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Was alles als österreichischer Adel zu bezeichnen ist, kann mittels eines Ausschlussverfahrens gezeigt werden: Nicht die konfessionellen Gegensätze bestimmen den Adel und sie definieren auch nicht die österreichische Aristokratie, die eine zeitliche, räumliche – und damit nationale – und symbolisch-reale Komponente aufwies. Zeitlich gesehen, wurde aller Adeligkeit mit der Auflösung des Habsburgerreiches – wenn ich das jetzt so salopp und vereinfachend formulieren darf – ein Ende gesetzt. Räumlich gesehen, definiert sich der österreichische Adel als jener der Erblande – also Österreich ob und unter der Enns (alles andere, wie die Vorlande, wird schon als Peripherie verstanden) – der landsässig, nicht aber auf dem Reichstag vertreten, eben nicht (immer) reichsunmittelbar war.

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Grundlage der adeligen Position war die Herrschaft über Land und Leute, vor allem über untertänige Bauern. Der österreichische Adel hatte im Zeichen der vielzitierten und jetzt abgeschafften spätmittelalterlichen Krise vielfach seinen Grundbesitz ausbauen können. Trotz expandierendem Weinbau und der Getreidekonjunktur des 16. Jahrhunderts, gelang es nur in Grenzen in klassischer grundherrlicher Manier die feudalen Rechte zu mobilisieren. Diese tatsächliche, aber auch noch zu erwerbende Herrschaft über Land und Leute brachte es mit sich, dass junge Adelige (Frauen und Männer) Sprachen erlernen mussten. Das waren neben Latein, Französisch und Italienisch vor allem Sprachen der Nachbarländer wie Tschechisch und Ungarisch, damit der Aristokrat befähigt war – sollte er in jenen Ländern begütert sein – sich mit seinen Untertanen verständigen zu können.

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Natürlich konnte es dann zur Ausbildung einer nationalen Komponente kommen, falls man sich mit seinem Besitz, dem Land und seinen Menschen, der Sprache so stark identifizierte, dass aus einem ungarischen Adelsgeschlecht wie den Pálffy, ein österreichisches oder einem deutschen Adelsgeschlecht wie den Schwarzenberg, ein böhmisches sich entwickeln konnte. Dies stellt nun einen Teil der spezifisch adeligen Mentalität und deren Symbolik dar. So äußert sich Judith Sabina von Jörger (1604-1630), eine wehrhafte Protestantin, in einem Brief (1. August 1630) an ihre Schwiegermutter Juliana Gräfin von Starhemberg (1574-1633), über den weiblichen Teil des Hofstaates der Infanta Maria Anna, also der Braut des späteren Kaisers Ferdinand III.: "sunst sagdt er die khinigin sey wol gar schen und iberaus schene hendt, aber die hoff deimbes sind gar nit schen und man derf sich nit firchten, das sie die estreichin verdringen". [2]

Abb. 1 Abb. 2

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In ihrem Buch 'Erinnerungsräume' schrieb Aleida Assmann: "Gegenstände, die ihren Kontext verloren haben, nähern sich Kunstgegenständen an, die von vornherein auf die funktionsfreie Kontextlosigkeit angelegt sind. Dieser schleichenden Ästhetisierung muss entgegengearbeitet werden." [3] Eine Ansicht, die sich auf Gebrauchsgegenstände, aber auch auf Personen wie den Adel und seine Frauen ausdehnen lässt, wenn sie ihren ursprünglichen Funktions- und Lebenszusammenhang – ihren kulturellen Bedeutungs-Rahmen – verloren haben. Auch Lebensformen, Haltungen, Handlungen und Erfahrungen unterliegen einer ähnlichen Metamorphose, wenn sie aus dem Zusammenhang lebendiger Aktualität heraustreten und zu Erinnerungen – zu unseren 'Quellen' – werden. Doch ist mir wohl bewusst, "dass man Personen nicht zu Ende definieren darf, so wie einem auch über Personen, die es gibt, keine endgültigen Urteile zustehen. Man muss ihnen einen Spielraum lassen." [4]

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Die Festlegung, welche Aspekte des Lebens vergangener Zeiten erinnerungs- und damit geschichtsmächtig seien, hat sehr viel mit dem herrschenden Geschichts- und Gesellschaftsverständnis zu tun. Es gründet auf der Annahme, dass Männer und Frauen, angeblich symmetrischen Lebensbereichen, zuzuordnen seien. Dieser Bereich des 'Privaten', der scheinbar unveränderlich sei, könne nicht Gegenstand der Geschichtswissenschaft sein. Doch haben sich die Parameter geändert und schon von daher sollte man es sich abgewöhnen, das, was man als privat bezeichnet, für geschichtsohnmächtig zu halten.

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Verwandtschaft wird im Prinzip als soziale Konstruktion erkannt, wie es Émile Durkheim formulierte: "(la parenté) est un lien social ou elle n'est rien". [5] Joseph Morsel bringt es dann auf den Punkt: "Wie jede soziale Konstruktion ist die Verwandtschaft nicht nur Repräsentationsobjekt, sondern die Repräsentation selbst wird auch zu einem integrierenden Bestandteil dieser Konstruktion: Kurz, es existiert keine Verwandtschaft ohne Repräsentation." [6]

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Ziehen wir Thüring von Ringoltingens 'Melusine' zu Rate, dann sehen wir diesen engen Zusammenhang zwischen Geschlecht und Repräsentation auch in der Literatur vertreten. [7] So findet der Held Geoffroy die Abbilder seiner Großeltern und die 'Familiengeschichte' aus und in Alabaster geformt auf dem Berg Awalon vor, wobei eine Stelle dieser Inschrift lautet: "und do er gestarb (gemeint ist Helmas, der Großvater; B.B.), do bestatte ich in under düsem stein...und ich ließ diß grab also machen und daruff howen sin gestalt, darumb das die, so düse tafel lesend, sin angedenck werind; den harin so hette kein mönsch nit mögen komen, er were denne des selben geschlechtes von mir oder mynen tochteren harkomen." [8]

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Geschlecht, Verwandtschaft und Repräsentation findet sich nun am deutlichsten ausgedrückt innerhalb des Gedächtnisgrabmales oder – um es mit einem Ausdruck aus der modernen Historiographie zu belegen – der steinernen Ego-Dokumente. [9] Winfried Schulze, der diesen Begriff maßgeblich benutzt, schreibt in dem von ihm herausgegebenen Band 'Ego-Dokumente': "Darunter sollten alle jene Quellen verstanden werden, die uns über die Art und Weise informieren, in der ein Mensch Auskunft über sich selbst gibt, unabhängig davon, ob dies freiwillig – also etwa in einem Brief oder in einem autobiographischen Text – oder durch andere Umstände bedingt geschieht." [10] Mir erschien es sinnvoll diesen Terminus Technicus noch mehr, als es bereits Schulze getan hat, auf andere Quellen und Materialien auszudehnen, sodass wir darunter ganz leicht auch Grabdenkmale subsumieren können.

