen Reichsstände zwischen Westfälischem Frieden und Reichsende (1663-1803), in: Bettina Braun / Mareike Menne / Michael Ströhmer (Hg.): Geistliche Fürsten und Geistliche Staaten in der Spätphase des Alten Reiches, Epfendorf / Neckar 2008, 61-102, hier insbesondere: 64-69.

[61] Zum politischen Wirken Seinsheims im Vorfeld und Verlauf des Siebenjährigen Krieges vgl. Lothar Freiherr von Thüna: Die Würzburger Hilfstruppen im Dienste Österreichs 1756-1763. Ein Beitrag zur Geschichte des Siebenjährigen Krieges. Nach archivalischen Quellen, Würzburg 1893, Neudruck Buchholz-Sprötze 1996; Wilhelm Hofmann: Die Politik des Fürstbischofs von Würzburg und Bamberg Adam Friedrich Grafen von Seinsheim während des Siebenjährigen Krieges. Nach archivalischen Quellen bearbeitet, Diss. phil., München 1903; Harald Ssymank: Fürstbischof Adam Friedrich von Seinsheims Regierung in Würzburg und Bamberg (1755-1779), Diss. phil. (masch.), Würzburg 1939, 18-45; Hans Joachim Berbig: Das kaiserliche Hochstift Bamberg und das Heilige Römische Reich vom Westfälischen Frieden bis zur Säkularisation. 2 Teile (= Beiträge zur Geschichte der Reichskirche in der Neuzeit 5-6), Wiesbaden 1976, 302-309; Herbert Schott: Im Kräftespiel der Reichspolitik – Die 'Außenpolitik' des Hochstifts, in: Peter Kolb / Ernst-Günter Krenig (Hg.): Unterfränkische Geschichte. Bd. 4/1. Vom Ende des Dreißigjährigen Krieges bis zur Eingliederung in das Königreich Bayern, Würzburg 1998, 17-65, hier: 50ff.; Andreas Leipold: Der Siebenjährige Krieg (1756-1763) in Oberfranken. Unter besonderer Berücksichtigung der Plünderungen der Bischofsstadt Bamberg, Hamburg 2009.

[62] Vgl. exemplarisch Seinsheim an Kaunitz, Würzburg 26.9.1756, Ausfertigung: HHStA, RK, Kleinere Reichsstände 38, Konv. "fol. 1-549", hier: fol. 297-297', 283-283'; Seinsheim an Colloredo, Bamberg 25.4.1758, Ausfertigung: HHStA, RK, Kleinere Reichsstände 547, fol. 309-311.

[63] Seinsheim an Colloredo, Würzburg 7.12.1759, Ausfertigung: ebd., fol. 348-348', 356-356', hier: 348.

[64] Vgl. Alois Schmid: Franz I. und Maria Theresia 1745-1765, in: Anton Schindling / Walter Ziegler (Hg.): Die Kaiser der Neuzeit 1519-1918. Heiliges Römisches Reich, Österreich, Deutschland, München 1990, 232-248, hier: 237; ders.: Franz I. (wie Anm. 16), 15-18; ders.: Umrisse (wie Anm. 16), 97f.; Zedinger: Franz Stephan (wie Anm. 16), 199ff.

[65] Besonders aufschlussreich ist in diesem thematischen Zusammenhang neuerdings Rouven Pons: Die Kunst der Loyalität. Ludwig VIII. von Hessen-Darmstadt (1691-1768) und der Wiener Kaiserhof. Hg. vom Hessischen Landesamt für geschichtliche Landeskunde (= Untersuchungen und Materialien zur Verfassungs- und Landesgeschichte 25), Marburg 2009.

[66] Vgl. Moser: Was ist: gut Kayserlich (wie Anm. 1), 242-256.

[67] Grundlegend hierzu ist Marcel Mauss: Die Gabe. Form und Funktion des Austauschs in archaischen Gesellschaften. Mit einem Vorwort von E. E. Evans-Pritchard. Übersetzt von Eva Moldenhauer (= suhrkamp taschenbuch wissenschaft 743), Frankfurt a. M. 1990; vgl. im Hinblick auf Klientel und Patronage zusätzlich auch Kirner: Gabentausch (wie Anm. 57).

[68] Vgl. Weisung an Buchenberg, Wien 28.10.1753, Konzept: HHStA, StK, Diplomatische Korrespondenz, Regensburg, Österreichische Gesandtschaft, Weisungen 6, unfol.; zu Montmartin vgl. die Studie von Gabriele Haug-Moritz: Friedrich Samuel Graf Montmartin als württembergischer Staatsmann (1758-1766/73), in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 53 (1994), 205-225.

