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  3 (2004), Nr. 3: Inhalt
Britta Gehm
Hexen im Hochstift Bamberg
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Die großen Hexenverfolgungen im Hochstift Bamberg fielen in die Regierungszeit der Fürstbischöfe Johann Gottfried von Aschhausen (1609-1622) und Johann Georg Fuchs von Dornheim (1623-1633).

Abb. 1

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Die Verfolgungen vollzogen sich im Wesentlichen in drei Wellen. Für die Jahre 1612/13 sind noch 15 Prozessopfer, für die zweite Welle von 1616 bis 1619 159 Opfer und für die dritte Welle von 1626 bis 1630 642 Opfer aus den erhaltenen Akten ermittelbar. Insgesamt kann die Zahl der Prozessopfer bei 884 sicher nachweisbaren Prozessopfern auf etwa 1.000 Personen geschätzt werden, wenn man die Dunkelziffer aufgrund verlorenen Aktenmaterials berücksichtigt. Rund 75 % der Opfer waren Frauen.
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Die geistige Führungsperson der Verfolgungen im Hochstift war der Bamberger Weihbischof Friedrich Förner, dessen Amtszeit (1612-1630) sich mit der Zeit der Verfolgungen deckt. Durchgeführt wurden die Prozesse von Juristen aus dem Hofrat des Fürstbischofs, die als Hexenkommissare in einer Art Sondergericht agierten.

Abb. 2

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Nachdem die früheren Verfolgungswellen unter anderem wegen des Widerstandes der Prozessgegner um den Bamberger Kanzler Georg Haan zum Erliegen gekommen waren, wurde der Kanzler selbst mitsamt seiner Familie in den Jahren 1627/28 Opfer der Hexenprozesse. Das Reichskammergericht erließ 1628 drei Mandate zu Gunsten von Mitgliedern der Familie Haan, in denen es zur Einhaltung des geltenden Prozessrechts ermahnte. Ein weiteres Mandat erging 1628 zu Gunsten von Anna Maria Mahler. Alle vier Mandate blieben erfolglos, weil die Inhaftierten unter der Folter bereits vor Zustellung der jeweiligen Mandate an den Fürstbischof Geständnisse abgelegt hatten, was nach der Constitutio Criminalis Carolina von 1532 unweigerlich zur Verurteilung führte.
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Der Reichshofrat befasste sich in den Jahren 1629 bis 1631 an mindestens 15 verschiedenen Sitzungstagen mit den Hexenverfolgungen im Hochstift, erließ sechs Mandate und stellte diverse Schutzbriefe in dieser Sache aus. Er verhandelte im Rahmen des Regensburger Kurfürstentages von 1630 intensiv mit Abgesandten des Bamberger Fürstbischofs sowie mit vor den Verfolgungen geflohenen Bürgern aus Bamberg. Zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des in Bamberg angewandten Verfahrens forderte er die Übersendung der Prozessakten nach Wien. Mit Mandat vom 12.Juni1631 stellte der Reichshofrat fest, dass die Bamberger Hexenprozesse gegen das geltende geistliche und weltliche Recht verstoßen hätten. Dabei griff er insbesondere auf die corpus-delicti-Theorie zurück und verbot für die Zukunft, Personen aufgrund bloßer Denunziationen zu verhaften und zu foltern, sondern ordnete an, dass man "...zuvor über alle circumstantias loci temporis diei, horae et malficii unnd daß Sie sich in facto ipso wahr befinden, genugsambe nachrichtigung einhole, alsdann nach befund der Sachen, wie sichs gebührt, verfahre...". Weiterhin untersagte er die Einziehung des Vermögens der Verurteilten, wodurch die Finanzierung der Hexenprozesse erschwert und der finanzielle Anreiz für die Hexenkommissare entzogen wurde. Durch den kaiserlichen Gesandten Anton von Popp ließ man dem Fürstbischof mitteilen, dass ihm bei Missachtung der Reichshofratsbeschlüsse größtes Unheil von Seiten des Kaisers drohe. Dem prozessfeindlich eingestellten fürstlich-bambergischen weltlichen Rat Dr. Anton Winter übertrug der Reichshofrat die Aufgabe, die noch laufenden Prozesse in seinem Sinne zu Ende zu führen und die Verfolgungen insgesamt zu beenden.
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Das Eingreifen des Reichshofrates führte zum endgültigen Ende der Hexenverfolgung im Hochstift Bamberg.
Literatur
Britta Gehm: Die Hexenverfolgung im Hochstift Bamberg und das Eingreifen des Reichshofrates zu ihrer Beeendigung (= Rechtsgeschichte und Zivilisationsprozeß. Quellen und Studien 3), Hildesheim / Zürich / New York 2000.

Autorin:
Dr. Britta Gehm
Obere Waldstr. 9
55257 Budenheim
Britta.Gehm@sgvrp.de

Empfohlene Zitierweise:

Britta Gehm: Hexen im Hochstift Bamberg, in: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 3, [13.12.2004], URL: <Bitte fügen Sie hier aus der Adresszeile des Browsers die aktuelle URL ein.>

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