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Mit Joseph Morsel lassen sich nun Gegenstände – wie Gedächtnisgrabmale – als 'symbolische Objekte' auffassen, die auf eine "Verwandtschaftsgruppe von überzeitlichem Charakter" hinweisen. [11] Geschlechter entwickeln sich durch die ihnen eigene Anhäufung geltender Vorstellungen zu einer sozialen Kategorie: "das heißt zu einem kollektiven Konstruktionsprinzip der Realität – zu einer sozialen Kategorie, an der sich ein Teil der gesellschaftlichen Kräfte in ihrem Handeln orientiert." [12]

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Mentale Formen der Repräsentation werden in den 'Häusern des Todes und des Lebens' (= Grabdenkmal) nach und nach aufgebaut; [13] nun gehen diese nicht von einem einzigen männlichen Vorfahren aus, sondern auch von den Frauen. Dadurch erscheint die 'Ordnung der Verwandtschaft' als durch die Heirat veränderter, sozusagen aufgeweichter, Komplex. Was sich dann als gesellschaftlich durchsetzbarer erweist: "So sind zweifellos die Änderungen in der Verwandtschaftsdarstellung auf den Adelsgräbern...zu verstehen, wo die Darstellung der Geschlechterzugehörigkeit schließlich mit derjenigen der durch die Ehe vollzogenen Einordnung innerhalb des Adelsgefüges einen Kompromiß eingehen muß." [14] Wenn man Gedächtnisgrabdenkmäler als Orte der Reproduktion von Macht interpretiert, dann können Geschlechter ihre äußere Homogenität und ihre innere Solidarität betonen. [15] Damit werden sie zu aktiven und Kräfte mobilisierenden sozialen Orten der Gesellschaft. Die Räume, welche diese Denk-Mäler enthalten, können so zu symbolträchtigen Zeichenträgern werden.

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Es ist nicht uninteressant Morsels Gedankengängen dahin zu folgen, dass die Vorstellung von 'Geschlecht' als auf einen einzigen männlichen Vorfahren zurückgehender Verwandtschaft, nichts mit einer patrilinearen 'lineage' zu tun hätte. [16] In einer Gesellschaft, deren Verwandtschaftssystem kognatischen Charakter hätte – wie in dem uns vorliegenden 'österreichischen' Adel – würde es sich um eine abstrakte gesellschaftliche Konstruktion handeln.

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Tatsächlich liegen uns aber auch ganz andere Beispiele vor, wie sie Mark Hengerer beschreibt als "Symbole für die Ewigkeit" und deren "Sichtbarmachung und Integrität." [17] Bei Aussterben einer Familie versucht diese mittels Nachfahrensanweisungen zu verhindern, dass ihre Symbole wie Wappen, Wappenschilde oder Inschriften (Epitaphe) aus den sakralen Räumen – dem Totenhaus – entfernt werden. Eine besondere Stelle nehmen in diesem Zusammenhang die adeligen Witwen ein, welche innerhalb ihrer eigenen Totenrepräsentation der eigenen Familie einen Vorteil verschaffen konnte.

Abb. 3

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So macht das Halbfigurenrelief der Susanna von Teufel (1526-1590) durch das Anbringen der Wappen der Herkunftsfamilie der Toten reichlich Gebrauch davon. Durch die vier Wappen Weißpriach, Lonyay, Hohenwarth und Lengyel werden nur Vorfahren der Susanna in Erinnerung gerufen, obwohl die Grabeskirche der Totenmemoria der Familie Teufel, in die sie 1547 einheiratete, diente. Erst die darunter angebrachte Grabinschrift weist sie als Gemahlin des Christoph von Teufel (gest. 1570) aus, dessen hervorragende Stellung ausführlich beschrieben wird. [18] Dass jedoch trotzdem eine Erbtochter nicht das adelige Haus repräsentieren konnte, wird aus dem nachfolgenden Zitat deutlich: "...brachte er die Herrschaft über Hauseck, das seine Vorfahren von altersher besessen hatten und das durch eine Heirat der einzigen Erbtochter vor nicht zu langer Zeit in fremde Hände übergegangen war...". [19] Hier wird das Haus als geschlossener Herrschaftsbereich gesehen, welches lediglich in agnatischer Reihenfolge von Bestand sein kann.

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Aber auch die Memoria unterliegt – genauso wie die Herrschaft – einem Verständnis, welches die Agnaten bevorzugt. Darüber hinaus ist sie aber auch an sichtbare Zeichen gebunden; ihre dauerhafte Wahrnehmung stellt den Garant dafür dar. Diese dauerhafte Memoria – als Begriff, Symbol und Objekt – wird identifiziert mittels des Geschlechtes und dessen: Namen, Bild / Abbild, Inschrift, Verwandtschaft, die wiederum heraldisch belegt wird durch Wappen, Schild und Helm. Aus diesem Grund lassen sich Grabmale als Gedächtnismale interpretieren; um nur einige Beispiele zu nennen: Zum einen das Hochgrab der Anna und des Wolfgang von Schaunberg und zum anderen die Tumba für Elisabeth und Volkhart von Auersperg.