[69] Vgl. Weisung an Buchenberg, Wien 13.10.1762, Konzept: HHStA, StK, Diplomatische Korrespondenz, Regensburg, Österreichische Gesandtschaft, Weisungen 7, fol. 323-324.

[70] Vgl. Michael Rohrschneider: Johann Georg II. von Anhalt-Dessau (1627-1693). Eine politische Biographie (= Quellen und Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte 16), Berlin 1998, 128ff.

[71] Vgl. Volker Press: Friedrich der Große als Reichspolitiker, Wiederabdruck in ders.: Das Alte Reich. Ausgewählte Aufsätze. In Verbindung mit Stephanie Blankenhorn, Horst Carl, Gabriele Haug-Moritz und Michael Kaiser hg. von Johannes Kunisch (= Historische Forschungen 59), Berlin 1997, 260-288, hier: 272, 274.

[72] Vgl. die Reichsfürstenratsprotokolle vom 10. und 17.1.1757, Druck: Anton Faber: Europäische Staats-Cantzley. Teil 113, Frankfurt a. M. / Leipzig 1758, 621f., 647.

[73] Eigenhändiger Vermerk Friedrichs II., Ottendorf 21.4.1757, Druck: Politische Correspondenz (wie Anm. 6), Bd. 14, 522.

[74] Vgl. Ludwig Arndt: Friedrich der Große und die Askanier seiner Zeit, in: Anhaltische Geschichtsblätter 13 (1937), 21-57, hier: 41ff.; Ulla Jablonowski: Bausteine zu einer Geschichte der Stadt Dessau. 6. Die Stadt im Siebenjährigen Kriege (1756-63) I, in: Dessauer Kalender 37 (1993), 59-71; dies.: Bausteine zu einer Geschichte der Stadt Dessau. 7. Die Stadt im Siebenjährigen Kriege (1756-63) II, in: Dessauer Kalender 39 (1995), 38-49; dies.: Bausteine zu einer Geschichte der Stadt Dessau. 8. Die Stadt im Siebenjährigen Kriege (1756-63) III, in: Dessauer Kalender 40 (1996), 53-64.

[75] So jedenfalls die Schilderung Pfaus in seinem Schreiben an Fürst Leopold Friedrich Franz von Anhalt-Dessau, Regensburg 23.7.1761, Kopie: HHStA, RK, Kleinere Reichsstände 10, fol. 234-239, hier: 236'.

[76] Vgl. Weisung an Buchenberg, Wien 13.10.1762, Konzept: HHStA, StK, Diplomatische Korrespondenz, Regensburg, Österreichische Gesandtschaft, Weisungen 7, fol. 323-324.

[77] Zu Teuffel von Birkensee vgl. Lehsten: Reichstagsgesandte (wie Anm. 42), Bd. 2, 420ff.

[78] Ausführlich dazu W. von Schultz: Mecklenburg und der 7jährige Krieg, in: Jahrbücher des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde 53 (1888), 205-316 (hier: 212 die treffende Bezeichnung Teuffels als "persona gratissima" am Wiener Hof); und ebd. 54 (1889), 1-84.

[79] Vgl. die Weisungen an Seydewitz, Wien 23.5. und 8.6.1762, Konzepte: HHStA, RK, Prinzipalkommission, Weisungen 9b, unfol.

[80] Aretin vertritt sogar die gerade in der jüngeren Forschung allerdings weitgehend isoliert dastehende Meinung, dass Preußen erst nach dem Hubertusburger Frieden 1763 eine eigene Klientel im Reich bildete; vgl. Karl Otmar Freiherr von Aretin: Die Großmächte und das Klientelsystem im Reich am Ende des 18. Jahrhunderts, in: Mączak: Klientelsysteme (wie Anm. 54), 63-82, hier: 69; vgl. als Gegenbeispiel Peter H. Wilson: Prussia's Relations with the Holy Roman Empire, 1740-1786, in: The Historical Journal 51 (2008), 337-371. Unstrittig ist jedenfalls, dass sich Friedrich II. gerade gegen Ende seiner Regierung auf intensive Art und Weise mit reichspolitischen Fragen befasste; vgl. hierzu zum Beispiel Wolfgang Neugebauer: Die Hohenzollern. Bd. 2. Dynastie im säkularen Wandel. Von 1740 bis in das 20. Jahrhundert (= Urban-Taschenbücher 574), Stuttgart 2003, 45f.

Empfohlene Zitierweise:

Michael Rohrschneider : Strukturgegebenheiten und Vernetzungen der Reichstagsgesandtschaften Franz' I. und Maria Theresias (1745-1763). Ein Problemaufriss , in: zeitenblicke 11, Nr. 2, [30.01.2013], URL: https://www.zeitenblicke.de/2012/2/Rohrschneider/index_html, URN: urn:nbn:de:0009-9-35381

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