Abb. 4

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Die Deckplatte des Grabmales / Hochgrabes / Begräbnisses von Wolfgang von Schaunberg (gest. 1559) und der Anna, geborene Gräfin von Ortenburg-Salamanca (gest. 1569) trägt Inschriften und Wappen. [20] Für die Memoria konstitutiv sind nun folgende Identifikationselemente wie die Inschrift "diese begrebtnis un(d) Epitaphiu(m) / jrem liebste(n) herrn und Gemahel / selige(n) zu ehren un(d) Gedechten(us) hat / machen und aufrichten lassen" Anna von Ortenburg-Salamanca. Einer der Löwen an der Längsseite des Sarkophages hält das Gesamtwappen der Familie Schaunberg, während vier weitere Löwen Teil- und Ursprungswappen der Schaunberger – Grafen von Schaunberg, Alt-Schaunberg, Ankenstein und Pettau – zeigen. Einer der Löwen hält auch das Wappen der Familie Polheim, welches der Regina von Polheim, der Frau von Wolfgangs Bruder Johann V. von Schaunberg zugerechnet wird. Man erklärt die Einbeziehung dieses Wappens dadurch, dass das Hochgrab der Anna und des Wolfgang von Schaunberg als erweitertes Familienmemorial zu begreifen sei, da das Geschlecht 1559 mit dem Tod Wolfgangs ausgestorben sei. Er wird ja auch als Letzter des Geschlechts innerhalb der Inschriften genannt. Da Wolfgangs Ehe mit Anna von Ortenburg-Salamanca kinderlos geblieben war, ging die Herrschaft aufgrund bestehender testamentarischer Verfügungen auf Wolfgangs Schwester Anna und ihre Nachkommen über. Anna von Schaunberg war seit 1529 mit Erasmus von Starhemberg verheiratet und starb 1551. Und Regina von Polheim hatte ebenfalls nach ihrer kinderlos gebliebenen Ehe mit Johann von Schaunberg in zweiter Ehe ihren Schwager – nämlich jenen Erasmus von Starhemberg – geheiratet, der bereits durch seine verflossene Ehe mit Anna von Schaunberg die Herrschaftsnachfolge hätte antreten sollen. Erst nach 1572, nach langwierigen Verhandlungen, konnten die Starhemberger das Schaunbergische Erbe in Besitz nehmen.

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Die repräsentative Inbesitznahme des Sakralraumes mittels der adeligen Selbstdarstellung folgt einer reichen Tradition. Genealogische 'Ego-Dokumente' des Adels, ihr neuer Persönlichkeits- und Geschichtsbegriff, hatten wohl ihren Ursprung in der Patronanz des Adels für den Protestantismus, wurden jedoch von der katholischen Erneuerungsbewegung beibehalten und massiv umgeformt.

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So unterscheidet Mark Hengerer zwischen Sepulkralkultur und Funeralkultur: "Funeralkultur unterscheidet sich von der Sepulkralkultur durch ihre andere Verortung in Zeit und Raum. Die Medien der Sepulkralkultur sind unbeweglich, aber dauerhaft, die der Funeralkultur beweglich, aber rasch vergänglich." [21] Wenn man nun den Aufsatz 'Pompa Funebris' von Egon Flaig heranzieht, dann kommt man mittels seiner Argumentation etwas in Bedrängnis. [22] Wirken Bilder – und hier Grabdenkmale – denn nicht immer als 'Zeichenträger innerhalb eines rituellen Zusammenhanges'? Kann man 'Bilder' – wenn man jetzt Epitaphien als Bilder des Todes bezeichnet – denn außerhalb eines rituellen Zusammenhanges überhaupt 'lesen'? Und bedeutet Ritual nicht immer auch Anbindung an einen sozialen Kontext, der durch das 'Bild' sinnlich erfahrbar wird?

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Reinhart Koselleck erinnerte ja die Historikerinnen und Historiker an Bilder als eigene Quellengattung nachdrücklich: "Für die Praxis des Historikers folgt daraus, neben seinen philologisch-kritischen Methoden auch die ikonischen, die ikonographischen und ikonologischen Fragen und Zugriffe zu pflegen, ohne die keine der vergangenen Erfahrungswelten aufzuschlüsseln sind. Erst dann zeigt sich die Vielfalt der sinnlich vermittelten Erfahrungen, soweit sie der schriftlich fixierten Sprache vorauslagen – was freilich dazu nötigt, in den schriftlichen Quellen die sprachlichen Äquivalente der Bildquellen aufzuspüren. Nur kommt es darauf an, dem sinnlich unterscheidbaren Status dieser Quellen gerecht zu werden. Bilder – wie Skulpturen und Monumente – sind eben mehr, jedenfalls anderes als bloße Illustrationen zu schriftlich lesbaren Quellenaussagen." [23]

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Denn wohin der Tote kommt – aber auch wohin der Noch-nicht-Tote seine Zeichen setzt, sein Gedächtnis-Mal – dort befindet sich nicht nur der Ort des Todes, sondern auch der Ort des Lebens: der Ort der Zusammenführung mit der Familie, mit dem adeligen Haus. Aus diesem Grund kann man die Grabstätte innerhalb des sakralen Raumes auch als 'Gehäuse des Hauses' des Lebens bezeichnen. Volkhart von Auersperg ließ für seine Frau Elisabeth von Hofkirchen und seine verstorbenen als auch noch lebenden Kinder ein Gedächtnisgrabmal errichten.

Abb. 5

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Der Auftraggeber führt uns hier ein spezifisch adeliges Frömmigkeitsverhalten vor Augen, welches sich innerhalb zweier Pole bewegt. Einerseits der ständigen Vergegenwärtigung der Allmacht Gottes und der eigenen Ohnmacht, andererseits der Betonung des eigenen Ranges und Besitzes und damit einer sehr persönlichen Macht und Memoria. Die Inschrift nennt Volkhart Freiherrn zu Auersperg, Herr auf Weichselbach, Wolfpassing und der Grafschaft Peilstein usw., Oberster Erbkämmerer in der Krain und der Windischen Mark und Ämterträger unter drei Kaisern, nämlich Fürschneider, Stallmeister und Rat Kaiser Ferdinands I., Niederösterreichischer Regimentsrat Kaiser Maximilians II. und Rat Kaiser Rudolphs II. Es wird ausdrücklich angegeben, dass Volkhart von Auersperg dieses Epitaph bereits zu seinen Lebzeiten als Gedächtnismal der gesamten Kernfamilie – Ehefrau und ihrer beider Kinder – errichten ließ, wobei der erstgeborene Sohn Sigismund Erasmus als am 24. Oktober 1587 verstorben erwähnt wird, während die anderen – Matthias Volkhart, Anna Sabina und Carl Herwart noch am Leben sind.

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In der ganzen transalpinen Welt lebten die bekannten mittelalterlichen Typen der Grabskulptur während des 16. Jahrhunderts weiter und bestanden nebeneinander fort: Grabplatte, Tumba und Tisch-Grab sowie das Epitaph. Die Anpassung dieser überlieferten Typen an die 'maniera moderna' blieb zunächst auf die Form beschränkt und zwar vornehmlich auf den architektonischen Rahmen und die dekorativen Beigaben.

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Vergleichen wir die Kniefigur im Nischengrab des Wolf Matthias Teufel zu Winzendorf mit der des Paul Sixtus von Trautson im Presbyterium von St. Michael zu Wien, mit dem Grabdenkmal für Hans Georg von Kuefstein 1607 in Maria Laach, so lässt sich bei allen folgendes festhalten:

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Das Motiv der "ewigen Anbetung" als Ausdruck des Glaubens an die Auferstehung war nicht an eine Konfession gebunden. [24] Die Darstellung einer knienden Figur stellt im Gegensatz zu einer liegenden die raumgreifende Beziehung zu einem Gegenüber her, wie auch die Zugehörigkeit zu der in der Kirche versammelten Gemeinde. Veranschaulicht wird der Wunsch nach ewiger Präsenz in der Gemeinschaft der Gläubigen, das Warten auf die Auferstehung als Betender inmitten der Christenschar. In der gehäuften Anbringung von Wappen spiegelt sich das starke historiographisch-genealogische Interesse und Gedächtnis, die Erinnerung an den Ruhm der Ahnen. Bei der Darlegung der eigenen Familiengeschichte spielte die Betonung der adeligen Tugenden eine entscheidende Rolle. Eine lange Ahnenreihe dokumentierte die altadelige Herkunft und legitimierte den eigenen Status, alle Ansprüche, Privilegien und Vorrechte. Durch die Herkunft wurde Macht und Stand im Staat für sich und die Nachfahren begründet und gefestigt. In der Legitimation aus der Vergangenheit sah der und die Adelige folgerichtig die eigenen Taten auch auf die Zukunft ausgerichtet.

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Führt man sich die Grabdenkmäler der Susanna von Teufel-Weißpriach in Winzendorf, einer energischen Protestantin und Gutsbesitzerin, der Elisabeth von Auersperg-Hofkirchen in Purgstall an der Erlauf, 1587 bis 1591 errichtet, und den Stich von der in der Familiengruft der Esterházy zu Eisenstadt (Franziskanerkloster) bestatteten Fürstin Ursula vor Augen, lassen sich dieselben 'überkonfessionellen' Elemente der Grabplastik erkennen. [25] In jedem Fall handelt es sich um die Dokumentation des eigenen Selbst – seiner Darstellung, Legitimierung, Behauptung – einem Verständnis des eigenen Herkommens, der eigenen adeligen Tugenden und der Möglichkeiten diese Tugenden und die 'legitimatio principis' für die Nachfahren zu eröffnen.

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Als ikonographische Neuerungen lassen sich ansprechen:

- Das Wiederaufleben der klassisch-antiken Grabsymbolik mythologischer und ritueller Art.

- Die Wiederzulassung, wenn wir uns an die Antike erinnern, des Biographischen.

- Die Einbeziehung der Tugenden – entweder der vier weltlichen oder Kardinaltugenden (Prudentia, Temperantia, Fortitudo und Justitia), der drei theologischen Tugenden (Fides, Spes und Caritas) oder der ganzen Siebenzahl, welche seit dem 2. Jahrhundert als sieben Frauen dargestellt werden.

- Die Aktivierung der Grabfigur – hier verstanden als die 'representacion au vif' im Unterschied zur 'representacion de la mort'.

Dieser ständisch geprägte Eigensinn zeigt sich innerhalb der Meditation über den Tod am deutlichsten, auch wenn hier mit einer wilderen Verzweiflung weniger todessehnsüchtig argumentiert wird: Das Bild des Todes wird dem Bild des Lebens untergeordnet.

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Ester von Gera (1563-1611), eine Tochter des Oberstkämmerers Wolfgang XIII. von Stubenberg und der Susanna von Pögl, verfasste ein Gedächtnisbuch zu Ehren ihrer Familie. [26] Esters Gedächtnisbuch steht noch in der Tradition der Hausmütter- und Hausväterliteratur, dazu kommen Formen und Strukturen der Geburtenbücher sowie Reflexionen über ihr Leben, die zum Teil der Tradition der protestantischen Kirchenlieder und Predigten angehören: "Mues taglich sterben und doch leben, was mier daz fir ein freid tuet geben, los ich ain ieden richter sein, der versuecht hat soliche pain." [27]

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Die Metaphorik der Sprache ist hier, im Gegensatz zu anderen, von Selbstdemütigung des Standes wegen keine Rede. Der Adel als Stand überragte alles, dem musste immer Tribut gezollt werden. Trotzdem argumentiert Ester hier schlicht und klar und über den Tod gleichzeitig mit einer wilderen Verzweiflung und trotzdem weniger todessehnsüchtig. So wird man an Jean Améry erinnert, der in unserer Zeit konsequent folgerte: "Niemand glaubt an seinen Tod. Freud hat recht. Keiner vertraut, wenn es drauf und dran geht, der Hoffnung auf ein Jenseits." [28] Mit Alter und Tod vollendet sich der Lebenskreis, erreicht der Mensch die letzte Station seines Lebens.

Abb. 6

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Unsere Sprache bewahrt noch eine Bildlichkeit davon, ist noch immer gesättigt von den Metaphern und Allegorien des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, mit denen Literatur und Bildkunst in Renaissance und Barock, älteren Traditionen folgend, ihre Lebensanschauungen, Erwartungen und Ziele, ihre Skepsis und Zukunftsangst artikulieren. Spürbar wird dies in den Worten der Sophia Agnes Fürstin von Dietrichstein, wenn sie in ihrem Testament 1674 ihre persönliche Frömmigkeit formuliert: "der h jungfraw agnes reliquien, so ich alle weil pflege am halß zu tragen, soll mit mir begraben werden, dieses thue ich vmb zu bezeügen, dass der glaub dieser heiligen der meinige ist, wie auch dass ich ihres gebets vndt ihrer vberauß großer verdiensten theilhafftig werde endtlich geschieckht dis darumb, damit diese jungfraw mein fürsprecherin seye, vndt ich in ihrer gesollschafft moge auferstehen, diß ist mein zeügnus, dass ich lebendig vndt todt diese h jungfraw ehren vndt lieben will, vndt diweill in mein leib nichts anders zu feindten, alß verfaulung vndt armseeligkeit, so macht diß hl. Gebein mich vor gott köstlich." [29] Schwangerschaft, Geburt und Tod gehörten zum Leben der adeligen Frau wie fast jeder Frau dieser Zeit als Kreislauf der Jahreszeiten – mit ersterbenden, toten Zeiten und mit erblühenden, lebenden Zeiten.

Abb. 7 bis Abb. 9

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Diese Emsigkeit, sich fortzupflanzen, war die einzige Antwort auf den unausweichlichen Untergang. Das einzige, was man dem Tod entgegensetzen konnte: Der sterbliche Mensch lebt in seinen Kindern fort. Ester von Gera vermerkt karg in ihrem Gedächtnisbuch: "In disem 1606. jar im Februari ist des herrn Hanß Gergen von Tscherneml gemahl frau Anna Maria, geborne grafin Turn, gestorben und dem 16. Marzi zu Schwertberg begraben worden. Der almechtig Gott verleich ier und uns allen ein freliche auferstehung. Ammen." [30]

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So entwirft Ester eine Lehre vom Kosmos, die in dieser Welt des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit noch spürbar ist, wie das Buch Kohelet: "Alles hat seine Stunde. Für jedes Geschehen unter dem Himmel gibt es eine bestimmte Zeit: eine Zeit zum Gebären / und eine Zeit zum Sterben. (Neue Jerusalemer Bibel, das Buch Kohelet 3, 1-2 Worte Kohelets, des Davidsohnes, der König in Jerusalem war). Wie bei den anderen Weisheitsbüchern Ijob, Jesus Sirach und dem Buch der Sprichwörter gehen die Gedanken hin und her, werden neu geknüpft und abgewandelt. Esters Buch und das Buch Kohelet verbindet kein fester Aufbau, sondern enthalten Variationen über ein einheitliches Thema, die Nichtigkeit menschlichen Seins. Alles ist trügerisch: das Wissen, der Reichtum, die Liebe, das Leben. Diese ist nur eine Folge von Vorgängen ohne Zusammenhang und ohne Bedeutung; das Ende ist das Alter und der Tod.

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Kohelet findet Parallelen in den ägyptischen Dichtungen wie dem "Gespräch des Lebensmüden mit seiner Seele" oder den "Harfnerliedern", innerhalb der mesopotamischen Weisheitsliteratur und dem Gilgamesch-Epos. Die Berührungen beziehen sich auf Themen, die zum Gut der altorientalischen Weisheit gehören. Wird man beim Lesen dieses Buches von Melancholie überwältigt, so hat man zu bedenken, dass in diesem Kosmos der Mensch als in Gott aufgehoben erscheint, indem nichts von der Allerursächlichkeit Jahwes ausgenommen wird. So ist auch für Ester von Gera die Erde der Ort, zu dem die vergänglichen Menschen kommen und gehen, und dessen Fülle mittels Sprache, Sinne und Gedächtnis nicht erfasst werden kann.

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Die Reihenfolge in der Familie, der gesellschaftliche Stand und der Klassenmechanismus prägen den Namen und die Lebensumstände des Einzelnen. So unterlagen Vornamen und deren Auswahl zwischen dem Mittelalter und dem 20. Jahrhundert erheblichen Veränderungen. [31] Von der sozialhistorischen Forschung und der Geschichte der 'Mentalitäten' wurde diese Quellengattung wenig benutzt. Namen können grundsätzlich Aussagen über gesellschaftliche Zusammenhänge machen. Die Namengebung ist in vielen Kulturen ein grundlegendes Ritual, welches als eigentliche Geburt des Neugeborenen aufgefasst wird. Der Name ist ein Zeichen der Anerkennung und der Zusammengehörigkeit – ein Band zwischen den Menschen. Vielfache Bedeutungen können Namen tragen. Zunächst einmal identifizieren sie eine bestimmte Person. Sie können Individualität erzeugen und damit einen Menschen 'beseelen'. Namen können auch die Vergangenheit in Erinnerung rufen; oftmals vergegenwärtigen sie die Präsenz der Toten in den Lebenden. Aber sie können auch die Zukunft vorhersagen, eine Hoffnung ausdrücken und ein Schicksal erahnen lassen.

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Man unterscheidet zwei Grundformen der Namengebung: die Neuschöpfung eines individuellen Namens und die Nachbenennung nach einem früheren Namensträger. Der österreichische Adel der Frühen Neuzeit bediente sich überwiegend der zweiten Form möglicher Namengebung, und diese Form bedingt eine sozialhistorische oder mentalitätsgeschichtliche Untersuchung der Beziehungen zum Träger dieses Namens. Dieser Quellentyp ist daher wie kein anderer geeignet, eine Verknüpfung qualitativer und quantitativer Methoden auf verschiedenen Ebenen zu gewährleisten.

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Bislang wurden Namen auch kaum für die 'Geschichte der Weiblichkeit' (als Ergänzung der Geschichte der 'Männlichkeit') genutzt, obwohl die Auswertung von Namen gerade für geschlechtergeschichtliche Fragestellungen interessante Neuansätze erbringt. Frauen- und Männernamen sind prinzipiell unterschiedlich konzipiert, so dass in diese Konzepte wesentliche Teile gesellschaftlicher Stereotype eingehen können. Namenswiederholung und Nachbenennung hingegen lassen den Bedeutungsgehalt von Namen verschwimmen, wodurch man zu bedingten Aussagen aktueller Geschlechterrollen innerhalb des Adels kommt. Hier finden wir nämlich Bezugnahmen auf Namensvorbilder sowohl des eigenen als auch des anderen Geschlechts und die Weitergabe des Namengutes in männlicher und weiblicher Linie. Notwendigerweise führt eine geschlechtergeschichtliche Auswertung von Frauen- und Männernamen zu religionsgeschichtlichen Zusammenhängen. Bei der Namengebung wird dem Menschen ein Lebenskonzept mitgegeben, dessen Wurzeln religiös definiert sind und das nur daraus verständlich wird. Das Gedächtnis des Lebens muss aufrecht erhalten werden. Wird die Familiengemeinschaft durch das Vergessen eines Namens gemindert, so verliert sie durch den Tod des letzten Namenträgers auch ihre 'Selbstleibhaftigkeit'.

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Von den sieben überlebenden Kindern des Ehepaares Ignaz Maria Attems und Maria Regina Wurmbrand (1686), fünf männliche Säuglinge sterben gleich nach Empfang der Taufe, trägt das siebente Kind den Vornamen Ignaz des Vaters. Das Geburtenbuch der Familie Enckevoirt (1671), Johann Ferdinand Franz von Enckevoirt und Francisca Maria von Hohenems und Vaduz, verzeichnet die Geburt von elf Kindern. Auffallend innerhalb der Namengebung ist die Herausbildung eines so genannten Leitnamens, Anton / Antonia, worunter ich einen Vornamen verstehe, der idealtypisch für die Mitglieder der Familie verwendet wird, sei es als erster Name oder als einer der weiteren Namen des Kindes.

Abb. 10

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Denn die meisten mir bekannten Geburtenbücher stammen aus dem 17. Jahrhundert und kennen mehr – meist vier – Vornamen der Nachfahren. Es ist sogar eine leichte Tendenz in der Vornamengebung zu spüren, denn die Aufzeichnungen des 15. und 16. Jahrhunderts vermerken nur einen Namen für das jeweilige Kind; spätere Eintragungen zeigen, dass man den Nachfahren meist vier Vornamen zuerkannte, um das gesamte familiäre Vornamengut zu erneuern und zu bewahren.

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Dementsprechend erhielt der erstgeborene Sohn der Enckevoirts die Namen Wenzel nach seinem Paten Wenzel Fürst Lobkowicz, Adrian nach dem Großvater väterlicherseits, Wilhelm der zweite Name des Großvaters mütterlicherseits und den Namen Anton. Dieser Name Anton wird in verschiedenster Reihenfolge bei allen zehn Kindern, außer bei einer Tochter, auch in feminisierter Form, gebraucht. In dieser Generation wird Anton der Leitname der Familie. Nur das zehnte Kind, eine Tochter Maria Anna, benannt nach Mutter und Großmutter väterlicherseits, trägt diesen offensichtlichen Heiligennamen nicht. Maria Anna wurde 1683 auf der Flucht vor den Türken während der Schiffsfahrt zu Passau geboren. Das dritte Kind trägt den zweiten Namen Leopold, da dieser Sohn kurz vor dem Fest des Heiligen geboren wurde, scheint hier eine Nachbenennung nach einem christlichen Heiligen vorzuliegen; auch beim vierten Sohn lässt sich der Zweitname Josef in dieser Weise erklären.

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Allerdings liegen die Heiligennamen im innerfamiliaren Wettstreit mit der Nachbenennung nach Toten. Das vierte Kind der Familie Enckevoirt wird dem verstorbenen zweitgeborenen Sohn Anton Carl Josef, der mit ein und einem halben Jahr verstarb, nachbenannt; allerdings in geänderter Reihenfolge, Carl Josef Anton. Die Nachbenennung nach Toten stellt in den vorliegenden Geburtenbüchern ein durchgängiges Prinzip dar. Die meisten Nennungen verzeichnen Maria, Anna, Johann, Josef und Anton. Heiligen- und familieninterne Namen korrespondieren somit einander. So enthält der österreichische Adel der Frühen Neuzeit ein stark konservierendes Element innerhalb seiner Namengebung.

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Haus und Haushaltung des Adels in den österreichischen Erblanden suggeriert Auserwähltheit, simuliert Autonomie der Lebensführung und konstituiert Ansehen. Viel später (im 20. Jahrhundert) sollte dies den ungarischen Autor Sándor Marai jedoch zu folgender Formulierung verleiten: "Der Bürgerliche ist für solche Schattierungen viel empfänglicher als der Aristokrat. Der Bürgerliche muss sich bis zu seinem Lebensende bestätigen. Der Aristokrat hat sich schon bestätigt, als er zur Welt gekommen ist." [32]

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Nein, auch adelige Frauen und Männer brauchen eine Sozialisationsphase, die sie zu dem macht, was sie sind. Giuseppe Tomasi di Lampedusa hat dies in seinem Roman 'Der Leopard' klar und deutlich erkannt und formuliert: "Und all die Menschen, die die Salons füllten, all diese unschönen Frauen, diese unintelligenten Männer, diese beiden eitlen Geschlechter waren Blut von seinem Blut, waren er selbst; nur mit ihnen verstand er sich, nur mit ihnen fühlte er sich wohl. Denn die Bedeutung eines adeligen Geschlechtes liegt ganz in den Traditionen, das heißt: in den lebenskräftigen Erinnerungen." [33]

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Dieses Erbe an Erinnerungen, welches mit dem Stand zusammenhängt, betraf adelige Frauen und Männer gleichzeitig; denn schon lange hat man entdeckt, dass altadelige Familien im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit ihren Namen, ihren Stammsitz und ihren Rang viel länger bewahrten als neuadelige. Dies wurde lange damit erklärt, dass altadelige Geschlechter eine höhere biologische Reproduktionskraft besäßen, was sich jedoch innerhalb der neueren Forschung als unzutreffend erwies. Trotz einer hohen biologischen Diskontinuität gelang es altadeligen Familien eine höhere Kontinuität des Erbes und des Namens herzustellen als Neuaufsteigern. Bis auf seltene Ausnahmen sei die biologische Kontinuität adeliger Familien eine Fiktion; dass sie sich so lange fortgesetzt hätten, wäre ein Produkt der Attraktivität ihrer Namen und ausgeklügelter Strategien der familiären Reproduktion, die kein Problem damit gehabt hätten, sich über weibliche Linien fortzusetzen. Diese Methodik verfolgten auch adelige Frauen, wie die gehäufte Anbringung der Wappen ihrer Herkunftsfamilien auf den Epitaphien und der Herstellung genealogischer Gedenkteppiche beweist.

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'Tugend ziert den Adel' wirkten Katharina von Liechtenstein und ihre Töchter Maria Elisabeth, Anna Maria, Susanna Katharina, Maria Maximiliana und ihre Nichte Anna Elisabeth von Zinzendorf, eine Tochter Judith von Liechtenstein, einer Schwester Katharinas von Volkensdorf, in diese Tapisserie. Der 'Tischteppich' (diese Bezeichnung ist umstritten) stellt eine heraldische Ahnentafel dar, die sich in vier Hauptäste teilt, welche die Mütter und Väter und die weiteren Vorfahren des Ehepaares Liechtenstein-Volkensdorf repräsentieren.

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Ohne allen Zweifel gehört dieses Stück "gewirkte Geschichte" in den Kontext der Memoria und des Gebetsgedenkens. Darüber hinaus legt die Tapisserie durch ihre am Rande gearbeitete Inschrift auch andere Aspekte nahe, denn diese beginnt rechts oben mit den Worten: ZV.EHREN.VND LÖBLICHER.GEDECHTNUS.DEM.WOLGEBORNEN.HERRN mit Nennung des Namens und der Ämter des Wolf Wilhelm von Volkensdorf, um dann auf den Zweck der Handarbeit einzugehen: LI:BEN.HERRN.VND.GEMACHEL.SELIGER.GEDECHTNVS.AVCH.MEINEN.LIEBEN.ADELICHEN.VORELTERN. Die Nennung des Namens ist für die Totenmemoria konstitutiv, denn dadurch wird der Tote als Person evoziert und unter den Lebenden gegenwärtig – damit wird er zum Subjekt sozialer Beziehungen.

Wenn nun das Denkmal des Adels die Tugend darstellt, dann finden sich diejenigen Tugenden der Reziprozität, also Dankbarkeit, Familiensinn, Solidarität, Loyalität, Verantwortungs- und Verpflichtungsbewusstsein, Treue und Pietät ebenfalls innerhalb der adeligen Mentalität: "Diese Tugenden bestimmen bereits das Leben vor dem Tode und werden nur, indem sie die Toten miteinbeziehen, ins Nachleben verlängert." [34] Aber die an dieser Tapisserie beschäftigten Frauen trugen auch Sorge für ihre eigene Memoria, indem sie ihre Identität enthüllten und gleichzeitig damit bekräftigten. Voll Selbstbewusstsein nennt sich die Urheberin des Gedächtniswerkes mit ihren Helferinnen beim Namen, erläutert ihrer aller Stand und Herkommen: HAB.ICH.CATHARINA.FRAW.VON VOLCKENSTORF.EIN.GEBORNE.VON.DEM.HOCH.VND.WOLGEBORNEN.GESCHLECHT.DER: HERRN.VON.LIECHTENSTEIN.VND.NICOLSPVRG.WITFRAW.DIESE.ARBEIT.MIT HILF.MEINER.LIEBEN.TÖCHTER...MIT.AUGNEN.HENDEN.GEMACHT. Dieses mit den Händen am eigenen Gedenken arbeiten, finden wir auch innerhalb der Frauentestamente mehrfach erwähnt, wenn es um den Nachlass, das Gedächtnis an die eigene, bald verstorbene Person geht: "verschaff ich meiner lieben gräfin von althamb mein seiten gnäten döpich vnnd den fürhanng mit gelben taffet gefuedert, denn mein liebste frau muetter selbst gemacht hat." [35]

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Die Fähigkeit sich selbst als auch andere überliefern zu können, hängt ebenso wie die Möglichkeit, sich fortzupflanzen, mit gesellschaftlicher Macht zusammen. Als Witwe konnte Katharina von Volkensdorf ihr Machtpotential, welches sie als adelige Frau bis zu einem gewissen Grad schon besaß, erweitern. Innerhalb des Adelsstandes gab es eine große Bandbreite an Macht- und Herrschaftsabstufungen, bedingt durch ökonomische, personelle und ideelle Ressourcen, und das Gedenken selbst erhielt durch die Hinzufügung von Ehre und Ruhm meines Erachtens keinen neuen Sinn. Denn eine strenge Scheidung von Totengedenken auf der einen Seite und dem Erwerb von Macht, Ehre und Ruhm auf der anderen Seite scheint mir nicht so trennbar zu sein. Es sind nur wenige Dinge, die durch Überlieferungschance und Überlieferungszufall auf uns gekommen sind und ausschnittartig einen sehr "fernen Spiegel" zeigen. [36] Oder haben wir den Spiegel nur zu nahe vor Augen?



[1] Beatrix Bastl: Haus und Haushaltung des Adels in den österreichischen Erblanden im 17. und 18. Jahrhundert, in: Ronald G. Asch (Hg.): Der europäische Adel im Ancien Régime. Von der Krise der ständischen Monarchien bis zur Revolution (1600-1789), Köln / Weimar / Wien 2001, 263-285, hier: 283-285.

[2] Oberösterreichisches Landesarchiv, Familienarchiv Starhemberg, Bestand Riedegg, Karton 47: Eigenhändiger Brief der Judith Sabina Gräfin von Starhemberg, geborene Gräfin Jörger, verheiratet seit 4. Juni 1624 mit Erasmus dem Jüngeren von Starhemberg (1595-1664) an ihre Schwiegermutter Juliana Gräfin von Starhemberg, geborene Gräfin von Roggendorf (Wien, 1. August 1630).

[3] Aleida Assmann: Erinnerungsräume. Formen und Wandlungen des kulturellen Gedächtnisses, München 1999, 338.

[4] Christine Koschel / Inge von Weidenbaum / Clemens Münster (Hg.): Ingeborg Bachmann. Werke, München 1978, Bd. 4, 54.

[5] Zitiert nach Joseph Morsel: Geschlecht und Repräsentation. Beobachtungen zur Verwandtschaftskonstruktion im fränkischen Adel des späten Mittelalters, in: Otto Gerhard Oexle / Andrea van Hülsen-Esch (Hg.): Die Repräsentation der Gruppen: Texte – Bilder – Objekte, Göttingen 1998, 259-319, hier: 311-312.

[6] Morsel: Geschlecht und Repräsentation (wie Anm. 5), 311.

[7] Ich verdanke diesen Hinweis der Dissertation von Andreas Hermenegild Zajic: "Zu ewiger gedächtnis aufgericht." Grabdenkmäler als Quelle für Memoria und Repräsentation von Adel und Bürgertum im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit. Das Beispiel Niederösterreichs, Wien 2004, 83.

[8] Karin Schneider (Hg.): Thüring von Ringoltingen 'Melusine', Berlin 1958, 105-106. Zur Melusinenthematik vergleiche vor allem Jacques Le Goff: Melusine – Mutter und Urbarmacherin, in: Ders.: Für ein anderes Mittelalter, Wien 1984, 147-174. Bea Lundt: Melusine und Merlin im Mittelalter. Modelle und Entwürfe weiblicher Existenz im Beziehungs-Diskurs der Geschlechter, München 1991.

[9] Morsel: Geschlecht und Repräsentation (wie Anm. 5), 313 sieht die mittelalterliche Verwandtschaft als ein kognatisches System; ein System, welches er als völlig verschieden von denen sieht, die sich nach 'lineages' orientieren. Die kognatischen Systeme seien aber nur in der Lage geschlossene Gruppen von Abkömmlingen hervorzubringen, wenn sie außer der Verwandtschaft noch andere Prinzipien zur Geltung verhelfen, wie gemeinsamen Wohnsitz, gemeinsame politische und religiöse Treuepflicht, Familiengefühl, Bildung und Aufrechterhaltung von Verwandtschaftsgruppen gingen auch auf außerhalb der Verwandtschaft liegende Faktoren zurück (wirtschaftliche, politische, religiöse, rechtliche...). Eine These, die es zu diskutieren gilt.

[10] Winfried Schulze (Hg.): Ego-Dokumente. Annäherung an den Menschen in der Geschichte, Berlin 1996, 9, 13-14.

[11] Morsel: Geschlecht und Repräsentation (wie Anm. 5), 295 Anm. 76.

[12] Morsel: Geschlecht und Repräsentation (wie Anm. 5), 316.

[13] Morsel: Geschlecht und Repräsentation (wie Anm. 5), 315. In sinngemäßer Anlehnung an den Beitrag von Arnold Angenendt, Das Grab als Haus der Toten. Religionsgeschichtlich – christlich – mittelalterlich, in: Wilhelm Maier / Wolfgang Schmid / Michael Viktor Schwarz (Hg.): Grabmäler. Tendenzen der Forschung an Beispielen aus Mittelalter und früher Neuzeit, Berlin 2000, 11-29.

[14] Morsel: Geschlecht und Repräsentation (wie Anm. 5), 315.

[15] Dazu Mark Hengerer: Zur symbolischen Dimension eines sozialen Phänomens: Adelsgräber in der Residenz (Wien im 17. Jahrhundert), in: Andreas Weigl (Hg.), Wien im Dreißigjährigen Krieg. Bevölkerung, Gesellschaft, Kultur, Konfession, Wien / Köln / Weimar 2001, 250-352.

[16] Dazu auch über Namengebung Joseph Morsel: Changements Anthroponymiques et Sociogenèse de la Noblesse en Franconie à la Fin du Moyen Âge, in : Genèse Médìèvale de l'Anthroponymie Moderne. Tome III : Enquêtes Généalogiques et Données Prosopographiques. Études réunies et publiées par Monique Bourin et Pascal Chareille, Publications de l'Université de Tours 1995, 89-119.

[17] Hengerer: Zur symbolischen Dimension (wie Anm. 15), 337, 338.

[18] Beatrix Bastl: Herrschaft und Gedächtnis. Zur "Inszenierung" der Witwe, in: Martina Schattkowsky (Hg.): Witwenschaft in der Frühen Neuzeit. Fürstliche und adlige Witwen zwischen Fremd- und Selbstbestimmung, Leipzig 2003, 281-302.

[19] Hengerer: Zur symbolischen Dimension (wie Anm. 15), 345 Anm. 289: Transkription und Übersetzung in: Die Inschriften Niederösterreichs, 1. Teil: Die Inschriften der politischen Bezirke Amstetten und Scheibbs, Graz 1966, 189.

[20] Renate Holzschuh / Manfred Koller / Hans Nimmrichter / Cornelia Plieger: Das Hochgrab von Wolfgang und Anna von Schaunberg in der Stadtpfarrkirche zu Eferding – Bedeutung, Restaurierung und Anastylose, in: Denkmalpflege in Oberösterreich mit Jahresbericht 2000 (= Verein für Denkmalpflege in Oberösterreich 2001), 7-16. Den Hinweis darauf verdanke ich Ingeborg Schemper (Institut für Kunstgeschichte-Universität Wien).

[21] Hengerer: Zur symbolischen Dimension (wie Anm. 15), 288 Anm. 106.

[22] Egon Flaig: Die 'Pompa Funebris'. Adlige Konkurrenz und annalistische Erinnerung in der Römischen Republik, in: Otto Gerhard Oexle (Hg.): Memoria als Kultur, Göttingen 1995, 115-148, hier: 128 und Anm. 29.

[23] Reinhart Koselleck: Zum Geleit, in: Andrea Löther / Ulrich Meier / Norbert Schnitzler / Gerd Schwerhoff / Gabriela Signori (Hg.): Mundus in imagine. Bildersprache und Lebenswelten im Mittelalter. Festgabe für Klaus Schreiner, München 1996, 9-10.

[24] Ludwig Bruhns: Das Motiv der ewigen Anbetung in der römischen Grabplastik des 16., 17. und 18. Jahrhunderts, in: Römisches Jahrbuch für Kunstgeschichte IV (1940), 253 ff.

[25] Totenbild der Ursula Esterházy Katalog Nr. V/12, 266, in: Die Fürsten Esterházy. Magnaten, Diplomaten und Mäzene, Eisenstadt 1995.

[26] Martin Scheutz / Harald Tersch (Hg.): Trauer und Gedächtnis. Zwei Österreichische Frauentagebücher des konfessionellen Zeitalters (1597-1611, 1647-1653), Wien 2003.

[27] Scheutz / Tersch: Trauer und Gedächtnis (wie Anm. 26), 143.

[28] Jean Améry: Über das Altern. Revolte und Resignation, Stuttgart 1968, 120.

[29] Allgemeines Verwaltungsarchiv, Familienarchiv Harrach, Karton 779: Testament der Sophia Agnes Fürstin von Dietrichstein, geborene Gräfin zu Mansfeld (1. 10. 1674).

[30] Scheutz / Tersch: Trauer und Gedächtnis (wie Anm. 26), 130.

[31] Beatrix Bastl: Tugend, Liebe, Ehre. Die Adelige Frau in der frühen Neuzeit, Wien 2000, 478-495.

[32] Sándor Marai: Wandlungen einer Ehe, München / Zürich 2003, 15.

[33] Giuseppe Tomasi di Lampedusa: Der Leopard, München 1998, 269-270, 296.

[34] Jan Assmann: Das kulturelle Gedächtnis. Schrift, Erinnerung und politische Identität in frühen Hochkulturen, München 1992, 62.

[35] Steiermärkisches Landesarchiv, Familienarchiv Herberstein, Auswärtige Archive, Schachtel 284, Heft 24: Testament der Katharina Freiin von Herberstein, geborene Khuen von Belasy (23. 11. 1622 und Kodizill 27. 12. 1622).

[36] Barbara Tuchman, Der ferne Spiegel. Das dramatische 14. Jahrhundert, München 1994.

Empfohlene Zitierweise:

Beatrix Bastl : Der Adel in den Österreichischen Erblanden. Selbstverständnis – Selbstdarstellung – Selbstbehauptung , in: zeitenblicke 4 (2005), Nr. 2, [2005-06-28], URL: https://www.zeitenblicke.de/2005/2/Bastl/index_html, URN: urn:nbn:de:0009-9-1316

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